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Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
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-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
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Ich weiss hört sich blöd an, ist aber von Intresse.
Danke in Voraus auch für die "klugen" Kommentare :yum:
Noch allen einen schönen Arbeitstag und Frohe Ostern
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lexa schumanski schrieb:
Ist das Gehalt für einen Fachlichenleiter vorgeschrieben oder geht das auch wenn der bereit wäre für 450€?
Ich weiss hört sich blöd an, ist aber von Intresse.
Danke in Voraus auch für die "klugen" Kommentare :yum:
Noch allen einen schönen Arbeitstag und Frohe Ostern
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lexa schumanski schrieb:
Richtig aber Danke gibt für mich guten Denkansatz.
Die Arbeitszeit muss "Vollzeit" sein.
Mit 450 kommt man da nicht hin.
Dieser Posten kann auch aufgeteilt werden.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Das Gehalt wird in einer freien Praxis ausgehandelt.
Die Arbeitszeit muss "Vollzeit" sein.
Mit 450 kommt man da nicht hin.
Dieser Posten kann auch aufgeteilt werden.
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lexa schumanski schrieb:
Danke das hilft mir sehr weiter :thumbsdown: Ps: Die 450 waren nur in den Raum geworfen.
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Udo schrieb:
Dumme Zahl um grad so in den Raum geworfen zu werden. Der Unterschied zwischen 450€ und 451€ ist schon gewaltig !!!
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lexa schumanski schrieb:
Das sind die Bemerkungen auf die ich gewartet habe. Danke :thumbsdown: :confused: Und was ist bei 452? Ist mir schon klar, was das bedeutet hier ging es um die grundsätzliche Möglichkeit. Meine Fragen wurden auch schon beantwortet. Aber auch Dir ein schönes Osterfest und dicke Eier
Die fachliche Leitung kann nicht durch einen Minijobber übernommen werden. Macht keinen Sinn, ist aber so. Die FL kann geteilt werden, aber eben nur unter Angestellten, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten. Ein Angestellter mit 450€ auf Lohnsteuerkarte kann also durchaus an der FL beteiligt werden.
Wie es woanders ist, weiß ich nicht.
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heropas schrieb:
In Bayern ist der potenzielle Unterschied zwischen 450€ und 452€ folgender:
Die fachliche Leitung kann nicht durch einen Minijobber übernommen werden. Macht keinen Sinn, ist aber so. Die FL kann geteilt werden, aber eben nur unter Angestellten, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten. Ein Angestellter mit 450€ auf Lohnsteuerkarte kann also durchaus an der FL beteiligt werden.
Wie es woanders ist, weiß ich nicht.
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Inche schrieb:
Es können auch 2 Teilzeitkräfte sein das reicht aber für die 450€ auch nicht
Das Gehalt wird in einer freien Praxis ausgehandelt.
Die Arbeitszeit muss "Vollzeit" sein.
Mit 450 kommt man da nicht hin.
Dieser Posten kann auch aufgeteilt werden.
War eigentlich hilfreich, aber die Maus schneller am falschen Knopf...
sorry Ramona :)
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Papa Alpaka schrieb:
Ramona Völlkopf schrieb am 1.4.15 08:51:
Das Gehalt wird in einer freien Praxis ausgehandelt.
Die Arbeitszeit muss "Vollzeit" sein.
Mit 450 kommt man da nicht hin.
Dieser Posten kann auch aufgeteilt werden.
War eigentlich hilfreich, aber die Maus schneller am falschen Knopf...
sorry Ramona :)
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Ramona Völlkopf schrieb:
:wink:
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ztzj schrieb:
Da könnte ein Problem zwischen der MindestAnwesenheit und dem Mindestlohn bestehen.
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und auch dir schöne Ostern
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Udo schrieb:
Trotzdem mach es einen Unterschied ob 450€ = Minijob oder 451€ = sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
und auch dir schöne Ostern
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lexa schumanski schrieb:
Danke ztzj und Ramona das hat meine Frage schon ausreichend beantwortet. Schönes Osterfest(tu :thumbsdown: :clap:)
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simoje schrieb:
Ein fachlicher Leiter sollte mindestens 30h /wö. anwesend sein. Nun ja...
Habe mal fix im Internet recherchiert und fand folgendes
"Die Aufteilung der fachlichen Leitung auf Teilzeitarbeitsplätze ist grundsätzlich erlaubt, die Aufteilung ist aber auf zwei Therapeuten begrenzt. Die beiden Therapeuten müssen zusammengerechnet 30 Stunden/Woche in der Praxis anwesend sein. In welchem Verhältnis die Mindestanwesenheitszeit zwischen den beiden Arbeitnehmern aufgeteilt wird, ist nicht maßgebend. "
VG
Christian
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lexa schumanski schrieb:
Danke :thumbsdown:
http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/krankheit-praxisinhaber/16/75385/75431#msg-75431
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webpt schrieb:
Hast Du für Deine/ diese Darstellung eine Quelle, welche insbesondere rechtliche Relevanz entfacht ?
http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/krankheit-praxisinhaber/16/75385/75431#msg-75431
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christian183 schrieb:
Hallo Axel.
Habe mal fix im Internet recherchiert und fand folgendes
"Die Aufteilung der fachlichen Leitung auf Teilzeitarbeitsplätze ist grundsätzlich erlaubt, die Aufteilung ist aber auf zwei Therapeuten begrenzt. Die beiden Therapeuten müssen zusammengerechnet 30 Stunden/Woche in der Praxis anwesend sein. In welchem Verhältnis die Mindestanwesenheitszeit zwischen den beiden Arbeitnehmern aufgeteilt wird, ist nicht maßgebend. "
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