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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Hausbesuch ohne Angemeldet zu sein

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Hausbesuch ohne Angemeldet zu sein
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Anonymer Teilnehmer
27.10.2013 16:52
Hallo, ich habe die Aussicht auf eine Anstellung auf 400€basis, habe aber keine feste Zusage, dass ich dann wiklich dort angestellt werde, noch einen Arbeitsvertrag, noch wurde ich angemeldet als 400€ Kraft. Jetzt soll ich spontan einen Hausbesuch machen der sehr dringend ist. Wisst ihr wie das zwecks Versicherung ist? Angenommen ich stolpere und mache den Fernseher kaputt oder breche dabei dem Patienten ein Bein, oder habe selbst einen Wegeunfall oder sonstwas, was geschieht dann? Ich werde es vermutlich nicht machen, auch wenn ich die Stelle dadurch nicht bekomme. Ich glaube eh nicht dass es was geworden wäre, da der chef über den Stundenlohn den ich verlange nicht begeistert geklungen hat und mich sozusagen auf die wartebank gesetzt hat, wahrscheInlich bis sich jemand anderes bewirbt. Andererseits ist es für mich schwer etwas passendes zu finden, was sich mit meinem teilzietjob koordinieren lässt, diese praxis wäre von der Lage her perfekt und von die Arbeitszeit würde auch klappen.
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Hallo, ich habe die Aussicht auf eine Anstellung auf 400€basis, habe aber keine feste Zusage, dass ich dann wiklich dort angestellt werde, noch einen Arbeitsvertrag, noch wurde ich angemeldet als 400€ Kraft. Jetzt soll ich spontan einen Hausbesuch machen der sehr dringend ist. Wisst ihr wie das zwecks Versicherung ist? Angenommen ich stolpere und mache den Fernseher kaputt oder breche dabei dem Patienten ein Bein, oder habe selbst einen Wegeunfall oder sonstwas, was geschieht dann? Ich werde es vermutlich nicht machen, auch wenn ich die Stelle dadurch nicht bekomme. Ich glaube eh nicht dass es was geworden wäre, da der chef über den Stundenlohn den ich verlange nicht begeistert geklungen hat und mich sozusagen auf die wartebank gesetzt hat, wahrscheInlich bis sich jemand anderes bewirbt. Andererseits ist es für mich schwer etwas passendes zu finden, was sich mit meinem teilzietjob koordinieren lässt, diese praxis wäre von der Lage her perfekt und von die Arbeitszeit würde auch klappen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, ich habe die Aussicht auf eine Anstellung auf 400€basis, habe aber keine feste Zusage, dass ich dann wiklich dort angestellt werde, noch einen Arbeitsvertrag, noch wurde ich angemeldet als 400€ Kraft. Jetzt soll ich spontan einen Hausbesuch machen der sehr dringend ist. Wisst ihr wie das zwecks Versicherung ist? Angenommen ich stolpere und mache den Fernseher kaputt oder breche dabei dem Patienten ein Bein, oder habe selbst einen Wegeunfall oder sonstwas, was geschieht dann? Ich werde es vermutlich nicht machen, auch wenn ich die Stelle dadurch nicht bekomme. Ich glaube eh nicht dass es was geworden wäre, da der chef über den Stundenlohn den ich verlange nicht begeistert geklungen hat und mich sozusagen auf die wartebank gesetzt hat, wahrscheInlich bis sich jemand anderes bewirbt. Andererseits ist es für mich schwer etwas passendes zu finden, was sich mit meinem teilzietjob koordinieren lässt, diese praxis wäre von der Lage her perfekt und von die Arbeitszeit würde auch klappen.

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Andi 72
27.10.2013 17:36
Kurz und knapp: Finger weg von solch einem AG! Denn, wenn es schon so anfängt.... :point_up:

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Kurz und knapp: Finger weg von solch einem AG! Denn, wenn es schon so anfängt.... :point_up:
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Andi 72 schrieb:

Kurz und knapp: Finger weg von solch einem AG! Denn, wenn es schon so anfängt.... :point_up:

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Shakespeare
27.10.2013 18:11
Kathrin bringt es auf den Punkt und du hast die Bedenken ja auch selbst schon formuliert. Mach es nicht und fang dort auch nicht an.
Solche Aktionen (keine Zusagen, keinen Vertrag aber im Notfall mal einen Bewerber ausnutzen) wie von diesem Arbeitgeber, legen den Verdacht nahe, das dieser zu der Gruppe der "Voll-Horst" Praxisinhaber gehört.
:astonished: Gruß S.

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Kathrin bringt es auf den Punkt und du hast die Bedenken ja auch selbst schon formuliert. Mach es nicht und fang dort auch nicht an. Solche Aktionen (keine Zusagen, keinen Vertrag aber im Notfall mal einen Bewerber ausnutzen) wie von diesem Arbeitgeber, legen den Verdacht nahe, das dieser zu der Gruppe der "Voll-Horst" Praxisinhaber gehört. :astonished: Gruß S.
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Horst Lee
03.11.2013 18:49
@Shakespeare

irgendwie trifft mich Dein thread heute.... :unamused:

liebe Grüße HORST Lee - Praxisinhaber.... :sunglasses:

:sunglasses:
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@Shakespeare irgendwie trifft mich Dein thread heute.... :unamused: liebe Grüße HORST Lee - Praxisinhaber.... :sunglasses: :sunglasses:
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Horst Lee schrieb:

@Shakespeare

irgendwie trifft mich Dein thread heute.... :unamused:

liebe Grüße HORST Lee - Praxisinhaber.... :sunglasses:

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Shakespeare
04.11.2013 09:51
Sorry, ich hätte wohl neutraler formulieren sollen: Z.B.: Solche Arbeitgeber kann man als sozial verantwortungslos und intellektuell begrenzt bezeichnen.
Keinesfalls aber als Voll oder Halb-Horst.... :wink: :stuck_out_tongue_winking_eye: Gruß S.

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• Horst Lee
Sorry, ich hätte wohl neutraler formulieren sollen: Z.B.: Solche Arbeitgeber kann man als sozial verantwortungslos und intellektuell begrenzt bezeichnen. Keinesfalls aber als Voll oder Halb-Horst.... :wink: :stuck_out_tongue_winking_eye: Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Sorry, ich hätte wohl neutraler formulieren sollen: Z.B.: Solche Arbeitgeber kann man als sozial verantwortungslos und intellektuell begrenzt bezeichnen.
Keinesfalls aber als Voll oder Halb-Horst.... :wink: :stuck_out_tongue_winking_eye: Gruß S.

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Shakespeare schrieb:

Kathrin bringt es auf den Punkt und du hast die Bedenken ja auch selbst schon formuliert. Mach es nicht und fang dort auch nicht an.
Solche Aktionen (keine Zusagen, keinen Vertrag aber im Notfall mal einen Bewerber ausnutzen) wie von diesem Arbeitgeber, legen den Verdacht nahe, das dieser zu der Gruppe der "Voll-Horst" Praxisinhaber gehört.
:astonished: Gruß S.

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Illdisposed
27.10.2013 20:57
Lass es sein, wenn du dort nicht angestellt bzw. gemeldet bist...
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Lass es sein, wenn du dort nicht angestellt bzw. gemeldet bist...
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Illdisposed schrieb:

Lass es sein, wenn du dort nicht angestellt bzw. gemeldet bist...

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Anonymer Teilnehmer
27.10.2013 21:30
Ok, angenommen ich soll direkt bevor ich zu dem Hausbesuch gehe den Vertrag unterschreiben, dann bin ich ja wahrscheinlich noch nicht angemeldet, (weiss nicht wie lange sowas dauert, geht aber bestimmt nicht binnen eines Tages?) dann bin ich ja immer noch nicht über die Praxis versichert oder doch?
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Ok, angenommen ich soll direkt bevor ich zu dem Hausbesuch gehe den Vertrag unterschreiben, dann bin ich ja wahrscheinlich noch nicht angemeldet, (weiss nicht wie lange sowas dauert, geht aber bestimmt nicht binnen eines Tages?) dann bin ich ja immer noch nicht über die Praxis versichert oder doch?
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Illdisposed
27.10.2013 21:50
ich bin mir da nicht sicher, aber im Vertrag steht doch das Datum des Beginns deiner Arbeit in dieser Praxis
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ich bin mir da nicht sicher, aber im Vertrag steht doch das Datum des Beginns deiner Arbeit in dieser Praxis
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Illdisposed schrieb:

ich bin mir da nicht sicher, aber im Vertrag steht doch das Datum des Beginns deiner Arbeit in dieser Praxis

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Nora Weber
28.10.2013 01:42
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> [...] dann bin ich ja wahrscheinlich noch nicht angemeldet, (weiss nicht wie lange sowas dauert, geht
> aber bestimmt nicht binnen eines Tages?) dann bin ich ja immer noch nicht über die Praxis versichert oder doch?

Der Arbeitgeber hat für die Anmeldung zur Sozialversicherung immerhin bis zu sechs Wochen Zeit.
Unabhängig davon beginnt der Versicherungsschutz mit dem Beschäftigungsbeginn - also spätestens am ersten Arbeitstag mit dem Weg zur Arbeit. Probleme gibt es lediglich, wenn es sich um eine von beiden Seiten vereinbarte Schwarzarbeit handelt!

Für die im Eröffnungsthread angesprochenen Fälle, dem Patienten ein Bein zu brechen oder seinen Fernseher zu beschäfigen, muss der Arbeitgeber aufkommen (Berufshaftpflichtversicherung), sofern es sich um eine normale ("leichte") Fahrlässigkeit bei dir handelt. Für grobes Verschulden kann der Arbeitnehmer sowieso zur Verantwortung gezogen werden.

Gruß
Nora
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• Irina-L
(möchte anonym bleiben) schrieb: > [...] dann bin ich ja wahrscheinlich noch nicht angemeldet, (weiss nicht wie lange sowas dauert, geht > aber bestimmt nicht binnen eines Tages?) dann bin ich ja immer noch nicht über die Praxis versichert oder doch? Der Arbeitgeber hat für die Anmeldung zur Sozialversicherung immerhin bis zu sechs Wochen Zeit. Unabhängig davon beginnt der Versicherungsschutz mit dem Beschäftigungsbeginn - also spätestens am ersten Arbeitstag mit dem Weg zur Arbeit. Probleme gibt es lediglich, wenn es sich um eine von beiden Seiten vereinbarte Schwarzarbeit handelt! Für die im Eröffnungsthread angesprochenen Fälle, dem Patienten ein Bein zu brechen oder seinen Fernseher zu beschäfigen, muss der Arbeitgeber aufkommen (Berufshaftpflichtversicherung), sofern es sich um eine normale ("leichte") Fahrlässigkeit bei dir handelt. Für grobes Verschulden kann der Arbeitnehmer sowieso zur Verantwortung gezogen werden. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

(möchte anonym bleiben) schrieb:
> [...] dann bin ich ja wahrscheinlich noch nicht angemeldet, (weiss nicht wie lange sowas dauert, geht
> aber bestimmt nicht binnen eines Tages?) dann bin ich ja immer noch nicht über die Praxis versichert oder doch?

Der Arbeitgeber hat für die Anmeldung zur Sozialversicherung immerhin bis zu sechs Wochen Zeit.
Unabhängig davon beginnt der Versicherungsschutz mit dem Beschäftigungsbeginn - also spätestens am ersten Arbeitstag mit dem Weg zur Arbeit. Probleme gibt es lediglich, wenn es sich um eine von beiden Seiten vereinbarte Schwarzarbeit handelt!

Für die im Eröffnungsthread angesprochenen Fälle, dem Patienten ein Bein zu brechen oder seinen Fernseher zu beschäfigen, muss der Arbeitgeber aufkommen (Berufshaftpflichtversicherung), sofern es sich um eine normale ("leichte") Fahrlässigkeit bei dir handelt. Für grobes Verschulden kann der Arbeitnehmer sowieso zur Verantwortung gezogen werden.

Gruß
Nora

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ok, angenommen ich soll direkt bevor ich zu dem Hausbesuch gehe den Vertrag unterschreiben, dann bin ich ja wahrscheinlich noch nicht angemeldet, (weiss nicht wie lange sowas dauert, geht aber bestimmt nicht binnen eines Tages?) dann bin ich ja immer noch nicht über die Praxis versichert oder doch?

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Anonymer Teilnehmer
30.10.2013 09:37
habe den Hausbesuch aus obengenannten Gründen abgesagt bzw. um einen Vertrag gebeten und daraufhin sofort eine E-Mail mit einer Absage für die Stelle bekommen......
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habe den Hausbesuch aus obengenannten Gründen abgesagt bzw. um einen Vertrag gebeten und daraufhin sofort eine E-Mail mit einer Absage für die Stelle bekommen......
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ChristianW
30.10.2013 10:27
na toll
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ChristianW schrieb:

na toll

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666
30.10.2013 11:33
Mab, such dir etwas Neues, siehe Kathrin...und ärger dich nicht, da ist wohl ordentlich was deneben gegangen... :scream:
lg
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Mab, such dir etwas Neues, siehe Kathrin...und ärger dich nicht, da ist wohl ordentlich was deneben gegangen... :scream: lg
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666 schrieb:

Mab, such dir etwas Neues, siehe Kathrin...und ärger dich nicht, da ist wohl ordentlich was deneben gegangen... :scream:
lg

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SuFi
30.10.2013 12:19
Auch wenn es dich jetzt ärgert- sei froh, daß es nicht geklappt hat!
Wer mit solchen Methoden arbeitet... und damit die Leute unter Druck setzt... taugt nicht als Arbeitgeber. Du hättest mit Sicherheit dort immer wieder so Dinge erlebt.
Ich drück dir die Daumen, daß du bald was besseres findest! :wink:

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Auch wenn es dich jetzt ärgert- sei froh, daß es nicht geklappt hat! Wer mit solchen Methoden arbeitet... und damit die Leute unter Druck setzt... taugt nicht als Arbeitgeber. Du hättest mit Sicherheit dort immer wieder so Dinge erlebt. Ich drück dir die Daumen, daß du bald was besseres findest! :wink:
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SuFi schrieb:

Auch wenn es dich jetzt ärgert- sei froh, daß es nicht geklappt hat!
Wer mit solchen Methoden arbeitet... und damit die Leute unter Druck setzt... taugt nicht als Arbeitgeber. Du hättest mit Sicherheit dort immer wieder so Dinge erlebt.
Ich drück dir die Daumen, daß du bald was besseres findest! :wink:

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

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