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Physiothera...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Bildungsprämie abgelehnt/ Kosten nachzahlen

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Neues Thema
Bildungsprämie abgelehnt/ Kosten nachzahlen
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Mina 16
05.03.2019 22:29
Hi, heute trudelte bei mir vom Bildungsträger ne Rechnung ein, dass ich nachzahlen muss, da die Bildungsprämie abgelehnt worden ist für 2017: Grund ist, dass sie nur noch ein halbes Jahr gültig ist und Kurse danach besucht wurden. Dasselbe Spiel wird mich mit 2018 erwarten. War es meine Pflicht darauf zu achten? Ich hatte mit dem Bildungsträger immer wieder e mail Kontakt: ist meine Prämie noch gültig? Wieviel ist da noch drauf? Der Bildungsträger war da selbst nicht auf dem Laufenden.
Der Betrag ist ca. 1 Monatsgehalt. Kann ich da irgendetwas gegen tun?
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Hi, heute trudelte bei mir vom Bildungsträger ne Rechnung ein, dass ich nachzahlen muss, da die Bildungsprämie abgelehnt worden ist für 2017: Grund ist, dass sie nur noch ein halbes Jahr gültig ist und Kurse danach besucht wurden. Dasselbe Spiel wird mich mit 2018 erwarten. War es meine Pflicht darauf zu achten? Ich hatte mit dem Bildungsträger immer wieder e mail Kontakt: ist meine Prämie noch gültig? Wieviel ist da noch drauf? Der Bildungsträger war da selbst nicht auf dem Laufenden. Der Betrag ist ca. 1 Monatsgehalt. Kann ich da irgendetwas gegen tun?
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Mina 16 schrieb:

Hi, heute trudelte bei mir vom Bildungsträger ne Rechnung ein, dass ich nachzahlen muss, da die Bildungsprämie abgelehnt worden ist für 2017: Grund ist, dass sie nur noch ein halbes Jahr gültig ist und Kurse danach besucht wurden. Dasselbe Spiel wird mich mit 2018 erwarten. War es meine Pflicht darauf zu achten? Ich hatte mit dem Bildungsträger immer wieder e mail Kontakt: ist meine Prämie noch gültig? Wieviel ist da noch drauf? Der Bildungsträger war da selbst nicht auf dem Laufenden.
Der Betrag ist ca. 1 Monatsgehalt. Kann ich da irgendetwas gegen tun?

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McMiki
06.03.2019 06:59
Ernsthafte Frage? Wieso gibt es denn eine Gültigkeit??
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Ernsthafte Frage? Wieso gibt es denn eine Gültigkeit??
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kroetzi
06.03.2019 08:39
Was ist denn eine Bildungsprämie?
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Was ist denn eine Bildungsprämie?
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kroetzi schrieb:

Was ist denn eine Bildungsprämie?

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Mina 16
06.03.2019 09:54
@MCKnikki: was soll dein Kommentar, er ist nicht hifreich? Zur Situation: ich habe ja schon alle Rechnungen mit 50% bezahlt und die Frage ist, ob ich oder der Bildungsträger darauf hätten achten müssen?Wie sind die Fristen? Ist das nach 2 Jahren evtl zu spät für die Nachforderung? Wie das gesetzlich geregelt ist, ob das hier jmd weiß.
@kroetzi:Startseite - Bildungsprämie
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@MCKnikki: was soll dein Kommentar, er ist nicht hifreich? Zur Situation: ich habe ja schon alle Rechnungen mit 50% bezahlt und die Frage ist, ob ich oder der Bildungsträger darauf hätten achten müssen?Wie sind die Fristen? Ist das nach 2 Jahren evtl zu spät für die Nachforderung? Wie das gesetzlich geregelt ist, ob das hier jmd weiß. @kroetzi:https://www.bildungspraemie.info/
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Mina 16 schrieb:

@MCKnikki: was soll dein Kommentar, er ist nicht hifreich? Zur Situation: ich habe ja schon alle Rechnungen mit 50% bezahlt und die Frage ist, ob ich oder der Bildungsträger darauf hätten achten müssen?Wie sind die Fristen? Ist das nach 2 Jahren evtl zu spät für die Nachforderung? Wie das gesetzlich geregelt ist, ob das hier jmd weiß.
@kroetzi:Startseite - Bildungsprämie

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kroetzi
06.03.2019 10:23
Ich lese dort :...eine der Bedingungen sowas zu erhalten ist ein zu versteuerndes Einkommen von unter 20 000 € im Jahr.
Das wäre
ja demnach nur etwas für Leute mit weniger als 1800 € Brutto im Monat. Wer darüber liegt bekommt das gar nicht. Hmm..
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Ich lese dort :...eine der Bedingungen sowas zu erhalten ist ein zu versteuerndes Einkommen von unter 20 000 € im Jahr. Das wäre ja demnach nur etwas für Leute mit weniger als 1800 € Brutto im Monat. Wer darüber liegt bekommt das gar nicht. Hmm..
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kroetzi schrieb:

Ich lese dort :...eine der Bedingungen sowas zu erhalten ist ein zu versteuerndes Einkommen von unter 20 000 € im Jahr.
Das wäre
ja demnach nur etwas für Leute mit weniger als 1800 € Brutto im Monat. Wer darüber liegt bekommt das gar nicht. Hmm..

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McMiki
06.03.2019 10:31
Bitte beachten Sie:
Einen Prämiengutschein können Sie nur einsetzen, wenn
? Sie die Maßnahme noch nicht begonnen haben;
? Sie Ihren Eigenanteil noch nicht bezahlt haben;
? Ihre Rechnung noch nicht ausgestellt wurde;
? dieser noch gültig ist (sechs Monate ab Ausstellungsdatum).

Klare Ansage, oder? Wenn eins davon der Fall ist/war ist es hinfällig!! Was gibt es da nicht zu verstehen??
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Bitte beachten Sie: Einen Prämiengutschein können Sie nur einsetzen, wenn ? Sie die Maßnahme noch nicht begonnen haben; ? Sie Ihren Eigenanteil noch nicht bezahlt haben; ? Ihre Rechnung noch nicht ausgestellt wurde; ? dieser noch gültig ist (sechs Monate ab Ausstellungsdatum). Klare Ansage, oder? Wenn eins davon der Fall ist/war ist es hinfällig!! Was gibt es da nicht zu verstehen??
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McMiki schrieb:

Bitte beachten Sie:
Einen Prämiengutschein können Sie nur einsetzen, wenn
? Sie die Maßnahme noch nicht begonnen haben;
? Sie Ihren Eigenanteil noch nicht bezahlt haben;
? Ihre Rechnung noch nicht ausgestellt wurde;
? dieser noch gültig ist (sechs Monate ab Ausstellungsdatum).

Klare Ansage, oder? Wenn eins davon der Fall ist/war ist es hinfällig!! Was gibt es da nicht zu verstehen??

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Froschen
06.03.2019 13:31
McMiki schrieb am 6.3.19 10:31:
Bitte beachten Sie:
Einen Prämiengutschein können Sie nur einsetzen, wenn
? Sie die Maßnahme noch nicht begonnen haben;
? Sie Ihren Eigenanteil noch nicht bezahlt haben;
? Ihre Rechnung noch nicht ausgestellt wurde;
? dieser noch gültig ist (sechs Monate ab Ausstellungsdatum).

Klare Ansage, oder? Wenn eins davon der Fall ist/war ist es hinfällig!! Was gibt es da nicht zu verstehen??


:thumbsdown: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :kissing_closed_eyes:
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[zitat]McMiki schrieb am 6.3.19 10:31: Bitte beachten Sie: Einen Prämiengutschein können Sie nur einsetzen, wenn ? Sie die Maßnahme noch nicht begonnen haben; ? Sie Ihren Eigenanteil noch nicht bezahlt haben; ? Ihre Rechnung noch nicht ausgestellt wurde; ? dieser noch gültig ist (sechs Monate ab Ausstellungsdatum). Klare Ansage, oder? Wenn eins davon der Fall ist/war ist es hinfällig!! Was gibt es da nicht zu verstehen?? [/zitat] :thumbsdown: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :kissing_closed_eyes:
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Froschen schrieb:

McMiki schrieb am 6.3.19 10:31:
Bitte beachten Sie:
Einen Prämiengutschein können Sie nur einsetzen, wenn
? Sie die Maßnahme noch nicht begonnen haben;
? Sie Ihren Eigenanteil noch nicht bezahlt haben;
? Ihre Rechnung noch nicht ausgestellt wurde;
? dieser noch gültig ist (sechs Monate ab Ausstellungsdatum).

Klare Ansage, oder? Wenn eins davon der Fall ist/war ist es hinfällig!! Was gibt es da nicht zu verstehen??


:thumbsdown: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :kissing_closed_eyes:

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Alex Moro
06.03.2019 22:37
ja, das mit dem halben jahr steht eigentlich gut leserlich da... in dem fall wirds wohl PP sein
wegen hosen runterlassen: man braucht eigentlich nur den gehaltsnachweis (mach ja sinn bei sowas) und der rest ist eher unkompliziert.
warum die aber die scheine auf ein halbes jahr begrenzen ist mir auch ein rätsel. zwei jahre sollten die ja eigentlich gelten dürfen, da in der zeit ja keine weiteren beantragt werden dürfen.
@ mina: evtl mit dem träger nochmal schreiben/sprechen und auf kulanz hoffen. ansonsten siehts eher traurig aus
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ja, das mit dem halben jahr steht eigentlich gut leserlich da... in dem fall wirds wohl PP sein wegen hosen runterlassen: man braucht eigentlich nur den gehaltsnachweis (mach ja sinn bei sowas) und der rest ist eher unkompliziert. warum die aber die scheine auf ein halbes jahr begrenzen ist mir auch ein rätsel. zwei jahre sollten die ja eigentlich gelten dürfen, da in der zeit ja keine weiteren beantragt werden dürfen. @ mina: evtl mit dem träger nochmal schreiben/sprechen und auf kulanz hoffen. ansonsten siehts eher traurig aus
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Alex Moro schrieb:

ja, das mit dem halben jahr steht eigentlich gut leserlich da... in dem fall wirds wohl PP sein
wegen hosen runterlassen: man braucht eigentlich nur den gehaltsnachweis (mach ja sinn bei sowas) und der rest ist eher unkompliziert.
warum die aber die scheine auf ein halbes jahr begrenzen ist mir auch ein rätsel. zwei jahre sollten die ja eigentlich gelten dürfen, da in der zeit ja keine weiteren beantragt werden dürfen.
@ mina: evtl mit dem träger nochmal schreiben/sprechen und auf kulanz hoffen. ansonsten siehts eher traurig aus

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McMiki schrieb:

Ernsthafte Frage? Wieso gibt es denn eine Gültigkeit??

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kroetzi
06.03.2019 10:40
Das ist mal wieder typisch Bürokratie wenn es um staatliche Förderung geht. Solche schwachsinnigen Bedingungen zu stellen. Fern ab jeder Realität und total umständlich. Gibt bestimmt dann eine Obergrenze von 500€ Förderung für zwei Jahre. Mich würde schon dieser Umstand davon abhalten sowas überhaupt zu beantragen. Wahrscheinlich muss man wieder 20 Anträge ausfüllen und die Hosen runterlassen.
Besser wäre es eine Gehaltserhöhung oder Fobizuschuss beim Ag wenn möglich auszuhandeln.
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• Papa Alpaka
Das ist mal wieder typisch Bürokratie wenn es um staatliche Förderung geht. Solche schwachsinnigen Bedingungen zu stellen. Fern ab jeder Realität und total umständlich. Gibt bestimmt dann eine Obergrenze von 500€ Förderung für zwei Jahre. Mich würde schon dieser Umstand davon abhalten sowas überhaupt zu beantragen. Wahrscheinlich muss man wieder 20 Anträge ausfüllen und die Hosen runterlassen. Besser wäre es eine Gehaltserhöhung oder Fobizuschuss beim Ag wenn möglich auszuhandeln.
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McMiki
06.03.2019 12:12
Kannst du die 500€ schneller verdienen?
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• RoFo
Kannst du die 500€ schneller verdienen?
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McMiki schrieb:

Kannst du die 500€ schneller verdienen?

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kroetzi
06.03.2019 12:23
Darum gehts doch gar nicht. Es geht drum, dass immer so getan wird ach wie tolle Fördermöglichkeiten es doch gibt. Und wenn man dann genauer hinschaut, entpuppt sich das Ganze als überbordendes Bürokratiemonster.
Das finde ich daran abstoßend. Und meiner Meinung nach ist das bewusst so gemacht, damit so Leute wie ich z.B, schon mal abgeschreckt werden.
Es MUSS ja nicht so kompliziert gemacht werden finde ich.
Und am Ende heißt es dann, ..." die Fördermittel wuden nicht genug genutzt. " Warum wohl.?
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Darum gehts doch gar nicht. Es geht drum, dass immer so getan wird ach wie tolle Fördermöglichkeiten es doch gibt. Und wenn man dann genauer hinschaut, entpuppt sich das Ganze als überbordendes Bürokratiemonster. Das finde ich daran abstoßend. Und meiner Meinung nach ist das bewusst so gemacht, damit so Leute wie ich z.B, schon mal abgeschreckt werden. Es MUSS ja nicht so kompliziert gemacht werden finde ich. Und am Ende heißt es dann, ..." die Fördermittel wuden nicht genug genutzt. " Warum wohl.?
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kroetzi schrieb:

Darum gehts doch gar nicht. Es geht drum, dass immer so getan wird ach wie tolle Fördermöglichkeiten es doch gibt. Und wenn man dann genauer hinschaut, entpuppt sich das Ganze als überbordendes Bürokratiemonster.
Das finde ich daran abstoßend. Und meiner Meinung nach ist das bewusst so gemacht, damit so Leute wie ich z.B, schon mal abgeschreckt werden.
Es MUSS ja nicht so kompliziert gemacht werden finde ich.
Und am Ende heißt es dann, ..." die Fördermittel wuden nicht genug genutzt. " Warum wohl.?

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McMiki
06.03.2019 12:45
Typisch deutsch..dem geschenkten Gaul, schaut man doch ins Maul!!
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McMiki schrieb:

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kroetzi schrieb:

Das ist mal wieder typisch Bürokratie wenn es um staatliche Förderung geht. Solche schwachsinnigen Bedingungen zu stellen. Fern ab jeder Realität und total umständlich. Gibt bestimmt dann eine Obergrenze von 500€ Förderung für zwei Jahre. Mich würde schon dieser Umstand davon abhalten sowas überhaupt zu beantragen. Wahrscheinlich muss man wieder 20 Anträge ausfüllen und die Hosen runterlassen.
Besser wäre es eine Gehaltserhöhung oder Fobizuschuss beim Ag wenn möglich auszuhandeln.

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kroetzi
06.03.2019 14:57
Na OK wenn das mit der Bürokratie nicht so schlimm ist, na dann. ...
Bitte auch nicht über Prüfpflicht und so Sachen klagen. Ist doch nicht so wild.
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Na OK wenn das mit der Bürokratie nicht so schlimm ist, na dann. ... Bitte auch nicht über Prüfpflicht und so Sachen klagen. Ist doch nicht so wild.
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kroetzi schrieb:

Na OK wenn das mit der Bürokratie nicht so schlimm ist, na dann. ...
Bitte auch nicht über Prüfpflicht und so Sachen klagen. Ist doch nicht so wild.

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Elleng
06.03.2019 17:06
Ich bekomme die bildungsprämie nun schon zum 4.mal. mann beamter, ich halbtags und 3 kinder(freibeträge) , find ich gut ....
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Ich bekomme die bildungsprämie nun schon zum 4.mal. mann beamter, ich halbtags und 3 kinder(freibeträge) , find ich gut ....
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eim
06.03.2019 19:56
Hab ich vor einigen Jahren auch genutzt und damals gabs in NRW auch noch extra Fobizuschüsse (ich glaub inzwischen auch nicht mehr) Aber insgeasmt war es schon hilfreich und so groß wie kroetzi meinte war die Bürokratie gar nicht
.Aber insgesamt befreit es einen(egal welche Förderung ich in Anspruch nehme) nicht davon vor dem Unterschreiben auch die Bedingungen zu lesen. :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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Hab ich vor einigen Jahren auch genutzt und damals gabs in NRW auch noch extra Fobizuschüsse (ich glaub inzwischen auch nicht mehr) Aber insgeasmt war es schon hilfreich und so groß wie kroetzi meinte war die Bürokratie gar nicht .Aber insgesamt befreit es einen(egal welche Förderung ich in Anspruch nehme) nicht davon [b]vor dem Unterschreiben auch die Bedingungen zu lesen.[/b] :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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eim schrieb:

Hab ich vor einigen Jahren auch genutzt und damals gabs in NRW auch noch extra Fobizuschüsse (ich glaub inzwischen auch nicht mehr) Aber insgeasmt war es schon hilfreich und so groß wie kroetzi meinte war die Bürokratie gar nicht
.Aber insgesamt befreit es einen(egal welche Förderung ich in Anspruch nehme) nicht davon vor dem Unterschreiben auch die Bedingungen zu lesen. :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:

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Mina 16
07.03.2019 10:27
Ich habe die Prämie bereits 5 mal genutzt und immer war alles gut, nur mit diesem Bildungsträger nicht. Ich habe mich auf ihn verlassen. Was soll eigentlich dieses mir Vorwürfe machen jetzt? Mir ist klar, dass sowohl ich als auch der Bildungsträger die Mitte Juli in Kraft getreteten Änderung auf ein halbes Jahr Gültigkeit übersehen haben bzw darüber nicht informiert waren bei Ausstellung der Prämie Anfang 2017. Ich wurde auch von niemand darüber informiert. Meine Frage betrifft: wer hätte die Pflicht zur Prüfung gehabt, ergo wem können die Kosten angelastet werden. Nicht auch z.T. dem Bildungsträger?
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Ich habe die Prämie bereits 5 mal genutzt und immer war alles gut, nur mit diesem Bildungsträger nicht. Ich habe mich auf ihn verlassen. Was soll eigentlich dieses mir Vorwürfe machen jetzt? Mir ist klar, dass sowohl ich als auch der Bildungsträger die Mitte Juli in Kraft getreteten Änderung auf ein halbes Jahr Gültigkeit übersehen haben bzw darüber nicht informiert waren bei Ausstellung der Prämie Anfang 2017. Ich wurde auch von niemand darüber informiert. Meine Frage betrifft: wer hätte die Pflicht zur Prüfung gehabt, ergo wem können die Kosten angelastet werden. Nicht auch z.T. dem Bildungsträger?
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Mina 16 schrieb:

Ich habe die Prämie bereits 5 mal genutzt und immer war alles gut, nur mit diesem Bildungsträger nicht. Ich habe mich auf ihn verlassen. Was soll eigentlich dieses mir Vorwürfe machen jetzt? Mir ist klar, dass sowohl ich als auch der Bildungsträger die Mitte Juli in Kraft getreteten Änderung auf ein halbes Jahr Gültigkeit übersehen haben bzw darüber nicht informiert waren bei Ausstellung der Prämie Anfang 2017. Ich wurde auch von niemand darüber informiert. Meine Frage betrifft: wer hätte die Pflicht zur Prüfung gehabt, ergo wem können die Kosten angelastet werden. Nicht auch z.T. dem Bildungsträger?

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Papa Alpaka
07.03.2019 11:39
Mina 16 schrieb am 7.3.19 10:27:
(...) Mir ist klar, dass sowohl ich als auch der Bildungsträger die Mitte Juli in Kraft getreteten Änderung auf ein halbes Jahr Gültigkeit übersehen haben bzw darüber nicht informiert waren bei Ausstellung der Prämie Anfang 2017. Ich wurde auch von niemand darüber informiert. (...)


Die Holpflicht für Informationen liegt bei dir. In der Regel bekommst du mit Zuwendungsbescheiden etc ein Begleitschteiben in dem die Regeln zusammengefasst sind.

Was dich für 2017 retten kann: wurde die Zuwendung Anfang des Jahres bewilligt aber die Befristung erst Mitte des Jahres eingeführt kannst du dich evt. auf das zu Jahresbeginn/Bewilligung geltende Regelwerk berufen. 2018 wird dich das aber nicht mehr retten ;)

...danach kommt es auf eeine Vereinbarung mit dem Bildungsträger an, wer die Gültigkeit überwacht. War das deine Aufgabe: Pech gehabt, hättest du sie ordentlich wahrgenommen hättest auf's vorher gemerkt :)

(etwa so wie mit den Privatpatienten: ich habe keine Ahnung welcher Kostenträger unter welchen Bedingungen was erstattet - das ist Aufgabe des Privatpatienten...)
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[zitat]Mina 16 schrieb am 7.3.19 10:27: (...) Mir ist klar, dass sowohl ich als auch der Bildungsträger die Mitte Juli in Kraft getreteten Änderung auf ein halbes Jahr Gültigkeit übersehen haben bzw darüber nicht informiert waren bei Ausstellung der Prämie Anfang 2017. Ich wurde auch von niemand darüber informiert. (...)[/zitat] Die Holpflicht für Informationen liegt bei dir. In der Regel bekommst du mit Zuwendungsbescheiden etc ein Begleitschteiben in dem die Regeln zusammengefasst sind. Was dich für 2017 retten kann: wurde die Zuwendung Anfang des Jahres bewilligt aber die Befristung erst Mitte des Jahres eingeführt kannst du dich evt. auf das zu Jahresbeginn/Bewilligung geltende Regelwerk berufen. 2018 wird dich das aber nicht mehr retten ;) ...danach kommt es auf eeine Vereinbarung mit dem Bildungsträger an, wer die Gültigkeit überwacht. War das deine Aufgabe: Pech gehabt, hättest du sie ordentlich wahrgenommen hättest auf's vorher gemerkt :) (etwa so wie mit den Privatpatienten: ich habe keine Ahnung welcher Kostenträger unter welchen Bedingungen was erstattet - das ist Aufgabe des Privatpatienten...)
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Papa Alpaka schrieb:

Mina 16 schrieb am 7.3.19 10:27:
(...) Mir ist klar, dass sowohl ich als auch der Bildungsträger die Mitte Juli in Kraft getreteten Änderung auf ein halbes Jahr Gültigkeit übersehen haben bzw darüber nicht informiert waren bei Ausstellung der Prämie Anfang 2017. Ich wurde auch von niemand darüber informiert. (...)


Die Holpflicht für Informationen liegt bei dir. In der Regel bekommst du mit Zuwendungsbescheiden etc ein Begleitschteiben in dem die Regeln zusammengefasst sind.

Was dich für 2017 retten kann: wurde die Zuwendung Anfang des Jahres bewilligt aber die Befristung erst Mitte des Jahres eingeführt kannst du dich evt. auf das zu Jahresbeginn/Bewilligung geltende Regelwerk berufen. 2018 wird dich das aber nicht mehr retten ;)

...danach kommt es auf eeine Vereinbarung mit dem Bildungsträger an, wer die Gültigkeit überwacht. War das deine Aufgabe: Pech gehabt, hättest du sie ordentlich wahrgenommen hättest auf's vorher gemerkt :)

(etwa so wie mit den Privatpatienten: ich habe keine Ahnung welcher Kostenträger unter welchen Bedingungen was erstattet - das ist Aufgabe des Privatpatienten...)

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Mina 16
12.03.2019 22:12
Danke dir, das klingt vernünftig . Ich verhandel gerade mit dem Bildungsträger und er lässt mich zum Glück nicht auf den ganzen Kosten sitzen!
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Danke dir, das klingt vernünftig . Ich verhandel gerade mit dem Bildungsträger und er lässt mich zum Glück nicht auf den ganzen Kosten sitzen!
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Mina 16 schrieb:

Danke dir, das klingt vernünftig . Ich verhandel gerade mit dem Bildungsträger und er lässt mich zum Glück nicht auf den ganzen Kosten sitzen!

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Elleng schrieb:

Ich bekomme die bildungsprämie nun schon zum 4.mal. mann beamter, ich halbtags und 3 kinder(freibeträge) , find ich gut ....



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