Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Kann ich als pt im angestelltenverhältnis meine km pauschale für hausbesuche verlangen????
Und wieviel bzw. Einfach oder hin u rückweg. Oder vll wo nachlesen.
Ich hab 8-10 hb 3x pro woche u bekomme nix für mein auto.
Bitte um rückmeldungen.
Georg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle ptler,
Kann ich als pt im angestelltenverhältnis meine km pauschale für hausbesuche verlangen????
Und wieviel bzw. Einfach oder hin u rückweg. Oder vll wo nachlesen.
Ich hab 8-10 hb 3x pro woche u bekomme nix für mein auto.
Bitte um rückmeldungen.
Georg
Eine KM-Pauschale sollte im finanziellen Spielraum deines Chefs liegen (€0,30 pro km akzeptieren die Finanzämter i.d.R. ohne darauf Steuern zu erheben).
In deinem ureigensten Interesse solltest du dies von deinem Chef einfordern [ob du an anderer Stelle "außerplanmäßige" Vergünstigungen bekommst weißt du selbst am Besten], ggf. mal einen oder zwei Tage ohne Auto zur Arbeit erscheinen - es obliegt deinem Chef sicherzustellen das du deine Arbeit erledigen kannst; solltest du zu Fuß zum HB geschickt werden ist auch der Fußweg als Arbeitszeit einzustufen und ggf. ein erhöhter Verpflegungsaufwand zu ersetzen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
"Verlangen" kannst du alles was du willst.
Eine KM-Pauschale sollte im finanziellen Spielraum deines Chefs liegen (€0,30 pro km akzeptieren die Finanzämter i.d.R. ohne darauf Steuern zu erheben).
In deinem ureigensten Interesse solltest du dies von deinem Chef einfordern [ob du an anderer Stelle "außerplanmäßige" Vergünstigungen bekommst weißt du selbst am Besten], ggf. mal einen oder zwei Tage ohne Auto zur Arbeit erscheinen - es obliegt deinem Chef sicherzustellen das du deine Arbeit erledigen kannst; solltest du zu Fuß zum HB geschickt werden ist auch der Fußweg als Arbeitszeit einzustufen und ggf. ein erhöhter Verpflegungsaufwand zu ersetzen ;)
Anspruch besteht jedoch auf Ausgleich der dir entstehenden Kosten, die durch die Ausübung deiner beruflichen Tätigkeit entstehen.
Muss du also Hausbehandlungen durchführen, die gem. Dienstplan so geplant sind, dass du sie in der vorgegebenen Zeit nur mit dem KFZ durchführen kannst und stellt dir der Arbeitgeber kein Auto zur Verfügung und nimmst du (freiwillig) dein Privatauto, steht dir ein finanzieller Ausgleich zu. Die Höhe sollte mindestens die Benzinkosten sowie den zusätzlichen Verschleiß abdecken. Üblich und durch die mir bekannte Rechtsprechung bestätigt, wäre hier die steuerfreie Pauschale von 0,30€ pro Kilometer.
Abrechenbar sind nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Wie viel hängt vom Anfangs- und Endpunkt des HB bzw. der HB-Tour ab.
Der Weg von zuhause zur Praxis (Wegezeit) zählt nicht mit, kann also von der Gesamttour wenn Anfangs- oder Endpunkt dein Zuhause wäre, abgezogen werden. Ist End- und Anfangspunkt die Therapiepraxis kann die gesamte Tour angegeben werden.
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Kitane schrieb:
Wichtig ist, dass dein Ag eine Dienszreisekaskoversicherung hat, wenn du mit deinem Auto in seinem Auftrag fährst und einen Unfall hast ist die Versicherung für den Schaden zuständig . Frag deinen Ag ob er so etwas hat.
Wenn HB, dann sollte auch der AG ein KFZ dafür zur Verfügung stellen. Ist schließlich ein Arbeitsmittel. Sogar die Pfennigfuchser von den Pflegediensten stellen ein KFZ zur Verfügung.
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Helmut Fromberger schrieb:
Das ist für den AG wichtig. Wenn's kracht muss der AG ohne diese Dienstreisekasko eben selber dafür aufkommen.
Wenn HB, dann sollte auch der AG ein KFZ dafür zur Verfügung stellen. Ist schließlich ein Arbeitsmittel. Sogar die Pfennigfuchser von den Pflegediensten stellen ein KFZ zur Verfügung.
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Shakespeare schrieb:
Nein, so pauschal besteht kein Rechtsanspruch auf eine festgelegte Summe.
Anspruch besteht jedoch auf Ausgleich der dir entstehenden Kosten, die durch die Ausübung deiner beruflichen Tätigkeit entstehen.
Muss du also Hausbehandlungen durchführen, die gem. Dienstplan so geplant sind, dass du sie in der vorgegebenen Zeit nur mit dem KFZ durchführen kannst und stellt dir der Arbeitgeber kein Auto zur Verfügung und nimmst du (freiwillig) dein Privatauto, steht dir ein finanzieller Ausgleich zu. Die Höhe sollte mindestens die Benzinkosten sowie den zusätzlichen Verschleiß abdecken. Üblich und durch die mir bekannte Rechtsprechung bestätigt, wäre hier die steuerfreie Pauschale von 0,30€ pro Kilometer.
Abrechenbar sind nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Wie viel hängt vom Anfangs- und Endpunkt des HB bzw. der HB-Tour ab.
Der Weg von zuhause zur Praxis (Wegezeit) zählt nicht mit, kann also von der Gesamttour wenn Anfangs- oder Endpunkt dein Zuhause wäre, abgezogen werden. Ist End- und Anfangspunkt die Therapiepraxis kann die gesamte Tour angegeben werden.
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