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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Firmen-Physiotherapie

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Neues Thema
Firmen-Physiotherapie
Es gibt 8 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
29.09.2013 22:16
Hey ihr!

Ich bin von meiner Praxis gefragt worden, ob ich für eine Firma einmal in der Woche sozusagen Inhouse-Physiotherapie bei denen machen möchte. Es sollen auch richtige Behandlungen stattfinden, also nicht nur Beratung und Prävention am Arbeitsplatz. Bin unsicher, da ich der Meinung bin, dass physiotherapeutische Behandlungen nur mit einer VO stattfinden dürfen...
Ist das rechtens, was da läuft? :unamused:
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Hey ihr! Ich bin von meiner Praxis gefragt worden, ob ich für eine Firma einmal in der Woche sozusagen Inhouse-Physiotherapie bei denen machen möchte. Es sollen auch richtige Behandlungen stattfinden, also nicht nur Beratung und Prävention am Arbeitsplatz. Bin unsicher, da ich der Meinung bin, dass physiotherapeutische Behandlungen nur mit einer VO stattfinden dürfen... Ist das rechtens, was da läuft? :unamused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hey ihr!

Ich bin von meiner Praxis gefragt worden, ob ich für eine Firma einmal in der Woche sozusagen Inhouse-Physiotherapie bei denen machen möchte. Es sollen auch richtige Behandlungen stattfinden, also nicht nur Beratung und Prävention am Arbeitsplatz. Bin unsicher, da ich der Meinung bin, dass physiotherapeutische Behandlungen nur mit einer VO stattfinden dürfen...
Ist das rechtens, was da läuft? :unamused:

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Britt
29.09.2013 23:13
Eine GKV Therapie auf ärztliche VO darf nur in einer zugelassenen Praxis stattfinden oder bei entsprechender VO als HB.
Eine Therapie ohne ärztliche VO ist für PT's unzulässig.

Gruß Britt
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Eine GKV Therapie auf ärztliche VO darf nur in einer zugelassenen Praxis stattfinden oder bei entsprechender VO als HB. Eine Therapie ohne ärztliche VO ist für PT's unzulässig. Gruß Britt
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Britt schrieb:

Eine GKV Therapie auf ärztliche VO darf nur in einer zugelassenen Praxis stattfinden oder bei entsprechender VO als HB.
Eine Therapie ohne ärztliche VO ist für PT's unzulässig.

Gruß Britt

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christine81
30.09.2013 13:34
Also wie Britt schon schrieb, bin ich auch der Meinung, dass Physiotherapie nur auf Rezept in einer zugelassenen Praxis oder mit HB erbracht werden darf.
Anders sieht es wohl mit Arbeitsplatzberatung, Präventivangeboten wie z.B. Entspannung, Rückenschule, Gymnastik zum Lockern zwischendurch aus. Auch sind z.B. Nackenmassagen OK - wenn keine Beschwerden, Vorerkrankungen usw. bestehen- als Selbstzahler oder Wellness-Leistung.
Die Firmen können glaube ich sogar bis zu 500,-/Jahr für solche Wellness-Angebote für ihre Angestellten in Anspruch nehmen.
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Also wie Britt schon schrieb, bin ich auch der Meinung, dass Physiotherapie nur auf Rezept in einer zugelassenen Praxis oder mit HB erbracht werden darf. Anders sieht es wohl mit Arbeitsplatzberatung, Präventivangeboten wie z.B. Entspannung, Rückenschule, Gymnastik zum Lockern zwischendurch aus. Auch sind z.B. Nackenmassagen OK - wenn keine Beschwerden, Vorerkrankungen usw. bestehen- als Selbstzahler oder Wellness-Leistung. Die Firmen können glaube ich sogar bis zu 500,-/Jahr für solche Wellness-Angebote für ihre Angestellten in Anspruch nehmen.
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Inche
30.09.2013 14:55
Massagen laufen unter Wellness alles andere Vorträge und Kurse laufen unter Prävention ansonsten nur über Rezept in der Praxis.
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Massagen laufen unter Wellness alles andere Vorträge und Kurse laufen unter Prävention ansonsten nur über Rezept in der Praxis.
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Inche schrieb:

Massagen laufen unter Wellness alles andere Vorträge und Kurse laufen unter Prävention ansonsten nur über Rezept in der Praxis.

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eim
30.09.2013 19:42
Auch Massagen können unter Prävention laufen -- wenn sie als Betriebliche Gesundheitfürsorge (Vorsorge)gebucht werden.
Sie können von daher mit bis zu 500 € vom AG gefördert werden.

Lediglich KG darf nicht ohne Rezept und muß in Praxis gemacht werden und nicht in der Firma.
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Auch Massagen können unter Prävention laufen -- wenn sie als Betriebliche Gesundheitfürsorge (Vorsorge)gebucht werden. Sie können von daher mit bis zu 500 € vom AG gefördert werden. Lediglich KG darf nicht ohne Rezept und muß in Praxis gemacht werden und nicht in der Firma.
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eim schrieb:

Auch Massagen können unter Prävention laufen -- wenn sie als Betriebliche Gesundheitfürsorge (Vorsorge)gebucht werden.
Sie können von daher mit bis zu 500 € vom AG gefördert werden.

Lediglich KG darf nicht ohne Rezept und muß in Praxis gemacht werden und nicht in der Firma.

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christine81 schrieb:

Also wie Britt schon schrieb, bin ich auch der Meinung, dass Physiotherapie nur auf Rezept in einer zugelassenen Praxis oder mit HB erbracht werden darf.
Anders sieht es wohl mit Arbeitsplatzberatung, Präventivangeboten wie z.B. Entspannung, Rückenschule, Gymnastik zum Lockern zwischendurch aus. Auch sind z.B. Nackenmassagen OK - wenn keine Beschwerden, Vorerkrankungen usw. bestehen- als Selbstzahler oder Wellness-Leistung.
Die Firmen können glaube ich sogar bis zu 500,-/Jahr für solche Wellness-Angebote für ihre Angestellten in Anspruch nehmen.

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Jytte
22.10.2013 19:30
Wie würde sich folgende Situation verhalten:
Firma XY möchte ihren Mitarbeitern mit bekannten HWS-Problemen gezielte Physiotherapie zukommen lassen, die betroffenen MA waren zeitnah vor der physiotherapeutischen Behandlung beim Betriebsarzt, der gibt sein OK. Physiotherapeut kommt in die Firma, behandelt, schreibt Rechnung, Firma bezahlt. MA glücklich, Physio glücklich, Firma glücklich. Oder doch nicht?
Gruß jytte

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Wie würde sich folgende Situation verhalten: Firma XY möchte ihren Mitarbeitern mit bekannten HWS-Problemen gezielte Physiotherapie zukommen lassen, die betroffenen MA waren zeitnah vor der physiotherapeutischen Behandlung beim Betriebsarzt, der gibt sein OK. Physiotherapeut kommt in die Firma, behandelt, schreibt Rechnung, Firma bezahlt. MA glücklich, Physio glücklich, Firma glücklich. Oder doch nicht? Gruß jytte
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Stephen Ziegler
23.10.2013 13:33
Wenn das Ok des Betriebsarztes eine "unbedenklichkeits Bescheinigung" ist geht das. Auf ein mündliches OK würde ich mich nicht verlassen.
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Wenn das Ok des Betriebsarztes eine "unbedenklichkeits Bescheinigung" ist geht das. Auf ein mündliches OK würde ich mich nicht verlassen.
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Stephen Ziegler schrieb:

Wenn das Ok des Betriebsarztes eine "unbedenklichkeits Bescheinigung" ist geht das. Auf ein mündliches OK würde ich mich nicht verlassen.

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Jytte
23.10.2013 14:00
Wird schriftlich in der MA-Akte des Betriebsarztes festgehalten. Mir reicht das. :smile:
Gruß jytte

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Wird schriftlich in der MA-Akte des Betriebsarztes festgehalten. Mir reicht das. :smile: Gruß jytte
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Jytte schrieb:

Wird schriftlich in der MA-Akte des Betriebsarztes festgehalten. Mir reicht das. :smile:
Gruß jytte

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Jytte schrieb:

Wie würde sich folgende Situation verhalten:
Firma XY möchte ihren Mitarbeitern mit bekannten HWS-Problemen gezielte Physiotherapie zukommen lassen, die betroffenen MA waren zeitnah vor der physiotherapeutischen Behandlung beim Betriebsarzt, der gibt sein OK. Physiotherapeut kommt in die Firma, behandelt, schreibt Rechnung, Firma bezahlt. MA glücklich, Physio glücklich, Firma glücklich. Oder doch nicht?
Gruß jytte



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