Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
Eigentlich müsste ich noch mindestens eine Woche Zuhause bleiben. Was mache ich wenn der Arzt mich nicht weiter krankschreibt?
Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo! Habe seit Montag die Diagnose Herpes zoster. Blasenbildung LWS und Bauch links. Seit dem nehme ich auch Medikamente. Bin eine Woche Krank geschrieben, also bis einschließlich Morgen. Musste den Arzt aber dafür ansprechen...??
Eigentlich müsste ich noch mindestens eine Woche Zuhause bleiben. Was mache ich wenn der Arzt mich nicht weiter krankschreibt?
Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema ?
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Deine Frage:
Sind die Nerven entzündet?
Nehme das Medikament seit Montag. Aciclovir 800. Davor hatte ich deutlich ziehende, pochende Schmerzen. Jetzt ist es deutlich besser. Aber noch im Hintergrund. Mal sehen wie es mir übers Wochenende geht. Bläschen sind noch vorhanden, aber noch nicht "abgeheilt".
Danke nochmals!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die schnelle Antwort!
Deine Frage:
Sind die Nerven entzündet?
Nehme das Medikament seit Montag. Aciclovir 800. Davor hatte ich deutlich ziehende, pochende Schmerzen. Jetzt ist es deutlich besser. Aber noch im Hintergrund. Mal sehen wie es mir übers Wochenende geht. Bläschen sind noch vorhanden, aber noch nicht "abgeheilt".
Danke nochmals!
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RoFo schrieb:
Gute Besserung!!!
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USpre schrieb:
Du bist genauso ansteckend wie ein an Windpocken erkranktes Kind. Wenn du Erwachsene oder noch schlimmer Schwangere damit ansteckst, werden diese unter Umständen sehr schwer krank bzw es können Schäden bei dem ungeborenen Kind entstehen. Also, ab zum Arzt, Krankschreibung MUSS verlängert werden.
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Shakespeare schrieb:
Solange die Erkrankung noch ansteckend ist oder Du Dich aufgrund der lokalen oder allgemeinen Beschwerden noch nicht ausreichend fit und belastbar fühlst, ist eine weitere Krankschreibung gerechtfertigt. Sind die Nerven entzündet? Erfahrungen sind immer schlecht auf den Einzelfall übertragbar. Meistens sind die Menschen je nach Verlauf und frühzeitiger Behandlung schon eher 2 Wochen außer Gefecht, kann aber auch mal länger dauern oder schneller gehen, z. B. wenn man sofort, also am 1. oder 2.Tag ein aggressives antivirales Medikament bekommt, dass den Ausbruch oder den Verlauf blockieren kann.
Das sollte Dein Arzt eigentlich wissen, wenn er dich vorher in die Arbeit entlässt, kann er sich strafbar machen.
Soviel als kleiner Hinweis, wenn er dich nicht krank schreibt, solange die Bläschen noch nicht abgeheilt sind.
Kannst ihn ja fragen ob dich gemeldet hat.
Laut dem Gesetz zur Patienteninformation BGB §630 a-g muss er dir auf Verlangen auch die Meldung zeigen und bestätigen.
Viele Ärzte übersehen dieses Gesetz gerne.
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idefix- schrieb:
Nach §6 IfSG sind Windpocken (Varizelle Zoster Viren) meldepflichtig. Solange die Bläschen nicht abgeheilt sind, bist du ansteckend.
Das sollte Dein Arzt eigentlich wissen, wenn er dich vorher in die Arbeit entlässt, kann er sich strafbar machen.
Soviel als kleiner Hinweis, wenn er dich nicht krank schreibt, solange die Bläschen noch nicht abgeheilt sind.
Kannst ihn ja fragen ob dich gemeldet hat.
Laut dem Gesetz zur Patienteninformation BGB §630 a-g muss er dir auf Verlangen auch die Meldung zeigen und bestätigen.
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