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Fahrrad geklaut
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Anonymer Teilnehmer
17.07.2020 15:26
Mir wurde während eines Hausbesuches mein privates Fahrrad geklaut. Es war abgeschlossen. Wer kommt für den Schaden auf? Ich bin Arbeitnehmer.
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Mir wurde während eines Hausbesuches mein privates Fahrrad geklaut. Es war abgeschlossen. Wer kommt für den Schaden auf? Ich bin Arbeitnehmer.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Mir wurde während eines Hausbesuches mein privates Fahrrad geklaut. Es war abgeschlossen. Wer kommt für den Schaden auf? Ich bin Arbeitnehmer.

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Papa Alpaka
17.07.2020 17:20
Für Schäden/Verlust von Betriebsmitteln ist der Arbeitgeber zuständig; im Moment des angeordneten Hausbesuches ist das Fahrrad in den Rang eines Betriebsmittels erhoben.

Wie du am Abend nach Hause/am Montag zur Arbeit kommst ist Sache des Arbeitnehmers.
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Für Schäden/Verlust von Betriebsmitteln ist der Arbeitgeber zuständig; im Moment des angeordneten Hausbesuches ist das Fahrrad in den Rang eines Betriebsmittels erhoben. Wie du am Abend nach Hause/am Montag zur Arbeit kommst ist Sache des Arbeitnehmers.
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Anonymer Teilnehmer
17.07.2020 18:15
Wie wird denn der Verkehrswert ermittelt? Es ist 3 Jahre alt. Wie viel ist es jetzt wert? Muss am Anfang der Beschäftigung im Arbeitsvertrag dieses Fahrrad eingetragen werden, wenn es als Betriebsmittel eingesetzt wird?
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Wie wird denn der Verkehrswert ermittelt? Es ist 3 Jahre alt. Wie viel ist es jetzt wert? Muss am Anfang der Beschäftigung im Arbeitsvertrag dieses Fahrrad eingetragen werden, wenn es als Betriebsmittel eingesetzt wird?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Wie wird denn der Verkehrswert ermittelt? Es ist 3 Jahre alt. Wie viel ist es jetzt wert? Muss am Anfang der Beschäftigung im Arbeitsvertrag dieses Fahrrad eingetragen werden, wenn es als Betriebsmittel eingesetzt wird?

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mosaik
17.07.2020 20:29
Nein, es muss nur dann eingetragen sein, wenn Dein AG es Dir ganz oder teilweise bezahlt hat. Dann muss es allerdings als geldwerter Vorteil von Dir versteuert werden.
Dein AG hat Dir entweder den Neuwert zu erstatten oder Dir ein äquivalentes zu bezahlen.

Der Schaden ist je nachdem über seine Praxisinhaltsversicherung abgedeckt.

Auch wenn ich das weiss und praktiziere, wäre trotzdem ein ernstes Wörtchen mit dem MA fällig, wenn er aus Bequemlichkeit sein eigenes nutzen würde, obwohl es bei uns mehrere gibt. Weil er entweder mit seinem besser klar kommt, oder, da er sich auf dem Weg nach Hause befindet, nicht mehr in die Praxis kommen wollte.

Viele Grüße
Monika
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Nein, es muss nur dann eingetragen sein, wenn Dein AG es Dir ganz oder teilweise bezahlt hat. Dann muss es allerdings als geldwerter Vorteil von Dir versteuert werden. Dein AG hat Dir entweder den Neuwert zu erstatten oder Dir ein äquivalentes zu bezahlen. Der Schaden ist je nachdem über seine Praxisinhaltsversicherung abgedeckt. Auch wenn ich das weiss und praktiziere, wäre trotzdem ein ernstes Wörtchen mit dem MA fällig, wenn er aus Bequemlichkeit sein eigenes nutzen würde, obwohl es bei uns mehrere gibt. Weil er entweder mit seinem besser klar kommt, oder, da er sich auf dem Weg nach Hause befindet, nicht mehr in die Praxis kommen wollte. Viele Grüße Monika
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mosaik schrieb:

Nein, es muss nur dann eingetragen sein, wenn Dein AG es Dir ganz oder teilweise bezahlt hat. Dann muss es allerdings als geldwerter Vorteil von Dir versteuert werden.
Dein AG hat Dir entweder den Neuwert zu erstatten oder Dir ein äquivalentes zu bezahlen.

Der Schaden ist je nachdem über seine Praxisinhaltsversicherung abgedeckt.

Auch wenn ich das weiss und praktiziere, wäre trotzdem ein ernstes Wörtchen mit dem MA fällig, wenn er aus Bequemlichkeit sein eigenes nutzen würde, obwohl es bei uns mehrere gibt. Weil er entweder mit seinem besser klar kommt, oder, da er sich auf dem Weg nach Hause befindet, nicht mehr in die Praxis kommen wollte.

Viele Grüße
Monika

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Anonymer Teilnehmer
17.07.2020 21:09
Nein, bei uns gibt es keine Dienst Fahrräder! Leider!
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Nein, bei uns gibt es keine Dienst Fahrräder! Leider!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Nein, bei uns gibt es keine Dienst Fahrräder! Leider!

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LeviathanPT
17.07.2020 23:18
mosaik schrieb am 17.7.20 20:29:
Nein, es muss nur dann eingetragen sein, wenn Dein AG es Dir ganz oder teilweise bezahlt hat. Dann muss es allerdings als geldwerter Vorteil von Dir versteuert werden.
Dein AG hat Dir entweder den Neuwert zu erstatten oder Dir ein äquivalentes zu bezahlen.

Der Schaden ist je nachdem über seine Praxisinhaltsversicherung abgedeckt.

Auch wenn ich das weiss und praktiziere, wäre trotzdem ein ernstes Wörtchen mit dem MA fällig, wenn er aus Bequemlichkeit sein eigenes nutzen würde, obwohl es bei uns mehrere gibt. Weil er entweder mit seinem besser klar kommt, oder, da er sich auf dem Weg nach Hause befindet, nicht mehr in die Praxis kommen wollte.

Viele Grüße
Monika


Interessante Rechtsauffassung.
Also: es kommt darauf an, ob der AG eine km-Pauschale zahlt oder nicht. Zahlt er die 30 cent, dann muss der MA sich selber um eine Versicherung kümmern oder das Fahrrad bei Verlust selber zahlen. Zahlt der AG keine Pauschale, dann ist es sein Haftungsrisiko.
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[zitat]mosaik schrieb am 17.7.20 20:29: Nein, es muss nur dann eingetragen sein, wenn Dein AG es Dir ganz oder teilweise bezahlt hat. Dann muss es allerdings als geldwerter Vorteil von Dir versteuert werden. Dein AG hat Dir entweder den Neuwert zu erstatten oder Dir ein äquivalentes zu bezahlen. Der Schaden ist je nachdem über seine Praxisinhaltsversicherung abgedeckt. Auch wenn ich das weiss und praktiziere, wäre trotzdem ein ernstes Wörtchen mit dem MA fällig, wenn er aus Bequemlichkeit sein eigenes nutzen würde, obwohl es bei uns mehrere gibt. Weil er entweder mit seinem besser klar kommt, oder, da er sich auf dem Weg nach Hause befindet, nicht mehr in die Praxis kommen wollte. Viele Grüße Monika [/zitat] Interessante Rechtsauffassung. Also: es kommt darauf an, ob der AG eine km-Pauschale zahlt oder nicht. Zahlt er die 30 cent, dann muss der MA sich selber um eine Versicherung kümmern oder das Fahrrad bei Verlust selber zahlen. Zahlt der AG keine Pauschale, dann ist es sein Haftungsrisiko.
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LeviathanPT schrieb:

mosaik schrieb am 17.7.20 20:29:
Nein, es muss nur dann eingetragen sein, wenn Dein AG es Dir ganz oder teilweise bezahlt hat. Dann muss es allerdings als geldwerter Vorteil von Dir versteuert werden.
Dein AG hat Dir entweder den Neuwert zu erstatten oder Dir ein äquivalentes zu bezahlen.

Der Schaden ist je nachdem über seine Praxisinhaltsversicherung abgedeckt.

Auch wenn ich das weiss und praktiziere, wäre trotzdem ein ernstes Wörtchen mit dem MA fällig, wenn er aus Bequemlichkeit sein eigenes nutzen würde, obwohl es bei uns mehrere gibt. Weil er entweder mit seinem besser klar kommt, oder, da er sich auf dem Weg nach Hause befindet, nicht mehr in die Praxis kommen wollte.

Viele Grüße
Monika


Interessante Rechtsauffassung.
Also: es kommt darauf an, ob der AG eine km-Pauschale zahlt oder nicht. Zahlt er die 30 cent, dann muss der MA sich selber um eine Versicherung kümmern oder das Fahrrad bei Verlust selber zahlen. Zahlt der AG keine Pauschale, dann ist es sein Haftungsrisiko.

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Neuling
20.07.2020 17:17
Womit macht ihr denn i.d.R. Eure HBs?
Wenn alternativ ein Praxisauto zur Verfügung stand, muß klar ersichtlich sein (per Dienstanweisung), daß du DEIN Fahrrad nehmen solltest an dem Tag.
Draus gelernt hast du hoffentlich: private Sachen nimm für die Arbeit nich!

Je nach Versicherung deines Chefs wird meist nur der Zeitwert gezahlt, hoffentlich hast du ein Foto oder besser noch, den Kaufbeleg. Listen mit "Zeitwert für Bike xxx" findest du im Netz sicher, macht aber im Zweifel eh die Versicherung. Wichtig ist, daß Dein Chef dir den Verlust auch ersetzt - schreib mal, wie es ausgegangen ist.

Ein Bekannter von mir, der anderthalb Monate auf seinen Lohn warten sollte, hat seinen Chef genau 2x (jeweils wöchentlich) ermahnt, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen und dann (als immernoch nichts kam) erklärt : "Da ich keinen Lohn bekomme, kann ich mein KfZ leider nicht auftanken, um zur Arbeit zu gelangen. Daher bleibe ich, bis Lohn kommt, bei vollem Anspruch meiner Bezüge, zuhause!" --- Es wurde gezahlt, sehr fix.
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Womit macht ihr denn i.d.R. Eure HBs? Wenn alternativ ein Praxisauto zur Verfügung stand, muß klar ersichtlich sein (per Dienstanweisung), daß du DEIN Fahrrad nehmen solltest an dem Tag. [b]Draus gelernt hast du hoffentlich: private Sachen nimm für die Arbeit nich![/b] Je nach Versicherung deines Chefs wird meist nur der Zeitwert gezahlt, hoffentlich hast du ein Foto oder besser noch, den Kaufbeleg. Listen mit "Zeitwert für Bike xxx" findest du im Netz sicher, macht aber im Zweifel eh die Versicherung. Wichtig ist, daß Dein Chef dir den Verlust auch ersetzt - schreib mal, wie es ausgegangen ist. Ein Bekannter von mir, der anderthalb Monate auf seinen Lohn warten sollte, hat seinen Chef genau 2x (jeweils wöchentlich) ermahnt, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen und dann (als immernoch nichts kam) erklärt : "Da ich keinen Lohn bekomme, kann ich mein KfZ leider nicht auftanken, um zur Arbeit zu gelangen. Daher bleibe ich, bis Lohn kommt, bei vollem Anspruch meiner Bezüge, zuhause!" --- Es wurde gezahlt, sehr fix.
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Neuling schrieb:

Womit macht ihr denn i.d.R. Eure HBs?
Wenn alternativ ein Praxisauto zur Verfügung stand, muß klar ersichtlich sein (per Dienstanweisung), daß du DEIN Fahrrad nehmen solltest an dem Tag.
Draus gelernt hast du hoffentlich: private Sachen nimm für die Arbeit nich!

Je nach Versicherung deines Chefs wird meist nur der Zeitwert gezahlt, hoffentlich hast du ein Foto oder besser noch, den Kaufbeleg. Listen mit "Zeitwert für Bike xxx" findest du im Netz sicher, macht aber im Zweifel eh die Versicherung. Wichtig ist, daß Dein Chef dir den Verlust auch ersetzt - schreib mal, wie es ausgegangen ist.

Ein Bekannter von mir, der anderthalb Monate auf seinen Lohn warten sollte, hat seinen Chef genau 2x (jeweils wöchentlich) ermahnt, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen und dann (als immernoch nichts kam) erklärt : "Da ich keinen Lohn bekomme, kann ich mein KfZ leider nicht auftanken, um zur Arbeit zu gelangen. Daher bleibe ich, bis Lohn kommt, bei vollem Anspruch meiner Bezüge, zuhause!" --- Es wurde gezahlt, sehr fix.

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Anonymer Teilnehmer
21.07.2020 18:13
Wir machen Hausbesuche mit dem Bus, Fahrrad oder zu Fuß!
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Wir machen Hausbesuche mit dem Bus, Fahrrad oder zu Fuß!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Wir machen Hausbesuche mit dem Bus, Fahrrad oder zu Fuß!

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kroetzi
21.07.2020 20:35
Und das Busticket zahlt wer?
Ich frage lieber noch, wo ihr schon die privaten Räder nehmt.
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Und das Busticket zahlt wer? Ich frage lieber noch, wo ihr schon die privaten Räder nehmt.
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kroetzi schrieb:

Und das Busticket zahlt wer?
Ich frage lieber noch, wo ihr schon die privaten Räder nehmt.

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M0nique
21.07.2020 21:03
Ich bin zu Zeiten als AN immer nur mit meinem eigenen Rad zu HBs gefahren, das war perfekt auf meine Größe eingestellt. Das Praxisrad war für mich viel zu winzig - alle Kolleginnen waren gut 10-15 cm kleiner.
Als mal auf dem Praxisparkplatz allen Rädern die Reifen zerstochen wurden hat die Chefin natürlich die neuen Reifen für alle bezahlt. Und danach einen "Käfig" für die Räder installieren lassen.

Und wie rechnet man die privat zur Verfügung gestellten Füße ab - wenn man zu Fuß zum HB geht? Schuhsohlensbrieb dem PI pro km für 2 Cent in Rechnung stellen?
Gruß von Monique
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Ich bin zu Zeiten als AN immer nur mit meinem eigenen Rad zu HBs gefahren, das war perfekt auf meine Größe eingestellt. Das Praxisrad war für mich viel zu winzig - alle Kolleginnen waren gut 10-15 cm kleiner. Als mal auf dem Praxisparkplatz allen Rädern die Reifen zerstochen wurden hat die Chefin natürlich die neuen Reifen für alle bezahlt. Und danach einen "Käfig" für die Räder installieren lassen. Und wie rechnet man die privat zur Verfügung gestellten Füße ab - wenn man zu Fuß zum HB geht? Schuhsohlensbrieb dem PI pro km für 2 Cent in Rechnung stellen? Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Ich bin zu Zeiten als AN immer nur mit meinem eigenen Rad zu HBs gefahren, das war perfekt auf meine Größe eingestellt. Das Praxisrad war für mich viel zu winzig - alle Kolleginnen waren gut 10-15 cm kleiner.
Als mal auf dem Praxisparkplatz allen Rädern die Reifen zerstochen wurden hat die Chefin natürlich die neuen Reifen für alle bezahlt. Und danach einen "Käfig" für die Räder installieren lassen.

Und wie rechnet man die privat zur Verfügung gestellten Füße ab - wenn man zu Fuß zum HB geht? Schuhsohlensbrieb dem PI pro km für 2 Cent in Rechnung stellen?
Gruß von Monique

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Anonymer Teilnehmer
21.07.2020 21:17
Das Busticket bezahlt der Arbeitgeber! Ich darf aber nur Bus fahren, wenn es in Strömen regnet, oder mein Fahrrad, da schon älter, in Reparatur ist!
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Das Busticket bezahlt der Arbeitgeber! Ich darf aber nur Bus fahren, wenn es in Strömen regnet, oder mein Fahrrad, da schon älter, in Reparatur ist!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Das Busticket bezahlt der Arbeitgeber! Ich darf aber nur Bus fahren, wenn es in Strömen regnet, oder mein Fahrrad, da schon älter, in Reparatur ist!

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Papa Alpaka
21.07.2020 21:28
M0nique schrieb am 21.7.20 21:03:
[...]
Und wie rechnet man die privat zur Verfügung gestellten Füße ab - wenn man zu Fuß zum HB geht? Schuhsohlensbrieb dem PI pro km für 2 Cent in Rechnung stellen? [...]


Lass dich nicht über'n Tisch ziehen, die Entfernungspauschale ist steuerlich unabhängig vom Beförderungsmittel, also gibt's keinen Grund den Arbeitgebern unnötige Geschenke zu machen - €0,30/km, Minimum, um die Abnutzung der Schuhe zu decken und ein Polster für die ggf. aufkommende Sanierung der Kniegelenke zu schaffen ;)
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[zitat]M0nique schrieb am 21.7.20 21:03: [...] Und wie rechnet man die privat zur Verfügung gestellten Füße ab - wenn man zu Fuß zum HB geht? Schuhsohlensbrieb dem PI pro km für 2 Cent in Rechnung stellen? [...] [/zitat] Lass dich nicht über'n Tisch ziehen, die Entfernungspauschale ist steuerlich unabhängig vom Beförderungsmittel, also gibt's keinen Grund den Arbeitgebern unnötige Geschenke zu machen - €0,30/km, Minimum, um die Abnutzung der Schuhe zu decken und ein Polster für die ggf. aufkommende Sanierung der Kniegelenke zu schaffen ;)
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Papa Alpaka schrieb:

M0nique schrieb am 21.7.20 21:03:
[...]
Und wie rechnet man die privat zur Verfügung gestellten Füße ab - wenn man zu Fuß zum HB geht? Schuhsohlensbrieb dem PI pro km für 2 Cent in Rechnung stellen? [...]


Lass dich nicht über'n Tisch ziehen, die Entfernungspauschale ist steuerlich unabhängig vom Beförderungsmittel, also gibt's keinen Grund den Arbeitgebern unnötige Geschenke zu machen - €0,30/km, Minimum, um die Abnutzung der Schuhe zu decken und ein Polster für die ggf. aufkommende Sanierung der Kniegelenke zu schaffen ;)

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mosaik
22.07.2020 01:21
Jetzt fängt es an trollig zu werden. Gerade eben genug Futter, damit die Foristen weiter darauf anspringen.

Wenn Dein Statement tatsächlich stimmt, fang an, zu überdenken, wo Deine Grenzen sind und was Du für was bereit bist zu tun/zu geben. Falls Du ein Spendenkonto brauchst, schreib mir ne PN.

Viele Grüße
Monika
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Jetzt fängt es an trollig zu werden. Gerade eben genug Futter, damit die Foristen weiter darauf anspringen. Wenn Dein Statement tatsächlich stimmt, fang an, zu überdenken, wo Deine Grenzen sind und was Du für was bereit bist zu tun/zu geben. Falls Du ein Spendenkonto brauchst, schreib mir ne PN. Viele Grüße Monika
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mosaik schrieb:

Jetzt fängt es an trollig zu werden. Gerade eben genug Futter, damit die Foristen weiter darauf anspringen.

Wenn Dein Statement tatsächlich stimmt, fang an, zu überdenken, wo Deine Grenzen sind und was Du für was bereit bist zu tun/zu geben. Falls Du ein Spendenkonto brauchst, schreib mir ne PN.

Viele Grüße
Monika

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Papa Alpaka schrieb:

Für Schäden/Verlust von Betriebsmitteln ist der Arbeitgeber zuständig; im Moment des angeordneten Hausbesuches ist das Fahrrad in den Rang eines Betriebsmittels erhoben.

Wie du am Abend nach Hause/am Montag zur Arbeit kommst ist Sache des Arbeitnehmers.

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Zoe.H
22.07.2020 14:16
Hier wird jeweils von 30 Cent gesprochen. Dies ist für Autos vorgesehen. Bei Fahrrädern 10 Cent pro Kilometer.
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Hier wird jeweils von 30 Cent gesprochen. Dies ist für Autos vorgesehen. Bei Fahrrädern 10 Cent pro Kilometer.
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Anonymer Teilnehmer
22.07.2020 14:48
Das, was ich von mir gebe, entspricht der Wahrheit. Ich habe in meinem Berufsleben noch nie einen fahrbaren Untersatz seitens des Arbeitgebers erhalten. Egal ob Fahrrad, Motorroller oder Auto.
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Das, was ich von mir gebe, entspricht der Wahrheit. Ich habe in meinem Berufsleben noch nie einen fahrbaren Untersatz seitens des Arbeitgebers erhalten. Egal ob Fahrrad, Motorroller oder Auto.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Das, was ich von mir gebe, entspricht der Wahrheit. Ich habe in meinem Berufsleben noch nie einen fahrbaren Untersatz seitens des Arbeitgebers erhalten. Egal ob Fahrrad, Motorroller oder Auto.

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kroetzi
22.07.2020 20:32
Dann ist es an der Zeit dies ab sofort sein zu lassen.
Wir müssen schon unsere Arbeitskraft, Wissen, Können und Lebenszeit verkaufen.
Mein privates Fahrzeug gehört nicht dazu.

Sollte dein Praxisinhaber, Fahrzeuge, gleich welcher Art für die Ausübung seines Geschäfts benötigen, so kann er diese kaufen, leasen oder mieten bei entsprechend dafür spezialisierten Firmen.

Ich würde nie mehr ein privates Fahrzeug einer Praxis für Hausbesuche zur Verfügung stellen.
Nein Danke!
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Dann ist es an der Zeit dies ab sofort sein zu lassen. Wir müssen schon unsere Arbeitskraft, Wissen, Können und Lebenszeit verkaufen. Mein privates Fahrzeug gehört nicht dazu. Sollte dein Praxisinhaber, Fahrzeuge, gleich welcher Art für die Ausübung seines Geschäfts benötigen, so kann er diese kaufen, leasen oder mieten bei entsprechend dafür spezialisierten Firmen. Ich würde nie mehr ein privates Fahrzeug einer Praxis für Hausbesuche zur Verfügung stellen. Nein Danke!
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kroetzi schrieb:

Dann ist es an der Zeit dies ab sofort sein zu lassen.
Wir müssen schon unsere Arbeitskraft, Wissen, Können und Lebenszeit verkaufen.
Mein privates Fahrzeug gehört nicht dazu.

Sollte dein Praxisinhaber, Fahrzeuge, gleich welcher Art für die Ausübung seines Geschäfts benötigen, so kann er diese kaufen, leasen oder mieten bei entsprechend dafür spezialisierten Firmen.

Ich würde nie mehr ein privates Fahrzeug einer Praxis für Hausbesuche zur Verfügung stellen.
Nein Danke!

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Anonymer Teilnehmer
23.07.2020 16:36
Ja, du hast ja Recht. Ich versuche möglichst schnell eine neue Stelle zu finden. Sieht ja z. Zt. nicht so schlecht aus.
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Ja, du hast ja Recht. Ich versuche möglichst schnell eine neue Stelle zu finden. Sieht ja z. Zt. nicht so schlecht aus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ja, du hast ja Recht. Ich versuche möglichst schnell eine neue Stelle zu finden. Sieht ja z. Zt. nicht so schlecht aus.

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Zoe.H
24.07.2020 12:09
Lieber Anonymus,
Wie ist es denn ausgegangen. Hast du mit deinem Arbeitgeber geredet?
Wird er dir dein Rad ersetzen?
Oder wechselst du jetzt die Stelle? Ich werde nicht so ganz schlau daraus.
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Lieber Anonymus, Wie ist es denn ausgegangen. Hast du mit deinem Arbeitgeber geredet? Wird er dir dein Rad ersetzen? Oder wechselst du jetzt die Stelle? Ich werde nicht so ganz schlau daraus.
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Zoe.H schrieb:

Lieber Anonymus,
Wie ist es denn ausgegangen. Hast du mit deinem Arbeitgeber geredet?
Wird er dir dein Rad ersetzen?
Oder wechselst du jetzt die Stelle? Ich werde nicht so ganz schlau daraus.

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Anonymer Teilnehmer
24.07.2020 13:58
Mein Chef ist der Auffassung, dass ich kein Geld bekomme, da ich dieses im Vorfeld vertraglich festlegen hätte sollen. Ich weiß jetzt auch nicht weiter.
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Mein Chef ist der Auffassung, dass ich kein Geld bekomme, da ich dieses im Vorfeld vertraglich festlegen hätte sollen. Ich weiß jetzt auch nicht weiter.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Mein Chef ist der Auffassung, dass ich kein Geld bekomme, da ich dieses im Vorfeld vertraglich festlegen hätte sollen. Ich weiß jetzt auch nicht weiter.

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Pat2
24.07.2020 16:37
Ich finde es schon eine seltsame Auffassung von deinem PI, dass du selbst verantwortlich bist für die Kosten um zu einem von ihm aufgetragenen Hausbesuch zu kommen!!!!! Ansonsten hätte er dir ausdrücklich sagen sollen, dass du zu Fuß gehen sollst; dabei hättest du weniger HB´s pro Stunde machen können.
Er braucht dir kein nagelneues Rad besorgen, aber eines womit du wieder zur Arbeit und HB fahren könntest und das verkehrssicher ist.
Viel Erfolg in einem nächsten Gespräch.
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Ich finde es schon eine seltsame Auffassung von deinem PI, dass du selbst verantwortlich bist für die Kosten um zu einem von ihm aufgetragenen Hausbesuch zu kommen!!!!! Ansonsten hätte er dir ausdrücklich sagen sollen, dass du zu Fuß gehen sollst; dabei hättest du weniger HB´s pro Stunde machen können. Er braucht dir kein nagelneues Rad besorgen, aber eines womit du wieder zur Arbeit und HB fahren könntest und das verkehrssicher ist. Viel Erfolg in einem nächsten Gespräch.
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Pat2 schrieb:

Ich finde es schon eine seltsame Auffassung von deinem PI, dass du selbst verantwortlich bist für die Kosten um zu einem von ihm aufgetragenen Hausbesuch zu kommen!!!!! Ansonsten hätte er dir ausdrücklich sagen sollen, dass du zu Fuß gehen sollst; dabei hättest du weniger HB´s pro Stunde machen können.
Er braucht dir kein nagelneues Rad besorgen, aber eines womit du wieder zur Arbeit und HB fahren könntest und das verkehrssicher ist.
Viel Erfolg in einem nächsten Gespräch.

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Zoe.H
25.07.2020 11:48
Ich würde ebenfalls mit ihm sprechen. Dir steht ein Ersatz zu. Wie er darauf kommt, dass du dich absichern musst , verstehe ich wahrlich nicht. Wahrlich, er ist in der Pflicht, da er Dir nie etwas gezahlt hat, oder ? Keine Kilometer oder Ersatzteile, oder?
Schwierig, aber du solltest dran bleiben.
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Ich würde ebenfalls mit ihm sprechen. Dir steht ein Ersatz zu. Wie er darauf kommt, dass du dich absichern musst , verstehe ich wahrlich nicht. Wahrlich, er ist in der Pflicht, da er Dir nie etwas gezahlt hat, oder ? Keine Kilometer oder Ersatzteile, oder? Schwierig, aber du solltest dran bleiben.
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Zoe.H schrieb:

Ich würde ebenfalls mit ihm sprechen. Dir steht ein Ersatz zu. Wie er darauf kommt, dass du dich absichern musst , verstehe ich wahrlich nicht. Wahrlich, er ist in der Pflicht, da er Dir nie etwas gezahlt hat, oder ? Keine Kilometer oder Ersatzteile, oder?
Schwierig, aber du solltest dran bleiben.

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RoFo
25.07.2020 21:45
Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.7.20 13:58:
Mein Chef ist der Auffassung, dass ich kein Geld bekomme, da ich dieses im Vorfeld vertraglich festlegen hätte sollen. Ich weiß jetzt auch nicht weiter.


Nee!
So läuft das aber nicht!
Dein AG hat es billigend in Kauf genommen, dass du deine private Habe (Rad) zum Betriebsmittel gemacht hast.
Er ist dafür auch Schadenersatzpflichtig. Ich hoffe, du hast das bei der Polizei gemeldet. Kannst es ggfs nachholen aber pronto!
So hast du einen Beleg, dass du dein Rad als Betriebsmittel (angeordnete HB) genutzt hast.

Was ich jetzt tun würde: AG Bescheid sagen, dass du HB zu Fuß machst, es dann entsprechend lange dauert und du so Überstunden machst, die er dir gleich vergüten soll!
Wenn er das nicht will, soll er dir mehr Pat in der Praxis zuweisen od ein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung stellen!
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.7.20 13:58: Mein Chef ist der Auffassung, dass ich kein Geld bekomme, da ich dieses im Vorfeld vertraglich festlegen hätte sollen. Ich weiß jetzt auch nicht weiter. [/zitat] Nee! So läuft das aber nicht! Dein AG hat es billigend in Kauf genommen, dass du deine private Habe (Rad) zum Betriebsmittel gemacht hast. Er ist dafür auch Schadenersatzpflichtig. Ich hoffe, du hast das bei der Polizei gemeldet. Kannst es ggfs nachholen aber pronto! So hast du einen Beleg, dass du dein Rad als Betriebsmittel (angeordnete HB) genutzt hast. Was ich jetzt tun würde: AG Bescheid sagen, dass du HB zu Fuß machst, es dann entsprechend lange dauert und du so Überstunden machst, die er dir gleich vergüten soll! Wenn er das nicht will, soll er dir mehr Pat in der Praxis zuweisen od ein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung stellen!
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RoFo schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.7.20 13:58:
Mein Chef ist der Auffassung, dass ich kein Geld bekomme, da ich dieses im Vorfeld vertraglich festlegen hätte sollen. Ich weiß jetzt auch nicht weiter.


Nee!
So läuft das aber nicht!
Dein AG hat es billigend in Kauf genommen, dass du deine private Habe (Rad) zum Betriebsmittel gemacht hast.
Er ist dafür auch Schadenersatzpflichtig. Ich hoffe, du hast das bei der Polizei gemeldet. Kannst es ggfs nachholen aber pronto!
So hast du einen Beleg, dass du dein Rad als Betriebsmittel (angeordnete HB) genutzt hast.

Was ich jetzt tun würde: AG Bescheid sagen, dass du HB zu Fuß machst, es dann entsprechend lange dauert und du so Überstunden machst, die er dir gleich vergüten soll!
Wenn er das nicht will, soll er dir mehr Pat in der Praxis zuweisen od ein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung stellen!

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Papa Alpaka
25.07.2020 23:37
Fast gut, bis auf die eigenmächtig geleisteten Überstunden mit der Erwartung, dafür bezahlt zu werden - der arbeitsrechtlich korrekte Weg ist pünktlich den Hammer fallen zu lassen und den Chef dafür Sorge tragen zu lassen das die GK-Versicherten versorgt werden oder sich einen neuen Leistungserbringer suchen. Als Angestellter kann ich nicht einfach länger bleiben und mehr Gehalt fordern, schlimmstenfalls gibt es eine Spätschicht welche die in der Frühschicht nicht erledigte Arbeit auffangen soll und ein "Dankeschön" für den Anonymus der freiwillig länger geblieben ist ;)
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Fast gut, bis auf die eigenmächtig geleisteten Überstunden mit der Erwartung, dafür bezahlt zu werden - der arbeitsrechtlich korrekte Weg ist pünktlich den Hammer fallen zu lassen und den Chef dafür Sorge tragen zu lassen das die GK-Versicherten versorgt werden oder sich einen neuen Leistungserbringer suchen. Als Angestellter kann ich nicht einfach länger bleiben und mehr Gehalt fordern, schlimmstenfalls gibt es eine Spätschicht welche die in der Frühschicht nicht erledigte Arbeit auffangen soll und ein "Dankeschön" für den Anonymus der freiwillig länger geblieben ist ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Fast gut, bis auf die eigenmächtig geleisteten Überstunden mit der Erwartung, dafür bezahlt zu werden - der arbeitsrechtlich korrekte Weg ist pünktlich den Hammer fallen zu lassen und den Chef dafür Sorge tragen zu lassen das die GK-Versicherten versorgt werden oder sich einen neuen Leistungserbringer suchen. Als Angestellter kann ich nicht einfach länger bleiben und mehr Gehalt fordern, schlimmstenfalls gibt es eine Spätschicht welche die in der Frühschicht nicht erledigte Arbeit auffangen soll und ein "Dankeschön" für den Anonymus der freiwillig länger geblieben ist ;)

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RoFo
26.07.2020 08:58
Papa Alpaka schrieb am 25.7.20 23:37:
Fast gut, bis auf die eigenmächtig geleisteten Überstunden mit der Erwartung, dafür bezahlt zu werden -
.........



Niemand hat was von eigenmächtig geschrieben!
Sondern, wenn klar ist, dass man die Arbeit nicht im vertraglichen Zeitrahmen schafft, muss man das melden (Absprache).
Das wollte ich deutlich machen :wink:
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• Papa Alpaka
[zitat]Papa Alpaka schrieb am 25.7.20 23:37: Fast gut, bis auf die eigenmächtig geleisteten Überstunden mit der Erwartung, dafür bezahlt zu werden - ......... [/zitat] Niemand hat was von eigenmächtig geschrieben! Sondern, wenn klar ist, dass man die Arbeit nicht im vertraglichen Zeitrahmen schafft, muss man das melden (Absprache). Das wollte ich deutlich machen :wink:
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RoFo schrieb:

Papa Alpaka schrieb am 25.7.20 23:37:
Fast gut, bis auf die eigenmächtig geleisteten Überstunden mit der Erwartung, dafür bezahlt zu werden -
.........



Niemand hat was von eigenmächtig geschrieben!
Sondern, wenn klar ist, dass man die Arbeit nicht im vertraglichen Zeitrahmen schafft, muss man das melden (Absprache).
Das wollte ich deutlich machen :wink:

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idefix-
29.07.2020 16:09
Bei sonem Chef würde ich mir schleunigst was neues suchen. Wo bist du zu Hause?
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Bei sonem Chef würde ich mir schleunigst was neues suchen. Wo bist du zu Hause?
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idefix- schrieb:

Bei sonem Chef würde ich mir schleunigst was neues suchen. Wo bist du zu Hause?

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Anonymer Teilnehmer
29.07.2020 17:26
Berlin!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Berlin!

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RoFo
16.08.2020 23:03
Da gibt es jede Menge guter AG!!!
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Da gibt es jede Menge guter AG!!!
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RoFo schrieb:

Da gibt es jede Menge guter AG!!!

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Zoe.H schrieb:

Hier wird jeweils von 30 Cent gesprochen. Dies ist für Autos vorgesehen. Bei Fahrrädern 10 Cent pro Kilometer.

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therapieheld
16.10.2020 09:34
Hallo,

Fahrrad geklaut, was tun?
Wenn das Fahrrad geklaut wurde, sollte der Diebstahl zunächst bei der Polizei gemeldet werden. Besteht eine Fahrradversicherung oder eine Hausratversicherung, sollte der Diebstahl auch dort gemeldet und die polizeiliche Anzeige mitgeschickt werden.

VG,
Marco
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Hallo, Fahrrad geklaut, was tun? Wenn das Fahrrad geklaut wurde, sollte der Diebstahl zunächst bei der Polizei gemeldet werden. Besteht eine Fahrradversicherung oder eine Hausratversicherung, sollte der Diebstahl auch dort gemeldet und die polizeiliche Anzeige mitgeschickt werden. VG, Marco
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therapieheld schrieb:

Hallo,

Fahrrad geklaut, was tun?
Wenn das Fahrrad geklaut wurde, sollte der Diebstahl zunächst bei der Polizei gemeldet werden. Besteht eine Fahrradversicherung oder eine Hausratversicherung, sollte der Diebstahl auch dort gemeldet und die polizeiliche Anzeige mitgeschickt werden.

VG,
Marco



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