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NRW, Bergheim-Oberaußem

Über uns:
Für unser freundliches Praxisteam
bestehend aus einer guten
Zusammenarbeit von
Physiotherapeuten und
Ergotherapeuten suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt weitere
staatlich anerkannte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
und Teilzeit für unsre Praxis in
50129 Bergheim (westlich von Köln)

Das erwartet dich bei uns:
• Organisatorische Entlastung:
Unser Praxismanagement kümmert
sich um die Terminplanung und
unterstützt dich im Praxisalltag.
• Therapie trifft Trainin...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit fachliche Leitung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
fachliche Leitung
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Anonymer Teilnehmer
11.11.2020 17:45
Hallo !Die Inhaberin der Praxis in der ich arbeite (in der sie selbst auch mitgearbeitet hat )ist mittlerweile schon 4 Monate abwesend (krank ).Frage : müsste dann nicht eine fachliche Leitung ernannt werden u.bei den Krankenkassen angegeben werden ?Aber , auch wenn nicht , wie sollte sowas überhaupt auffallen , solange die Praxis auf ihren Namen läuft , sie nur nicht mehr da ist ??
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Hallo !Die Inhaberin der Praxis in der ich arbeite (in der sie selbst auch mitgearbeitet hat )ist mittlerweile schon 4 Monate abwesend (krank ).Frage : müsste dann nicht eine fachliche Leitung ernannt werden u.bei den Krankenkassen angegeben werden ?Aber , auch wenn nicht , wie sollte sowas überhaupt auffallen , solange die Praxis auf ihren Namen läuft , sie nur nicht mehr da ist ??
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mosaik
11.11.2020 18:00
Wie wäre es, wenn Du google befragst, bevor Du hier eine Frage stellst, die man sehr zweideutig auffassen kann.

Weil ich nett bin, habe ich Dir den entsprechenden Text kopiert:

Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Pra-xis/Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchfüh-rung der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis si-cherzustellen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten von Krankheit, Urlaub oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.


Der Zugelassene/fachliche Leiter kann bis zur Dauer von sechs Monaten bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung sowie bei Schwan-gerschaft/ Mutterschaft entsprechend der Dauer des Mutterschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz/Bundeselterngeld- und Elternzeit-gesetz oder entsprechenden ergänzenden Regelungen in einzelnen Bundes-ländern in seiner Praxis vertreten werden. Der Vertreter muss persönlich die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Ausbildung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) erfüllen. Die zuständige Landesvertre-tung des vdek (im folgenden LV genannt) ist über die Vertretung und den voraussichtlichen Zeitraum zuvor schriftlich zu informieren; die Nachweise über die Qualifikation des Vertreters sind der Mitteilung an die LV beizufü-gen.


Woher weisst Du, dass sie keine Vertretung benannt hat? Und warum interressiert es Dich?



Viele Grüße
Monika
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• Evemarie Kaiser
Wie wäre es, wenn Du google befragst, bevor Du hier eine Frage stellst, die man sehr zweideutig auffassen kann. Weil ich nett bin, habe ich Dir den entsprechenden Text kopiert: Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Pra-xis/Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchfüh-rung der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis si-cherzustellen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten von Krankheit, Urlaub oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen. Der Zugelassene/fachliche Leiter kann bis zur Dauer von sechs Monaten bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung sowie bei Schwan-gerschaft/ Mutterschaft entsprechend der Dauer des Mutterschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz/Bundeselterngeld- und Elternzeit-gesetz oder entsprechenden ergänzenden Regelungen in einzelnen Bundes-ländern in seiner Praxis vertreten werden. Der Vertreter muss persönlich die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Ausbildung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) erfüllen. Die zuständige Landesvertre-tung des vdek (im folgenden LV genannt) ist über die Vertretung und den voraussichtlichen Zeitraum zuvor schriftlich zu informieren; die Nachweise über die Qualifikation des Vertreters sind der Mitteilung an die LV beizufü-gen. Woher weisst Du, dass sie keine Vertretung benannt hat? Und warum interressiert es Dich? Viele Grüße Monika
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mosaik schrieb:

Wie wäre es, wenn Du google befragst, bevor Du hier eine Frage stellst, die man sehr zweideutig auffassen kann.

Weil ich nett bin, habe ich Dir den entsprechenden Text kopiert:

Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Pra-xis/Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchfüh-rung der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis si-cherzustellen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten von Krankheit, Urlaub oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.


Der Zugelassene/fachliche Leiter kann bis zur Dauer von sechs Monaten bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung sowie bei Schwan-gerschaft/ Mutterschaft entsprechend der Dauer des Mutterschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz/Bundeselterngeld- und Elternzeit-gesetz oder entsprechenden ergänzenden Regelungen in einzelnen Bundes-ländern in seiner Praxis vertreten werden. Der Vertreter muss persönlich die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Ausbildung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) erfüllen. Die zuständige Landesvertre-tung des vdek (im folgenden LV genannt) ist über die Vertretung und den voraussichtlichen Zeitraum zuvor schriftlich zu informieren; die Nachweise über die Qualifikation des Vertreters sind der Mitteilung an die LV beizufü-gen.


Woher weisst Du, dass sie keine Vertretung benannt hat? Und warum interressiert es Dich?



Viele Grüße
Monika

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo !Die Inhaberin der Praxis in der ich arbeite (in der sie selbst auch mitgearbeitet hat )ist mittlerweile schon 4 Monate abwesend (krank ).Frage : müsste dann nicht eine fachliche Leitung ernannt werden u.bei den Krankenkassen angegeben werden ?Aber , auch wenn nicht , wie sollte sowas überhaupt auffallen , solange die Praxis auf ihren Namen läuft , sie nur nicht mehr da ist ??

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Anonymer Teilnehmer
11.11.2020 18:33
Ach komm lass sein ...
Das reicht mir schon wieder ..

Alles klar
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Ach komm lass sein ... Das reicht mir schon wieder .. Alles klar
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M0nique
11.11.2020 18:45
Dann frag einfach nicht!
Kümmer Dich selbst bei Google oder sonstwo.
Du hast ne aussagekräftige Antwort erhalten und moserst jetzt rum.
Echt unverschämt :thumbsdown:

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• Evemarie Kaiser
• Leni C.
• never quit
• RoFo
Dann frag einfach nicht! Kümmer Dich selbst bei Google oder sonstwo. Du hast ne aussagekräftige Antwort erhalten und moserst jetzt rum. Echt unverschämt :thumbsdown:
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M0nique schrieb:

Dann frag einfach nicht!
Kümmer Dich selbst bei Google oder sonstwo.
Du hast ne aussagekräftige Antwort erhalten und moserst jetzt rum.
Echt unverschämt :thumbsdown:

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ach komm lass sein ...
Das reicht mir schon wieder ..

Alles klar



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