Möchtest Du wissen, ob Du ins
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
körperreich passt?
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Rein interessehalber eine Frage.
Beispiel weil es gerade anliegt.
20 Stunden die Woche arbeiten. 3 Tage in der Woche arbeiten. 2 Tage 7 Stunden + 1 Tag 6 Stunden = 20 Stunden/Woche. 11€ die Stunde Stundenlohn vereinbart.
Arbeitgeber überweißt = 4x20St = 80 Stunden
80 Stunden x 11€ = 880€ Brutto.
Jetzt kämen aber zB im Juli 2 Tage (einen 7 u. einen 6St.Tag=13St.)mehr raus als diese 80 St.! Im August 1 Tag ... usw!
Diese Mehrtage werden so im Gehalt nicht berechnet(weil Gehalt). So weit so gut!
Normalerweise - so mein Kredo - dürften dann allerdings Minusstunden - sprich wenn die Praxis dem Arbeit-nehmer jetzt nicht so viele Stunden Arbeit bieten kann (halt Patientenmangel bzw das der Arbeitgeber sich selbst erst mal seinen Plan vollmacht) diese beim Arbeit-nehmer nicht als Minusstunden verbucht werden sondern die müßte dann der Arbeitgeber tragen.
Die Situation ist allerdings so, das im Prinzip eine Stundenberechnung erfolgt - sprich mit Minus und Plusstunden gearbeitet wird.
Macht man zB einen 6 st.-Tag frei = -6St. Bei einem 7St-Tag frei halt 7 St. etc.
Hat man am 7-Tag nur 6,5St gearbeitet weil kein Pat für die halbe St. -> halt -0,5 St!
Irgendwie beißt sich das meiner Meinung nach jetzt mit der "festen" Gehaltsberechnung und dem Stundenberechnungsvorgehen.
Sprich wenn man nur für 80 Stunden Geld bekommt - eigentlich zB einen 7St-Tag und einen 6St-Tag MEHR abrbeitet (13 Stunden) - davon aber 2 Stunden MINUS hatt, also am 7St-Tag zB nur 5 Stunden gearbeitet hat.
Werden vom Arbeitgeber diese 2 Stunden in´s Minus gestellt. Er trägt das nicht!
Nimmt man jetzt aber auch auf dieser Grundlage das Gehalt zur Basis, dann hätte man ja trotz Allem immer noch 11 Stunden MEHR als man im Gehalt bekommen hat?!
Wie sieht es da eigentlich aus? In den Abrechnungen wird der Stundenlohn explizit aufgeführt.
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Lari schrieb:
Hallo.
Rein interessehalber eine Frage.
Beispiel weil es gerade anliegt.
20 Stunden die Woche arbeiten. 3 Tage in der Woche arbeiten. 2 Tage 7 Stunden + 1 Tag 6 Stunden = 20 Stunden/Woche. 11€ die Stunde Stundenlohn vereinbart.
Arbeitgeber überweißt = 4x20St = 80 Stunden
80 Stunden x 11€ = 880€ Brutto.
Jetzt kämen aber zB im Juli 2 Tage (einen 7 u. einen 6St.Tag=13St.)mehr raus als diese 80 St.! Im August 1 Tag ... usw!
Diese Mehrtage werden so im Gehalt nicht berechnet(weil Gehalt). So weit so gut!
Normalerweise - so mein Kredo - dürften dann allerdings Minusstunden - sprich wenn die Praxis dem Arbeit-nehmer jetzt nicht so viele Stunden Arbeit bieten kann (halt Patientenmangel bzw das der Arbeitgeber sich selbst erst mal seinen Plan vollmacht) diese beim Arbeit-nehmer nicht als Minusstunden verbucht werden sondern die müßte dann der Arbeitgeber tragen.
Die Situation ist allerdings so, das im Prinzip eine Stundenberechnung erfolgt - sprich mit Minus und Plusstunden gearbeitet wird.
Macht man zB einen 6 st.-Tag frei = -6St. Bei einem 7St-Tag frei halt 7 St. etc.
Hat man am 7-Tag nur 6,5St gearbeitet weil kein Pat für die halbe St. -> halt -0,5 St!
Irgendwie beißt sich das meiner Meinung nach jetzt mit der "festen" Gehaltsberechnung und dem Stundenberechnungsvorgehen.
Sprich wenn man nur für 80 Stunden Geld bekommt - eigentlich zB einen 7St-Tag und einen 6St-Tag MEHR abrbeitet (13 Stunden) - davon aber 2 Stunden MINUS hatt, also am 7St-Tag zB nur 5 Stunden gearbeitet hat.
Werden vom Arbeitgeber diese 2 Stunden in´s Minus gestellt. Er trägt das nicht!
Nimmt man jetzt aber auch auf dieser Grundlage das Gehalt zur Basis, dann hätte man ja trotz Allem immer noch 11 Stunden MEHR als man im Gehalt bekommen hat?!
Wie sieht es da eigentlich aus? In den Abrechnungen wird der Stundenlohn explizit aufgeführt.
Im Arbeitsvertrag steht auch nicht mehr. Gehalt von 880€ mntl..
Arbeitszeit 20 St. pro Woche an 3 Tagen in der Woche.
Gruß Lars
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Lari schrieb:
Ach ja.
Im Arbeitsvertrag steht auch nicht mehr. Gehalt von 880€ mntl..
Arbeitszeit 20 St. pro Woche an 3 Tagen in der Woche.
Gruß Lars
Wenn ein monatlicher Betrag von 880 Euro beiderseits für ok befunden wurde, ist das eben so. Ich finde die Rechnung aber insofern falsch, weil 4x20 in 11 Monaten des Jahres NICHT zutrifft.
Das stündliche Rechnen für Urlaub an einem 6- bzw 7-stündigem Tag ist nicht richtig. Ein Urlaubstag ist immer so lang, wie der Arbeitstag, auf den er fällt. Es sei denn, man arbeitet mit Stundenkonto, tut ihr ja aber nicht.
Summasummarum: Du hast recht. Ist es nicht nur ein Beispiel, sondern ein realer Fall, sollte man sich wehren.
Gruß eska
[bearbeitet am 07.01.13 07:27]
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Ich habe noch mal recherchiert. Es gibt im Prinzip 2 Möglichkeiten, die man machen könnte.
Man kann die Wochenstunden mit 52 multiplizieren und dann durch 12 dividieren. Es gibt dann noch ein paar andere Formeln, unter anderem eine ziemlich lange Formel auf 400Jahre bezogen - mit Berücksichtigung v. Schaltjahren etc. Dabei kommt ein Faktor von (minimal aufgerundet) von 4,35 heraus, den man mit den vereinbarten Wochenstunden multipliziert um die monatliche Durchschnitts-Stundenzahl herauszubekommen.
Bei 20 St/Woche wären das also keine (4x20=80) sondern 20x4,35= 87 Stunden/Monat.
Bei 11€ Stundenlohn wären das also keine 880€ sondern 957€ Brutto!
Oder man macht halt ein Basisgehalt v. zB diese 4x20Stunden und alles was drüber ist als Plus oder Minus mit Auszahlung oder Stundenausgleich.
Was mir dabei auch aufgefallen ist, ist der sogenannte PV-Zuschlag. Könnte Steuerberater so in den A.... treten. Das ist der Zuschlag zur Pflegeversicherung für Menschen ab dem vollendeten 23. Lebensjahrs, die keine Kinder haben. Obwohl wir zB 3 Kinder haben und meine Frau auch die Unterlagen zur Geburt unserer Kinder für Mutterschutz usw. vorlegen mußte, hat das Steuerbüro diesen Zuschlag immer mitberechnet. Bei mir ebenso.
Sind jedesmal immer so rund 10 (o. mehr) Euro pro Monat!!!
Also eine Kopie von Geburtsurkunde und ab zum Steuerbüro mit entspr. Hinweis.
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Lari schrieb:
Hallo Eska.
Ich habe noch mal recherchiert. Es gibt im Prinzip 2 Möglichkeiten, die man machen könnte.
Man kann die Wochenstunden mit 52 multiplizieren und dann durch 12 dividieren. Es gibt dann noch ein paar andere Formeln, unter anderem eine ziemlich lange Formel auf 400Jahre bezogen - mit Berücksichtigung v. Schaltjahren etc. Dabei kommt ein Faktor von (minimal aufgerundet) von 4,35 heraus, den man mit den vereinbarten Wochenstunden multipliziert um die monatliche Durchschnitts-Stundenzahl herauszubekommen.
Bei 20 St/Woche wären das also keine (4x20=80) sondern 20x4,35= 87 Stunden/Monat.
Bei 11€ Stundenlohn wären das also keine 880€ sondern 957€ Brutto!
Oder man macht halt ein Basisgehalt v. zB diese 4x20Stunden und alles was drüber ist als Plus oder Minus mit Auszahlung oder Stundenausgleich.
Was mir dabei auch aufgefallen ist, ist der sogenannte PV-Zuschlag. Könnte Steuerberater so in den A.... treten. Das ist der Zuschlag zur Pflegeversicherung für Menschen ab dem vollendeten 23. Lebensjahrs, die keine Kinder haben. Obwohl wir zB 3 Kinder haben und meine Frau auch die Unterlagen zur Geburt unserer Kinder für Mutterschutz usw. vorlegen mußte, hat das Steuerbüro diesen Zuschlag immer mitberechnet. Bei mir ebenso.
Sind jedesmal immer so rund 10 (o. mehr) Euro pro Monat!!!
Also eine Kopie von Geburtsurkunde und ab zum Steuerbüro mit entspr. Hinweis.
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eska schrieb:
Bei einem festen Monatgehalt gleichen sich die +/- Zeiten aus.
Wenn ein monatlicher Betrag von 880 Euro beiderseits für ok befunden wurde, ist das eben so. Ich finde die Rechnung aber insofern falsch, weil 4x20 in 11 Monaten des Jahres NICHT zutrifft.
Das stündliche Rechnen für Urlaub an einem 6- bzw 7-stündigem Tag ist nicht richtig. Ein Urlaubstag ist immer so lang, wie der Arbeitstag, auf den er fällt. Es sei denn, man arbeitet mit Stundenkonto, tut ihr ja aber nicht.
Summasummarum: Du hast recht. Ist es nicht nur ein Beispiel, sondern ein realer Fall, sollte man sich wehren.
Gruß eska
[bearbeitet am 07.01.13 07:27]
1) Hat ein Monat 4 1/3 Wochen und nicht 4!
2) Somit ergibt das einen Lohn von 953,33 €!
3) Minusstunden entstehen nicht bei Pat-Ausfall, wenn du Arbeitsbereitschaft zeigst. Es gibt immer was zu tun!
4) Ergo: Es wird mal wieder das unternehmerische Risiko auf den MA abgewälzt!
Du hast recht, es beißt sich.
Du musst dir jetzt überlegen:
Kannst du damit Leben? Dann brauchst du nichts zu tun! Kannst du damit nicht Leben, musst du was tun!
MFG
Meitao
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Die Minusstunden kann er Dir aber nicht abziehen, wenn Du in der Praxis bist, das ist sein Problem.
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CoachM schrieb:
Leider ist Dir der Klassiker passiert, nämlich dass Du mit 4 Wochen/ Monat gerechnet hast. Wäre das so, hätte das Jahr 13 Monate :blush: Ihr habt bei den Verhandlungen über einen Stundenlohn gesprochen, vertraglich aber ein Festgehalt und eine feste Wochenarbeitszeit vereinbart. Das was im Vertrag steht gilt. Wenn allerdings in der Abrechnung ein Stundenlohn aufgeführt wird hast Du vielleicht eine Chance..
Die Minusstunden kann er Dir aber nicht abziehen, wenn Du in der Praxis bist, das ist sein Problem.
Ja da sieht man mal wieder wie gut Hypnose funktioniert. Man nimmt bei einem "ordentlichen" Gehaltsformular automatisch an, das es auch korrekt berechnet wird. :astonished: :innocent:
Hier übrigens nochmal der Link zur Berechnung:
Zeitberechnungen bei der Lohnabrechnung
Das mit dem Vertrag ist evtl zu knacken, da er sich prinzipiell widerspricht.
880€ bei 20St./Woche - Alleine DAS beißt sich schon etwas! Wenn aber auf jedem Gehaltszettel der Stundenlohn v. 11€ aufgeführt wird, ist die Sache im Vertarg zu pauschal aufgeführt.
Fakt: es werden 20St./W Arbeitszeit angesetzt. Heißt nur das es nicht einfach auf 15St oder 30St. variiert werden kann.
Es schließt ein Mehrarbeiten über die 880€ nicht aus!
Fakt: Gehalt 880€
Das schließt NICHT aus, das für den ebenso Fakt v. 11€ - dieser Widerspruch zw Gehalt und Tatsächlich zu bekommendem Gehalt durch eine Sondervergütung in Form von Geld o. Stunden zum Ausgleich geschaffen werden kann. Sprich ein Basisgehalt, v. A. wenn die Praxis in der Praxis so ist, das mit Stundenkonnto gearbeitet wird.
Ich glaube aber fast, das der Arbeitgeber an u. f. sich noch etwas unerfahren in diesen Dingen ist. Der weiß es glaube ich selbst nicht besser.
Mal schauen was da passiert.
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Lari schrieb:
Hallo Coach M.
Ja da sieht man mal wieder wie gut Hypnose funktioniert. Man nimmt bei einem "ordentlichen" Gehaltsformular automatisch an, das es auch korrekt berechnet wird. :astonished: :innocent:
Hier übrigens nochmal der Link zur Berechnung:
Zeitberechnungen bei der Lohnabrechnung
Das mit dem Vertrag ist evtl zu knacken, da er sich prinzipiell widerspricht.
880€ bei 20St./Woche - Alleine DAS beißt sich schon etwas! Wenn aber auf jedem Gehaltszettel der Stundenlohn v. 11€ aufgeführt wird, ist die Sache im Vertarg zu pauschal aufgeführt.
Fakt: es werden 20St./W Arbeitszeit angesetzt. Heißt nur das es nicht einfach auf 15St oder 30St. variiert werden kann.
Es schließt ein Mehrarbeiten über die 880€ nicht aus!
Fakt: Gehalt 880€
Das schließt NICHT aus, das für den ebenso Fakt v. 11€ - dieser Widerspruch zw Gehalt und Tatsächlich zu bekommendem Gehalt durch eine Sondervergütung in Form von Geld o. Stunden zum Ausgleich geschaffen werden kann. Sprich ein Basisgehalt, v. A. wenn die Praxis in der Praxis so ist, das mit Stundenkonnto gearbeitet wird.
Ich glaube aber fast, das der Arbeitgeber an u. f. sich noch etwas unerfahren in diesen Dingen ist. Der weiß es glaube ich selbst nicht besser.
Mal schauen was da passiert.
Gruß eska
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eska schrieb:
Na also - du hast alles in der Hand, um zu "verhandeln" ...
Gruß eska
Ich zahle ein Festgehalt bei festen Wochenstunden, mit Faktor 4,3 berechnet. Überstunden werden ab einer fetgelegten Menge ausgezahlt. So einfach ist das.
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CoachM schrieb:
Genau :wink:
Ich zahle ein Festgehalt bei festen Wochenstunden, mit Faktor 4,3 berechnet. Überstunden werden ab einer fetgelegten Menge ausgezahlt. So einfach ist das.
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Meitao schrieb:
Mal wieder ein Paradebeispiel!
1) Hat ein Monat 4 1/3 Wochen und nicht 4!
2) Somit ergibt das einen Lohn von 953,33 €!
3) Minusstunden entstehen nicht bei Pat-Ausfall, wenn du Arbeitsbereitschaft zeigst. Es gibt immer was zu tun!
4) Ergo: Es wird mal wieder das unternehmerische Risiko auf den MA abgewälzt!
Du hast recht, es beißt sich.
Du musst dir jetzt überlegen:
Kannst du damit Leben? Dann brauchst du nichts zu tun! Kannst du damit nicht Leben, musst du was tun!
MFG
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