Hallo - falls Du Lust hast, im
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
schönen Mainz Gonsenheim in einer
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anteiliges Gehalt für Oktober: 10 mal x, oder?
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Moin, ich hatte izum 10.10. gekündigt. Wie errechne ich mein Monatsgehalt? Ich bin irgendwie zu blöd dafür: Gehalt(1250):31Tage=x,
anteiliges Gehalt für Oktober: 10 mal x, oder?
LG
BGB - Einzelnorm
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Zum 10.10. kannst du wohl nicht wirksam gekündigt haben, frühestens zum 15.10.
Dann wäre das mit dem Berechnen auch einfacher... (1/2)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bingo, Probezeit. wenn es nicht möglich wäre hätte ich es wohl nicht gepostet.
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o.s. schrieb:
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
BGB - Einzelnorm
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Zum 10.10. kannst du wohl nicht wirksam gekündigt haben, frühestens zum 15.10.
Dann wäre das mit dem Berechnen auch einfacher... (1/2)
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Stephan King schrieb:
Und wenn er noch in der Probezeit ist?...
1. Berechnung nach Kalendertagen - hier 1.250,- Euro / 31 * 10 = 403,23 Euro
2. Berechnung nach der 30tel-Methode - für jedes Monat werden 30 Tage angenommen - hier 1.250,- Euro / 30 * 10 = 416,67 Euro
3. Berechnung nach den Arbeitstagen - im Okt. 2014 bei 5-Tage-Woche 22 Arbeitstage - hier dann also 1.250,- Euro / 22 * 7 = 397,73 Euro.
Aus den Berechnungsmethoden kann wie gesagt der Arbeitgeber auswählen - er muss dann lediglich immer die gleiche Berechnungsmethode anwenden.
Gruß
Nora
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Super, danke für deinen Beitrag, kann ich ja froh sein, denn ich habe 416,00 bekommen. LG
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Nora Weber schrieb:
Es gibt keine vorgegebene Berechnungsmethode, so dass der Arbeitgeber bei Teilmonaten aus folgenden Varianten auswählen kann:
1. Berechnung nach Kalendertagen - hier 1.250,- Euro / 31 * 10 = 403,23 Euro
2. Berechnung nach der 30tel-Methode - für jedes Monat werden 30 Tage angenommen - hier 1.250,- Euro / 30 * 10 = 416,67 Euro
3. Berechnung nach den Arbeitstagen - im Okt. 2014 bei 5-Tage-Woche 22 Arbeitstage - hier dann also 1.250,- Euro / 22 * 7 = 397,73 Euro.
Aus den Berechnungsmethoden kann wie gesagt der Arbeitgeber auswählen - er muss dann lediglich immer die gleiche Berechnungsmethode anwenden.
Gruß
Nora
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