Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
Sie arbeitet sonst in einem anderen Beruf und hat nur noch diese beiden Patienten.
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
hm..ich glaube, du solltest dich mal über den "Begriff" Minjob informieren ...das sieht so aus, als wenn sie bei dir FM werden will mit 50/50 ( und da wäre z.B. die Statusfesttellung bei der BfA wichtig)
MfG
JürgenK ;)
Da kannst du also pro Hausbesuch (zwei sind ja angedacht) bis zu 269 Euro zahlen.
Ist natürlich betriebswirtschaftlicher Quatsch.
Ohne Anrechnung, da steuerfrei, sind 30 Cent pro km.
Ein Arbeitsvertrag, indem alles was vereinbart wurde festgehalten ist, ist immer wichtig.
Zur Information und der Richtigmachung (Deutsch ist cool!) empfehle ich den Steuerberater und einen Blick auf die Homepage der Minijob-Zentrale. (Minijob-Zentrale - Startseite)
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LogoMijo schrieb:
Der Minijob ist, was das Endgehalt betrifft, klar geregelt: maximal 538 Euro pro Monat.
Da kannst du also pro Hausbesuch (zwei sind ja angedacht) bis zu 269 Euro zahlen.
Ist natürlich betriebswirtschaftlicher Quatsch.
Ohne Anrechnung, da steuerfrei, sind 30 Cent pro km.
Ein Arbeitsvertrag, indem alles was vereinbart wurde festgehalten ist, ist immer wichtig.
Zur Information und der Richtigmachung (Deutsch ist cool!) empfehle ich den Steuerberater und einen Blick auf die Homepage der Minijob-Zentrale. (Minijob-Zentrale - Startseite)
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tigerin schrieb:
Eine gute Bekannte/Kollegin möchte ihre 2 KG-ZNS Hausbesuche, die sie seit vielen Jahren betreut gerne über meine Praxis abrechnen. Bisher hat sie das als Freie Mitarbeiterin über eine andere Praxis gemacht, die das aber so nicht mehr möchte. Nun ist das bei mir als Minijob geplant. Was muß ich dabei beachten? Brauche ich zwingend einen Arbeitsvertrag mit ihr? Sie hat bisher für die beiden Patienten (je DT) recht viel rausbekommen und fragt nun, ob ich das mit 50/50 machen würde. Außer Sozialabgaben und die Abrechnungsarbeit habe ich ja nicht viel zu tun. Was meint ihr? Oder nur mit festem Gehalt und Vertrag?
Sie arbeitet sonst in einem anderen Beruf und hat nur noch diese beiden Patienten.
der Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich sein, aber:
Fehler bei Formalien können Arbeitgeber teuer zu stehen kommen - erst recht mit Inkrafttreten des neuen Nachweisgesetzes (NachweisG). Das sieht vor, dass Mitarbeitende über die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich informiert werden müssen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro geahndet werden.
Link
Normalerweise nimmt man die Arbeitsbedingungen in den schriftlichen Vertrag mit auf, um das zu erfüllen.
Das gilt für einen Minijob genauso wie für eine sozialversicherungspflichtige Stelle.
Grüße
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Mona Gallo schrieb:
Hallo,
der Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich sein, aber:
Fehler bei Formalien können Arbeitgeber teuer zu stehen kommen - erst recht mit Inkrafttreten des neuen Nachweisgesetzes (NachweisG). Das sieht vor, dass Mitarbeitende über die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich informiert werden müssen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro geahndet werden.
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Normalerweise nimmt man die Arbeitsbedingungen in den schriftlichen Vertrag mit auf, um das zu erfüllen.
Das gilt für einen Minijob genauso wie für eine sozialversicherungspflichtige Stelle.
Grüße
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
gelöscht
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von Anne schrieb:
Bedenke auch, das ihr beim Minijob Urlaub und auch Lohnfortzahlung bei Krankheit zusteht. Dazu kommen 30 Prozent vom Bruttoeinkommen hast du AG Nebenkosten.
Tatsächlich würde ich auch ein Statusverfahren mit Angabe als AN machen.
Der Grund: gelebt ist das eher ein FM Verhältnis, die DRV bescheidet FM Anträge zwar meist als AN, dies aber vor allem Interessensgebunden.
Da ihr in dieser Konstellation aber Beiträge entgehen, ist es theoretisch denkbar, dass ein Betriebsprüfer auf FM bescheidet -> Folge dein "AN" müsste Rentenveiträge nachzahlen.
Das offizielle Statusverfahren wird sehr sicher als AN beschieden, falls es wider erwarten doch als FM beschieden würde ist das auch kein Problem, dann lebt es so und die PT könnte jederzeit mehr Pat. inkludieren, aber alles bleibt rechtssicher.
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Gert Winsa schrieb:
Im Vertrag muss wie bei jedem Provisionsvertrag ein Mindestlohn, der dann auch bei Urlaub und Krankheit gilt festgehalten werden.
Tatsächlich würde ich auch ein Statusverfahren mit Angabe als AN machen.
Der Grund: gelebt ist das eher ein FM Verhältnis, die DRV bescheidet FM Anträge zwar meist als AN, dies aber vor allem Interessensgebunden.
Da ihr in dieser Konstellation aber Beiträge entgehen, ist es theoretisch denkbar, dass ein Betriebsprüfer auf FM bescheidet -> Folge dein "AN" müsste Rentenveiträge nachzahlen.
Das offizielle Statusverfahren wird sehr sicher als AN beschieden, falls es wider erwarten doch als FM beschieden würde ist das auch kein Problem, dann lebt es so und die PT könnte jederzeit mehr Pat. inkludieren, aber alles bleibt rechtssicher.
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