Sucht ihr eine Praxis mit vielen
Möglichkeiten? Dann müsst ihr
euch unbedingt unsere Praxis
ansehen!!
Ihr habt Therapiemöglichkeiten in
geräumigen und modernen Räumen...
Sowie einen Bereich mit
Trainingsgeräten von Milon, FIVE
und Proxomed.
NEU..Wonderwall..
Ruft mich einfach mal an, um einen
Termin zu machen, damit ihr euch
ein eigenes Bild davon machen
könnt wie schön und umfangreich
es bei uns ist.
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ich arbeite in einer kleinen Praxis im oberbergischen.
Ich mache so manche Fahrt für die Praxis und bekomme dafür Kilometergeld.
Aber ein Arbeitskollege von mir, wurde in die Praxis gelockt, mit dem Hintergrund, für ihn würde ein kleiner Dienstwagen angeschafft werden.
Dies ist bis heute nicht geschehen und er fährt regelmäßig mit dem Bus.
Kann er das Busgeld von der Praxis zurück verlangen?
Des weiteren wird er manchmal von Familienangehörigen gefahren?
Kann er diese Fahrten auch aufschreiben und Kilometergeld dafür verlangen?
Vielen Dank schonmal fürs lesen
Kathi
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Kathi Grinse schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
ich arbeite in einer kleinen Praxis im oberbergischen.
Ich mache so manche Fahrt für die Praxis und bekomme dafür Kilometergeld.
Aber ein Arbeitskollege von mir, wurde in die Praxis gelockt, mit dem Hintergrund, für ihn würde ein kleiner Dienstwagen angeschafft werden.
Dies ist bis heute nicht geschehen und er fährt regelmäßig mit dem Bus.
Kann er das Busgeld von der Praxis zurück verlangen?
Des weiteren wird er manchmal von Familienangehörigen gefahren?
Kann er diese Fahrten auch aufschreiben und Kilometergeld dafür verlangen?
Vielen Dank schonmal fürs lesen
Kathi
Wie er zur Praxis kommt, ist Sache des Arbeitnehmers. Das kann eigenes KFZ, Fahrgemeinschaft, jemand bringt ihn, etc. sein.
Fahrten Praxis -> Hausbesuche -> Praxis: Erstattungspflicht des Arbeitgebers für Aufwendungen des Arbeitnehmers (entweder km-Pauschale bei Fahrten mit eigenem Fahrzeug) oder Ersatz des Fahrscheines mit dem Bus oder der AG stellst ein Fahrzeug.
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TheStonie schrieb:
Fahrten von zu Hause -> Praxis, kein Anspruch auf irgendwas vom AG. Nur bei der Steuererklärung ist die km-Pauschale als Werbungskosten anzusetzen.
Wie er zur Praxis kommt, ist Sache des Arbeitnehmers. Das kann eigenes KFZ, Fahrgemeinschaft, jemand bringt ihn, etc. sein.
Fahrten Praxis -> Hausbesuche -> Praxis: Erstattungspflicht des Arbeitgebers für Aufwendungen des Arbeitnehmers (entweder km-Pauschale bei Fahrten mit eigenem Fahrzeug) oder Ersatz des Fahrscheines mit dem Bus oder der AG stellst ein Fahrzeug.
Vielleicht war es so gemeint, daß - wenn 2 MA Hausbesuche fahren - ein Fahrzeug HIERFÜR denkbar würde.
Gruß eska
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Auch kann der AG für die Fahrten und die HB einen Dienstwagen zur Verfügung stellen, das kann dann für den AN unter der 1% Regelung laufen.
Hier sollte doch dann ein STB befragt werden.
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morpheus-06 schrieb:
Natürlich kann ein AG den Weg Wohnung - Praxis bezuschussen, das ist dann pauschal mit 15 Prozent zuzüglich Kirchen- und Solidaritätszuschlag zu versteuern. Der Zuschuss muss zum Lohn gezahlt werden, eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.
Auch kann der AG für die Fahrten und die HB einen Dienstwagen zur Verfügung stellen, das kann dann für den AN unter der 1% Regelung laufen.
Hier sollte doch dann ein STB befragt werden.
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eska schrieb:
Der Dienstwagen würde ihm ja hinsichtlich der Fahrt Zuhause-Praxis-Zuhause auch nichts nützen. Dafür muss er selbst aufkommen (Sprit) und/oder sogar noch etwas an den Besitzer zahlen (Versicherung, Steuer, Verschleiß), wenn der damit überhaupt einverstanden wäre.
Vielleicht war es so gemeint, daß - wenn 2 MA Hausbesuche fahren - ein Fahrzeug HIERFÜR denkbar würde.
Gruß eska
Eine Regelung mit anderen Komponenten und Vereinbarungen finden, damit der AN seine Anfahrtskosten irgendwie wenigstens zum teil weider raus hat? Klar, das ginge.
Seinem AN einen Wagen und 10.000 € Spritgeld im voraus schenken, auch das ist nicht verboten - aber das war nicht die Frage ...
Kann der AN Busgeld zurück verlangen, weil ihm kein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird? Kann er!
Wird es es bekommen? Sogar mit Recht? Wohl kaum ...
Gruß eska
[bearbeitet am 19.09.13 12:57]
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"mit dem Hintergrund, für ihn würde ein kleiner Dienstwagen angeschafft werden."
"er fährt regelmäßig mit dem Bus.´Kann er das Busgeld von der Praxis zurück verlangen?"
Hier hab ich Möglichkeiten aufgezeigt, wie der AG das unterstützen kann.
Zudem gibt es noch das steuerfreie Jobticket für Fahrten Wohnung – Praxis.
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morpheus-06 schrieb:
die Frage war nach:
"mit dem Hintergrund, für ihn würde ein kleiner Dienstwagen angeschafft werden."
"er fährt regelmäßig mit dem Bus.´Kann er das Busgeld von der Praxis zurück verlangen?"
Hier hab ich Möglichkeiten aufgezeigt, wie der AG das unterstützen kann.
Zudem gibt es noch das steuerfreie Jobticket für Fahrten Wohnung – Praxis.
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eska schrieb:
Verzerrt doch die Fragen nicht immer so. Klar kann der AG einen Fahrkostenzuschuss gewähren. Damit hat man dann einen Steuervorteil. Das war aber gar nicht die Frage.
Eine Regelung mit anderen Komponenten und Vereinbarungen finden, damit der AN seine Anfahrtskosten irgendwie wenigstens zum teil weider raus hat? Klar, das ginge.
Seinem AN einen Wagen und 10.000 € Spritgeld im voraus schenken, auch das ist nicht verboten - aber das war nicht die Frage ...
Kann der AN Busgeld zurück verlangen, weil ihm kein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird? Kann er!
Wird es es bekommen? Sogar mit Recht? Wohl kaum ...
Gruß eska
[bearbeitet am 19.09.13 12:57]
Kann er diese Fahrten auch aufschreiben und Kilometergeld dafür verlangen?"
Warum sollte "er" Geld dafür kriegen, dass ein anderer ihn freiwillig durch die Gegend kutschiert?? Er sollte dann das Geld wohl weitergeben, aber da der AG den Familienangehörigen nicht beauftragt hat, sondern dieser dass freiwillig tut, steht niemand in der Pflicht. Manchmal schüttelts mich bei solchen Fragen.
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Das war bestimmt auch nur mal eben hinfahren, weil er keine Zeit hatte oder kein Auto. Wenn er selber fährt dann kommt er auf gleiche raus.
Kein Praxis Auto da , ... keine HB , ... fertig. Chefs haben komische Vorstellungen.
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484 schrieb:
So würde ich auch keine Hausbesuche machen. Ganz einfach.
Das war bestimmt auch nur mal eben hinfahren, weil er keine Zeit hatte oder kein Auto. Wenn er selber fährt dann kommt er auf gleiche raus.
Kein Praxis Auto da , ... keine HB , ... fertig. Chefs haben komische Vorstellungen.
Nee - das geht SO nicht. Man kann es anders versuchen, Fahrkostenzuschuss zu erhalten, geht aber zu Lasten des Netto, wenn auch steuerfrei (s.u.a. morpheus).
Gruß eska
[bearbeitet am 19.09.13 13:44]
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eska schrieb:
BOA - Leute!!!! Es geht nicht um HB´s - es geht darum, daß ein Dienstwagen versprochen wurde, den der Angestellte auch für die Fahrten zur Arbeit bzw. nach Hause nutzen kann! Das Versprechen wurde nicht gehalten und AN hat jetzt mit Nebenkosten zu tun, die seinen reinen Verdienst weiter runter schrauben und will - wegen des Versprechens - auf Erstattung seiner PRIVATEN Fahrkosten bestehen.
Nee - das geht SO nicht. Man kann es anders versuchen, Fahrkostenzuschuss zu erhalten, geht aber zu Lasten des Netto, wenn auch steuerfrei (s.u.a. morpheus).
Gruß eska
[bearbeitet am 19.09.13 13:44]
Alles schriftlich machen. Wenn er was schrifltiches hat , dann ab zum Anwalt.
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484 schrieb:
ach jetzt verstehe ich das , ... ach du schande. Ja der AG kann viel reden.
Alles schriftlich machen. Wenn er was schrifltiches hat , dann ab zum Anwalt.
Gruß eska
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eska schrieb:
Ja, mit was schriftlichem wäre es einfach ...
Gruß eska
Auf so etwas hätte ich mich nicht eingelassen ohne schrifliche Vereinbarung.
Wieviel muss er den fahren?
Dann hat er einfach kein auto mehr . Und bekannte sollen auch nicht mehr für fahren.
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484 schrieb:
Der wird sich jetzt voll verarscht vorkommen dein Kollege.
Auf so etwas hätte ich mich nicht eingelassen ohne schrifliche Vereinbarung.
Wieviel muss er den fahren?
Dann hat er einfach kein auto mehr . Und bekannte sollen auch nicht mehr für fahren.
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
"Des weiteren wird er manchmal von Familienangehörigen gefahren?
Kann er diese Fahrten auch aufschreiben und Kilometergeld dafür verlangen?"
Warum sollte "er" Geld dafür kriegen, dass ein anderer ihn freiwillig durch die Gegend kutschiert?? Er sollte dann das Geld wohl weitergeben, aber da der AG den Familienangehörigen nicht beauftragt hat, sondern dieser dass freiwillig tut, steht niemand in der Pflicht. Manchmal schüttelts mich bei solchen Fragen.
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