Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Ostend/Bornheim suchen wir ab
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5 Behandlungsräumen und einer
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin in einer doofen Situation. Aus meiner Elternzeit arbeite ich 4 Stunden die Woche, diese aber nur, wenn der Plan von den anderen voll ist und genug abfällt. An Feiertage, Ostern war mal auf meinem regulären Arbeitstag, bekomme ich nichts. Für jeden Arbeitstag muß ich nen Babysitter organisieren, rechtzeitig. Meine Chefin zahlt mir oft erst am 10. des Folgemonats Gehalt. Ich bekomme einen Angestellten Lohn, nicht Freiberufler oder so. Ist das normal und rechtens so zu arbeiten? Neulich hatte eine Patientin von 18.00 Uhr bis 18.45 einen Termin. Um 18.30 habe ich die Praxis verlassen. Um 18.35 kam sie und hat sich beschwert. Diese Stunde hat mir meine Chefin vom Lohn abgezogen...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich hab einen ruhenden 20 Stunden Vertrag und für die 4 Stunden gar keinen Vertrag.
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eim schrieb:
Wenn du einen regulären Arbeitsvertrag hast dann hat deine Chefin sich daran zu halten.Wenn ein Gespräch dann nichts bringt gehst du komplett in Elternzeit und suchst dir woanders etwas wo du erst mal soviel arbeiten kannst und nach Ende deiner Elternzeit weiterarbeiten kannst.
..oder arbeitest du schwarz =??
...es stehen dir -GESETZLICH-RECHTLICH- urlaub zu,bezahlte feiertage,bezahlte krankheitstage..alles natürlich an deine stunden-situation oder vertrag angemessen.
bei vollem 400 euro vertrag wären es 4 wochen bezahlter urlaub im jahr,usw...muss du nun auf deine 4 stunden/woche umrechnen.
(weiss ja nicht,was ihr für ein stundenlohn ausgehandelt habt=?)
...ansonsten...arbeiteit man in der praxis,etc..in einem "normalerweise gutem,vertrauensvollen verhätniss",..und redet bei problemen miteinander.
da sollte auch der lohn=gehalt frisgerecht laut vertrag überwiesen werden.
ein gutes verhältniss,etc....solche dinge scheint ja bei euch nicht so gegeben zu sein,so wie mann es aus deiner schilderung herauslesen kann=?
(meine erfahrung: ist das verhältniss gestört,arbeitgeber-arbeitnehmer situation sehr unbefriedigent,gehalt kommt immer zu spät und man redet nicht konstruktiv miteinander um zu klären,etc....dann sucht mann/frau sich sich was anderes....wo" die chemie stimmt," es passt und wo man miteinander gut zusammenarbeitet !) :blush:
[bearbeitet am 07.06.13 22:53]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein, schwarz ist das nicht. Urlaub kriege ich. Das Problem sozusagen ist, daß ich sehr viel Geld dort verdiene. Das bekomme ich nirgendwo anders. Verhältnis ist echt gestört... Ag lebt halt auch fast nur vom gut situierten Mann und kann sich wohl nicht vorstellen, daß ich meine paar Euros pünktlich brauche...
--------
...die lebenssituation des arbeitgebers und desen vermögen.usw..interesiert aber nicht....dein gehalt muss fristsgerecht laut arbeitsvertrag auf deinem konto sein !!
...massgebend ist,was steht im vertrag,werden diese sachen eingehalten...und wie ist das arbeitgeber-arbeitnehmer verhältniss....funktionieren diese dinge nicht,.bzw. kommuniziert man nicht konstruktiv,gestörtes verhältniss usw.. ....dann...raus !!
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klaus Eberle schrieb:
"Ag lebt halt auch fast nur vom gut situierten Mann und kann sich wohl nicht vorstellen, daß ich meine paar Euros pünktlich brauche..."
--------
...die lebenssituation des arbeitgebers und desen vermögen.usw..interesiert aber nicht....dein gehalt muss fristsgerecht laut arbeitsvertrag auf deinem konto sein !!
...massgebend ist,was steht im vertrag,werden diese sachen eingehalten...und wie ist das arbeitgeber-arbeitnehmer verhältniss....funktionieren diese dinge nicht,.bzw. kommuniziert man nicht konstruktiv,gestörtes verhältniss usw.. ....dann...raus !!
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klaus Eberle schrieb:
...wenn du ca. 4 stunden die woche arbeitest..arbeitst du ja im 400 euro vertrag.(neuerdings auch 450)
..oder arbeitest du schwarz =??
...es stehen dir -GESETZLICH-RECHTLICH- urlaub zu,bezahlte feiertage,bezahlte krankheitstage..alles natürlich an deine stunden-situation oder vertrag angemessen.
bei vollem 400 euro vertrag wären es 4 wochen bezahlter urlaub im jahr,usw...muss du nun auf deine 4 stunden/woche umrechnen.
(weiss ja nicht,was ihr für ein stundenlohn ausgehandelt habt=?)
...ansonsten...arbeiteit man in der praxis,etc..in einem "normalerweise gutem,vertrauensvollen verhätniss",..und redet bei problemen miteinander.
da sollte auch der lohn=gehalt frisgerecht laut vertrag überwiesen werden.
ein gutes verhältniss,etc....solche dinge scheint ja bei euch nicht so gegeben zu sein,so wie mann es aus deiner schilderung herauslesen kann=?
(meine erfahrung: ist das verhältniss gestört,arbeitgeber-arbeitnehmer situation sehr unbefriedigent,gehalt kommt immer zu spät und man redet nicht konstruktiv miteinander um zu klären,etc....dann sucht mann/frau sich sich was anderes....wo" die chemie stimmt," es passt und wo man miteinander gut zusammenarbeitet !) :blush:
[bearbeitet am 07.06.13 22:53]
Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es natürlich.
Wenn den AN - wie von dir beschrieben - vor Beendigung seiner vereinbarten Arbeitszeit geht, muss er damit rechnen, daß dies als Urlaub/Minusstunde gewertet wird. Das scheint mir logisch und aus AG-Sicht berechtigt, oder nicht?
Die Bezahlung sollte immer - unabhängig von Rahmenbedingungen - zum 3. Werktag eines Monats erfolgen.
Reden hiflt manchmal. Die Evolution hat uns diese Fähigkeit zugedacht - nutzen wir sie doch einfach! Sonst wird die Evolution sie uns womöglich wieder nehmen :smile:
Gruß eska
[bearbeitet am 08.06.13 08:03]
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Gibt es für diesen Arbeit auf Abruf Vertrag irgendwo Vordrucke, Beispiele?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antworten. Ich werde mal versuchen zu klären, daß mir die AG einige Tage vorher sagt, was ich arbeite. Im Moment erfahre ich es oft erst 2 Stunden vorher, blöd. Die Minusstunde scheint mir berechtigt, aber da ich um halb gegangen bin eigentlich nur ne halbe Minusstunde, oder?
Gibt es für diesen Arbeit auf Abruf Vertrag irgendwo Vordrucke, Beispiele?
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lexa schumanski schrieb:
Minijobzentrale?? mal nachsehen.
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eska schrieb:
Das klingt nach "Arbeit auf Abruf". Auch hierfür sollte es einen Vertrag geben. In diesem Vertrag sind allerding meist nur die wöchentlichen/täglichen Mindeststunden und der Stundenlohn festgehalten. Der AG kann die Arbeit dann jederzeit abrufen, muss es aber mindestens 3 Tage im voraus tun. Gesetzlich ist es so, daß der Arbeitnehmer die vereinbarten MINDESTstunden vergütet bekommt, auch wenn der Arbeitgeber keine Arbeit hat/abrufen kann.
Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es natürlich.
Wenn den AN - wie von dir beschrieben - vor Beendigung seiner vereinbarten Arbeitszeit geht, muss er damit rechnen, daß dies als Urlaub/Minusstunde gewertet wird. Das scheint mir logisch und aus AG-Sicht berechtigt, oder nicht?
Die Bezahlung sollte immer - unabhängig von Rahmenbedingungen - zum 3. Werktag eines Monats erfolgen.
Reden hiflt manchmal. Die Evolution hat uns diese Fähigkeit zugedacht - nutzen wir sie doch einfach! Sonst wird die Evolution sie uns womöglich wieder nehmen :smile:
Gruß eska
[bearbeitet am 08.06.13 08:03]
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