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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hat jemand Erfahrungen oder Informationen darüber, wie es mit der KFZ Versicherung aussieht, wenn man mit seinem privaten PKW im Auftag des Chefs Hausbesuche fährt, ich bekomme zwar kilometergeld, aber wie sieht es aus, wenn man mit dem pkw während dieser zeit einen unfall hat?
vielen Dank für eure Antworten
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Leni C. schrieb:
Wenn du im Auftrag des PI HB fährst muß der Chef bei einem Schaden im Regelfall deine dir entstehenden Kosten übernehmen . Wenn er schlau ist hat er dafür eine Dienstreisekaskoversicherung .
Dein Auto ist über dich versichert ... Der Chef zahlt nichts! Wir hatten so einen Fall im Winter ! Lg Dani
Wer's mit sich machen.lässt...
...der Fall ist ausgeurteilt: Duldet (oder gar: fordert) der AG das für die Arveit Privateigentum des AN benutzt wird gilt dies als Betriebsmittel und der AG wird für eventuell entstehende Schäden ersatzpflichtig. Abnutzung kann pauschal mit €0,30 den Kilometer abgegolten werden, Unfallschäden sind davon nicht gedeckt - auch dann nicht, wenn sich im Nachgang zeigt das das Auto wegen Vorschäden (damals: nur ein Bremsstrang funktionstüchtig) nicht fahr- und erst Recht nicht autobahntauglich war. Der vor'm BGH verhandelte Opel Corsa B musste zum Marktwert eines top-gepflegten mit 130.000km (rund €4.000) ersetzt werden.
Nicht alles was der Chef sagt ist richtig, auch dann nicht wenn sein Anwalt ihm rät es erstmal zu versuchen. Mehr kann ich nicht für euch tun, den Rest müsst ihr Angestellten auf die Beine kriegen.
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Papa Alpaka schrieb:
daniela602 schrieb am 5.5.17 18:47:
Dein Auto ist über dich versichert ... Der Chef zahlt nichts! Wir hatten so einen Fall im Winter ! Lg Dani
Wer's mit sich machen.lässt...
...der Fall ist ausgeurteilt: Duldet (oder gar: fordert) der AG das für die Arveit Privateigentum des AN benutzt wird gilt dies als Betriebsmittel und der AG wird für eventuell entstehende Schäden ersatzpflichtig. Abnutzung kann pauschal mit €0,30 den Kilometer abgegolten werden, Unfallschäden sind davon nicht gedeckt - auch dann nicht, wenn sich im Nachgang zeigt das das Auto wegen Vorschäden (damals: nur ein Bremsstrang funktionstüchtig) nicht fahr- und erst Recht nicht autobahntauglich war. Der vor'm BGH verhandelte Opel Corsa B musste zum Marktwert eines top-gepflegten mit 130.000km (rund €4.000) ersetzt werden.
Nicht alles was der Chef sagt ist richtig, auch dann nicht wenn sein Anwalt ihm rät es erstmal zu versuchen. Mehr kann ich nicht für euch tun, den Rest müsst ihr Angestellten auf die Beine kriegen.
Dein Auto ist über dich versichert ... Der Chef zahlt nichts! Wir hatten so einen Fall im Winter ! Lg Dani
Wer sich mit solchen Aussagen durch einen Chef begnügt, ist uninformiert und leichtgläubig. Ein Chef, der so handelt betrügt seine Mitarbeiter, als Chef habe ich die Verpflichtung mich über meine Rechte und Pflichten meinen AN gegenüber eindeutig zu informieren, denn Unwisssenheit schützt vor Strafe nicht. In diesem Fall, würde er zumindest mich als AN verlieren (Vertrauensverhältnis zerstört), das kann heutzutage bei einem guten Mitarbeiter richtig teuer für eine Praxis werde.
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Joti schrieb:
daniela602 schrieb am 5.5.17 18:47:
Dein Auto ist über dich versichert ... Der Chef zahlt nichts! Wir hatten so einen Fall im Winter ! Lg Dani
Wer sich mit solchen Aussagen durch einen Chef begnügt, ist uninformiert und leichtgläubig. Ein Chef, der so handelt betrügt seine Mitarbeiter, als Chef habe ich die Verpflichtung mich über meine Rechte und Pflichten meinen AN gegenüber eindeutig zu informieren, denn Unwisssenheit schützt vor Strafe nicht. In diesem Fall, würde er zumindest mich als AN verlieren (Vertrauensverhältnis zerstört), das kann heutzutage bei einem guten Mitarbeiter richtig teuer für eine Praxis werde.
Im Ergotherapieforum hatte auch mal eine Userin einen Artikel von der Ergopraxis übre die Kilometerpauschale rein gestellt, der auch besagt, dass mit dem Kilometergeld von 30 Cent alles damit abgedeckt ist.
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Kukdiehe schrieb:
So weit ich weis, ist mit den Wegegeld von 30 Cent pro Kilometer alles damit abgegolten auch evt Schäden am Auto durch Unfall. Dienstunfall (Arbeitsrecht) - frag-einen-anwalt Ich habe dir hier mal einen Link rein gestellt.
Im Ergotherapieforum hatte auch mal eine Userin einen Artikel von der Ergopraxis übre die Kilometerpauschale rein gestellt, der auch besagt, dass mit dem Kilometergeld von 30 Cent alles damit abgedeckt ist.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
@Kukdiehe: Das ist falsch. 30 Cent pro Kilometer sind ein maximaler steuerfreier Betrag der die "Nutzung" des Privateigentum des AN als Betriebsmittel für den Chef entschädigen soll. Ein entstandener Schaden und oder der finanzielle Schaden wegen der Versicherungshöherstufung geht nicht zu Lasten des AN! Erstaunlich wie so ein Mist verbreitet wird ohne das ernsthaft zu hinterfragen.
MfG
So weit ich weis, ist mit den Wegegeld von 30 Cent pro Kilometer alles damit abgegolten auch evt Schäden am Auto durch Unfall. Ich habe dir hier mal einen Link rein gestellt.
Im Ergotherapieforum hatte auch mal eine Userin einen Artikel von der Ergopraxis übre die Kilometerpauschale rein gestellt, der auch besagt, dass mit dem Kilometergeld von 30 Cent alles damit abgedeckt ist.
Hast du deinen Link selbst gelesen? Sonst bitte nachholen.
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tom1350 schrieb:
Kukdiehe schrieb am 7.5.17 12:26:
So weit ich weis, ist mit den Wegegeld von 30 Cent pro Kilometer alles damit abgegolten auch evt Schäden am Auto durch Unfall. Ich habe dir hier mal einen Link rein gestellt.
Im Ergotherapieforum hatte auch mal eine Userin einen Artikel von der Ergopraxis übre die Kilometerpauschale rein gestellt, der auch besagt, dass mit dem Kilometergeld von 30 Cent alles damit abgedeckt ist.
Hast du deinen Link selbst gelesen? Sonst bitte nachholen.
Dazu siehe Arbeitsrecht!
" Der AG trägt also generell das Schadensrisiko, wenn der AN ohne eine besondere Vergütung sein Fahrzeug für Zwecke des AG einsetzt und der AG ansonsten ein eigenes Fahrezug hätte stellen müssen oder die Arbeit ohne Auto nicht hätte ordnungsgemäß erledigt werden konnte. Ein etwaiges Mitverschulden des AG bei Entstehung des Schadens ist zu berücksichtigen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit erhält der AN nichts.
Der Arbeitgeber kann die Haftung für die Schäden nicht vertraglich ausschließen. Insbesondere deckt die Bezahlung des üblichen Kilometergeldes NICHT auch das allgemeine Unfallrisiko ab. Auch die Übernahme der Versicherungsbeiträge zu einer Kasko-Verischerung des AN oder Zahlung einer Nutzungspauschale führen nicht dazu, dass ein AG für die Schäden einer Dienstreise nicht haftet. Nach Auffassung des BAG deckt die Zahlung des üblchen Kilometergeldes nur den Schaden durch eine Rückstufung der Haftplichtversicherung ab. ...."
"Arbeitsrecht für Ergotherapeut/-innen", 2. Auflage DVE 2010, Schmalen und Gans
Auch steht in dem genannten Link eindeutig, dass eben nur die Höherstufung, nicht aber die Schadenssumme abgedeckt ist!
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Joti schrieb:
Dies ist eindeutig falsch!
Dazu siehe Arbeitsrecht!
" Der AG trägt also generell das Schadensrisiko, wenn der AN ohne eine besondere Vergütung sein Fahrzeug für Zwecke des AG einsetzt und der AG ansonsten ein eigenes Fahrezug hätte stellen müssen oder die Arbeit ohne Auto nicht hätte ordnungsgemäß erledigt werden konnte. Ein etwaiges Mitverschulden des AG bei Entstehung des Schadens ist zu berücksichtigen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit erhält der AN nichts.
Der Arbeitgeber kann die Haftung für die Schäden nicht vertraglich ausschließen. Insbesondere deckt die Bezahlung des üblichen Kilometergeldes NICHT auch das allgemeine Unfallrisiko ab. Auch die Übernahme der Versicherungsbeiträge zu einer Kasko-Verischerung des AN oder Zahlung einer Nutzungspauschale führen nicht dazu, dass ein AG für die Schäden einer Dienstreise nicht haftet. Nach Auffassung des BAG deckt die Zahlung des üblchen Kilometergeldes nur den Schaden durch eine Rückstufung der Haftplichtversicherung ab. ...."
"Arbeitsrecht für Ergotherapeut/-innen", 2. Auflage DVE 2010, Schmalen und Gans
Auch steht in dem genannten Link eindeutig, dass eben nur die Höherstufung, nicht aber die Schadenssumme abgedeckt ist!
So weit ich weis, ist mit den Wegegeld von 30 Cent pro Kilometer alles damit abgegolten auch evt Schäden am Auto durch Unfall. Ich habe dir hier mal einen Link rein gestellt.
Im Ergotherapieforum hatte auch mal eine Userin einen Artikel von der Ergopraxis übre die Kilometerpauschale rein gestellt, der auch besagt, dass mit dem Kilometergeld von 30 Cent alles damit abgedeckt ist.
Das ist falsch, dazu gibt es auch einige Urteile.
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morpheus-06 schrieb:
Kukdiehe schrieb am 7.5.17 12:26:
So weit ich weis, ist mit den Wegegeld von 30 Cent pro Kilometer alles damit abgegolten auch evt Schäden am Auto durch Unfall. Ich habe dir hier mal einen Link rein gestellt.
Im Ergotherapieforum hatte auch mal eine Userin einen Artikel von der Ergopraxis übre die Kilometerpauschale rein gestellt, der auch besagt, dass mit dem Kilometergeld von 30 Cent alles damit abgedeckt ist.
Das ist falsch, dazu gibt es auch einige Urteile.
Schönes WE
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regiologo schrieb:
Einfach mal über eine - Dienstreisekaskoversicherung - informieren.
Schönes WE
Gruß
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Herbert schrieb:
Was ist rechtlich, wenn die MA expizit keinen Dienstwagen wollen, weil daurch enormer zeitlicher Mehraufwand durch das Abholen des KFZ an der Praxis entsteht? Und wie verhält sich das steuerrechtlich, wenn ein MA bei Mitnahme des KFZ auch Wege Wohnung/Arbeitsplatz erledigt?
Gruß
Was ist rechtlich, wenn die MA expizit keinen Dienstwagen wollen, weil daurch enormer zeitlicher Mehraufwand durch das Abholen des KFZ an der Praxis entsteht?
Duldet der AG die Nutzung des privaten PKW für Betriebszwecke tritt er in die Haftung für Schäden ein. Das beinhaltet das, sobald bekannt wird das ein AN seinen eigenen PKW verwendet, effektive Mittel angewandt werden um dies zu unterbinden (ggf. bis hin zur Kündigung).
Private Nutzung des Dienstwagens ist als geldwerter Vorteil versteuerbar (ohne Freigrenze/-betrag). Das kann dein Steuerberater dir ganz schnell sagen ob die 1%-Regelung oder ein Fahrtenbuch günstiger sind.
Für den AN kann es durchaus attraktiv sein, sein Wunsch-Auto als Dienstwagen zu bekommen um es, wenn es abgeschrieben ist, günstig aus dem Betriebsbestand herauskaufen zu können.
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Papa Alpaka schrieb:
Herbert schrieb am 7.5.17 20:42:
Und wie verhält sich das steuerrechtlich, wenn ein MA bei Mitnahme des KFZ auch Wege Wohnung/Arbeitsplatz erledigt?
Was ist rechtlich, wenn die MA expizit keinen Dienstwagen wollen, weil daurch enormer zeitlicher Mehraufwand durch das Abholen des KFZ an der Praxis entsteht?
Duldet der AG die Nutzung des privaten PKW für Betriebszwecke tritt er in die Haftung für Schäden ein. Das beinhaltet das, sobald bekannt wird das ein AN seinen eigenen PKW verwendet, effektive Mittel angewandt werden um dies zu unterbinden (ggf. bis hin zur Kündigung).
Private Nutzung des Dienstwagens ist als geldwerter Vorteil versteuerbar (ohne Freigrenze/-betrag). Das kann dein Steuerberater dir ganz schnell sagen ob die 1%-Regelung oder ein Fahrtenbuch günstiger sind.
Für den AN kann es durchaus attraktiv sein, sein Wunsch-Auto als Dienstwagen zu bekommen um es, wenn es abgeschrieben ist, günstig aus dem Betriebsbestand herauskaufen zu können.
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Papa Alpaka schrieb:
Doppelpost
eine mitarbeiterin meinte das sie in der praxis wo sie früher gearbeitet hat sowas hatten - sind aber aus anderen gründen nicht gut ausnander so das ich nicht nahcfragen kann
was habt ihr so an versicherungen und was kosten sie ?
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Esra Luise schrieb:
ich habe bei verschiedenen versicherungen angefragt für eine versicherung wenn der AN ein unfall hat und dadurch in siener versicherung rauf gestuft wird das das abgedeckt ist - konnte nichts finden
eine mitarbeiterin meinte das sie in der praxis wo sie früher gearbeitet hat sowas hatten - sind aber aus anderen gründen nicht gut ausnander so das ich nicht nahcfragen kann
was habt ihr so an versicherungen und was kosten sie ?
Versicherungen für Physiotherapeuten - Trebes und Partner - Mobil
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die neue schrieb:
Trebes und Partner
Versicherungen für Physiotherapeuten - Trebes und Partner - Mobil
Der Arbeitgeber muss aber nur bei leichter Fahrlässigkeit zahlen und bei mittlerer Fahrlässigkeit muss er nur einen Teil zahlen. Laut ADAC Heinrich ADAC-Vertragsanwalt Rostock - Ihr ADAC Anwalt für Verkehrsrecht, Unfall-Regulierung, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsdelikt
Das finde ich auch sehr interessant. Sowohl für AT als auch für die PIs
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Kukdiehe schrieb:
Ah ja hab den Artikel noch mal gelesen nur die Höherstufung deiner Versicherung ist mit den 30 Cent damit abgegolten. Ich habe aber noch einen anderen Artikel gesehen, wo auch der Schaden an sich auch noch abgegolten ist und zwar wenn dein Chef mehr als diese 30 cent zahlt z.B wenn er zur Finanzierung deiner Vollkaskoversicherung beiträgt.
Der Arbeitgeber muss aber nur bei leichter Fahrlässigkeit zahlen und bei mittlerer Fahrlässigkeit muss er nur einen Teil zahlen. Laut ADAC Heinrich ADAC-Vertragsanwalt Rostock - Ihr ADAC Anwalt für Verkehrsrecht, Unfall-Regulierung, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsdelikt
Das finde ich auch sehr interessant. Sowohl für AT als auch für die PIs
kennt jemand eine versicherung wo nur die therapeuten zählen ?
gleicher AG und gleiche Adresse gild bez mitarbeitern als ein AG auch wenn es steurlich 2 geschäfte sind
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Esra Luise schrieb:
habe da mal geschaut ist für uns zu teuer wir haben ein angeschlossenes firnessstudio und ca 40 mitarbeiter auf 450 euro basis (trainer, putzfrauen, hausmeister,....) nur 4 therapeuten aber es zählen alle mitarbeiter und bei 20 MA ist es schon 431,97 € also wird es bei 40 wohl dicht an die 1000 € kommen
kennt jemand eine versicherung wo nur die therapeuten zählen ?
gleicher AG und gleiche Adresse gild bez mitarbeitern als ein AG auch wenn es steurlich 2 geschäfte sind
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Kukdiehe schrieb:
Ach das ist ja blöd, dass bei denen alle Mitarbeiter zählen. Du brauchst doch nur die Mitarbeiter zu versichern, die auch zu Hausbesuchen Fahren müssen. Die Putzfrau fährt doch keine Dienstfahrten. Das ist ja dann Abzocke. Und es fährt ja schließlich nicht jeder Therapeut Hausbesuche. Ich habe es jetzt so verstanden, dass du insgesamt 431,97€ für deine 20 Mitarbeiter zahlen musst und nicht pro Mitarbeiter. Sonst wäre das ja viel zu teuer.
und nur 3 der therapeuten fahren auf HB
bei bis 5 Mitarbeiter wäre es 196,35 €
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Esra Luise schrieb:
ja bei 20 insgesamt 431,97 aber ich habe 40 Mitarbeiter
und nur 3 der therapeuten fahren auf HB
bei bis 5 Mitarbeiter wäre es 196,35 €
MfG ergonosis
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ergonosis schrieb:
... Frag doch einfach mal dort wegen einer bedarfsgerechten Lösung für dich an. Wenn du nur deine Therapeuten versichern lassen willst, kannst du diese ja vielleicht im Vertrag namentlich aufführen lassen und bei MA-Wechsel werden nur die Therapeutennamen im Vertrag geändert.
MfG ergonosis
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daniela602 schrieb:
Dein Auto ist über dich versichert ... Der Chef zahlt nichts! Wir hatten so einen Fall im Winter ! Lg Dani
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