Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
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Du möchtest:
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(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
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• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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ich bin Inhaber einer PT-Praxis und habe letztens gehört, dass es wohl eine gesetzliche Neuregelungen gibt, wie viel Stunden eine fachliche Leitung arbeiten muss. Wisst ihr da was davon? Oder hat jemand Zugriff auf den Gesetzestext?
Danke für eure Hilfe.
Anno
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich bin Inhaber einer PT-Praxis und habe letztens gehört, dass es wohl eine gesetzliche Neuregelungen gibt, wie viel Stunden eine fachliche Leitung arbeiten muss. Wisst ihr da was davon? Oder hat jemand Zugriff auf den Gesetzestext?
Danke für eure Hilfe.
Anno
Grüße...Gerry
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steht das denn auch irgendwo geschrieben? Oder wo hast du das Wissen her?
Grüße Anno
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hey Gerry,
steht das denn auch irgendwo geschrieben? Oder wo hast du das Wissen her?
Grüße Anno
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morpheus-06 schrieb:
auch BaWü, unsere AOK sagt 38Std./Wo. = Vollzeit / Ganztägig :smile:
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morpheus-06 schrieb:
es ist nirgends genau festgelegt -> ganztägig lt. RV, das ist dann Auslegungssache der einzelnen Kassen :angry:
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dicke schrieb:
@morpheus: mir hat die aok bawü im Jan'12 32 Stunden gesagt, Kundencenter in Horb
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morpheus-06 schrieb:
die AOK CC EM und WT haben 38 Std. gefordert = Vollzeitjob
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Gerry schrieb:
In BaWü z.B. "ganztags", was mit 32 Std/Woche definiert wird.
Grüße...Gerry
Branchenüblich betrachtet der Berufsstand die einseitigen Festlegungen der Verbandsmitglieder im Schulterschluss mit den Kassen als Gesetz. Hier sind es 28 oder auch mal 30 Stunden am anderen Ende des Landes 32 Stunden. Weder gibt es eine Regelung ob dortrin auch Hausbesuchsbehandlungen enthalten seien noch gibt es Regelungen darüber, weshalb bundeslandübergreifend Unterschiede möglich sind.
Das bestimmen allein die Verbandsmitglieder, ohne deren ausdrückliche Zustimmung viele viele Unsinnsregelungen nicht existierten. Vom Regelungswahn kommen die Verbandsmitglieder jedoch nicht weg- Bestimmungen ohne überufernden Regelungswahn sind mit den Verbandsmitgliedern nicht machbar ( weder in der Vergangenheit und schon garnicht heute ).
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Grüße Anno
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das bedeutet meine Leitung (in Ba-Wü) muss diese 38,5Std leisten?!Oder muss ich da jetzt bei jd.KK einzeln anfragen?Meine Leitung würde nämlich gerne Std.reduzieren-eigentlich angedacht waren 30-35Std.Is jetzt meine Überlegung nach der Info,ob das so machbar ist oder ob ich mir im Notfall jemand Neuen suchen darf...
Grüße Anno
Würde es auch reichen,wenn ich bei meiner Leitung die neue Std.Zahl,also z.B.34Std/Wo,als Vollzeitanstellung deklariere?Das würde ja dann zu "Vollzeit und ganztags" passen. :unamused:
Grüße Anno
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Noch eine "Idee"...
Würde es auch reichen,wenn ich bei meiner Leitung die neue Std.Zahl,also z.B.34Std/Wo,als Vollzeitanstellung deklariere?Das würde ja dann zu "Vollzeit und ganztags" passen. :unamused:
Grüße Anno
Und wo du ja nun ausgerechnet in BaWü ansässig bist, bietet es sich an, durchzulesen ( vorzugsweise vollständig ):
LSG Baden-Württemberg · Beschluss vom 7. Oktober 2010 · Az. L 11 KR 4173/10 ER-B ( insbesondere Randziffern 27- 32 ).
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webpt schrieb:
Branchenunbestritten, also sogar bei den dauernd pt- nachteilerschaffenden Verbandsmitgliedern, ist es längst, dass das sachgrundlose fachliche- Leiter- Problem auf mehrere Personen aufteilbar ist.
Und wo du ja nun ausgerechnet in BaWü ansässig bist, bietet es sich an, durchzulesen ( vorzugsweise vollständig ):
LSG Baden-Württemberg · Beschluss vom 7. Oktober 2010 · Az. L 11 KR 4173/10 ER-B ( insbesondere Randziffern 27- 32 ).
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morpheus-06 schrieb:
frag doch einfach bei deinem AOK CC Heilmittel nach, ich denke bei 35 Std. gibt es keine Probleme.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Gibt's denn da auch eine Rechtsprechung für PTs?!
Klassischerweise thematisiert der therapeutische Berufsstand diese Thematik nicht gern und biegt alles in Richtung " Verträge ". Tatsächlich sieht die Realität ganz anders aus- die wenigsten Regelungen halten stand. Die Thematik des " fachlichen Leiters " und deren unendliche Schreckensdarstellungen basieren auf der Erschaffung bzw. Weiterführung der Verbandsmitglieder und Kassen ( tatsächlich gibt es dieses Thema garnicht, denn die Leistungserbringer haben entsprechende Therapeuten einzusetzen- mehr nicht ).
Denn letztendlich geht es hier nicht um die Frage der Stunden des fachlichen Leiters, sondern darum, weshalb sich so unendlich viele Therapeuten mit diesen Verbandsmitglieder- und Kassendarstellungen so innig verbunden sehen. Denn in der tatsächlichen Therapeutenwelt bedarf es keines Themas " fachlicher Leiter ".
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webpt schrieb:
Das ist bereits die Rechtssprechung für § 124- Leistungserbringer.
Klassischerweise thematisiert der therapeutische Berufsstand diese Thematik nicht gern und biegt alles in Richtung " Verträge ". Tatsächlich sieht die Realität ganz anders aus- die wenigsten Regelungen halten stand. Die Thematik des " fachlichen Leiters " und deren unendliche Schreckensdarstellungen basieren auf der Erschaffung bzw. Weiterführung der Verbandsmitglieder und Kassen ( tatsächlich gibt es dieses Thema garnicht, denn die Leistungserbringer haben entsprechende Therapeuten einzusetzen- mehr nicht ).
Denn letztendlich geht es hier nicht um die Frage der Stunden des fachlichen Leiters, sondern darum, weshalb sich so unendlich viele Therapeuten mit diesen Verbandsmitglieder- und Kassendarstellungen so innig verbunden sehen. Denn in der tatsächlichen Therapeutenwelt bedarf es keines Themas " fachlicher Leiter ".
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saloia schrieb:
aber "neu" ist diese regelung doch nun nicht...
[bearbeitet am 26.11.13 16:22]
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webpt schrieb:
Wie bereits geschrieben, genau so ist es ja eben nicht. Lediglich Therapeuten betrachten es als " geregeltes " Verbandsmitglieder + Kassenzugeständnis. Die Almosengroßzügigkeitsgedanken sind garnicht nötig, denn wenn es keines fachlichen Leiters bedarf, steht die Frage von dortraufhin unterstellten Sachverhalten nicht. " Ist das für die Therapeutenlandschaft wirklich so schwierig innerhalb des Heilhilfsberuflerdaseins zu verstehen ? "
[bearbeitet am 26.11.13 16:22]
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Gandalf333 schrieb:
Was bedeutet das jetzt für die Zulassung. Muss ich ganztägig, wie von der AOK BW gefordert anwesend sein?
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Helmut Fromberger schrieb:
Nein, das muss niemand. Du musst als fachlicher Leiter nur die fachgerechte Behandlung, nach Möglichkeit x Stunden pro Tag/Woche, sicherstellen.
> Was bedeutet das jetzt für die Zulassung. Muss ich ganztägig,
> wie von der AOK BW gefordert anwesend sein?
Jeder GKV-Vertrag hat diesen Wortlaut.
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Tempelritter schrieb:
Gandalf333 schrieb:
> Was bedeutet das jetzt für die Zulassung. Muss ich ganztägig,
> wie von der AOK BW gefordert anwesend sein?
Jeder GKV-Vertrag hat diesen Wortlaut.
Muss ich die ganztägig als PI in der Praxis sein? Was bedeutet ganztägig?
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Gandalf333 schrieb:
Was bedeutet dies konkret?
Muss ich die ganztägig als PI in der Praxis sein? Was bedeutet ganztägig?
es geht doch um den Bereich der Versorgung von GKV-Abhängigen.
Ist es nun Voraussetzung für eine Leistungsberechtigung, daß der PI/FL, wie morpheus oben schreibt, 38 Std/Wo zur Therapieleistung zur Verfügung steht?
Muß er evtl. sogar diese Zeit exclusiv für die GKV-Kunden vorhalten?
Es ist ja nicht anzunehmen, daß sich die GKV in ihrer RV-Gestaltung Sorgen um die Therapiezeit für Selbstzahler macht. Dazu würde ihr auch die Legitimation fehlen.
Ist es nicht schon vertragsverletzend, wenn für die GKV "resevierte" Zeit für Selbstzahler eingesetzt wird?
Wie bei der Einzelbehandlung (15-25Min) so auch bei der Wochenzeit?
Also 24-40Std???
Muß nun bei einer 25 Min-Taktung mehr Zeit vorgehalten werden, als bei einer 15er Planung? Kann die im 15-Takt gewonnene Zeit für Selbstzahler verwendet werden, oder muß diese Zeit für weitere GKVler eingesetzt/vorgehalten werden?
Das Ganze selbstverständlich ohne Auslastungsgarantie oder gar Kostendeckungsszusagen.
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mocca schrieb:
hallo,
es geht doch um den Bereich der Versorgung von GKV-Abhängigen.
Ist es nun Voraussetzung für eine Leistungsberechtigung, daß der PI/FL, wie morpheus oben schreibt, 38 Std/Wo zur Therapieleistung zur Verfügung steht?
Muß er evtl. sogar diese Zeit exclusiv für die GKV-Kunden vorhalten?
Es ist ja nicht anzunehmen, daß sich die GKV in ihrer RV-Gestaltung Sorgen um die Therapiezeit für Selbstzahler macht. Dazu würde ihr auch die Legitimation fehlen.
Ist es nicht schon vertragsverletzend, wenn für die GKV "resevierte" Zeit für Selbstzahler eingesetzt wird?
Wie bei der Einzelbehandlung (15-25Min) so auch bei der Wochenzeit?
Also 24-40Std???
Muß nun bei einer 25 Min-Taktung mehr Zeit vorgehalten werden, als bei einer 15er Planung? Kann die im 15-Takt gewonnene Zeit für Selbstzahler verwendet werden, oder muß diese Zeit für weitere GKVler eingesetzt/vorgehalten werden?
Das Ganze selbstverständlich ohne Auslastungsgarantie oder gar Kostendeckungsszusagen.
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webpt schrieb:
Es gibt darüber keinerlei gesetzliche Regelungen.
Branchenüblich betrachtet der Berufsstand die einseitigen Festlegungen der Verbandsmitglieder im Schulterschluss mit den Kassen als Gesetz. Hier sind es 28 oder auch mal 30 Stunden am anderen Ende des Landes 32 Stunden. Weder gibt es eine Regelung ob dortrin auch Hausbesuchsbehandlungen enthalten seien noch gibt es Regelungen darüber, weshalb bundeslandübergreifend Unterschiede möglich sind.
Das bestimmen allein die Verbandsmitglieder, ohne deren ausdrückliche Zustimmung viele viele Unsinnsregelungen nicht existierten. Vom Regelungswahn kommen die Verbandsmitglieder jedoch nicht weg- Bestimmungen ohne überufernden Regelungswahn sind mit den Verbandsmitgliedern nicht machbar ( weder in der Vergangenheit und schon garnicht heute ).
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