Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
wie findet ihr das:
Einer Bekannten von mir (keine Physio) wurde von ihrem AG gekündigt wegen "Habgier".
Zur Erklärung: In dem Betrieb war es üblich, dass die Angestellten an Weihnachten Gutscheine bekommen (Höhe paar hunder Euro). Dieses mal bekam meine Bekannte keinen. Sie hat wohl des öfteren nachgefragt, warum nicht - war Chef mit Arbeitsleistung unzufrieden etc......
Die Chefetage war darüber wohl so ungehalten, dass ihr nun wie gesagt die Kündigung wegen "Habgier" ins Haus flatterte.
Also geht's eigentlich noch? :tired_face:
Kann man sowas gerichtlich anfechten?
Habt ihr sowas schon mal gehört?
Also wirklich - bin grad echt empört. :scream:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen,
wie findet ihr das:
Einer Bekannten von mir (keine Physio) wurde von ihrem AG gekündigt wegen "Habgier".
Zur Erklärung: In dem Betrieb war es üblich, dass die Angestellten an Weihnachten Gutscheine bekommen (Höhe paar hunder Euro). Dieses mal bekam meine Bekannte keinen. Sie hat wohl des öfteren nachgefragt, warum nicht - war Chef mit Arbeitsleistung unzufrieden etc......
Die Chefetage war darüber wohl so ungehalten, dass ihr nun wie gesagt die Kündigung wegen "Habgier" ins Haus flatterte.
Also geht's eigentlich noch? :tired_face:
Kann man sowas gerichtlich anfechten?
Habt ihr sowas schon mal gehört?
Also wirklich - bin grad echt empört. :scream:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
C. DBO schrieb:
Ich glaube kaum, dass "Habgier" einen Kündigungsgrund darstellt. Würde ich mit Sicherheit anfechten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Andreas216 schrieb:
Hast Du die Kündigung mit eigenen Augen gesehen? ich kann mir nicht vorstellen, dass ein AG sowas als Kündigungsgrund schreibt. Vielleicht gab es ganz einfach andere Gründe, wenn der Chef mit der leistung nicht zufrieden war?
Wenn Deine Bekannte in den vergangenen Jahren immer solch einen Gutschein immer zu selben Zeit (Weihnachten) erhalten hat, ist es gut möglich, dass hier die "betriebliche Übung" zu tragen kommt. Das würde ich aber in jeden Fall mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Fuzziguzzi schrieb:
Der Arbeitgeber kann sich "freuen" den Prozess auf beim Arbeitsgericht wird er wahrscheinlich verlieren und wenn er noch Pech hat gibt es den Gutschein noch obendrauf.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
don schrieb:
Ich kanns mir auch nicht vorstellen und wenn doch, dann spielen andere Faktoren sicherlich eine größere Rolle.
Wenn Deine Bekannte in den vergangenen Jahren immer solch einen Gutschein immer zu selben Zeit (Weihnachten) erhalten hat, ist es gut möglich, dass hier die "betriebliche Übung" zu tragen kommt. Das würde ich aber in jeden Fall mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
SuFi schrieb:
Ich könnte mir vorstellen, daß sie schon auf der Abschußliste stand... und wer einen Hund prügeln will- der findet auch in der Wüste einen Stecken! :kissing_closed_eyes:
Mein Tipp: RA-Beratung suchen!
Gefällt mir
MikeS
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MikeS schrieb:
... ausser der AV sieht eindeutig vor, dass es sich bei den gewährten Einmalzahlungen um keine regelmässigen Leistungen handelt.
MikeS
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Biancchen schrieb:
Das ist egal. Wenn diese Leistung dreimal stattfindet, wird sie regelmäßig.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Biancchen schrieb:
Wenn 3x hintereinander die selbe Leistung gewährt wird, z.B. Weihnachtsgeld, so kann der AN dies auch im 4. Jahr erwarten.
Mein Tipp: RA-Beratung suchen!
Gefällt mir
ja - manche Leute haben auch noch anderes zu tun, als ständig vor dem Computer zu sitzen und zu kucken, ob schon irgendjemand seine Meinung kundgetan hat. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Also: Ich habe die Kündigung nicht mit eigenen Augen gelesen und kann nur das wiedergeben, was mir die Bekannte erzählt hat.
Es könnte natürlich durchaus sein, dass verschiedene andere Faktoren schlußendlich zur Kündigung beigetragen haben, und die Nachfragen ihrerseits nur einen Vorwand darstellten, um sie entlassen zu können.
Nähere Umstände sind mir leider nicht bekannt.
Ich fand nur die Begründung "Habgier" in diesem Zusammenhang etwas befremdlich - selbst wenn es nur mündlich vom AG so geäußert wurde und nicht als schriftliche Begründung im Kündigungsschreiben drinsteht.
Würdet ihr einen AN als habgierig bezeichnen, nur weil er nachfragt, warum er dieses Jahr keine Weihnachtsgratifikation erhalten hat?
Der AG könnte doch einfach sagen, was ihm an der Arbeitsleistung oder dem Verhalten der jeweiligen MA mißfallen hat, oder nicht? :tired_face:
So - ich denke, nun hab ich mich genug dazu geäußert.
Frohe Ostern euch allen. :sunglasses:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Lieber Andreas216,
ja - manche Leute haben auch noch anderes zu tun, als ständig vor dem Computer zu sitzen und zu kucken, ob schon irgendjemand seine Meinung kundgetan hat. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Also: Ich habe die Kündigung nicht mit eigenen Augen gelesen und kann nur das wiedergeben, was mir die Bekannte erzählt hat.
Es könnte natürlich durchaus sein, dass verschiedene andere Faktoren schlußendlich zur Kündigung beigetragen haben, und die Nachfragen ihrerseits nur einen Vorwand darstellten, um sie entlassen zu können.
Nähere Umstände sind mir leider nicht bekannt.
Ich fand nur die Begründung "Habgier" in diesem Zusammenhang etwas befremdlich - selbst wenn es nur mündlich vom AG so geäußert wurde und nicht als schriftliche Begründung im Kündigungsschreiben drinsteht.
Würdet ihr einen AN als habgierig bezeichnen, nur weil er nachfragt, warum er dieses Jahr keine Weihnachtsgratifikation erhalten hat?
Der AG könnte doch einfach sagen, was ihm an der Arbeitsleistung oder dem Verhalten der jeweiligen MA mißfallen hat, oder nicht? :tired_face:
So - ich denke, nun hab ich mich genug dazu geäußert.
Frohe Ostern euch allen. :sunglasses:
Da gibts auch einen Fachbegriff für , komme nur nicht drauf.
Würd ich , wenns wirklich berechtigt ist, RA und Arbeitssgericht bemühen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kriegerhexe schrieb:
Was Biancchen sagt - wenn solche Leistungen mehrfach stattfanden, darf man sie nicht einfach einstellen.
Da gibts auch einen Fachbegriff für , komme nur nicht drauf.
Würd ich , wenns wirklich berechtigt ist, RA und Arbeitssgericht bemühen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Andreas216 schrieb:
Das habe ich Zweifelsohne auch...aber es bestätigt meinen gedanken: Du hast die Kündigung nicht selber gesehen. Und ICH habe aufgehört an "HörenSagen" zu glauben!
Nur komisch, dass ich hier negativ bewertet wurde. Hier wurde eine Frage gestellt und diese habe ich beantwortet (nur halt ohne Fachbegriff)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Biancchen schrieb:
Den Fachbegriff dazu weiß ich leider auch nicht mehr.
Nur komisch, dass ich hier negativ bewertet wurde. Hier wurde eine Frage gestellt und diese habe ich beantwortet (nur halt ohne Fachbegriff)
Kann einseitig nicht aufgehoben werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
carsten dd schrieb:
Es handelt sich hierbei um eine betriebliche Übung!
Kann einseitig nicht aufgehoben werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Biancchen schrieb:
Stimmt, betriebliche Übung hieß das :sunglasses: :clap:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Andreas216 schrieb:
Was hat das mit meinem Einwurf zu tun?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Biancchen schrieb:
Nüscht... hier ging es nur um den Fachbegriff :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Andreas216 schrieb:
Dann sollte man die Antworten richtig zu ordnen! :wink:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Andreas216 schrieb:
Komisch, dass mab sich auf die Fragen unsererseits nicht mehr äußert! :kissing_closed_eyes:
Mein Profilbild bearbeiten