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Fortbildungen (finanzielle
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- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
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ich habe mal eine Frage zu der Erstattung von Fahrtkosten der Hausbesuche.Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet mir das Kilometergeld für die anfallenden Hausbesuche zu zahlen? Neuerdings möchte mein Arbeitgeber nämlich darauf verzichten, ich solle das bei der Steuererklärung mit angeben.........aber die Praxis bekommt doch auch extra Geld für den Posten Hausbesuch mit Wegegeld.
Kann mir da jemand weiter helfen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle Physios,
ich habe mal eine Frage zu der Erstattung von Fahrtkosten der Hausbesuche.Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet mir das Kilometergeld für die anfallenden Hausbesuche zu zahlen? Neuerdings möchte mein Arbeitgeber nämlich darauf verzichten, ich solle das bei der Steuererklärung mit angeben.........aber die Praxis bekommt doch auch extra Geld für den Posten Hausbesuch mit Wegegeld.
Kann mir da jemand weiter helfen?
Vgl. hier: http://www.physio.de/forum5/search.php?1
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Papa Alpaka schrieb:
Dein AG ist verpflichtet die tatsächlich anfallenden Aufwendungen zu ersetzen; €0,30/km sind nur zweite Wahl. Du hingegen bist nicht verpflichtet auf eigene Kosten einen PKW für Betriebszwecke zu unterhalten.
Vgl. hier: http://www.physio.de/forum5/search.php?1
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ist deine Antwort so zu verstehen, dass motivierte und gutmütige AN selber schuld sind, wenn sie ausgebeutet werden?
LG! Ursula
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ursula417 schrieb:
Hallo MC Miki,
ist deine Antwort so zu verstehen, dass motivierte und gutmütige AN selber schuld sind, wenn sie ausgebeutet werden?
LG! Ursula
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McMiki schrieb:
Ja natürlich! Es gibt Opfer und Täter im Leben...wenn einer keine Ahnung von seinen Rechten hat, wird er immer wieder ausgenutzt! Ichsollte mir doch klar sein, was mir zusteht und was nicht...deswegen auch selber Schuld
Allerdings muss ich auch sagen,d ass das was AT passiert ist eben auch nicht geht.
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alobar schrieb:
Mc Miki ist eben ein netter AN, Ich wünschte Ihm eine schöne Praxis mit der ganzen Verantwortung als Chef, dass er einfach mal die "andere Seite " kennenlernt. Es ist immer ein gebenund ein nehmen, wir sind eben keine Goßkonzerne die mit den tausender umsich wefen können.
Allerdings muss ich auch sagen,d ass das was AT passiert ist eben auch nicht geht.
Pfizer hatte im ersten Quartel '14 einen Umsatzeinbruch im zweistelligen Prozentbereich...nur noch knapp 16 Milliarden Dollar Umsatz...jeder hat seinen Rucksack zu tragen!!
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McMiki schrieb:
Und täglich grüßt das Murmeltier...sei unbesorgt, ich habe Management im Gesundheitswesen studiert..ich kenne die "andere Seite" und meckern müssen nur die, die ihr Handwerk nicht verstehen..
Pfizer hatte im ersten Quartel '14 einen Umsatzeinbruch im zweistelligen Prozentbereich...nur noch knapp 16 Milliarden Dollar Umsatz...jeder hat seinen Rucksack zu tragen!!
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alobar schrieb:
etwas zu studieren und zu wissen ist immer noch etwas anderes, als dieses auch umzusetzten...
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McMiki schrieb:
Achsooo...stimmt du warst der, der meine Biographie geschrieben hat..du musst es ja wissen...und ein Grundsatz gilt immer: Ich muss nicht auf die Herdplatte fassen um zu wissen, dass sie heiss ist!
Vielleicht fällt dann manche Antwort wertschätzender und respektvoller aus? Na?
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Richard Koppenhöfer schrieb:
Wie wärs denn, wenn wir uns alle unter unserem wahren Namen mal anmelden?
Vielleicht fällt dann manche Antwort wertschätzender und respektvoller aus? Na?
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Helmut Fromberger schrieb:
Das wäre in in der Tat für viele eine Herausforderung.....
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McMiki schrieb:
Mit Sicherheit nicht...
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McMiki schrieb:
Mit manchen kann man es ja machen...
Nein, dass ist weder rechtlich noch moralisch OK.
Vielleicht solltest du überlegen, ob du einem fairen AG eine Chance gibst.
Der freut sich und euch beiden ist geholfen.
Ich wünsche dir alles Gute!
LG! Ursula
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ursula417 schrieb:
Du sollst also für ein komplettes Kalenderjahr die Fahrtkosten vorstrecken????????
Nein, dass ist weder rechtlich noch moralisch OK.
Vielleicht solltest du überlegen, ob du einem fairen AG eine Chance gibst.
Der freut sich und euch beiden ist geholfen.
Ich wünsche dir alles Gute!
LG! Ursula
....oder muss man bei euch eine eigene Behandlungsliege mitbringen?
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Bei uns ist Anweisung IMMER das Praxisauto zu nehmen, wenn jemand freiwillig sein Auto nimmt, zahlen wir ihm nichts.
Es ist natürlich auch immer so zu planen, dass das Auto zur Verfügung steht.
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TheStonie schrieb:
Musst nur sagen, hey mein Auto ist grade kaputt. Bin hergebracht worden. Wie soll ich zu den Hausbesuchen kommen?
Bei uns ist Anweisung IMMER das Praxisauto zu nehmen, wenn jemand freiwillig sein Auto nimmt, zahlen wir ihm nichts.
Es ist natürlich auch immer so zu planen, dass das Auto zur Verfügung steht.
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Helmut Fromberger schrieb:
Für HB ist das Fahrzeug ein Arbeitsmittel. Und Arbeitsmittel hat der AG zu stellen. Kann er das nicht, so muss er Dir die Kosten hierfür erstatten. Die Aussage mit der Steuer ist komplett Panne. Wass will er machen wenn Du Dir auf Grund seiner fürstlichen Entlohnung gar kein Auto mehr leisten kannst?
....oder muss man bei euch eine eigene Behandlungsliege mitbringen?
mich interessiert wieviel mein Arbeitgeben (Niedersachsen) für den Weg zum Hausbesuch von den Krankenkassen bekommt.
Hintergrund: Ich behandel mehrere Patienten in einem Stadtteil und lege "sie in Kette" um Zeit und Geld (Sprit) zu sparen.
Wenn ich nur die tatsächliche Kilometer bezahlt bekomme und mein AG auf jedem Rezept bei verschiedenen Kassen einzeln voll
(Pauschale oder Kilometer) abrechnet steht mir das eigendlich zu. Trage auf jedem Rezept die Kilometer und würde das gerne klären.
Ich stelle das Auto und trage den Verschleiss etc.
Kann mir jemand weiter helfen?
Wie kann ich hier eine neue Frage stellen?
Vielen Dank
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steht mir das eigendlich zu.
Dir steht genau das zu, was im Arbeitsvertrag steht. Nicht mehr und auch nicht weniger.
Wie der AG abrechnet, dass hat Dich nichts anzugehen.
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Wonderwoman schrieb:
wie auch immer schrieb am 16.7.15 08:29:
steht mir das eigendlich zu.
Dir steht genau das zu, was im Arbeitsvertrag steht. Nicht mehr und auch nicht weniger.
Wie der AG abrechnet, dass hat Dich nichts anzugehen.
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
In NS gibt es bei der AOK für HBs 31ct pro km. Bei den VDEK gibt es eine Pauschale von 11,20€. Da sind die Kosten für Fahrt und zusätzlichen Zeitaufwand eingeschlossen.
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Schau mal unter http://www.physio.de/preislisten da findest Du die Preise.
A. Korn
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Körnchen schrieb:
Ich denke, wenn der Arbeitgeber durch die Nutzung des Privat-PKWs eines MA einen Gewinn macht und keine Kosten erstattet, geht das den MA schon was an.
A. Korn
Ich denke, wenn der Arbeitgeber durch die Nutzung des Privat-PKWs eines MA einen Gewinn macht und keine Kosten erstattet, geht das den MA schon was an.
A. Korn
Das ist Deine Meinung. Normalerweise werden solche Sachen in Verträgen fixiert; hier: Arbeitsvertrag.
Aber seit Griechenland wissen wir ja, dass das alles nicht so wichtig ist. :rage:
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Wonderwoman schrieb:
Körnchen schrieb am 17.7.15 13:44:
Ich denke, wenn der Arbeitgeber durch die Nutzung des Privat-PKWs eines MA einen Gewinn macht und keine Kosten erstattet, geht das den MA schon was an.
A. Korn
Das ist Deine Meinung. Normalerweise werden solche Sachen in Verträgen fixiert; hier: Arbeitsvertrag.
Aber seit Griechenland wissen wir ja, dass das alles nicht so wichtig ist. :rage:
Die Erstattungen der Kassen oder privat in Rechnung gestellte Fahrtkosten (Privatpat.), spielen für diesen Rechtsanspruch keine Rolle.
Als freier Mitarbeiter ist es reine Verhandlungssache, wie hoch die Prozente sind und wie die HB-Pauschalen/Km.-Geld in das Honorar einfließen. Geht man von 10 Liter/100km Verbrauch für Kurzstrecken/Stadtverkehr aus, und kostet der Liter 150Cent, wären die Benzin kosten mit 15Cent/Km abgedeckt, weitere 15 Cent könnte man für die anderen von mir genannten Kosten (zusätzlicher Verschleiß), veranschlagen.
So wäre nach bisheriger Rechtsprechung im Normalfall die übliche steuerfreie Erstattung von 30 Cent/Km durchaus rechtskonform.
Das Recht hier im Lande berücksichtigt also wesentliche Kosten wie Anschaffung, Versicherung, Steuer, Reparaturen etc. nicht oder kaum. Wir wissen alle, dass die Kosten für den Betrieb eines Autos, zurück gerechnet auf einen Kilometer je nach Modell, locker das doppelte oder mehr kosten kann. Man muss sich als Arbeitnehmer also gut durchrechnen, ob sich die Benutzung des privaten Autos für die üblichen 30 Cent/Km rechnet oder zusätzliche und damit gehaltsmindernde Kosten verursacht. Macht man recht viele HB im Kurzstrecken- Modus besonders im Stadtverkehr mit Parkplatzproblemen oder auch in den Wintermonaten, kann man davon ausgehen, dass man finanziell drauflegt, also seinen Arbeitgeber finanziell unterstützt. Sind es nicht so viele Strecken und man kann gut fahren (der Wagen wird also nicht so oft völlig kalt), kann man sich vielleicht über die 30 Cent als Zusatzbrot sogar freuen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Als Arbeitnehmer hat man gemäß BGB und der dazu gehörigen Rechtsprechung, Anspruch auf Erstattung der tatsächlichen Kosten, die einem bei der Ausübung seiner beruflichen Pflichten entstehen. Im Falle von Kosten, die einem durch die Benutzung des eigenen KFZ entstehen (Hausbesuche), lässt sich daraus ableiten, dass hier v.a. die Benzinkosten für die tatsächlich gefahrenen Kilometer und die durch die gefahrenen Kilometer entstehende zusätzliche Abnutzung (ggf. Öl, Bremsabrieb, Reifenverschleiß etc.), zu entschädigen sind. Dinge wie Steuer und Versicherung spielen hierbei auch anteilig keine Rolle da sie ohne hin anfallen und nicht zusätzliche Kosten verursachen (es sei denn der Versicherer erhebt höhere Beiträge wg. der beruflichen Nutzung).
Die Erstattungen der Kassen oder privat in Rechnung gestellte Fahrtkosten (Privatpat.), spielen für diesen Rechtsanspruch keine Rolle.
Als freier Mitarbeiter ist es reine Verhandlungssache, wie hoch die Prozente sind und wie die HB-Pauschalen/Km.-Geld in das Honorar einfließen. Geht man von 10 Liter/100km Verbrauch für Kurzstrecken/Stadtverkehr aus, und kostet der Liter 150Cent, wären die Benzin kosten mit 15Cent/Km abgedeckt, weitere 15 Cent könnte man für die anderen von mir genannten Kosten (zusätzlicher Verschleiß), veranschlagen.
So wäre nach bisheriger Rechtsprechung im Normalfall die übliche steuerfreie Erstattung von 30 Cent/Km durchaus rechtskonform.
Das Recht hier im Lande berücksichtigt also wesentliche Kosten wie Anschaffung, Versicherung, Steuer, Reparaturen etc. nicht oder kaum. Wir wissen alle, dass die Kosten für den Betrieb eines Autos, zurück gerechnet auf einen Kilometer je nach Modell, locker das doppelte oder mehr kosten kann. Man muss sich als Arbeitnehmer also gut durchrechnen, ob sich die Benutzung des privaten Autos für die üblichen 30 Cent/Km rechnet oder zusätzliche und damit gehaltsmindernde Kosten verursacht. Macht man recht viele HB im Kurzstrecken- Modus besonders im Stadtverkehr mit Parkplatzproblemen oder auch in den Wintermonaten, kann man davon ausgehen, dass man finanziell drauflegt, also seinen Arbeitgeber finanziell unterstützt. Sind es nicht so viele Strecken und man kann gut fahren (der Wagen wird also nicht so oft völlig kalt), kann man sich vielleicht über die 30 Cent als Zusatzbrot sogar freuen. Gruß S.
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Guten Morgen,
mich interessiert wieviel mein Arbeitgeben (Niedersachsen) für den Weg zum Hausbesuch von den Krankenkassen bekommt.
Hintergrund: Ich behandel mehrere Patienten in einem Stadtteil und lege "sie in Kette" um Zeit und Geld (Sprit) zu sparen.
Wenn ich nur die tatsächliche Kilometer bezahlt bekomme und mein AG auf jedem Rezept bei verschiedenen Kassen einzeln voll
(Pauschale oder Kilometer) abrechnet steht mir das eigendlich zu. Trage auf jedem Rezept die Kilometer und würde das gerne klären.
Ich stelle das Auto und trage den Verschleiss etc.
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Vielen Dank
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