Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
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eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
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und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
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PB83m schrieb:
Ich werde bald Vater. Elterngeldantrag ist genehmigt. Was passiert wenn das Kind später kommt als geplant. Die Patienten wurden schon auf die Kollegen verteilt. Die Warteliset ist leider nicht lang genung um kurzfristig meinen Plan zu füllen. Wie wird so etwas gehandhabt?
Deshalb wird Antrag auf Elternzeit immer erst dann gestellt, wenn das Kind schon geboren ist!!
In den 8 Wochen Mutterschutzzeit im Anschluß an die Geburt ist
ausreichend Zeit den Antrag auf Elternzeit beim AG zu stellen.
Von wem ist der Elterngeldantrag schon genehmigt???
(bevor das Kind da ist) :flushed:
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Ansonsten ist das ja alles planbar, wenn es spätere Monate betrifft.
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TheStonie schrieb:
Wenn du den ersten Monat Elternzeit nimmst, dann musst du das 7 Wochen vor Errechnetem Termin angeben. Kommt das Kind später, hat der AG Pech und muss dich weiterbeschäftigen. Kommt das Kind früher, hat der AG auch Pech, und muss dich früher gehen lassen.
Ansonsten ist das ja alles planbar, wenn es spätere Monate betrifft.
Der MA in Elternzeit ist faktisch nicht beschäftigt, erhält kein Gehalt, kann
durch einen anderen (befristet angestellten) MA in dieser Zeit ersetzt werden.
Die Elternzeit hat ja den Sinn, daß Eltern sich zu 100% ihrer Zeit ums Kind
kümmern können, mit der Sicherheit den alten Arbeitsplatz im Anschluß zu
den alten Bedingungen wieder aufnehmen zu können.
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chipchap schrieb:
Während der Elternzeit "ruht" der Arbeitsvertrag.
Der MA in Elternzeit ist faktisch nicht beschäftigt, erhält kein Gehalt, kann
durch einen anderen (befristet angestellten) MA in dieser Zeit ersetzt werden.
Die Elternzeit hat ja den Sinn, daß Eltern sich zu 100% ihrer Zeit ums Kind
kümmern können, mit der Sicherheit den alten Arbeitsplatz im Anschluß zu
den alten Bedingungen wieder aufnehmen zu können.
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chipchap schrieb:
Kein Kind kommt nach dem vom Gyn errechneten Termin.
Deshalb wird Antrag auf Elternzeit immer erst dann gestellt, wenn das Kind schon geboren ist!!
In den 8 Wochen Mutterschutzzeit im Anschluß an die Geburt ist
ausreichend Zeit den Antrag auf Elternzeit beim AG zu stellen.
Von wem ist der Elterngeldantrag schon genehmigt???
(bevor das Kind da ist) :flushed:
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Kein Kind kommt nach dem vom Gyn errechneten Termin.
[...]
Ich hätte da aus dem vergangenen Jahr eine Hand voll Fälle zur Hand in denen die tatsächliche Geburt nach dem errechneten Termin war.
Dieses Jahr wird's plusminus April interessant, da darf im Umkreis von 40km um meinen Standort herum keine Frau "ungeplant" mit einer Geburt auftauchen - freie Hebammen wie geburtsdurchführende Krankenhäuser sind jetzt schon nicht in der Lage alle "planmäßig anstehenden" Geburten im April solide mit Hebammenzeit zu hinterfüttern...
Wie sieht es aus bei einen Jahresarbeitszeitkonto. Könnte es dann sein, dass ich ggf. Minusstunden machen muss, da der Plan nicht ausgelastet ist? Vielen Dank schon mal.
Korrigiert mich wenn ich mich täusche: Während der Elternzeit giltst du, zumindest sofern du nichts anderes mit deinem AG vereinbarst, als "nicht im Betrieb eingeplant", die Elternzeit wird vom Jahr des Jahresarbeitszeitkontos abgezogen [d.h. statt 12 werden 10 Monate zugrunde gelegt]. Wenn du die Option nutzt während der Elternzeit in Teilzeit weiterzuarbeiten wird das Jahresarbeitszeitkontoziel entsprechend korrigiert [10 Monate Vollzeit + 2 Monate Teilzeit]. Unter Umständen müssen manche AG daran erinnert werden das Arbeitszeitziel zu korrigieren [wer erinnert sich schon im Dezember daran was im März war?]
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Papa Alpaka schrieb:
chipchap schrieb am 20.2.15 10:42:
PB83m schrieb am 20.2.15 17:59:
Kein Kind kommt nach dem vom Gyn errechneten Termin.
[...]
Ich hätte da aus dem vergangenen Jahr eine Hand voll Fälle zur Hand in denen die tatsächliche Geburt nach dem errechneten Termin war.
Dieses Jahr wird's plusminus April interessant, da darf im Umkreis von 40km um meinen Standort herum keine Frau "ungeplant" mit einer Geburt auftauchen - freie Hebammen wie geburtsdurchführende Krankenhäuser sind jetzt schon nicht in der Lage alle "planmäßig anstehenden" Geburten im April solide mit Hebammenzeit zu hinterfüttern...
Wie sieht es aus bei einen Jahresarbeitszeitkonto. Könnte es dann sein, dass ich ggf. Minusstunden machen muss, da der Plan nicht ausgelastet ist? Vielen Dank schon mal.
Korrigiert mich wenn ich mich täusche: Während der Elternzeit giltst du, zumindest sofern du nichts anderes mit deinem AG vereinbarst, als "nicht im Betrieb eingeplant", die Elternzeit wird vom Jahr des Jahresarbeitszeitkontos abgezogen [d.h. statt 12 werden 10 Monate zugrunde gelegt]. Wenn du die Option nutzt während der Elternzeit in Teilzeit weiterzuarbeiten wird das Jahresarbeitszeitkontoziel entsprechend korrigiert [10 Monate Vollzeit + 2 Monate Teilzeit]. Unter Umständen müssen manche AG daran erinnert werden das Arbeitszeitziel zu korrigieren [wer erinnert sich schon im Dezember daran was im März war?]
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PB83m schrieb:
Wie sieht es aus bei einen Jahresarbeitszeitkonto. Könnte es dann sein, dass ich ggf. Minusstunden machen muss, da der Plan nicht ausgelastet ist? Vielen Dank schon mal.
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Sprich wenn das Kind später kommt und du vorher schon ausgeplant bist, musst du entweder Urlaub nehmen oder unbezahlten Urlaub oder ihr kriegt es doch noch hin die Tage zu belegen. Aber was machst du wenn es doch plötzlich los gehst. Gehst du dann von der Behandlungsbank weg und die Patienten haben das nachsehen, ggf. 14 Tage lang.
Ich würde empfehlen sich gut mit dem AG zu stellen. Denn du willst da ja weiter arbeiten.
Ich kann dich verstehen, aber auch den AG der das Ganze ja im Vorraus planen muss.
Hier geht es auch um den Erhalt deines Arbeitsplatzes und deiner Kollegen. Patienten die plötzlich 14 Tage keine Therapie bekommen, könnten unter Umständen sauer werden und die Praxis wechseln.
In einer Physiopraxis ist es eher schwierig zu sagen, ich bleibe noch nen paar Tage länger, da die Patienten ja kein Stück Papier sind, wie im Büro.
Oder du arbeitest ein paar Stunden - ihr schreibt die Stunden auf und du hast Plusstunden die du dann nehmen kannst, wenn das Kind mal krank wird etc. Dies ist ein Geben und Nehmen in einer Praxis.
Normalerweise kommen Kinder nicht länger als 10-14 Tage später zur Welt. Also nimm Urlaub, kümmer dich um deine Frau und genieße die Ruhe und Zeit die du dann nicht mehr hast.
Und schlafe schon mal ein wenig vor.
Alles Gute und viel Freude mit eurem Kind.
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Minza schrieb:
Elternzeit als Vater schließt sich immer erst nach der Geburt des Kindes an.
Sprich wenn das Kind später kommt und du vorher schon ausgeplant bist, musst du entweder Urlaub nehmen oder unbezahlten Urlaub oder ihr kriegt es doch noch hin die Tage zu belegen. Aber was machst du wenn es doch plötzlich los gehst. Gehst du dann von der Behandlungsbank weg und die Patienten haben das nachsehen, ggf. 14 Tage lang.
Ich würde empfehlen sich gut mit dem AG zu stellen. Denn du willst da ja weiter arbeiten.
Ich kann dich verstehen, aber auch den AG der das Ganze ja im Vorraus planen muss.
Hier geht es auch um den Erhalt deines Arbeitsplatzes und deiner Kollegen. Patienten die plötzlich 14 Tage keine Therapie bekommen, könnten unter Umständen sauer werden und die Praxis wechseln.
In einer Physiopraxis ist es eher schwierig zu sagen, ich bleibe noch nen paar Tage länger, da die Patienten ja kein Stück Papier sind, wie im Büro.
Oder du arbeitest ein paar Stunden - ihr schreibt die Stunden auf und du hast Plusstunden die du dann nehmen kannst, wenn das Kind mal krank wird etc. Dies ist ein Geben und Nehmen in einer Praxis.
Normalerweise kommen Kinder nicht länger als 10-14 Tage später zur Welt. Also nimm Urlaub, kümmer dich um deine Frau und genieße die Ruhe und Zeit die du dann nicht mehr hast.
Und schlafe schon mal ein wenig vor.
Alles Gute und viel Freude mit eurem Kind.
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PB83m schrieb:
Sorry, es geht um den Elternzeitantrag nicht um den Elterngeldantrag
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