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Mir wurde beim Bewerbungsgespräch gesagt das bei einer 20 Std Teilzeit Stelle, als auch bei Mini Jobbern kein Urlaub gegeben werden muss. Das macht mich stutzig, habe ich noch nie gehört. Demnach würde ich in der Zeit auch kein Geld bekommen. Genauso im Krankheitsfall.Es steht mir doch gesetzlich eine Entgeltfortzahlung zu. Nicht das ich ständig krank bin und für Lau mein Geld auf dem Konto haben möchte. Zudem hieß es, das Teilzeitkräfte ihren Urlaub nach Stunden berechnet bekommen. Ich würde 5 Tage die Woche arbeiten. Da steht mir doch genauso viel Urlaub zu, wie eine Vollzeitkraft die 5 Tage arbeitet. Dementsprechend würde sich ja auch bei einer 3 Tage Woche der Urlaubsanspruch reduzieren. Das Gleiche hat mir auch mein jetziger Chef erzählt (das es nach Stunden geht). Ich hab ja auch im Urlaub Ausgaben. :unamused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit
Mir wurde beim Bewerbungsgespräch gesagt das bei einer 20 Std Teilzeit Stelle, als auch bei Mini Jobbern kein Urlaub gegeben werden muss. Das macht mich stutzig, habe ich noch nie gehört. Demnach würde ich in der Zeit auch kein Geld bekommen. Genauso im Krankheitsfall.Es steht mir doch gesetzlich eine Entgeltfortzahlung zu. Nicht das ich ständig krank bin und für Lau mein Geld auf dem Konto haben möchte. Zudem hieß es, das Teilzeitkräfte ihren Urlaub nach Stunden berechnet bekommen. Ich würde 5 Tage die Woche arbeiten. Da steht mir doch genauso viel Urlaub zu, wie eine Vollzeitkraft die 5 Tage arbeitet. Dementsprechend würde sich ja auch bei einer 3 Tage Woche der Urlaubsanspruch reduzieren. Das Gleiche hat mir auch mein jetziger Chef erzählt (das es nach Stunden geht). Ich hab ja auch im Urlaub Ausgaben. :unamused:
Urlaub mindestens 4 Wochen, völlig egal ob Minnijob oder Vollzeit.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 6 Wo vom AG, danach Krankengeld von KK.
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RoFo schrieb:
Alles Blödsinn!
Urlaub mindestens 4 Wochen, völlig egal ob Minnijob oder Vollzeit.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 6 Wo vom AG, danach Krankengeld von KK.
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Wer aber sich an die Regeln hält, kann sehr wohl ein ausreichendes Einkommen als PI erzielen.
Fordere die so argumentierenden PI's auf, dies Dir schriftlich zu geben, bzw. in einen Vertrag zu schreiben, Du wirst am Verhalten merken, woher der Wind weht, sie wissen es in aller Regel sehr gut und werden es vermeiden, Teufel und Weihwasser!! :smile:
mfg hgb :frowning:
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hgb schrieb:
Du siehst mit dieser Argumentation die Fortsetzung der Methode, die auch gegenüber Pat. angewendet wird! Es geht allein um's Geld!
Wer aber sich an die Regeln hält, kann sehr wohl ein ausreichendes Einkommen als PI erzielen.
Fordere die so argumentierenden PI's auf, dies Dir schriftlich zu geben, bzw. in einen Vertrag zu schreiben, Du wirst am Verhalten merken, woher der Wind weht, sie wissen es in aller Regel sehr gut und werden es vermeiden, Teufel und Weihwasser!! :smile:
mfg hgb :frowning:
"Gewährt der Arbeitgeber Arbeitnehmern in Vollzeit höhere Urlaubsansprüche, dann dürfen geringfügig Beschäftigte (Minijobber) aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden. Auch Ihnen steht dann ein entsprechend höherer Urlaubsanspruch zu."
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tom1350 schrieb:
Und eigentlich sogar so:
"Gewährt der Arbeitgeber Arbeitnehmern in Vollzeit höhere Urlaubsansprüche, dann dürfen geringfügig Beschäftigte (Minijobber) aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden. Auch Ihnen steht dann ein entsprechend höherer Urlaubsanspruch zu."
Werde ich beim nächsten Gespräch noch mal ansprechen.
Ich würde mit so einem kein Gespräch mehr führen.
Ich kenne solche "Arbeitgeber".
Das ist die Sorte, die austarieren will, wie weit man gehen kann, auch locker bis in die
Ungesetzlichkeit.
Es gibt genug Praxen, die Personal suchen.
Ein paar gute Chefs gibt´s denn doch.
Warum willst du beim alten Chef weg ?
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hermi schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.2.17 18:31:
Werde ich beim nächsten Gespräch noch mal ansprechen.
Ich würde mit so einem kein Gespräch mehr führen.
Ich kenne solche "Arbeitgeber".
Das ist die Sorte, die austarieren will, wie weit man gehen kann, auch locker bis in die
Ungesetzlichkeit.
Es gibt genug Praxen, die Personal suchen.
Ein paar gute Chefs gibt´s denn doch.
Warum willst du beim alten Chef weg ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich hab einen befristeten Vertrag. Zudem hat mein Chef ständig wechselnde Laune, die wir Mitarbeiter ertragen müssen. Da hab ich keine Lust mehr drauf.
Da steht alles, was man zu dem Thema wissen muß.
Ansonsten stimme ich allen Vorrednern zu: lass die Finger weg. Wenn dir bereits gleich am Anfang gesetzlich verankerte Rechte abgeknipst werden sollen, dann kannst du sicher sein, das das auf gar keinen Fall später besser wird.
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reima schrieb:
minijob-zentrale.de
Da steht alles, was man zu dem Thema wissen muß.
Ansonsten stimme ich allen Vorrednern zu: lass die Finger weg. Wenn dir bereits gleich am Anfang gesetzlich verankerte Rechte abgeknipst werden sollen, dann kannst du sicher sein, das das auf gar keinen Fall später besser wird.
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eim schrieb:
Außerdem kannst du im Bundesurlaubsgesetz alle zum Urlaub nachlesn.Einfach googlen
**nach Zustellung der Klageschrift brauchst du allerdings einen neuen Job.
Das Folgende ist ein Denkanstoß für andere PI, und eigentlich völlig ab vom Thema:
Ich handhabe das ganz pragmatisch: Jeder meiner Angestellten bekommt die gleichen 5 Wochen Urlaub zugestanden (mit einer sechsten Woche als Bonus wenn die krankheitsbedingten Fehlzeiten sich im tragbaren Rahmen gehalten haben). Urlaub wird grundsätzlich wochenweise beantragt und genehmigt, d.h. jemand der nur Mo/Di/Mi arbeitet beantragt trotzdem für Mo-Sa Urlaub wie jemand der Mo-Sa arbeitet. Mit dem Antrag blocke ich für denjenigen Do-Sa, komme also auch gar nicht auf die Idee, Arbeit am Donnerstag anzufragen. Wenn jemand mal unbedingt Mittwoch-Dienstag braucht lässt sich das bestimmt auch regeln...
Win "Angestellte": Vergleichbarkeit im Betrieb ist hergestellt, es ist keine Rechnerei nach "Urlaub gemessen an Arbeitstagen" oder "Urlaub gemessen an Arbeitsstunden" nötig. Jede kriegt 5 Wochen und ein schiefes Grinsen wenn unterwöchiger Urlaub beantragt wird (geht, aber solche Rechnerei ist es die es nötig macht das Angestellte ihren Chef mitfinanzieren). Hab ich's einfach kann ich selbst Umsatz generieren und muss nicht bei euch abschöpfen.
Win "Ich": Ich streiche einfach eine komplette Woche im Kalender. Keine Rechnerei zu aktuell beantragtem Urlaub, keine Rechnerei bei Änderung der Arbeitstage. Wenn jemand mal ein paar Tage am Stück "frei" braucht regelt das Team das alleine.
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Papa Alpaka schrieb:
Ich stimme meinen Vorrednern zu: Finger weg - oder, wenn du aus deiner aktuellen Stelle schnell weg möchtest, das Risiko annehmen und ggf. deine Rechte einklagen**. Das dauert, geht auf die Nerven, ist aber genau das was jemand verdient der seinen Teilzeitlern Grundrechte der Arbeit verweigern will.
**nach Zustellung der Klageschrift brauchst du allerdings einen neuen Job.
Das Folgende ist ein Denkanstoß für andere PI, und eigentlich völlig ab vom Thema:
Ich handhabe das ganz pragmatisch: Jeder meiner Angestellten bekommt die gleichen 5 Wochen Urlaub zugestanden (mit einer sechsten Woche als Bonus wenn die krankheitsbedingten Fehlzeiten sich im tragbaren Rahmen gehalten haben). Urlaub wird grundsätzlich wochenweise beantragt und genehmigt, d.h. jemand der nur Mo/Di/Mi arbeitet beantragt trotzdem für Mo-Sa Urlaub wie jemand der Mo-Sa arbeitet. Mit dem Antrag blocke ich für denjenigen Do-Sa, komme also auch gar nicht auf die Idee, Arbeit am Donnerstag anzufragen. Wenn jemand mal unbedingt Mittwoch-Dienstag braucht lässt sich das bestimmt auch regeln...
Win "Angestellte": Vergleichbarkeit im Betrieb ist hergestellt, es ist keine Rechnerei nach "Urlaub gemessen an Arbeitstagen" oder "Urlaub gemessen an Arbeitsstunden" nötig. Jede kriegt 5 Wochen und ein schiefes Grinsen wenn unterwöchiger Urlaub beantragt wird (geht, aber solche Rechnerei ist es die es nötig macht das Angestellte ihren Chef mitfinanzieren). Hab ich's einfach kann ich selbst Umsatz generieren und muss nicht bei euch abschöpfen.
Win "Ich": Ich streiche einfach eine komplette Woche im Kalender. Keine Rechnerei zu aktuell beantragtem Urlaub, keine Rechnerei bei Änderung der Arbeitstage. Wenn jemand mal ein paar Tage am Stück "frei" braucht regelt das Team das alleine.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, so ist es mir auch bekannt. Werde ich beim nächsten Gespräch noch mal ansprechen.
Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit
Mir wurde beim Bewerbungsgespräch gesagt das bei einer 20 Std Teilzeit Stelle, als auch bei Mini Jobbern kein Urlaub gegeben werden muss. Das macht mich stutzig, habe ich noch nie gehört. Demnach würde ich in der Zeit auch kein Geld bekommen. Genauso im Krankheitsfall.Es steht mir doch gesetzlich eine Entgeltfortzahlung zu. Nicht das ich ständig krank bin und für Lau mein Geld auf dem Konto haben möchte. Zudem hieß es, das Teilzeitkräfte ihren Urlaub nach Stunden berechnet bekommen. Ich würde 5 Tage die Woche arbeiten. Da steht mir doch genauso viel Urlaub zu, wie eine Vollzeitkraft die 5 Tage arbeitet. Dementsprechend würde sich ja auch bei einer 3 Tage Woche der Urlaubsanspruch reduzieren. Das Gleiche hat mir auch mein jetziger Chef erzählt (das es nach Stunden geht). Ich hab ja auch im Urlaub Ausgaben. :unamused:
Da wurdest du von den den PI schlichtweg genatzt . Natürlich steht einem AN bezahlter Urlaub ( gerechnet mit Arbeitstagen , egal wieviel Stunden Arbeitszeit ) und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu . Wie kommt man nur auf so einen Blödsinn was anderes zu behaupten ? Dummheit oder Dreistigkeit ? Ich bin immer wieder entsetzt was manchmal von Seiten der AG abgeht .
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Leni C. schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.2.17 18:05:
Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit
Mir wurde beim Bewerbungsgespräch gesagt das bei einer 20 Std Teilzeit Stelle, als auch bei Mini Jobbern kein Urlaub gegeben werden muss. Das macht mich stutzig, habe ich noch nie gehört. Demnach würde ich in der Zeit auch kein Geld bekommen. Genauso im Krankheitsfall.Es steht mir doch gesetzlich eine Entgeltfortzahlung zu. Nicht das ich ständig krank bin und für Lau mein Geld auf dem Konto haben möchte. Zudem hieß es, das Teilzeitkräfte ihren Urlaub nach Stunden berechnet bekommen. Ich würde 5 Tage die Woche arbeiten. Da steht mir doch genauso viel Urlaub zu, wie eine Vollzeitkraft die 5 Tage arbeitet. Dementsprechend würde sich ja auch bei einer 3 Tage Woche der Urlaubsanspruch reduzieren. Das Gleiche hat mir auch mein jetziger Chef erzählt (das es nach Stunden geht). Ich hab ja auch im Urlaub Ausgaben. :unamused:
Da wurdest du von den den PI schlichtweg genatzt . Natürlich steht einem AN bezahlter Urlaub ( gerechnet mit Arbeitstagen , egal wieviel Stunden Arbeitszeit ) und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu . Wie kommt man nur auf so einen Blödsinn was anderes zu behaupten ? Dummheit oder Dreistigkeit ? Ich bin immer wieder entsetzt was manchmal von Seiten der AG abgeht .
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