Wir suchen eine/n
Physiotherapeut/in der/die unser
Team verstärken möchte.
Eine Abgeschlossene Fortbildung MT
und /oder KG-ZNS wäre
wünschenswert (oder wir fördern
diese Fortbildungen).
Arbeitszeiten und der Beginn
können individuell und flexibel
angepasst werden.
Wir betreuen viele neurologische so
wie orthopädisch-/ chirurgischen
Patienten und freuen uns auch den
Kindern in unserer Praxis helfen zu
dürfen.
Mehr Eindrücke unter www.
mphysiotherapie.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewer...
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Gestern die Überraschung: nachdem meine letzten beiden Patienten des Tages abgesagt haben, wurde ich vom Chef nach Hause geschickt: "es macht keinen Sinn das du länger bleibst, geh und mach deine Hausbesuche. Für die vierzig Minuten die du früher gehst habe ich keinen Bock, dein Stundenbuch zu suchen" ... in dem Sinne: Dankeschön, ihr mitlesenden PI, ihr seid eigentlich gar nicht so böse wie es gerne behauptet wird ;)
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Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
...falls es jemandem entgangen ist: am 11.03.2020 habe ich meinen Betrieb nach dem durchspielen mehrerer Szenarien de facto aufgegeben, am 12.03.2020 habe ich um 10:41 [Uhrzeit der Bürouhr] einen Angestellten-Arbeitsvertrag unterzeichnet; meinen ersten seit 2013. Mitte April haben sich die ersten Unfallopfer gemeldet ob sie bei mir einen Termin bekommen könnten, über 2x "akut" hinaus steht mein Betrieb aber weiterhin still.
Gestern die Überraschung: nachdem meine letzten beiden Patienten des Tages abgesagt haben, wurde ich vom Chef nach Hause geschickt: "es macht keinen Sinn das du länger bleibst, geh und mach deine Hausbesuche. Für die vierzig Minuten die du früher gehst habe ich keinen Bock, dein Stundenbuch zu suchen" ... in dem Sinne: Dankeschön, ihr mitlesenden PI, ihr seid eigentlich gar nicht so böse wie es gerne behauptet wird ;)
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Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Tom, was soll das?
Viele Grüße
Monika
Du hast doch Soforthilfe beantragt. Jetzt liest es sich so, dass du nur noch nebenberuflich selbstständig bist, also nicht antragsberechtigt?
...nochmal langsam, damit du auch mitkommst: Ich habe die Bedingungen für die Soforthilfe erfüllt, mein Betrieb ist von Mittwoch auf Donnerstag zu 100% zum Erliegen gekommen und verursacht gerade Betriebskosten die in keiner wirtschaftlich sinnvollen Konstellation zum Umsatz stehen. Diese Betriebskosten werden derzeit vom Land BaWü gedeckt; selbstverständlich bin ich bestrebt, wieder Umsätze zu generieren.
In der Zwischenzeit habe ich eine Angestelltentätigkeit aufgenommen um die Lebenshaltungskosten zu decken. Den Posten habe ich ganz ohne irgendwem vergoldeten Puderzucker in den Allerwertesten zu pusten bekommen; ich habe schon beim ersten Telefonat erklärt das ich wieder gehen werde wenn das opportun ist - und trotzdem, oder auch deswegen, einen unbefristeten Arbeitsvertrag (sechs Monate Probezeit mit zwei Wochen Kündigungsfrist) und schon nach zwei Wochen Mitarbeit die erste Woche meines Jahresurlaubs bekommen.
Aber du hast recht, in der Stadtverwaltung wurde ich gefragt ob ich nicht vielleicht statt eines Antrages auf Notbetreuung meiner Kinder einen Antrag auf erweiterte Grundsicherung stellen wolle. Nö, will ich nicht, ich mag meinen Beruf -- und brauche auch keine AU um frei zu bekommen wenn ich frei haben möchte ;)
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Papa Alpaka schrieb:
tom1350 schrieb am 7.5.20 07:48:
Du hast doch Soforthilfe beantragt. Jetzt liest es sich so, dass du nur noch nebenberuflich selbstständig bist, also nicht antragsberechtigt?
...nochmal langsam, damit du auch mitkommst: Ich habe die Bedingungen für die Soforthilfe erfüllt, mein Betrieb ist von Mittwoch auf Donnerstag zu 100% zum Erliegen gekommen und verursacht gerade Betriebskosten die in keiner wirtschaftlich sinnvollen Konstellation zum Umsatz stehen. Diese Betriebskosten werden derzeit vom Land BaWü gedeckt; selbstverständlich bin ich bestrebt, wieder Umsätze zu generieren.
In der Zwischenzeit habe ich eine Angestelltentätigkeit aufgenommen um die Lebenshaltungskosten zu decken. Den Posten habe ich ganz ohne irgendwem vergoldeten Puderzucker in den Allerwertesten zu pusten bekommen; ich habe schon beim ersten Telefonat erklärt das ich wieder gehen werde wenn das opportun ist - und trotzdem, oder auch deswegen, einen unbefristeten Arbeitsvertrag (sechs Monate Probezeit mit zwei Wochen Kündigungsfrist) und schon nach zwei Wochen Mitarbeit die erste Woche meines Jahresurlaubs bekommen.
Aber du hast recht, in der Stadtverwaltung wurde ich gefragt ob ich nicht vielleicht statt eines Antrages auf Notbetreuung meiner Kinder einen Antrag auf erweiterte Grundsicherung stellen wolle. Nö, will ich nicht, ich mag meinen Beruf -- und brauche auch keine AU um frei zu bekommen wenn ich frei haben möchte ;)
ich mag meinen Beruf
Welch eine Wohltat, so eine Aussage zu lesen!
Papa Alpaka, ich wünsche dir weiterhin viel Freude an deiner Arbeit! Was auch immer kommen mag, mit so einer Haltung wird am Ende alles gut.
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britta109 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 7.5.20 18:19:
ich mag meinen Beruf
Welch eine Wohltat, so eine Aussage zu lesen!
Papa Alpaka, ich wünsche dir weiterhin viel Freude an deiner Arbeit! Was auch immer kommen mag, mit so einer Haltung wird am Ende alles gut.
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tom1350 schrieb:
Du hast doch Soforthilfe beantragt. Jetzt liest es sich so, dass du nur noch nebenberuflich selbstständig bist, also nicht antragsberechtigt?
Mit der Aussicht auf eine Zuwendung aus dem Rettungspaket HME kann ich wiederum weitere Ausgaben/Investitionen planen damit "für alle anderen" sowas wie Normalität zurückkehren kann.
Randnotiz: die Lufthansa hat gerade festgestellt das jahrelanges applaudieren nach erfolgter Leistungserbringung für Piloten und Flugbegleiter nicht reicht um glücklich zu sein.
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tom1350 schrieb:
Ich frage, weil meine hauptberufliche Selbstständigkeit auf Null gegangen ist. Würde ich jetzt aber einen Angestelltenvertrag machen hätte ich aktuell große Probleme die Selbstständigkeit nicht als Nebenberuflich bezeichnen zu müssen, womit mir natürlich eine Soforthilfe nicht zusteht.
Ich frage, weil meine hauptberufliche Selbstständigkeit auf Null gegangen ist. Würde ich jetzt aber einen Angestelltenvertrag machen hätte ich aktuell große Probleme die Selbstständigkeit nicht als Nebenberuflich bezeichnen zu müssen, womit mir natürlich eine Soforthilfe nicht zusteht.
Dir vielleicht nicht.
Ich kenne drei Varianten der Soforthilfe-Bedingungen BaWü:
(1) ich war nicht antragsberechtigt, Mitte/Ende März -- ich hätte mit meinem Gewinn mehr als 50% des Haushaltseinkommens bestreiten müssen und alle Rücklagen aufbrauchen müssen. Meine Rücklagen reichten voraussichtlich aus um ein paar Monate "Null" zu überstehen. Das war allerdings unfair für die sinnvoll wirtschaftenden Unternehmen, denn wer alles sofort verprasst gerät schneller in "Existenznot" als jemand der über Monate, Jahre, Jahrzehnte hinweg Rücklagen aufbaut.
(2) ich war antragsberechtigt, Ende März/Anfang April -- "Ich versichere, dass mit der Selbstständigkeit, für die der Antrag gestellt wird, zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens der selbstständigen Person erwirtschaftet wird; antragsberechtigt sind Freie Berufe etc", ist die Formulierung nach der ich beantragt habe. Die Soforthilfe darf ausschließlich für Betriebskosten eingesetzt werden, für Lebenshaltungskosten ist Grundsicherung zu beantragen [hätte ich anscheinend tun können. Aber neben einem stillgelegten Arbeitgeber der unaufgefordert das Gehalt weiterzahlt und einem Teilzeit-Job um die Tagesstruktur zu erhalten sagt mir mein moralischer Kompass das ich diesen Antrag nicht stellen werde. Auch wenn ich mir in zehn Jahren vermutlich in den Hintern trete das ich diese Monate nicht genutzt habe um bezahlten Urlaub zu machen. Wenn jetzt tatsächlich noch 40% von Q4/2019 kommen ist das jammern auf extrem hohem Niveau...]
(3) ich bin möglicherweise immernoch (Stand: 08.05.2020) antragsberechtigt: "Eine Antragsberechtigung liegt vor, wenn der Antragsteller wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Soloselbstständige/r tätig ist." ... ich bin seit 2012 ununterbrochen am Markt, das lasse ich als dauerhaft durchgehen; meine Wirtschaftlichkeit hast du oft genug kritisiert, und statt arbeiten zu gehen ist nun auch ein Unternehmerlohn von pauschal €1.180 angesetzt werden. Den könnte ich noch nachreichen um die €9.000 auszuschöpfen -- ich habe mich bei meiner Antragstellung an der damals geltenden Rechtslage orientiert, was später geändert wurde ist mir herzlich egal. Aber wenn du dich als "nicht antragsberechtigt" einstufst ist das für mich völlig in Ordnung ;)
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Papa Alpaka schrieb:
tom1350 schrieb am 7.5.20 21:12:
Ich frage, weil meine hauptberufliche Selbstständigkeit auf Null gegangen ist. Würde ich jetzt aber einen Angestelltenvertrag machen hätte ich aktuell große Probleme die Selbstständigkeit nicht als Nebenberuflich bezeichnen zu müssen, womit mir natürlich eine Soforthilfe nicht zusteht.
Dir vielleicht nicht.
Ich kenne drei Varianten der Soforthilfe-Bedingungen BaWü:
(1) ich war nicht antragsberechtigt, Mitte/Ende März -- ich hätte mit meinem Gewinn mehr als 50% des Haushaltseinkommens bestreiten müssen und alle Rücklagen aufbrauchen müssen. Meine Rücklagen reichten voraussichtlich aus um ein paar Monate "Null" zu überstehen. Das war allerdings unfair für die sinnvoll wirtschaftenden Unternehmen, denn wer alles sofort verprasst gerät schneller in "Existenznot" als jemand der über Monate, Jahre, Jahrzehnte hinweg Rücklagen aufbaut.
(2) ich war antragsberechtigt, Ende März/Anfang April -- "Ich versichere, dass mit der Selbstständigkeit, für die der Antrag gestellt wird, zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens der selbstständigen Person erwirtschaftet wird; antragsberechtigt sind Freie Berufe etc", ist die Formulierung nach der ich beantragt habe. Die Soforthilfe darf ausschließlich für Betriebskosten eingesetzt werden, für Lebenshaltungskosten ist Grundsicherung zu beantragen [hätte ich anscheinend tun können. Aber neben einem stillgelegten Arbeitgeber der unaufgefordert das Gehalt weiterzahlt und einem Teilzeit-Job um die Tagesstruktur zu erhalten sagt mir mein moralischer Kompass das ich diesen Antrag nicht stellen werde. Auch wenn ich mir in zehn Jahren vermutlich in den Hintern trete das ich diese Monate nicht genutzt habe um bezahlten Urlaub zu machen. Wenn jetzt tatsächlich noch 40% von Q4/2019 kommen ist das jammern auf extrem hohem Niveau...]
(3) ich bin möglicherweise immernoch (Stand: 08.05.2020) antragsberechtigt: "Eine Antragsberechtigung liegt vor, wenn der Antragsteller wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Soloselbstständige/r tätig ist." ... ich bin seit 2012 ununterbrochen am Markt, das lasse ich als dauerhaft durchgehen; meine Wirtschaftlichkeit hast du oft genug kritisiert, und statt arbeiten zu gehen ist nun auch ein Unternehmerlohn von pauschal €1.180 angesetzt werden. Den könnte ich noch nachreichen um die €9.000 auszuschöpfen -- ich habe mich bei meiner Antragstellung an der damals geltenden Rechtslage orientiert, was später geändert wurde ist mir herzlich egal. Aber wenn du dich als "nicht antragsberechtigt" einstufst ist das für mich völlig in Ordnung ;)
„Wird der Zuschuss auch für Nebenerwerbs-Soloselbstständige gezahlt?
Nein, der Zuschuss wird nur gezahlt, wenn die unternehmerische Tätigkeit, die wegen der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten ist, der Haupterwerb ist.
Etwas anderes gilt für im Nebenerwerb betriebene Unternehmen mit Angestellten am 31.12.2019. Hier ist das Unternehmen antragsberechtigt, wenn es Corona-bedingt in Liquiditätsschwierigkeiten gerät."
Der Bewilligungszeitraum sind der Monat der Antragstellung und die darauffolgenden zwei Monate. In dieser Zeit muss die Selbstständigkeit also der Haupterwerb sein.
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tom1350 schrieb:
In NRW war von Anfang an diese Aussage:
„Wird der Zuschuss auch für Nebenerwerbs-Soloselbstständige gezahlt?
Nein, der Zuschuss wird nur gezahlt, wenn die unternehmerische Tätigkeit, die wegen der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten ist, der Haupterwerb ist.
Etwas anderes gilt für im Nebenerwerb betriebene Unternehmen mit Angestellten am 31.12.2019. Hier ist das Unternehmen antragsberechtigt, wenn es Corona-bedingt in Liquiditätsschwierigkeiten gerät."
Der Bewilligungszeitraum sind der Monat der Antragstellung und die darauffolgenden zwei Monate. In dieser Zeit muss die Selbstständigkeit also der Haupterwerb sein.
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Papa Alpaka schrieb:
Dafür haben wir den Föderalstaat, ansonsten müsste ich hier jeden Quatsch mitmachen der in Berlin oder NRW beschlossen wird ;)
Dafür haben wir den Föderalstaat, ansonsten müsste ich hier jeden Quatsch mitmachen der in Berlin oder NRW beschlossen wird ;)
Also...es ist so.... ich habe gelesen:
Dafür haben wir den Födersalat, ansonsten müsste ich hier jeden Quatsch mitmachen der in Berlind oder NRW beschlossen wird. :kissing_closed_eyes: :scream: :smile:
Und habe geschlagene 3 Minuten überlegt, was Papa mir sagen will. ZEit, Feierabend zu machen :sunglasses:
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britta109 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 8.5.20 16:22:
Dafür haben wir den Föderalstaat, ansonsten müsste ich hier jeden Quatsch mitmachen der in Berlin oder NRW beschlossen wird ;)
Also...es ist so.... ich habe gelesen:
Dafür haben wir den Födersalat, ansonsten müsste ich hier jeden Quatsch mitmachen der in Berlind oder NRW beschlossen wird. :kissing_closed_eyes: :scream: :smile:
Und habe geschlagene 3 Minuten überlegt, was Papa mir sagen will. ZEit, Feierabend zu machen :sunglasses:
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Papa Alpaka schrieb:
An manchen Tagen schreibt mein Telefon genauso :D
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tom1350 schrieb:
Eigentlich lesen sich beide Bundesländer gleich. Keine hauptberufliche Selbstständigkeit während des Bewilligungszeitraumes, keine Soforthilfe.
Eigentlich lesen sich beide Bundesländer gleich. Keine hauptberufliche Selbstständigkeit während des Bewilligungszeitraumes, keine Soforthilfe.
...außer dem Zeitfenster in dem ich beantragt habe -- das "Drittel des Nettoeinkommens" bekomme ich auch mit den Abrechnungen Januar/Februar/Anfang März hin, und so langsam melden sich die alten Plätze wieder... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
tom1350 schrieb am 9.5.20 08:06:
Eigentlich lesen sich beide Bundesländer gleich. Keine hauptberufliche Selbstständigkeit während des Bewilligungszeitraumes, keine Soforthilfe.
...außer dem Zeitfenster in dem ich beantragt habe -- das "Drittel des Nettoeinkommens" bekomme ich auch mit den Abrechnungen Januar/Februar/Anfang März hin, und so langsam melden sich die alten Plätze wieder... ;)
...und so langsam melden sich die alten Plätze wieder... ;)
Das ist doch schön. Aber ich mache bei dem bundesweiten Feldversuch nicht mit. Brauche meine Lunge noch...
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tom1350 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 9.5.20 08:21:
...und so langsam melden sich die alten Plätze wieder... ;)
Das ist doch schön. Aber ich mache bei dem bundesweiten Feldversuch nicht mit. Brauche meine Lunge noch...
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Papa Alpaka schrieb:
Und jetzt wird es kompliziert, Tom: wir sind, als Gemeinschaft, auf dem schmalen Grat zwischen "wir schützen uns vor einem Virus in dessen Folge heute morgen ein guter Freund und Kollege mit 42 Jahren, Frau und einjährigem Sohn elendig verreckt ist, trotz das er keine einschlägig bekannte Vorerkrankungen mit sich trug" und "wir wollen unsere bisherige Gesellschaftsstruktur nicht völlig ungebremst an die Wand fahren": mit der Unterstützung des Landes ("ein Liquiditätsengpass liegt vor wenn die Imsätze die Betriebskosten nicht decken") kann ich meine Lieferanten, Vermieter, Dienstleister weiter bezahlen, wo wiederum Gehälter ungekürzt ausbezahlt werden können. Da ich mir keinen Kopf machen brauche wie ich diese Kosten drücke ohne das ich im Sommer keine Partner habe mit denen ich weiterhin zusammenarbeiten kann, kann ich meine Rücklagen benutzen um ohnehin notwendige Investitionen zu tätigen, womit wiederum etliche Menschen ein Gehalt bekommen die anderenfalls in einem Betrieb stecken täten der aus Steuergeldern unterstützt werden muss (oder, alternativ, eine andere Kette von Lieferanten und Dienstleistern in Schwierigkeiten bringt) und mit meinem Monatslohn kann ich wiederum Rechnungen begleichen die ansonsten anderswo Tropfen in einer existenzbedrohenden Flut an Umsatzeinbrüchen dargestellt hätten.
Mit der Aussicht auf eine Zuwendung aus dem Rettungspaket HME kann ich wiederum weitere Ausgaben/Investitionen planen damit "für alle anderen" sowas wie Normalität zurückkehren kann.
Randnotiz: die Lufthansa hat gerade festgestellt das jahrelanges applaudieren nach erfolgter Leistungserbringung für Piloten und Flugbegleiter nicht reicht um glücklich zu sein.
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