Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
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- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen! Ich habe die Kündigung erhalten. Jetzt gibt es eine Gymnastikgruppe die unbedungt nur mit mir weitermachen will. Ich habe denen gesagt, dass das nicht einfach so möglich ist. Ich darf nicht abwerben. Diese Gruppe hat jetzt bei der Praxis gekündigt. Sie machen erstmal allein weiter. Später, nach meiner Kündigungszeit wollen sie mich fragen, ob ich weitermachen kann. Sie werden im Moment von meiner Noch-Chefin unter Druck gesetzt die Kündigung zurück zunehmen. Meine Frage jetzt: Kann ich Freiberuflich diese Gruppe weiterführen, was muss ich beachten, brauche ich z.B. einen Übungsleiterschein obwohl ich Physio bin? Eine Berufshaftpflicht besteht. Unter welchen Voraussetzungen gilt die Weiterführung der Gruppe nicht als Abwerbung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie vorher auch in einem Raum der Kirchengemeinde.
Die suchen sich Ihren Kursleiter selber?
Wenn du jetzt noch in der Praxis arbeitest, keine sonstigen Patienten "abwirbst" und, weil die Gruppe schon gekündigt hat, wird es für die PI schwer, dir eine bewusste bzw absichtliche Abwerbung zu unterstellen.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Also werden die Kursteilnehmer gar nicht in der Praxis unterrichtet.
Die suchen sich Ihren Kursleiter selber?
Wenn du jetzt noch in der Praxis arbeitest, keine sonstigen Patienten "abwirbst" und, weil die Gruppe schon gekündigt hat, wird es für die PI schwer, dir eine bewusste bzw absichtliche Abwerbung zu unterstellen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke schon mal für die Antwort.Ja, das denke ich eigentlich auch(keine Abwerbung). Die Gruppe würde mich dann engagieren. Aber im Moment schlagen die Wellen hier hoch. Die Gruppe wird schon fast genötigt über die Praxis weiterzumachen. Für mich stellt sich dann noch die Frage nach dem Übungsleiterschein. Ich bin der Meinung, dass ich als Physio keinen brauche um eine Gruppe zu leiten. Sicher bin ich mir allerdings nicht... Ich will alles gut klären bevor ich dann doch noch Ärger bekomme.
In diesem Falle scheint es, soweit deine Einschätzung der Lage nicht vom PI völlig anders gesehen wird [aber der/die meldet sich hier ja nicht zu Wort ;)], durchaus sinnvoll einen zügigen und klaren Schnitt zu machen: Die Gruppe ist nicht "Eigentum" des PI [außer er bringt entsprechende Nachweise bei] und wenn es ausdrücklicher Wunsch einer überwältigenden Mehrheit der Gruppenmitglieder ist das du die Gruppe weiterführst machst du's auch.
Alternativ kann die Gruppe sich formal auflösen und neugründen...
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Papa Alpaka schrieb:
Der Übungsleiterschein ist nicht notwendig (es sei denn im Gruppenteilnahmevertrag ist etwas ausdrücklich zugesichert), eine Gymnastikgruppe darf jede engagierte Hausfrau anbieten [unter der Annahme das keine medizinische Indikation der Gruppe besteht]. Dieser Schein ist aber durchaus sinnvoll für jemanden der keinerlei Vorerfahrung hat - in diesen Kursen werden zumindest die Grundlagen von Gruppendynamik, Führungstheorie und allergröbste Rechtsfragen besprochen. Als ich 15 war hat mich das lokale Jugendamt in so einen Kurs gesteckt damit ich für meine Tätigkeit eine Qualifikation vorweisen konnte...
In diesem Falle scheint es, soweit deine Einschätzung der Lage nicht vom PI völlig anders gesehen wird [aber der/die meldet sich hier ja nicht zu Wort ;)], durchaus sinnvoll einen zügigen und klaren Schnitt zu machen: Die Gruppe ist nicht "Eigentum" des PI [außer er bringt entsprechende Nachweise bei] und wenn es ausdrücklicher Wunsch einer überwältigenden Mehrheit der Gruppenmitglieder ist das du die Gruppe weiterführst machst du's auch.
Alternativ kann die Gruppe sich formal auflösen und neugründen...
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eim schrieb:
Du brauchst wie Papa Alpaka sagt keinen Ü-Schein .Und ansonsten kannst du wie vordem geasagt die Gruppe weiterführen.Alles abrechnen was noch mit der alten PI zu tun hat und dann komplett neu starten. Und die Kursteilnehmer sollen sich nicht von der PI unter Druck setzen lassen da sie ja eigenständig sind und ihr ja auch keinen Praxisraum nutzt.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Wo wollt ihr denn die Gruppe durchführen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für Eure Antworten. Es wird so werden, dass ich die Gruppe weiterleite. Hab mich ein bißchen verrückt machen lassen...
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