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Dortmund Kaiserstrassenviertel

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir bieten für unsere
Physiotherapiepraxis in der
östlichen Innenstadt von Dortmund
ab sofort oder später eine Teil-
oder Vollzeitstelle für 20 bis 40
Wochenstunden in Festanstellung an.
Erfahrene Therapeuten/innen sowie
Berufsanfänger sind herzlich
willkommen!!

Für:

- Physiotherapeutische
Einzelbehandlung
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orthopädisch/chirurgischen Bereich
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im unmittelbarem Umfeld der Praxis
zu erreichen sind

I...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Details im Arbeitsvertrag

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Details im Arbeitsvertrag
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Anonymer Teilnehmer
17.11.2021 19:10
Guten Abend,
folgende Frage: Ein AN fängt bei mir mit 20 Std an. Wir haben vereinbart, sollte es gut laufen, die Stunden zu erhöhen. Im Arbeitsvertrag stehen ja erstmal die 20 Std drin. Muß man solche eventualitäten gleich mit reinschreiben oder reicht es bei Bedarf einfach einen Zusatz zum Arbeitsvertrag zu machen? Was meint ihr?
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Guten Abend, folgende Frage: Ein AN fängt bei mir mit 20 Std an. Wir haben vereinbart, sollte es gut laufen, die Stunden zu erhöhen. Im Arbeitsvertrag stehen ja erstmal die 20 Std drin. Muß man solche eventualitäten gleich mit reinschreiben oder reicht es bei Bedarf einfach einen Zusatz zum Arbeitsvertrag zu machen? Was meint ihr?
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W. Stangner
17.11.2021 21:14
Zu Form und Inhalt eines Arbeitsvertrags sowie zur Nachweispflicht siehe z. B.
Link
Ich würde in einen Arbeitsvertrag überhaupt keine "Eventualitäten" reinschreiben. Die regelmäßige Arbeitszeit kann im gegenseitigen Einvernehmen (mündlich, schriftlich) jederzeit verändert werden.
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Zu Form und Inhalt eines Arbeitsvertrags sowie zur Nachweispflicht siehe z. B. www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/nachweisgesetz-anforderungen-an-arbeitsvertraege_76_342998.html Ich würde in einen Arbeitsvertrag überhaupt keine "Eventualitäten" reinschreiben. Die regelmäßige Arbeitszeit kann im gegenseitigen Einvernehmen (mündlich, schriftlich) jederzeit verändert werden.
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W. Stangner schrieb:

Zu Form und Inhalt eines Arbeitsvertrags sowie zur Nachweispflicht siehe z. B.
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Ich würde in einen Arbeitsvertrag überhaupt keine "Eventualitäten" reinschreiben. Die regelmäßige Arbeitszeit kann im gegenseitigen Einvernehmen (mündlich, schriftlich) jederzeit verändert werden.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten Abend,
folgende Frage: Ein AN fängt bei mir mit 20 Std an. Wir haben vereinbart, sollte es gut laufen, die Stunden zu erhöhen. Im Arbeitsvertrag stehen ja erstmal die 20 Std drin. Muß man solche eventualitäten gleich mit reinschreiben oder reicht es bei Bedarf einfach einen Zusatz zum Arbeitsvertrag zu machen? Was meint ihr?



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