Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
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P...
Gehalt Minijob, 3 Patienten pro Stunde, allgemeine KG, Pflegeheim. Was wäre ein adäquater Netto- Stundenlohn?
Viele Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Gehalt Minijob, 3 Patienten pro Stunde, allgemeine KG, Pflegeheim. Was wäre ein adäquater Netto- Stundenlohn?
Viele Grüße
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
so von 11,00 bis 14,00 € ...da zählt natürlich auch die Fahrzeit zusätzlich....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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hm...von was 70% bei einem angestellten MA :tired_face: Denn hier ist ja brutto = netto
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo tom1350,
hm...von was 70% bei einem angestellten MA :tired_face: Denn hier ist ja brutto = netto
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Antwort: Vom Rezeptwert. Der PI hat außer Abrechnung und Minimalbeitrag für die Minijobzentrale keine Kosten, Aufwand und Raumbelegung. Fahrkosten gehen dann natürlich auf den AN.
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tom1350 schrieb:
Tja, wovon 70%?
Antwort: Vom Rezeptwert. Der PI hat außer Abrechnung und Minimalbeitrag für die Minijobzentrale keine Kosten, Aufwand und Raumbelegung. Fahrkosten gehen dann natürlich auf den AN.
Bitte nur schreiben, wenn man informiert ist...
Ein 450,00€ Jobber kostet den AG etwa 600,00€ !
Minijob-Zentrale - Minijobs im gewerblichen Bereich -
Alles andere als Minimal.
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heropas schrieb:
Minimalbetrag???
Bitte nur schreiben, wenn man informiert ist...
Ein 450,00€ Jobber kostet den AG etwa 600,00€ !
Minijob-Zentrale - Minijobs im gewerblichen Bereich -
Alles andere als Minimal.
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Leni C. schrieb:
@ tom1350 : Prozente verhandelt man mit freien Mitarbeitern , Angestellte bekommen ein Gehalt. Und ein Minijobber bekommt einen verhandelten Stundenlohn , der bei ihm halt brutto für netto ist und er deswegen nur eine begrenzte Stundenzahl arbeitet. Aber rechnerisch ist ein Minijobber teurer , weil die prozentualen Abgaben höher sind als bei einem "normalen" AN.
@ tom1350 : Prozente verhandelt man mit freien Mitarbeitern ...
Das habe ich früher auch so gesehen. Da habe ich auch noch gedacht ein unternehmerisches Risiko rechtfertigt das Ungleichgewicht zwischen erwirtschafteter Leistung des AN und Gehalt. Ich mußte mit den Jahren aber feststellen, daß ein Kleinunternehmer kein unternehmerisches Risiko und soziales Engagement gegenüber seinem AN mehr hat. Ausfallzeiten werden dem AN oder Patienten angerechnet, hire and fire, flexible Arbeitszeiten von heut auf morgen. Ach, ich könnte noch so viel aufzählen!
Natürlich wird der TE keine leistungsgerechte Bezahlung bekommen. Gut ist es dann, wenn der Gewinn durch die Heimbesuche dazu genutzt wird die Therapiequalität und Arbeitsbedingungen in der Praxis zu verbessern. Es ist aber auch mal gut zu zeigen, auf welchem hohem Niveau geklagt wird; Die Klage ist der Gruß des Kaufmanns.
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tom1350 schrieb:
Leni C. schrieb am 10.3.15 08:27:
@ tom1350 : Prozente verhandelt man mit freien Mitarbeitern ...
Das habe ich früher auch so gesehen. Da habe ich auch noch gedacht ein unternehmerisches Risiko rechtfertigt das Ungleichgewicht zwischen erwirtschafteter Leistung des AN und Gehalt. Ich mußte mit den Jahren aber feststellen, daß ein Kleinunternehmer kein unternehmerisches Risiko und soziales Engagement gegenüber seinem AN mehr hat. Ausfallzeiten werden dem AN oder Patienten angerechnet, hire and fire, flexible Arbeitszeiten von heut auf morgen. Ach, ich könnte noch so viel aufzählen!
Natürlich wird der TE keine leistungsgerechte Bezahlung bekommen. Gut ist es dann, wenn der Gewinn durch die Heimbesuche dazu genutzt wird die Therapiequalität und Arbeitsbedingungen in der Praxis zu verbessern. Es ist aber auch mal gut zu zeigen, auf welchem hohem Niveau geklagt wird; Die Klage ist der Gruß des Kaufmanns.
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Leni C. schrieb:
Du scheinst im Moment ziemlich gefrustet zu sein. Ich selber beschäftige seit 26 Jahren MA , aber diese von dir beschriebenen Zustände kenne ich nicht , weder den AN Ausfälle aufs Auge zu drücken noch hire and fire . Meine MA waren und sind immer lange bei mir und in der Regel gegangen , wenn sie ein Baby bekamen oder umgezogen sind . Aber trotzdem bleibt bei mir das unternehmerische Risiko, denn wenn alle Stricke reißen sind die MA abgesichert durch das soziale Netz, wärend ich bei einer Pleite sofort bei Hartz 4 lande.
Du scheinst im Moment ziemlich gefrustet zu sein....die MA abgesichert durch das soziale Netz, wärend ich bei einer Pleite sofort bei Hartz 4 lande.
Ehrlich gesagt geht es mir derzeit blendend. Und diese mantramäßig wiederholte Unterstellung wird dadurch nicht richtig.
ALG 2 wirst du gar nicht bekommen, da Privatvermögen erst berücksichtigt wird. Aber deine AN werden ein ALG 1 bekommen, wo nach Abzug der Miete ungefähr Hartz 4 Satz übrigbleibt. Trotzdem meine Empfehlung, von dieser Summe mal 1-2 Jahre leben. Man bekommt eine ganz andere Sicht auf die Dinge.
Ansonsten klingt deine Praxis ja ganz nett. Wie war die Weihnachtsfeier?
Viele Grüße
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tom1350 schrieb:
Leni C. schrieb am 10.3.15 15:13:
Du scheinst im Moment ziemlich gefrustet zu sein....die MA abgesichert durch das soziale Netz, wärend ich bei einer Pleite sofort bei Hartz 4 lande.
Ehrlich gesagt geht es mir derzeit blendend. Und diese mantramäßig wiederholte Unterstellung wird dadurch nicht richtig.
ALG 2 wirst du gar nicht bekommen, da Privatvermögen erst berücksichtigt wird. Aber deine AN werden ein ALG 1 bekommen, wo nach Abzug der Miete ungefähr Hartz 4 Satz übrigbleibt. Trotzdem meine Empfehlung, von dieser Summe mal 1-2 Jahre leben. Man bekommt eine ganz andere Sicht auf die Dinge.
Ansonsten klingt deine Praxis ja ganz nett. Wie war die Weihnachtsfeier?
Viele Grüße
[...]
Da habe ich auch noch gedacht ein unternehmerisches Risiko rechtfertigt das Ungleichgewicht zwischen erwirtschafteter Leistung des AN und Gehalt. Ich mußte mit den Jahren aber feststellen, daß ein Kleinunternehmer kein unternehmerisches Risiko und soziales Engagement gegenüber seinem AN mehr hat. Ausfallzeiten werden dem AN oder Patienten angerechnet, hire and fire, flexible Arbeitszeiten von heut auf morgen. Ach, ich könnte noch so viel aufzählen!
Gerade in der von dir geschilderten Situation trägt der Kleinunternehmer ein enormes unternehmerisches Risiko, insbesondere das Risiko seine Angestellte in einer Umsatzausfallzeit vor'm Arbeitsgericht zu treffen und jämmerlichst untergebuttert zu werden.
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Papa Alpaka schrieb:
tom1350 schrieb am 10.3.15 10:30:
[...]
Da habe ich auch noch gedacht ein unternehmerisches Risiko rechtfertigt das Ungleichgewicht zwischen erwirtschafteter Leistung des AN und Gehalt. Ich mußte mit den Jahren aber feststellen, daß ein Kleinunternehmer kein unternehmerisches Risiko und soziales Engagement gegenüber seinem AN mehr hat. Ausfallzeiten werden dem AN oder Patienten angerechnet, hire and fire, flexible Arbeitszeiten von heut auf morgen. Ach, ich könnte noch so viel aufzählen!
Gerade in der von dir geschilderten Situation trägt der Kleinunternehmer ein enormes unternehmerisches Risiko, insbesondere das Risiko seine Angestellte in einer Umsatzausfallzeit vor'm Arbeitsgericht zu treffen und jämmerlichst untergebuttert zu werden.
Und was machen die die keinen Gatten haben ?????? :scream:
Arbeitest du in einem KH? Die Konstellation Arzt - Therapeutin ist recht verbreitet :smile:
Gerade in der von dir geschilderten Situation trägt der Kleinunternehmer ein enormes unternehmerisches Risiko, insbesondere das Risiko seine Angestellte in einer Umsatzausfallzeit vor'm Arbeitsgericht zu treffen und jämmerlichst untergebuttert zu werden.
Wenn ein Aufragsrückgang vorliegt und unter einem gewissen Maß an sozialer Rücksichtnahme gekündigt wurde gibt es kein Problem vorm ArbG. Bedenke auch, daß gesetzliche Kündigungsfristen bei Kleinbetrieben nicht gelten.
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tom1350 schrieb:
eim schrieb am 10.3.15 20:40:
Papa Alpaka schrieb am 10.3.15 22:22:
Und was machen die die keinen Gatten haben ?????? :scream:
Arbeitest du in einem KH? Die Konstellation Arzt - Therapeutin ist recht verbreitet :smile:
Gerade in der von dir geschilderten Situation trägt der Kleinunternehmer ein enormes unternehmerisches Risiko, insbesondere das Risiko seine Angestellte in einer Umsatzausfallzeit vor'm Arbeitsgericht zu treffen und jämmerlichst untergebuttert zu werden.
Wenn ein Aufragsrückgang vorliegt und unter einem gewissen Maß an sozialer Rücksichtnahme gekündigt wurde gibt es kein Problem vorm ArbG. Bedenke auch, daß gesetzliche Kündigungsfristen bei Kleinbetrieben nicht gelten.
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DeaDia schrieb:
Selbstverständlich gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen auch für Kleinunternehmen. Bloß der Kündigungsschutz "entfällt". Ein Kleinunternehmer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen seinen AN kündigen. An die Kündigungsfristen muss er sich dennoch halten. Sonst könnte ja jeder fristlos entlassen werden, der in einem Betrieb arbeitet, der weniger als 10 Vollzeitkräfte beschäftigt.
Eine Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen muß immer eingehalten werden. Soweit richtig. Mit gesetzlichen Kündigungsfristen ist aber eine Staffelung nach Beschäftigungsjahren gemeint. Diese gilt nicht bei Kleinbetrieben. Ein AN kann also nach 15 Jahren Beschäftigung mit einmonatiger Frist unter Anrechnung von Resturlaub und Überstunden gekündigt werden.
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tom1350 schrieb:
@DeaDia
Eine Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen muß immer eingehalten werden. Soweit richtig. Mit gesetzlichen Kündigungsfristen ist aber eine Staffelung nach Beschäftigungsjahren gemeint. Diese gilt nicht bei Kleinbetrieben. Ein AN kann also nach 15 Jahren Beschäftigung mit einmonatiger Frist unter Anrechnung von Resturlaub und Überstunden gekündigt werden.
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Leni C. schrieb:
Und da liegst du voll daneben . Auch Kleinstbetriebe müssen sich an die Staffelung der Kündigungsfrist halten . Das weiß ich von einer befreundeten PI , die einen MA 15 Jahre beschäftigt hatte und ihm dann , wegen Verordnungsrückgang nach einer Reform kündigen mußte und eine Frist von mehreren Monaten einhalten mußte , was sie fast an den Rand des Ruins getrieben hat.
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morpheus-06 schrieb:
Mei.....bist du ein Schwätzer vorm Herrn lieber Tom oder wo kann ich nachlesen, das Gesetze für Kleinbetriebe nicht gelten?
Diese Frist kann für den AG nie verkürzt werden.
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Tempelritter schrieb:
die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten auch für Kleinbetriebe, es sind immer min. 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.
Diese Frist kann für den AG nie verkürzt werden.
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
hm...ob tom vielleicht dier Bruder, Mann oder Onkel von 444 ist....hört sich zumindesten so an.... :hushed: :confused:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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alobar schrieb:
inzest ist auch noch möglich...
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die neue schrieb:
484 in männlicher Form :smile: :smile:
Du scheinst im Moment ziemlich gefrustet zu sein....die MA abgesichert durch das soziale Netz, wärend ich bei einer Pleite sofort bei Hartz 4 lande.
Ehrlich gesagt geht es mir derzeit blendend. Und diese mantramäßig wiederholte Unterstellung wird dadurch nicht richtig.
ALG 2 wirst du gar nicht bekommen, da Privatvermögen erst berücksichtigt wird. Aber deine AN werden ein ALG 1 bekommen, wo nach Abzug der Miete ungefähr Hartz 4 Satz übrigbleibt. Trotzdem meine Empfehlung, von dieser Summe mal 1-2 Jahre leben. Man bekommt eine ganz andere Sicht auf die Dinge.
Ansonsten klingt deine Praxis ja ganz nett. Wie war die Weihnachtsfeier?
Viele Grüße
Wieso kommst du auf die Idee, daß ich kein ALG 2 bekommen würde , da ich Privatvermögen hätte :tired_face: Du bist schon ein ziemlich provokantes Kerlchen , hast wahrscheinlich richtig Spaß daran , die Teilnehmer hier aufzumischen. Aber das, was du inhaltlich schreibst , ist wirklicher ziemlich hirnloser Quark.
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Leni C. schrieb:
tom1350 schrieb am 10.3.15 16:02:
Leni C. schrieb am 10.3.15 15:13:
Du scheinst im Moment ziemlich gefrustet zu sein....die MA abgesichert durch das soziale Netz, wärend ich bei einer Pleite sofort bei Hartz 4 lande.
Ehrlich gesagt geht es mir derzeit blendend. Und diese mantramäßig wiederholte Unterstellung wird dadurch nicht richtig.
ALG 2 wirst du gar nicht bekommen, da Privatvermögen erst berücksichtigt wird. Aber deine AN werden ein ALG 1 bekommen, wo nach Abzug der Miete ungefähr Hartz 4 Satz übrigbleibt. Trotzdem meine Empfehlung, von dieser Summe mal 1-2 Jahre leben. Man bekommt eine ganz andere Sicht auf die Dinge.
Ansonsten klingt deine Praxis ja ganz nett. Wie war die Weihnachtsfeier?
Viele Grüße
Wieso kommst du auf die Idee, daß ich kein ALG 2 bekommen würde , da ich Privatvermögen hätte :tired_face: Du bist schon ein ziemlich provokantes Kerlchen , hast wahrscheinlich richtig Spaß daran , die Teilnehmer hier aufzumischen. Aber das, was du inhaltlich schreibst , ist wirklicher ziemlich hirnloser Quark.
Tom1350 11.3. 7.45 Uhr, 8.31 Uhr, 9.41 Uhr, 9.45 Uhr, 11.27 Uhr, 12.45 Uhr, 13.32 Uhr, 14.33 Uhr anwesend, hier!
Schöne Arbeitszeiten...grins, lasst euch doch nicht so "aufmischen", gott sei dank gibt es die Ignotaste... :grin:
einen schönen Feierabend noch den "Arbeitenden"...
weiterknabber.... :smile:
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666 schrieb:
Lachwech, was man bei einem Terminausfall alles so macht...ich knabbere Kinderschokolade und stellte mal fest:
Tom1350 11.3. 7.45 Uhr, 8.31 Uhr, 9.41 Uhr, 9.45 Uhr, 11.27 Uhr, 12.45 Uhr, 13.32 Uhr, 14.33 Uhr anwesend, hier!
Schöne Arbeitszeiten...grins, lasst euch doch nicht so "aufmischen", gott sei dank gibt es die Ignotaste... :grin:
einen schönen Feierabend noch den "Arbeitenden"...
weiterknabber.... :smile:
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Tempelritter schrieb:
lass mich mitknabbern :yum: vor mir liegt nur ne Tafel Halbbitter aber quadratisch, praktisch über gut lässt sich streiten.
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666 schrieb:
OK, ich habe Erbarmen....nimm Tel. und dann drücke ich sie dir durch... frechgrins. Ich gebe gerne ab...aber mit Halbbitter nunja, da lockst du mich nicht...dugg und wechrenn... :innocent:
Aber das, was du inhaltlich schreibst , ist wirklicher ziemlich hirnloser Quark.
Jetzt mußte ich mir hier schon so einige persönliche Anfeindungen anhören. Nicht so schlimm, wenn man bedenkt, daß der Überbringer von schlechten Nachrichten früher geköpft wurde :flushed:
Trotzdem könntest du zur Abwechslung mal deine Aussage belegen.
Und wer schon so lange wie du eine Praxis betreibt und kein Privatvermögen angesammelt hat, hat in meinen Augen etwas falsch gemacht bzw. erzählt Märchen.
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tom1350 schrieb:
Leni C. schrieb am 12.3.15 14:08:
Aber das, was du inhaltlich schreibst , ist wirklicher ziemlich hirnloser Quark.
Jetzt mußte ich mir hier schon so einige persönliche Anfeindungen anhören. Nicht so schlimm, wenn man bedenkt, daß der Überbringer von schlechten Nachrichten früher geköpft wurde :flushed:
Trotzdem könntest du zur Abwechslung mal deine Aussage belegen.
Und wer schon so lange wie du eine Praxis betreibt und kein Privatvermögen angesammelt hat, hat in meinen Augen etwas falsch gemacht bzw. erzählt Märchen.
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alobar schrieb:
tom wer?!? kenn ich nicht.
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666 schrieb:
Aber die Teufeline schon, gelle....schönen Freitag noch :blush:
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Problem beschreiben
tom1350 schrieb:
70%
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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TheStonie schrieb:
das heißt, wenn ich dem Minijobber 70% zahle. und darauf noch 30% nebenkosten zahle, dann zahl ich ihm vom Rezept 91%. Das nenn ich mal Wirtschaftlichkeit.
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JürgenK schrieb:
...übrigens, bei einem Minijobber ist brutto gleich netto...man fragt bzw spricht bei Löhnen allgemein bon Bruttolöhnen..
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ob konkret diese Teilzeitstelle für den AN abgabenfrei ist, kann aus den hier gegebenen Informationen nicht heraus gelesen werden, zumal die Pauschsteuer auf den AN abgewälzt werden kann, hinzu kommen die anteiligen RV-Abgaben, die vom AN zu tragen sind. Je nach persönlicher Situation kann es auch sinnvoll sein, "auf Steuerkarte" zu arbeiten, da hierdurch Fahrt- und Werbungskosten abgesetzt werden können. Auch kann der AG von sich aus verlangen, dass auf Steuerkarte gearbeitet wird. Hier hat der AN keine freie Wahl.
Übrigens sind es nicht "die paar Abgaben an die Minijobzentrale", sondern ein sog. Minijob ist für den AG ungünstiger, so denn er die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen seinerseits beachtet - z.B. Urlaubsanspruch.
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Problem beschreiben
Chris12.73 schrieb:
Gerade auch bei einem Minijob gilt wie bei jeder anderen Teilzeitbeschäftigung der Antidiskriminierungsgrundsatz des TzBfG - was verdienen also andere AN bei ähnlicher Arbeit/Qualifikation, besteht ein (Haus-)Tarifvertrag?
Ob konkret diese Teilzeitstelle für den AN abgabenfrei ist, kann aus den hier gegebenen Informationen nicht heraus gelesen werden, zumal die Pauschsteuer auf den AN abgewälzt werden kann, hinzu kommen die anteiligen RV-Abgaben, die vom AN zu tragen sind. Je nach persönlicher Situation kann es auch sinnvoll sein, "auf Steuerkarte" zu arbeiten, da hierdurch Fahrt- und Werbungskosten abgesetzt werden können. Auch kann der AG von sich aus verlangen, dass auf Steuerkarte gearbeitet wird. Hier hat der AN keine freie Wahl.
Übrigens sind es nicht "die paar Abgaben an die Minijobzentrale", sondern ein sog. Minijob ist für den AG ungünstiger, so denn er die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen seinerseits beachtet - z.B. Urlaubsanspruch.
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alobar schrieb:
genau, unterm Strich verdient der AG ja sowieso so viel, dass er gar nicht mehr weiss wohin mit der Kohle, au mann da bekommt man einfach nur das kalte kotzen!!!!!!!!!!
genau, unterm Strich verdient der AG ja sowieso so viel, dass er gar nicht mehr weiss wohin mit der Kohle, au mann da bekommt man einfach nur das kalte kotzen!!!!!!!!!!
Das sagt doch keiner. Nur wenn man bei Heimbesuch durch einen Minijobber keine erwähnenswerte Arbeit und Kosten hat braucht man sich auch nicht wie Feudalherren benehmen. Entweder selber machen oder den Löwenanteil dem geben, der die Arbeit macht!
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tom1350 schrieb:
alobar schrieb am 9.3.15 20:10:
genau, unterm Strich verdient der AG ja sowieso so viel, dass er gar nicht mehr weiss wohin mit der Kohle, au mann da bekommt man einfach nur das kalte kotzen!!!!!!!!!!
Das sagt doch keiner. Nur wenn man bei Heimbesuch durch einen Minijobber keine erwähnenswerte Arbeit und Kosten hat braucht man sich auch nicht wie Feudalherren benehmen. Entweder selber machen oder den Löwenanteil dem geben, der die Arbeit macht!
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alobar schrieb:
ok, wenn es so einfach ist, warum geht dann der minijober nicht zu den KK rechnet selber ab, führt die ganzen sozialabgaben, vesicherungen, BG, etc...selber ab??? achso geht ja nicht, hab´s vergessen vor lauter bürokratkie die keiner sieht und keiner bezahlt....
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tom1350 schrieb:
Nicht zu vergessen, dass die Kosten für einen AN ( Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung) steuerlich geltend gemacht werden können. Unterm Strich bleibt ein Minimalbetrag.
Bei Deinen 70%, was ist dann aber mit Berufshaftpflicht, Urlaub, Krankheit, Abrechnungsfirma, Dienstfahrzeug bzw.Dienstreise-
Versicherung, Ausfall des Pat. und diverses Zubehör ( Theraband, Massagelotion usw.).
Du hörst Dich sowas von verbittert an, da kann man Dir nur raten, mach dich selbsständig und scheffel die große Kohle oder
geh zum Daimler ans Band und lass den Hammer pünktlich nach 7,5 Std. fallen.
Grüße KaBa
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Du hörst Dich sowas von verbittert an...
Meine Erklärung seit Jahren ist dazu, daß Therapeutinnen diese Rosa Brille tragen, da sie noch Plan B(aby) haben falls ihnen der Job zu nervig wird und sie ihre Alterssicherung in der üppigen Rente ihres Gatten sehen.
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tom1350 schrieb:
KaBa schrieb am 10.3.15 13:10:
Du hörst Dich sowas von verbittert an...
Meine Erklärung seit Jahren ist dazu, daß Therapeutinnen diese Rosa Brille tragen, da sie noch Plan B(aby) haben falls ihnen der Job zu nervig wird und sie ihre Alterssicherung in der üppigen Rente ihres Gatten sehen.
Meine Babypausen sahen so aus : 1. Kind bis eine Woche vor Geburt gearbeitet-eine Woche danach wieder (aber weniger)
2. Kind ein Tag davor noch gearbeitet-3 Tage danach wieder (weniger)
ich hab mich da voll in den Lymphschuppen gestellt-machbar.
Eine rosa Brille konnte ich mir nicht aufsetzten, da der reiche Ehemann auch Physio ist (mein Chef).
Was wäre wenn ein AN schwanger ist. Möchte mich auch nicht beklagen, hatte super Schwangerschaften alles gut gelaufen-
hätte aber auch anders sein können.
Grüße Kaba
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KaBa schrieb:
Hallo;
Meine Babypausen sahen so aus : 1. Kind bis eine Woche vor Geburt gearbeitet-eine Woche danach wieder (aber weniger)
2. Kind ein Tag davor noch gearbeitet-3 Tage danach wieder (weniger)
ich hab mich da voll in den Lymphschuppen gestellt-machbar.
Eine rosa Brille konnte ich mir nicht aufsetzten, da der reiche Ehemann auch Physio ist (mein Chef).
Was wäre wenn ein AN schwanger ist. Möchte mich auch nicht beklagen, hatte super Schwangerschaften alles gut gelaufen-
hätte aber auch anders sein können.
Grüße Kaba
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eim schrieb:
Und was machen die die keinen Gatten haben ?????? :scream:
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Problem beschreiben
KaBa schrieb:
Hallo tom1350;
Bei Deinen 70%, was ist dann aber mit Berufshaftpflicht, Urlaub, Krankheit, Abrechnungsfirma, Dienstfahrzeug bzw.Dienstreise-
Versicherung, Ausfall des Pat. und diverses Zubehör ( Theraband, Massagelotion usw.).
Du hörst Dich sowas von verbittert an, da kann man Dir nur raten, mach dich selbsständig und scheffel die große Kohle oder
geh zum Daimler ans Band und lass den Hammer pünktlich nach 7,5 Std. fallen.
Grüße KaBa
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DeaDia schrieb:
Arbeiten! Es ist nicht ehrenrührig, einen Gatten zu haben, der gscheit verdient! Ich kenne beide Seiten und genieße nach 20 Jahren ackern auch eben diese. Aber da muss man halt auch erst hinkommen.
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tom1350 schrieb:
Aus aktueller Situation kann ich dir sagen, dass es wie von mir beschrieben ist. Ich suche bei Zeiten mal das Gesetz dazu raus. Ich habe auch gestaunt. Aber wie gesagt, kein unternehmerisches Risiko.
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§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.
15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.
20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
und wo steht da jetzt 4 wochen zum ende eines Monats?!?
ich weiss nicht was Du nimmst, aber lass es in Zukunft besser sein, es tut >Dir nicht gut.
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alobar schrieb:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.
15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.
20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
und wo steht da jetzt 4 wochen zum ende eines Monats?!?
ich weiss nicht was Du nimmst, aber lass es in Zukunft besser sein, es tut >Dir nicht gut.
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters [...] kann mit einer Frist von vier Wochen [...] zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
und wo steht da jetzt 4 wochen zum ende eines Monats?!?
In Satz 1. sorry, das musste jetzt sein ;)
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Papa Alpaka schrieb:
alobar schrieb am 11.3.15 11:11:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Dieses Zitat sollte unter besonderer Berücksichtigung des Zusammenhanges genossen werden.
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters [...] kann mit einer Frist von vier Wochen [...] zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
und wo steht da jetzt 4 wochen zum ende eines Monats?!?
In Satz 1. sorry, das musste jetzt sein ;)
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alobar schrieb:
Sorry papa, es ging darum,dass es immer 4 wochen Kündigungsfrist sind... und dass steht da letztendlich nicht, Du hast es etwas aus dem Zusammenhang heraus gerissen....
--zurück zum Kündigungsfristen-Thema--
Soweit ich BGB §622 (5) verstehe _kann_ in Kleinbetrieben eine minimale Kündigungsfrist einzelvertraglich vereinbart werden; nutzt der Chef diese Möglichkeit nicht gülte, meinem Verständnis nach, §622 (2) mit den nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Kündigungsfristen.
Unabhängig davon betrachte ich "4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats" als 28 Tage von hire&fire im Manchester-kapitalistischen oder fernöstlichen Stil entfernt. Schlimmstenfalls gilt die Probezeit mit zwei Wochen Kündigungsfrist, die übersteht der durchschnittliche Arbeitnehmer mit dem Wunsch einer langfristigen Beschäftigung aber in aller Regel unbeschadet. Damit bliebe mir noch immer die Sicherheit eines ausstehenden Gehaltes bevor das Arbeitsverhältnis beendet wird. Der Bundesgerichtshof geht davon aus das jeder zur Absicherung des Lebensrisikos Rücklagen bildet mit denen die Kosten des täglichen Lebens für die Dauer von drei Monaten ab "Gehaltsausfall" gedeckt werden können. Soweit ich das zur Zeit überblicke ist es, gerade für Physiotherapeuten, kein größeres Problem binnen 3 Monaten einen neuen Arbeitsplatz zu finden... :)
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Papa Alpaka schrieb:
Da hast du vollkommen recht alobar, ich habe mir ein kleines Stückchen aus dem Zusammenhang gerissen. Ich hoffe mit dem angefügten Hinweis kannst du leben?
--zurück zum Kündigungsfristen-Thema--
Soweit ich BGB §622 (5) verstehe _kann_ in Kleinbetrieben eine minimale Kündigungsfrist einzelvertraglich vereinbart werden; nutzt der Chef diese Möglichkeit nicht gülte, meinem Verständnis nach, §622 (2) mit den nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Kündigungsfristen.
Unabhängig davon betrachte ich "4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats" als 28 Tage von hire&fire im Manchester-kapitalistischen oder fernöstlichen Stil entfernt. Schlimmstenfalls gilt die Probezeit mit zwei Wochen Kündigungsfrist, die übersteht der durchschnittliche Arbeitnehmer mit dem Wunsch einer langfristigen Beschäftigung aber in aller Regel unbeschadet. Damit bliebe mir noch immer die Sicherheit eines ausstehenden Gehaltes bevor das Arbeitsverhältnis beendet wird. Der Bundesgerichtshof geht davon aus das jeder zur Absicherung des Lebensrisikos Rücklagen bildet mit denen die Kosten des täglichen Lebens für die Dauer von drei Monaten ab "Gehaltsausfall" gedeckt werden können. Soweit ich das zur Zeit überblicke ist es, gerade für Physiotherapeuten, kein größeres Problem binnen 3 Monaten einen neuen Arbeitsplatz zu finden... :)
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tom1350 schrieb:
BGB § 622 Abs. 5 Satz 2
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