Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
kann mir jemand sagen, wie das mit der allgemeinen abrechnung von rezepten in betrieben ist?
darf man einen patienten vor ort in einem raum, z.b. beim betriebsarzt, auf rezept behandeln?
danke für hilfreiche infos!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo :wink:
kann mir jemand sagen, wie das mit der allgemeinen abrechnung von rezepten in betrieben ist?
darf man einen patienten vor ort in einem raum, z.b. beim betriebsarzt, auf rezept behandeln?
danke für hilfreiche infos!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
GKV Rezepte dürfen nur in den zugelassenen Räumen bzw. im Rahmen eines HB´s, sofern verordnet "abgearbeitet" werden....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
die arbeitsstätte ist in dem fall aber kein hausbesuch oder?
Alle anderen Orte der Leistungserbringung die nicht Teil einer zugelassenen Praxis sind bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung jeder einzelnen GKV im Einzelfall :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Nein. Für den HB sind regelmäßig ausschließlich der gemeldete Wohnsitz und tagesstrukturierende Einrichtungen als Ort der Leistungserbringung vereinbart; Arbeitsstätten fallen nicht unter den Begriff "Tagesstrukturierende Einrichtung", auch dann nicht wenn außen grüne oder orange Buchstaben an die Fassade gebeppt sind.
Alle anderen Orte der Leistungserbringung die nicht Teil einer zugelassenen Praxis sind bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung jeder einzelnen GKV im Einzelfall :)
Mein Profilbild bearbeiten