Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
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• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
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Natürlich werd ich vorher mit der Leitung sprechen, aber wenn sich da nichts machen lässt...
An dem Ort, wo ich jetzt bin regiert Chaos und Schlimmeres und dort gibt es vor Ort keine Leitung. Der Laden schlingert führerlos durchs Chaos.
Help!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Oh mann, ich brauche bitte einen Rat. Ich bin den 2. Tag an meiner neuen Arbeitsstelle und aus verschiedenen Gründen möchte ich da schnellstmöglich wieder weg. Ich habe den Job unter ganz falschen Voraussetzungen zugesagt, z.B. anderer Arbeitsort und Arbeitszeit. Fü den Ort, wo icj zugesagt habe habe ich Probe gearbeitet und es war super. Aber das schlimmste sind die Zustände dort. Ich breite das hier mal gar nicht aus und möchte nur von euch wissen: wie komme ich aus der Nummer aus? Ich bin in Probezeit und hab eigentlcih 4 Wochen Kündigungszeit.
Natürlich werd ich vorher mit der Leitung sprechen, aber wenn sich da nichts machen lässt...
An dem Ort, wo ich jetzt bin regiert Chaos und Schlimmeres und dort gibt es vor Ort keine Leitung. Der Laden schlingert führerlos durchs Chaos.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Aber bei mir steht im Vetrag 4 Wochen, also habe ich vier Wochen denke ich und habe mir soweit ergoogelt.
Jeder PI, der nicht ganz blöd ist, kann sich ausrechnen, dass er im Verweigerungsfalle einen gelben Schein bis zum Austritt aus dem Unternehmen sieht...
Nicht schön, aber der längere Hebel sitzt beim AN an.
LG,
m.
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michael933 schrieb:
PI anruften und bekanntgeben, dass Du SOFORT einen Auflösungsvertrag machen möchtest.
Jeder PI, der nicht ganz blöd ist, kann sich ausrechnen, dass er im Verweigerungsfalle einen gelben Schein bis zum Austritt aus dem Unternehmen sieht...
Nicht schön, aber der längere Hebel sitzt beim AN an.
LG,
m.
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Jörg Imbach schrieb:
Der Vertrag darf Dich aber nicht schlechter stellen als die Rechtslage. Die sieht während der Probezeit eine 14-tägige Frist ohne Angabe von Gründen vor.
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Inche schrieb:
Das ist unerheblich die gestzliche Kündigungsfirst gilt die 4 wochen treten nach der Probezeit in Kraft daher jetzt Kündigen mit 2 Wochen first gegebenfals um Freistellung bitten wegen gestörtem Vertrauensverhältniss
> Der Vertrag darf Dich aber nicht schlechter stellen als die
> Rechtslage. Die sieht während der Probezeit eine 14-tägige
> Frist ohne Angabe von Gründen vor.
Doch: sowohl per Tarifvertrag (hier wohl nicht relevant) als auch per Einzelvertrag darf auch eine längere Kündigungsfrist für die Probezeit vereinbart werden. Selbstverständlich auch eine Beschäftigung komplett ohne Probezeit.
Wenn also hier eine Kündigungsfrist von vier Wochen vereinbart wurde, gilt diese auch. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer (und nur der) keine längere Frist haben darf als der Arbeitgeber (siehe §622 BGB Abs. 4).
Also bleibt nur der Rat, sich mit dem Arbeitgeber "im Guten" zu einigen!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Jörg Imbach schrieb:
> Der Vertrag darf Dich aber nicht schlechter stellen als die
> Rechtslage. Die sieht während der Probezeit eine 14-tägige
> Frist ohne Angabe von Gründen vor.
Doch: sowohl per Tarifvertrag (hier wohl nicht relevant) als auch per Einzelvertrag darf auch eine längere Kündigungsfrist für die Probezeit vereinbart werden. Selbstverständlich auch eine Beschäftigung komplett ohne Probezeit.
Wenn also hier eine Kündigungsfrist von vier Wochen vereinbart wurde, gilt diese auch. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer (und nur der) keine längere Frist haben darf als der Arbeitgeber (siehe §622 BGB Abs. 4).
Also bleibt nur der Rat, sich mit dem Arbeitgeber "im Guten" zu einigen!
Gruß
Nora
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Wonderwoman schrieb:
Sorry Jörg, aber das ist in diesem Fall leider nicht korrekt. :point_up:
> Ich habe den Job unter ganz falschen Voraussetzungen zugesagt, z.B. anderer Arbeitsort und Arbeitszeit.
> Fü den Ort, wo icj zugesagt habe habe ich Probe gearbeitet und es war super. [...]
> Ich breite das hier mal gar nicht aus und möchte nur von euch wissen: wie komme ich aus der Nummer aus?
> Ich bin in Probezeit und hab eigentlcih 4 Wochen Kündigungszeit.
Wenn die "falschen Voraussetzungen" bezüglich Arbeitsort und Arbeitszeit vom Arbeitgeber klar festgelegt wurden, gibt es hier einen Ansatzpunkt, "aus der Nummer heraus zu kommen". Sofern nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ("Schriftformklausel"), sind auch mündliche Vereinbarungen bindend. Wenn es sich allerdings nicht um feste Vereinbarungen, sondern vielleicht um falsche Interpretationen ("Ich hatte gedacht, dass...") handelt, tangiert dies den Anstellungsvertrag selbstverständlich nicht.
Also wie vielfach vorgeschlagen: beim Arbeitgeber anklopfen und hoffen, dass er ein Einsehen hat (er verliert ja schließlich nicht nur einen unwilligen Arbeitnehmer, sondern hat sicher auch einen Umsatzverlust, bis er Ersatz hat).
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Anonymus schrieb:
> Ich habe den Job unter ganz falschen Voraussetzungen zugesagt, z.B. anderer Arbeitsort und Arbeitszeit.
> Fü den Ort, wo icj zugesagt habe habe ich Probe gearbeitet und es war super. [...]
> Ich breite das hier mal gar nicht aus und möchte nur von euch wissen: wie komme ich aus der Nummer aus?
> Ich bin in Probezeit und hab eigentlcih 4 Wochen Kündigungszeit.
Wenn die "falschen Voraussetzungen" bezüglich Arbeitsort und Arbeitszeit vom Arbeitgeber klar festgelegt wurden, gibt es hier einen Ansatzpunkt, "aus der Nummer heraus zu kommen". Sofern nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ("Schriftformklausel"), sind auch mündliche Vereinbarungen bindend. Wenn es sich allerdings nicht um feste Vereinbarungen, sondern vielleicht um falsche Interpretationen ("Ich hatte gedacht, dass...") handelt, tangiert dies den Anstellungsvertrag selbstverständlich nicht.
Also wie vielfach vorgeschlagen: beim Arbeitgeber anklopfen und hoffen, dass er ein Einsehen hat (er verliert ja schließlich nicht nur einen unwilligen Arbeitnehmer, sondern hat sicher auch einen Umsatzverlust, bis er Ersatz hat).
Gruß
Nora
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Inche schrieb:
Du hast in der Porbezeit nur eine Kündigungsfrist von 2 wochen und kannst ohne angaben von Gründen kündigen
Grund wäre z.B., der AG bestiehlt Dich, belästigt unsittlich oder andere Beeinträchtigung Deiner Grundrechte.
"Gefällt mir nicht" oder "habe ich mir anders vorgestellt" zählt nicht für fristlos, kann aber für eine einvernehmliche sofortige Vertragsauflösung Grund sein.
MfG hgb
:blush:
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Ist aber nur meine private Rechtsauffassung in Unkenntnis der wirklichen Gegebenheiten.
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Wolfgang Pokorski schrieb:
Sollte die Beschäftigung uin einer anderen Arbeitsstätte als vereinbart nicht ein solcher Grund darstellen? Käme hier sicherlich auf den Vertragstext an, wie immer, aber wenn dieser durch den AG nicht eingehalten wird kann ich mir nicht vorstellen, dass er seine Gültigkeit behält?
Ist aber nur meine private Rechtsauffassung in Unkenntnis der wirklichen Gegebenheiten.
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Problem beschreiben
hgb schrieb:
Die Fristen wurden dargestellt, Kündigungsrecht ist beidseitig, also kannst Du auch - aber nur mit Grund! - fristlos kündigen.
Grund wäre z.B., der AG bestiehlt Dich, belästigt unsittlich oder andere Beeinträchtigung Deiner Grundrechte.
"Gefällt mir nicht" oder "habe ich mir anders vorgestellt" zählt nicht für fristlos, kann aber für eine einvernehmliche sofortige Vertragsauflösung Grund sein.
MfG hgb
:blush:
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Es ist so, dass die PI mehrere breit gestreute Filialen hat, ich nur ausnahmsweise in eine weit entfernte sollte, da jetzt aber wohl sehr oft bin. Den Laden, wo ich probegearbeitet habe und der mich begeistert hat ist überhaupt nicht mit der weit entfernten Praxis zu vergleichen.
Also gibt es keinen Verstoss gegen Vertragsbedingungen, da im Vertrag nicht steht, an welchem Ort ich eingesetzt werde. Für mich doppelt blöd, da ich extra in eine mir nahe Praxis gewechselt habe und jetzt einen weiteren Weg habe als vorher. Mit Kind und Kitaabholzeiten einfach nur daneben...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, danke für eure Antworten. Mal schauen wie ich ragieren werde, ich geb dem doch nochZeit. Kann es nicht lassen, die Zügel in die Hand zu nehmen und das Chaos zu ordnen, aber wenn es nicht klappt muss ein Aufhebungsvertrag oder bessere Bedingungen her.
Es ist so, dass die PI mehrere breit gestreute Filialen hat, ich nur ausnahmsweise in eine weit entfernte sollte, da jetzt aber wohl sehr oft bin. Den Laden, wo ich probegearbeitet habe und der mich begeistert hat ist überhaupt nicht mit der weit entfernten Praxis zu vergleichen.
Also gibt es keinen Verstoss gegen Vertragsbedingungen, da im Vertrag nicht steht, an welchem Ort ich eingesetzt werde. Für mich doppelt blöd, da ich extra in eine mir nahe Praxis gewechselt habe und jetzt einen weiteren Weg habe als vorher. Mit Kind und Kitaabholzeiten einfach nur daneben...
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
So schnell verändern sich also manchmal innerhalb von ein paar Stunden die Meinungen - ein Merkmal der heutigen Zeit.
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limone schrieb:
In dem Fall aber doch nicht die Meinungen, sondern die Bedingungen :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Nein, ich meine schon die Meinungsänderung von der Idee der "fristlosen Kündigung" (sofort wech hier) bis hin zum "Abwarten" (na ja, is ja doch nich so wild)
Oder wolltest du mal eben die guten alten Zeiten loben?
Sorry, aber ich bin aufgewühlt, aufgeregt und mir nicht sicher, was das richtige ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe noch keine feste Meinung, sondern gehe nur schonmal alle meine Optionen durch. Das war bei mir schon immer so und hat nichts mit der heutigen Zeit zu tun, ausserdem steht das doch hier nicht zur Diskussion und ist auch in keinerweise hilfreich.
Oder wolltest du mal eben die guten alten Zeiten loben?
Sorry, aber ich bin aufgewühlt, aufgeregt und mir nicht sicher, was das richtige ist.
Dann läßt Frau erst einmal sacken und sucht als erstes das Gespräch mit der PI, die hoffentlich nicht hier mitgelesen hat. Für Kundige aus Deinen Angaben ist sie zu identifizieren!
MfG hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
..wenn das so ist, solltest Du lernen, diese Dinge nicht in einem Forum wie diesem auszubreiten.
Dann läßt Frau erst einmal sacken und sucht als erstes das Gespräch mit der PI, die hoffentlich nicht hier mitgelesen hat. Für Kundige aus Deinen Angaben ist sie zu identifizieren!
MfG hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
Habt ihr denn vor Vertragsabschluß nicht besprochen, wieviele Zweigstellen es sind und v.a. wo die alle verstreut sind. Und natürlich auch in welcher du eingesetzt werden sollst.
Wenn es zuerst hieß, nur ab und zu mal in der aktuellen Zweigstelle und nun sollst du dort immer (oder überwiegend) arbeiten, halte ich das schon für grenzwertig.
"Vorspiegelung falscher Tatsachen" würde ich sowas nennen.
Zuerst alles schön reden und toll darstellen, bis der künftige AN unterschrieben hat und dann wendet sich das Blatt komplett.
Du bist ja offensichtlich davon ausgegangen, dass du in der "tollen Filiale" in der du zum Vorstellen und Probearbeiten warst arbeiten würdest. Zumal du offenbar eine wohnortnahe Stelle gesucht hast.
Schon sehr zwielichtige Vorgehensweise.
Die PI muß eigentlich damit rechnen, dass bei einer solchen Umgangsweise die AN nicht lange bleiben werden.
Das wird ja immer doller :tired_face:
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christine81 schrieb:
Jetzt muß ich aber doch mal dumm fragen:
Habt ihr denn vor Vertragsabschluß nicht besprochen, wieviele Zweigstellen es sind und v.a. wo die alle verstreut sind. Und natürlich auch in welcher du eingesetzt werden sollst.
Wenn es zuerst hieß, nur ab und zu mal in der aktuellen Zweigstelle und nun sollst du dort immer (oder überwiegend) arbeiten, halte ich das schon für grenzwertig.
"Vorspiegelung falscher Tatsachen" würde ich sowas nennen.
Zuerst alles schön reden und toll darstellen, bis der künftige AN unterschrieben hat und dann wendet sich das Blatt komplett.
Du bist ja offensichtlich davon ausgegangen, dass du in der "tollen Filiale" in der du zum Vorstellen und Probearbeiten warst arbeiten würdest. Zumal du offenbar eine wohnortnahe Stelle gesucht hast.
Schon sehr zwielichtige Vorgehensweise.
Die PI muß eigentlich damit rechnen, dass bei einer solchen Umgangsweise die AN nicht lange bleiben werden.
Das wird ja immer doller :tired_face:
Natürlich haben wir besprochen, wo ich eingesetzt werde. Wäre es die weit entfernte Filiale gewesen dann hätte ich niemals unterschrieben.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, genau so wie du es beschreibst empfinde ich es auch. Mit tollen Tatsachen locken und dann wendet es sich komplett. Ich fühle mich total veräppelt und ich hatte mich so auf den Job gefreut.
Natürlich haben wir besprochen, wo ich eingesetzt werde. Wäre es die weit entfernte Filiale gewesen dann hätte ich niemals unterschrieben.
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Es gibt nur wenige Gründe die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen u.a. klare Vertragsverstöße, ansonsten gelten die vereinbarten Kündigungsfristen. Wenn die Bedingungen so übel sind dass sie dich so stark belasten, dass du gesundheitliche Probleme bekommst, solltest du einen Arzt aufsuchen. Besser wäre es wie schon vorgeschlagen eine Einigung mit dem Arbeitgeber zu suchen, sich also an den Vertrag zu halten. Gruß S.
Möchte damit nur evtl. ein paar neue Gesichtspunkte ansprechen, mag sein, dass Deine AG die Einschätzung/Hoffnung hatte, dass Du den Laden auf Kurs bringst. :unamused:
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Von der PI habe ich diesbezüglich immer noch die Info, dass der andere Arbeitsort mein Hauptarbeitsort ist. Leider kann ich es im Moment nicht definitiv klären, da sich noch keine Möglichkeit für ein Gespräche gefunden hat.
Die Bezahlung ist etwas schlechter, aber o.k. und für mich ausschlaggebend sind die Wohnortnähe und die Arbeitzeiten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, diese Geichtspunkte sind mir auch bewusst und ich möchte sie unbedingt klären. Meine Mitphysios meinen, dass die jetzige Arbeitsstelle mein Arbeitsort ist. Das wurde ihnen angeblich so gesagt. De Laden soll wohl ohne Leitung weiterdümpeln.
Von der PI habe ich diesbezüglich immer noch die Info, dass der andere Arbeitsort mein Hauptarbeitsort ist. Leider kann ich es im Moment nicht definitiv klären, da sich noch keine Möglichkeit für ein Gespräche gefunden hat.
Die Bezahlung ist etwas schlechter, aber o.k. und für mich ausschlaggebend sind die Wohnortnähe und die Arbeitzeiten.
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sannne schrieb:
Soll der jetzige Arbeitsort die Endstation sein? Oder eben gerade da, wo Bedarf ist? Ist eine leitende PT noch nicht gefunden oder sollst Du in die Funktion "hineinwachsen?" Ist die Bezahlung dem dann auch angemessen, z.B. gegenüber dem Arbeitsplatz, den Du wg. besserer Bedingungen gewechselt hast?
Möchte damit nur evtl. ein paar neue Gesichtspunkte ansprechen, mag sein, dass Deine AG die Einschätzung/Hoffnung hatte, dass Du den Laden auf Kurs bringst. :unamused:
Dann würde ich mit der Chefin sprechen und ihr klar machen, dass du dies nicht akzeptierst und sie dich entweder korrekt einsetzt oder ein sofortiger Auflösungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen erfolgt.
Ich halte es für extrem wichtig, dass in Arbeitsverträgen alles bis ins letzte Detail festgelegt wird und der AN vor der Unterschrift dies auch sehr genau liest und zur Kenntnis nimmt. Erstaunlicherweise erfolgt beides öfter nicht.
Gruß Britt
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Also ich habe auch mehrere Praxen und ausdrücklich im AV stehen, dass der MA in allen Praxen eingesetzt werden kann. Auch wenn dass nicht immer der Fall ist, halte ich mir doch gerne die Möglichkeit offen, im Bedarfsfall mal untereinander "einspringen" zu lassen. Dass ist aber auch vorab so besprochen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, das lerne ich auch langsam in meinem Berufsleben. Alles schriflich genau festlegen, am besten vom Anwalt prüfen. Beim nächsten Mal...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also bei mir im Vertrag stehen 2 Adressen, einmal meine "Traumpraxis" und einmal noch wo anders. Da, wo ich jetzt bin steht nicht drin. Es steht auch nichts von bei Bedarf woanders oder so, wurde aber mündlich besprochen, dass ich im Notfall auch mal woanders hin muss. Klar, mache ich ja auch, aber dass der Notfall eher die Regel ist, scheint sich zu bewahrheiten, gerade weil mich meine Kollegen in der weit entfernten Praxis ja fest einplanen und da kann und will ich nicht arbeiten Eine ordentliche Struktur ist mir einfach total wichtig, sonst kann ich nicht arbeiten und man schafft ja auch nix.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Na, das ist doch ganz einfach. Mit der Chefin Klartext reden und zwar wirklich Klartext und Punkt.
Gruß Britt
Für diese Nettigkeit hast Du sicherlich einen Ausgleich für die MA geschaffen.
Mein Motto: "GUTE ARBEIT gleich GUTER LOHN".
Alles Andere ist Murks !!!!!!!
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Muskelfreak schrieb:
Ja, ist doch super wenn das im AV steht.
Für diese Nettigkeit hast Du sicherlich einen Ausgleich für die MA geschaffen.
Mein Motto: "GUTE ARBEIT gleich GUTER LOHN".
Alles Andere ist Murks !!!!!!!
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Britt schrieb:
Was ich nicht verstehe, im Arbeitsvertrag steht doch die Anschrift des künftigen Arbeitsortes. Wenn diese Angabe die Anschrift der Praxis ist, wo du zur Probe gearbeitet hast, kann sie dich nicht einfach woanders einsetzen, zumindest nicht, wenn nicht eine entsprechende Klausel im Vertrag steht.
Dann würde ich mit der Chefin sprechen und ihr klar machen, dass du dies nicht akzeptierst und sie dich entweder korrekt einsetzt oder ein sofortiger Auflösungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen erfolgt.
Ich halte es für extrem wichtig, dass in Arbeitsverträgen alles bis ins letzte Detail festgelegt wird und der AN vor der Unterschrift dies auch sehr genau liest und zur Kenntnis nimmt. Erstaunlicherweise erfolgt beides öfter nicht.
Gruß Britt
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