Ein herzliches Hallo! :)
Unsere Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie,
gelegen im Herzen von Ohligs,
befindet sich in einem historischen
Gebäude und sucht dich.
-Physiotherapeut*in mit
Osteopahieausbildung (oder Prüfung
steht unmittelbar bevor )
- interessierst dich für die
Osteopathie? Wir übernehmen die
Fortbildungskosten zu 100%
- Physiotherapeut*in mit MT , MLD
In Teilzeit bis 20 Stunden
Wir sind herzlich, offen, familiär
sowie kompetent und freuen uns...
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In Teilzeit bis 20 Stunden
Wir sind herzlich, offen, familiär
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ich habe als einzige Mitarbeiterin einen Firmenwagen erhalten.. :sunglasses: :sunglasses:
Wegen einer neuen privaten Veränderung könnte ich mir vorstellen, dass ich wieder schwanger werden möchte.
Abgesehen von der moralischen Seite
:kissing_closed_eyes: dürfte ich rein theoretisch - vertraglich wurde nichts festgelegt - während meiner Elternzeit den PKW weiter nutzen?
Danke für eure Antworten
Gruß
mab
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe als einzige Mitarbeiterin einen Firmenwagen erhalten.. :sunglasses: :sunglasses:
Wegen einer neuen privaten Veränderung könnte ich mir vorstellen, dass ich wieder schwanger werden möchte.
Abgesehen von der moralischen Seite
:kissing_closed_eyes: dürfte ich rein theoretisch - vertraglich wurde nichts festgelegt - während meiner Elternzeit den PKW weiter nutzen?
Danke für eure Antworten
Gruß
mab
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Konkret bedeutet dies, dass die sogenannten "Hauptleistungspflichten" von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Elternzeit ruhen und deshalb ein Dienstwagen - sofern eben nichts anderes vereinbart ist - zurückzugeben ist.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Wenn im Arbeits- oder im Kraftfahrzeugsüberlassungsvertrag nichts anderslautendes vereinbart ist, kann die Nutzung des Fahrzeugs nicht eingefordert werden, da das Beschäftigungsverhältnis in der Elternzeit "ruht".
Konkret bedeutet dies, dass die sogenannten "Hauptleistungspflichten" von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Elternzeit ruhen und deshalb ein Dienstwagen - sofern eben nichts anderes vereinbart ist - zurückzugeben ist.
Gruß
Nora
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C. DBO schrieb:
hm - :unamused: warum solltest Du ? So ein Firmenwagen soll ja auch für die Firma genutzt werden können. Ich könnte mir dass jetzt weniger vorstellen.
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