Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
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Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
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gehört die Bereitstellung einer Hautschutzcreme zu den Aufgaben des PI ? Ich bin AN und möchte wegen der Kosten nicht meine eigene mitnehmen müssen.
Gruß und Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Moin,
gehört die Bereitstellung einer Hautschutzcreme zu den Aufgaben des PI ? Ich bin AN und möchte wegen der Kosten nicht meine eigene mitnehmen müssen.
Gruß und Dank
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Inche schrieb:
Infos gibt es über die Bg dort solltest du alles zum Thema Hautschutz u Vorschriften finden
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Da steht vieles drin, bei bedarf schickt die BG dem AG auch gerne mal informationen.
Eigentlich "muss" ein Hygieneplan aushängen,
in dem steht drin, dass
1.) vor dem 1. Patienten händewasche + Creme + Handdesinfektion durchgeführt
2.) nach und vor jedem Patienten Handdesinfektion durchgeführt
3.) nach sichtbarern verunreinigungen (insb. Toilettengang) Händewasche + Handdesinfektion durchgeführt
4.) nach Dienstende Schritt 1 wiederholt
werden sollte. und vorallem auch womit.
Mittel dazu hat der PI zu stellen. Möglichst Hypoallergen, bzw. bei allergischen Reaktionen auf die zur Verfügung gestellten Mittel Alternativprodukte vorzuhalten sind.
Übrigens steht da auch sowas schönes drin wie: Personen, die sich regelmäßig die Hände desinfizieren müssen (also Therapeuten) die FIngernägel kurz gefeilt haben müssen, keinen Schmuck an den FIngern und keine künstlichen oder lackierten Fingernägel haben dürfen...
Viel Spaß bei den Diskussionen darüber in den Praxen :blush:
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TheStonie schrieb:
Musst du mal bei BGW-Online googlen nach der TRBA 250.
Da steht vieles drin, bei bedarf schickt die BG dem AG auch gerne mal informationen.
Eigentlich "muss" ein Hygieneplan aushängen,
in dem steht drin, dass
1.) vor dem 1. Patienten händewasche + Creme + Handdesinfektion durchgeführt
2.) nach und vor jedem Patienten Handdesinfektion durchgeführt
3.) nach sichtbarern verunreinigungen (insb. Toilettengang) Händewasche + Handdesinfektion durchgeführt
4.) nach Dienstende Schritt 1 wiederholt
werden sollte. und vorallem auch womit.
Mittel dazu hat der PI zu stellen. Möglichst Hypoallergen, bzw. bei allergischen Reaktionen auf die zur Verfügung gestellten Mittel Alternativprodukte vorzuhalten sind.
Übrigens steht da auch sowas schönes drin wie: Personen, die sich regelmäßig die Hände desinfizieren müssen (also Therapeuten) die FIngernägel kurz gefeilt haben müssen, keinen Schmuck an den FIngern und keine künstlichen oder lackierten Fingernägel haben dürfen...
Viel Spaß bei den Diskussionen darüber in den Praxen :blush:
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RoFo schrieb:
Ja
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