Kennt sich damit jemand oder auch gerne ein AG aus?
Meine Beschwerden bedrohen nicht das Leben von mir und meinem Baby aber die Schmerzen sind ätzend und unangenhem um die Frauenärztin sagte, dass ich das über meinen AG einhoeln könne im Prinzip.
Vielleicht hat jemand ne Info für mich. Vielen Dank
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Kennt sich damit jemand oder auch gerne ein AG aus?
Meine Beschwerden bedrohen nicht das Leben von mir und meinem Baby aber die Schmerzen sind ätzend und unangenhem um die Frauenärztin sagte, dass ich das über meinen AG einhoeln könne im Prinzip.
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ela2482 schrieb:
Kennt sich damit jemand oder auch gerne ein AG aus?
Meine Beschwerden bedrohen nicht das Leben von mir und meinem Baby aber die Schmerzen sind ätzend und unangenhem um die Frauenärztin sagte, dass ich das über meinen AG einhoeln könne im Prinzip.
Vielleicht hat jemand ne Info für mich. Vielen Dank
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Bist du dir sicher das die Schmerzen nur "ätzend und unangenehm" sind, auch wenn das noch ein paar Monate so weitergeht?
Bedenke, das aus kontinuierlichem Schmerz und anderen Belastungen "Komplikationen" der Schwangerschaft begünstigt werden können. Idealerweise wird ein Beschäftigungsverbot bei Tätigkeiten mit Gefährdungspotenzial _vor_ dem Eintritt einer akuten Situation ausgesprochen; vermeintlich kleine Probleme ("Die tägliche Strahlenbelastung war doch bloß gering..."; "Die zwei Türme mit je fünfzig 6-Kilo-Kisten hab ich doch sonst auch immer in zehn Minuten umgestapelt...") *können* (ja, das ist ein Konjunktiv...) Folgen haben die _du_ und _dein Kind_ in den nächsten fünfzig Jahren bearbeiten werdet. Der AG ist fein raus, die Frauenärztin dann vielleicht auch nicht mehr greifbar.
Dein AG *sollte* bereits eine Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes absolviert haben,
sobald er von deinen Schmerzen weiß (und das kann er dir schlimmstenfalls ansehen, bestenfalls bekommst du den Mund auf) bleibt ihm kaum eine andere Möglichkeit als §4 MuSchG zu beachten. Eingreifen kann dein AG aber nur, sofern nicht prophylaktisch geschehen, wenn du ggü. dem Chef bzw. der Gynäkologin deine Probleme bekannt machst.
Zum Ausspruch bzw. Bewirken eines Beschäftigungsverbotes sind sowohl der AG als auch die Gynäkologin als auch das zuständige Gesundheitsamt verpflichtet sobald sie erfahren das deine aktuelle Tätigkeit potentiell schädlich ist...
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Bist du dir sicher das die Schmerzen nur "ätzend und unangenehm" sind, auch wenn das noch ein paar Monate so weitergeht?
Bedenke, das aus kontinuierlichem Schmerz und anderen Belastungen "Komplikationen" der Schwangerschaft begünstigt werden können. Idealerweise wird ein Beschäftigungsverbot bei Tätigkeiten mit Gefährdungspotenzial _vor_ dem Eintritt einer akuten Situation ausgesprochen; vermeintlich kleine Probleme ("Die tägliche Strahlenbelastung war doch bloß gering..."; "Die zwei Türme mit je fünfzig 6-Kilo-Kisten hab ich doch sonst auch immer in zehn Minuten umgestapelt...") *können* (ja, das ist ein Konjunktiv...) Folgen haben die _du_ und _dein Kind_ in den nächsten fünfzig Jahren bearbeiten werdet. Der AG ist fein raus, die Frauenärztin dann vielleicht auch nicht mehr greifbar.
Dein AG *sollte* bereits eine Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes absolviert haben,
sobald er von deinen Schmerzen weiß (und das kann er dir schlimmstenfalls ansehen, bestenfalls bekommst du den Mund auf) bleibt ihm kaum eine andere Möglichkeit als §4 MuSchG zu beachten. Eingreifen kann dein AG aber nur, sofern nicht prophylaktisch geschehen, wenn du ggü. dem Chef bzw. der Gynäkologin deine Probleme bekannt machst.
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Papa Alpaka schrieb am 18.6.15 22:23:
Dein AG *sollte* bereits eine Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes absolviert haben,
sobald er von deinen Schmerzen weiß (und das kann er dir schlimmstenfalls ansehen, bestenfalls bekommst du den Mund auf) bleibt ihm kaum eine andere Möglichkeit als §4 MuSchG zu beachten. Eingreifen kann dein AG aber nur, sofern nicht prophylaktisch geschehen, wenn du ggü. dem Chef bzw. der Gynäkologin deine Probleme bekannt machst..
Hmm... das ist nicht so ganz korrekt.
Nur wenn der AG laut Gefährdungsbeurteilung keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann, muss der AN freigestellt werden. Bekanntgemachte Schmerzen führen nicht zu einem Arbeitsverbot nach MuSchG, denn diese kann nur ein Arzt diagnostizieren und kein AG.
In diesem Fall kann also nur der Arzt ein Arbeitsverbot erteilen...
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[zitat]Papa Alpaka schrieb am 18.6.15 22:23:
Dein AG *sollte* bereits eine Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes absolviert haben,
sobald er von deinen Schmerzen weiß (und das kann er dir schlimmstenfalls ansehen, bestenfalls bekommst du den Mund auf) bleibt ihm kaum eine andere Möglichkeit als §4 MuSchG zu beachten. Eingreifen kann dein AG aber nur, sofern nicht prophylaktisch geschehen, wenn du ggü. dem Chef bzw. der Gynäkologin deine Probleme bekannt machst..[/zitat]
Hmm... das ist nicht so ganz korrekt.
Nur wenn der AG laut Gefährdungsbeurteilung keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann, muss der AN freigestellt werden. Bekanntgemachte Schmerzen führen nicht zu einem Arbeitsverbot nach MuSchG, denn diese kann nur ein Arzt diagnostizieren und kein AG.
In diesem Fall kann also nur der Arzt ein Arbeitsverbot erteilen...
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Wonderwoman schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 18.6.15 22:23:
Dein AG *sollte* bereits eine Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes absolviert haben,
sobald er von deinen Schmerzen weiß (und das kann er dir schlimmstenfalls ansehen, bestenfalls bekommst du den Mund auf) bleibt ihm kaum eine andere Möglichkeit als §4 MuSchG zu beachten. Eingreifen kann dein AG aber nur, sofern nicht prophylaktisch geschehen, wenn du ggü. dem Chef bzw. der Gynäkologin deine Probleme bekannt machst..
Hmm... das ist nicht so ganz korrekt.
Nur wenn der AG laut Gefährdungsbeurteilung keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann, muss der AN freigestellt werden. Bekanntgemachte Schmerzen führen nicht zu einem Arbeitsverbot nach MuSchG, denn diese kann nur ein Arzt diagnostizieren und kein AG.
In diesem Fall kann also nur der Arzt ein Arbeitsverbot erteilen...
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Das nehme ich als gegeben das eine PT-AN die zwar keine adipösen Patienten mehr durch die Gegend wuchten kann auf Büroplätzen (VO-Kontrolle, Terminvergabe, Konzeptarbeit...) noch einsetzbar ist. Unter Umständen eingeschränkt, aber die schwangerschaftsbedingte Erholungspause dauert ja hoffentlich kein ganzes Jahr bzw. wenn die solange dauert kümmert sich hoffentlich jemand anderes um die "erledigten" VOs ;)
§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
Formal richtig, Wonderwoman, soweit §4 nicht greift ist eigentlich ein ärztliches Zeugnis notwendig.
ela, es tut mir Leid das deine Gyn nicht den Ar... in der Hose hat Stellung zu beziehen (Frau Dr. med. sollte beurteilen können ob deine individuelle Situation potenziell gesundheitsgefährdend ist oder nicht [Lebensgefahr ist keine zwingende Voraussetzung; Gesundheitsgefährdung ist ausreichend] und entsprechend ein Beschäftigungsverbot aussprechen bzw. das ablehnen.
Ein AG täte gut daran einer schwangeren AN die "ätzende" Schmerzen angibt, auch im therapeutischen Bereich, (Stichworte: Lasten, gesundheitsgefährdende Stoffe, bei mir und meinen Kolleginnen auch erhöhtes Risiko tätlicher Übergriffe) die Tätigkeit in Bereichen die zusätzliche Belastungen darstellen zu untersagen; zur Not auch die Beschäftigung komplett zu unterlassen. Das mag an dem Punkt den Betrieb stören an dem eine werdende Mutter nicht mehr produktiv tätig sein kann, dank der Umlage U2 ist der finanzielle Schaden aber überschaubar... ;)
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Das nehme ich als gegeben das eine PT-AN die zwar keine adipösen Patienten mehr durch die Gegend wuchten kann auf Büroplätzen (VO-Kontrolle, Terminvergabe, Konzeptarbeit...) noch einsetzbar ist. Unter Umständen eingeschränkt, aber die schwangerschaftsbedingte Erholungspause dauert ja hoffentlich kein ganzes Jahr bzw. wenn die solange dauert kümmert sich hoffentlich jemand anderes um die "erledigten" VOs ;)
[zitat][b]§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter[/b]
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.[/zitat]
Formal richtig, Wonderwoman, soweit §4 nicht greift ist eigentlich ein ärztliches Zeugnis notwendig.
ela, es tut mir Leid das deine Gyn nicht den Ar... in der Hose hat Stellung zu beziehen (Frau Dr. med. sollte beurteilen können ob deine individuelle Situation potenziell gesundheitsgefährdend ist oder nicht [Lebensgefahr ist keine zwingende Voraussetzung; Gesundheitsgefährdung ist ausreichend] und entsprechend ein Beschäftigungsverbot aussprechen bzw. das ablehnen.
Ein AG täte gut daran einer schwangeren AN die "ätzende" Schmerzen angibt, auch im therapeutischen Bereich, (Stichworte: Lasten, gesundheitsgefährdende Stoffe, bei mir und meinen Kolleginnen auch erhöhtes Risiko tätlicher Übergriffe) die Tätigkeit in Bereichen die zusätzliche Belastungen darstellen zu untersagen; zur Not auch die Beschäftigung komplett zu unterlassen. Das mag an dem Punkt den Betrieb stören an dem eine werdende Mutter nicht mehr produktiv tätig sein kann, dank der Umlage U2 ist der finanzielle Schaden aber überschaubar... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Das nehme ich als gegeben das eine PT-AN die zwar keine adipösen Patienten mehr durch die Gegend wuchten kann auf Büroplätzen (VO-Kontrolle, Terminvergabe, Konzeptarbeit...) noch einsetzbar ist. Unter Umständen eingeschränkt, aber die schwangerschaftsbedingte Erholungspause dauert ja hoffentlich kein ganzes Jahr bzw. wenn die solange dauert kümmert sich hoffentlich jemand anderes um die "erledigten" VOs ;)
§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
Formal richtig, Wonderwoman, soweit §4 nicht greift ist eigentlich ein ärztliches Zeugnis notwendig.
ela, es tut mir Leid das deine Gyn nicht den Ar... in der Hose hat Stellung zu beziehen (Frau Dr. med. sollte beurteilen können ob deine individuelle Situation potenziell gesundheitsgefährdend ist oder nicht [Lebensgefahr ist keine zwingende Voraussetzung; Gesundheitsgefährdung ist ausreichend] und entsprechend ein Beschäftigungsverbot aussprechen bzw. das ablehnen.
Ein AG täte gut daran einer schwangeren AN die "ätzende" Schmerzen angibt, auch im therapeutischen Bereich, (Stichworte: Lasten, gesundheitsgefährdende Stoffe, bei mir und meinen Kolleginnen auch erhöhtes Risiko tätlicher Übergriffe) die Tätigkeit in Bereichen die zusätzliche Belastungen darstellen zu untersagen; zur Not auch die Beschäftigung komplett zu unterlassen. Das mag an dem Punkt den Betrieb stören an dem eine werdende Mutter nicht mehr produktiv tätig sein kann, dank der Umlage U2 ist der finanzielle Schaden aber überschaubar... ;)
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Hallo, vielen Dank erstmal für Eure Antworten. Ich hatte ja auch nur sehr kurz und unspezifisch geschreiben.
Also zunächst muss ich sagen, dass ich in der ersten Schwangerschaft, nur etwas später ab dem knapp 6. Monat ähnliche Beschwerden hatte. Damals wurde alles auf das Baby geschoben, dass es nach der Schwangerschaft wieder weg sein und ich hab mich bis zum MuSchu durch gequält. Jetzt bin ich im 4. Monat. Ich habe Schmerzen im Becken, die wegen mir gut durch das lockern der Bänder o.ä. ausgelöst werden. Nach der ersten SS waren die Beschenbeschwerden sofort weg, aber übrig blieb mir eine Plantarfaszitis an beiden Füssen (zunächst dachte man an Fersensporn), was so schmerzhaft war und auch trotz KG, Dehnen etc. nach langer Zeit zwar besser wurde aber nie wegging.
Ich arbeite im Krankenhaus in der Geriatrie auf Station, den ganzen Tag nur laufen und stehen. Ich muss zwar nicht mehr zu den Isopat. und auch nicht zu den ganz immobilen, aber ihr wisst selbst das der Grossteil hilfebedürftig.
Ich werde jetzt mal zu einem anderen Arzt gehen und mir eine zweite Meinung einholen. Den Hausarzt kann ich doch eigentlich auch ansprechen oder. Ein BV dürfte doch theoretisch, wenn ich richtig gelesen habe jeder Arzt ausstellen. Und wegen dem Finanziellen für den AG, das habe ich gelesen, dass sie bei U2 alle Kosten erstattet bekommen und sie könnten ja auch jemand einstellen, der an meiner Stelle zuverlässig arbeiten könnte. Oder? Das wär doch eigentlich auch ein gutes Argument beim AG.
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Hallo, vielen Dank erstmal für Eure Antworten. Ich hatte ja auch nur sehr kurz und unspezifisch geschreiben.
Also zunächst muss ich sagen, dass ich in der ersten Schwangerschaft, nur etwas später ab dem knapp 6. Monat ähnliche Beschwerden hatte. Damals wurde alles auf das Baby geschoben, dass es nach der Schwangerschaft wieder weg sein und ich hab mich bis zum MuSchu durch gequält. Jetzt bin ich im 4. Monat. Ich habe Schmerzen im Becken, die wegen mir gut durch das lockern der Bänder o.ä. ausgelöst werden. Nach der ersten SS waren die Beschenbeschwerden sofort weg, aber übrig blieb mir eine Plantarfaszitis an beiden Füssen (zunächst dachte man an Fersensporn), was so schmerzhaft war und auch trotz KG, Dehnen etc. nach langer Zeit zwar besser wurde aber nie wegging.
Ich arbeite im Krankenhaus in der Geriatrie auf Station, den ganzen Tag nur laufen und stehen. Ich muss zwar nicht mehr zu den Isopat. und auch nicht zu den ganz immobilen, aber ihr wisst selbst das der Grossteil hilfebedürftig.
Ich werde jetzt mal zu einem anderen Arzt gehen und mir eine zweite Meinung einholen. Den Hausarzt kann ich doch eigentlich auch ansprechen oder. Ein BV dürfte doch theoretisch, wenn ich richtig gelesen habe jeder Arzt ausstellen. Und wegen dem Finanziellen für den AG, das habe ich gelesen, dass sie bei U2 alle Kosten erstattet bekommen und sie könnten ja auch jemand einstellen, der an meiner Stelle zuverlässig arbeiten könnte. Oder? Das wär doch eigentlich auch ein gutes Argument beim AG.
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ela2482 schrieb:
Hallo, vielen Dank erstmal für Eure Antworten. Ich hatte ja auch nur sehr kurz und unspezifisch geschreiben.
Also zunächst muss ich sagen, dass ich in der ersten Schwangerschaft, nur etwas später ab dem knapp 6. Monat ähnliche Beschwerden hatte. Damals wurde alles auf das Baby geschoben, dass es nach der Schwangerschaft wieder weg sein und ich hab mich bis zum MuSchu durch gequält. Jetzt bin ich im 4. Monat. Ich habe Schmerzen im Becken, die wegen mir gut durch das lockern der Bänder o.ä. ausgelöst werden. Nach der ersten SS waren die Beschenbeschwerden sofort weg, aber übrig blieb mir eine Plantarfaszitis an beiden Füssen (zunächst dachte man an Fersensporn), was so schmerzhaft war und auch trotz KG, Dehnen etc. nach langer Zeit zwar besser wurde aber nie wegging.
Ich arbeite im Krankenhaus in der Geriatrie auf Station, den ganzen Tag nur laufen und stehen. Ich muss zwar nicht mehr zu den Isopat. und auch nicht zu den ganz immobilen, aber ihr wisst selbst das der Grossteil hilfebedürftig.
Ich werde jetzt mal zu einem anderen Arzt gehen und mir eine zweite Meinung einholen. Den Hausarzt kann ich doch eigentlich auch ansprechen oder. Ein BV dürfte doch theoretisch, wenn ich richtig gelesen habe jeder Arzt ausstellen. Und wegen dem Finanziellen für den AG, das habe ich gelesen, dass sie bei U2 alle Kosten erstattet bekommen und sie könnten ja auch jemand einstellen, der an meiner Stelle zuverlässig arbeiten könnte. Oder? Das wär doch eigentlich auch ein gutes Argument beim AG.
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Papa Alpaka schrieb:
Bist du dir sicher das die Schmerzen nur "ätzend und unangenehm" sind, auch wenn das noch ein paar Monate so weitergeht?
Bedenke, das aus kontinuierlichem Schmerz und anderen Belastungen "Komplikationen" der Schwangerschaft begünstigt werden können. Idealerweise wird ein Beschäftigungsverbot bei Tätigkeiten mit Gefährdungspotenzial _vor_ dem Eintritt einer akuten Situation ausgesprochen; vermeintlich kleine Probleme ("Die tägliche Strahlenbelastung war doch bloß gering..."; "Die zwei Türme mit je fünfzig 6-Kilo-Kisten hab ich doch sonst auch immer in zehn Minuten umgestapelt...") *können* (ja, das ist ein Konjunktiv...) Folgen haben die _du_ und _dein Kind_ in den nächsten fünfzig Jahren bearbeiten werdet. Der AG ist fein raus, die Frauenärztin dann vielleicht auch nicht mehr greifbar.
Dein AG *sollte* bereits eine Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes absolviert haben,
sobald er von deinen Schmerzen weiß (und das kann er dir schlimmstenfalls ansehen, bestenfalls bekommst du den Mund auf) bleibt ihm kaum eine andere Möglichkeit als §4 MuSchG zu beachten. Eingreifen kann dein AG aber nur, sofern nicht prophylaktisch geschehen, wenn du ggü. dem Chef bzw. der Gynäkologin deine Probleme bekannt machst.
Zum Ausspruch bzw. Bewirken eines Beschäftigungsverbotes sind sowohl der AG als auch die Gynäkologin als auch das zuständige Gesundheitsamt verpflichtet sobald sie erfahren das deine aktuelle Tätigkeit potentiell schädlich ist...
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google doch einfach mal "Beschäftigungsverbot".
Es gibt das generelle und das individuelle.
Generell: wenn der Arbeitsplatz per se schädliche Einflüsse auf die Schwangere hat
und diese durch den AG nicht abgestellt/verhindert werden können (Arbeitsplatzanalyse).
Das generelle BV spricht der AG aus.
Individuell: wenn es sich um Risikoschwangerschaften handelt oder Symptome/Beschwerden vorliegen,
so daß ein Weiterarbeiten gefährdet oder schadet. Hier kann nur die/der Gyn das Gefährdungspotential
(Risiko/Symptome) einschätzen.
Das individuelle BV spricht der/die Gyn aus.
Also: offensichtlich ist hier Deine Gyn am Zug !!!!!
Wenn sie sich ziert, wechsel Deine Frauenärztin!
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Hallo ela,
google doch einfach mal "Beschäftigungsverbot".
Es gibt das generelle und das individuelle.
Generell: wenn der Arbeitsplatz per se schädliche Einflüsse auf die Schwangere hat
und diese durch den AG nicht abgestellt/verhindert werden können (Arbeitsplatzanalyse).
Das generelle BV spricht der AG aus.
Individuell: wenn es sich um Risikoschwangerschaften handelt oder Symptome/Beschwerden vorliegen,
so daß ein Weiterarbeiten gefährdet oder schadet. Hier kann nur die/der Gyn das Gefährdungspotential
(Risiko/Symptome) einschätzen.
Das individuelle BV spricht der/die Gyn aus.
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chipchap schrieb:
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google doch einfach mal "Beschäftigungsverbot".
Es gibt das generelle und das individuelle.
Generell: wenn der Arbeitsplatz per se schädliche Einflüsse auf die Schwangere hat
und diese durch den AG nicht abgestellt/verhindert werden können (Arbeitsplatzanalyse).
Das generelle BV spricht der AG aus.
Individuell: wenn es sich um Risikoschwangerschaften handelt oder Symptome/Beschwerden vorliegen,
so daß ein Weiterarbeiten gefährdet oder schadet. Hier kann nur die/der Gyn das Gefährdungspotential
(Risiko/Symptome) einschätzen.
Das individuelle BV spricht der/die Gyn aus.
Also: offensichtlich ist hier Deine Gyn am Zug !!!!!
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"Ich arbeite im Krankenhaus in der Geriatrie auf Station,"..
In unserem Krankenhaus bekommen Ärzte, Pflege, Therapeutinnen auf der Geriatrie
IMMER sofort das BV ausgesprochen, durch den Betriebsarzt!
Was sagt denn Euer Betriebsarzt dazu ???
Wurde eine Arbeitsplatzanalyse durchgeführt?
Wie schätzt Dein/e Vorgesetzte die Lage ein?
Wer weiß denn eigentlich schon alles von der Schwangerschaft?
Auch die Personalabteilung??? (die müsste Dich zum Betriebsarzt schicken!!)
Ob Du zu den Iso-Patienten gehst oder nicht..spielt keine Rolle.
Die Keime lassen sich nie im Zimmer einsperren, dadurch daß Personal
rein- und rausgeht. Es gibt keine 100%ige Sicherheit. Du kommst mit
KollegInnen in Kontakt, die in Iso-Zimmer gehen.
MRSA ist dabei nicht so problematisch, allerdings
sind gerade Durchfallerkrankungen wie Clostridien gefährlich.
Darmkrämpfe durch Durchfall können den benachbarten Uterus zu
Kontraktionen anregen und eine Fehlgeburt droht.
Wir haben Personalmangel bei uns und trotzdem geht hier die Gesundheit
der Schwangeren immer vor, es gibt ein BV, und der AG kann Ersatz einstellen!!
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• Papa Alpaka
"Ich arbeite im Krankenhaus in der Geriatrie auf Station,"..
In unserem Krankenhaus bekommen Ärzte, Pflege, Therapeutinnen auf der Geriatrie
IMMER sofort das BV ausgesprochen, durch den Betriebsarzt!
Was sagt denn Euer Betriebsarzt dazu ???
Wurde eine Arbeitsplatzanalyse durchgeführt?
Wie schätzt Dein/e Vorgesetzte die Lage ein?
Wer weiß denn eigentlich schon alles von der Schwangerschaft?
Auch die Personalabteilung??? (die müsste Dich zum Betriebsarzt schicken!!)
Ob Du zu den Iso-Patienten gehst oder nicht..spielt keine Rolle.
Die Keime lassen sich nie im Zimmer einsperren, dadurch daß Personal
rein- und rausgeht. Es gibt keine 100%ige Sicherheit. Du kommst mit
KollegInnen in Kontakt, die in Iso-Zimmer gehen.
MRSA ist dabei nicht so problematisch, allerdings
sind gerade Durchfallerkrankungen wie Clostridien gefährlich.
Darmkrämpfe durch Durchfall können den benachbarten Uterus zu
Kontraktionen anregen und eine Fehlgeburt droht.
Wir haben Personalmangel bei uns und trotzdem geht hier die Gesundheit
der Schwangeren immer vor, es gibt ein BV, und der AG kann Ersatz einstellen!!
ersteinmal danke für deine nette Antwort. Bei uns interessiert das nicht wirklich. Ich muss sagen, dass selbst Ärzte etc. nie freigestellt werden.
Ich arbeite nicht im Krankenhaus angestellt, sondern in einer angeschlossenen Praxis, die quasi die Pat. im Krankenhaus betreut.
Für meine Frauenärztin spielt das keine Rolle. Wir haben keinen Betriebsarzt vor Ort. Da kommt nur selten, sicher über 2 Jahre lagen dazwischen eine Betriebsärztin die aber auch nicht wirklich viel macht.
Ich habe bis dato in der Tagesklinik der Geriatrie gearbeitet. Jetzt haben sie mich da raus genommen, nachdem ich einige Tage krank war, weil sie jemanden dort haben wollen der nicht schwangerschaftsbedingt krank ist und dafür werde ich jetzt als Springer auf den Geriatrischen und einer Geriatrisch/Neurologischen Station eingesetzt. Da komme ich eigentlich wieder viel Näher den Keimen und Schwestern und Kollgen die in Isozimmer gehen.
Ich weiss einfach nicnt weiter. Ich habe in der ersten Schwangerschaft bis zum Ende gearbeitet. Diesmal fällt es mir halt alles sehr schwer, ich hab Schmerzen in Becken und Füssen und durch das ganze Gelaufe wird das nicht besser.
Ich werde jetzt meinen AG darauf ansprechen. Sie hat ja keine finanziellen Verluste, bekommt ja alles ersetzt. Und wenn die Gyn mich nicht freistellt, dann werde ich mal über den Hausarzt gehen. Ich finde es schlimm, man ist schwanger, nicht krank klar, aber eine Gefährdung im Krankenhaus besteht, einem geht es nicht gut, das ist kein Schauspiel und doch wird es einem so schwer gemacht.
Ich ärgere mich wirklich.
Danke für deinen Rat!
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Hallo chipchap,
ersteinmal danke für deine nette Antwort. Bei uns interessiert das nicht wirklich. Ich muss sagen, dass selbst Ärzte etc. nie freigestellt werden.
Ich arbeite nicht im Krankenhaus angestellt, sondern in einer angeschlossenen Praxis, die quasi die Pat. im Krankenhaus betreut.
Für meine Frauenärztin spielt das keine Rolle. Wir haben keinen Betriebsarzt vor Ort. Da kommt nur selten, sicher über 2 Jahre lagen dazwischen eine Betriebsärztin die aber auch nicht wirklich viel macht.
Ich habe bis dato in der Tagesklinik der Geriatrie gearbeitet. Jetzt haben sie mich da raus genommen, nachdem ich einige Tage krank war, weil sie jemanden dort haben wollen der nicht schwangerschaftsbedingt krank ist und dafür werde ich jetzt als Springer auf den Geriatrischen und einer Geriatrisch/Neurologischen Station eingesetzt. Da komme ich eigentlich wieder viel Näher den Keimen und Schwestern und Kollgen die in Isozimmer gehen.
Ich weiss einfach nicnt weiter. Ich habe in der ersten Schwangerschaft bis zum Ende gearbeitet. Diesmal fällt es mir halt alles sehr schwer, ich hab Schmerzen in Becken und Füssen und durch das ganze Gelaufe wird das nicht besser.
Ich werde jetzt meinen AG darauf ansprechen. Sie hat ja keine finanziellen Verluste, bekommt ja alles ersetzt. Und wenn die Gyn mich nicht freistellt, dann werde ich mal über den Hausarzt gehen. Ich finde es schlimm, man ist schwanger, nicht krank klar, aber eine Gefährdung im Krankenhaus besteht, einem geht es nicht gut, das ist kein Schauspiel und doch wird es einem so schwer gemacht.
Ich ärgere mich wirklich.
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ela2482 schrieb:
Hallo chipchap,
ersteinmal danke für deine nette Antwort. Bei uns interessiert das nicht wirklich. Ich muss sagen, dass selbst Ärzte etc. nie freigestellt werden.
Ich arbeite nicht im Krankenhaus angestellt, sondern in einer angeschlossenen Praxis, die quasi die Pat. im Krankenhaus betreut.
Für meine Frauenärztin spielt das keine Rolle. Wir haben keinen Betriebsarzt vor Ort. Da kommt nur selten, sicher über 2 Jahre lagen dazwischen eine Betriebsärztin die aber auch nicht wirklich viel macht.
Ich habe bis dato in der Tagesklinik der Geriatrie gearbeitet. Jetzt haben sie mich da raus genommen, nachdem ich einige Tage krank war, weil sie jemanden dort haben wollen der nicht schwangerschaftsbedingt krank ist und dafür werde ich jetzt als Springer auf den Geriatrischen und einer Geriatrisch/Neurologischen Station eingesetzt. Da komme ich eigentlich wieder viel Näher den Keimen und Schwestern und Kollgen die in Isozimmer gehen.
Ich weiss einfach nicnt weiter. Ich habe in der ersten Schwangerschaft bis zum Ende gearbeitet. Diesmal fällt es mir halt alles sehr schwer, ich hab Schmerzen in Becken und Füssen und durch das ganze Gelaufe wird das nicht besser.
Ich werde jetzt meinen AG darauf ansprechen. Sie hat ja keine finanziellen Verluste, bekommt ja alles ersetzt. Und wenn die Gyn mich nicht freistellt, dann werde ich mal über den Hausarzt gehen. Ich finde es schlimm, man ist schwanger, nicht krank klar, aber eine Gefährdung im Krankenhaus besteht, einem geht es nicht gut, das ist kein Schauspiel und doch wird es einem so schwer gemacht.
Ich ärgere mich wirklich.
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Jede Praxis ( und ist sie noch so klein ) muß heutzutage eine betriebsärztliche Anlaufstelle nachweisen . Bei uns kommt auch nur alle Jubeljahre jemand vorbei , aber er muß kommen , wenn man ihn braucht . War halt bei uns noch nie der Fall. Ich muß nur jedes Jahr zahlen . Aber dann sollte dein AG sich mal kümmern .
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Jede Praxis ( und ist sie noch so klein ) muß heutzutage eine betriebsärztliche Anlaufstelle nachweisen . Bei uns kommt auch nur alle Jubeljahre jemand vorbei , aber er muß kommen , wenn man ihn braucht . War halt bei uns noch nie der Fall. Ich muß nur jedes Jahr zahlen . Aber dann sollte dein AG sich mal kümmern .
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Leni C. schrieb:
Jede Praxis ( und ist sie noch so klein ) muß heutzutage eine betriebsärztliche Anlaufstelle nachweisen . Bei uns kommt auch nur alle Jubeljahre jemand vorbei , aber er muß kommen , wenn man ihn braucht . War halt bei uns noch nie der Fall. Ich muß nur jedes Jahr zahlen . Aber dann sollte dein AG sich mal kümmern .
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Grundsätzlich muß die Schwangerschaft bei dem zuständigen Gesundheitsministerium gemeldet werden.
Dort wird die Gefährdung durch den Arbeitsplatz über den Arbeitgeber ermittelt.
Ich persönlich spreche sofort !! bei anhaltenden Beschwerden der werdenden Mutter ein Beschäftigungsverbot bei dieser Stelle aus.
Wer möchte riskiren, das am Arbeitsplatz eine Fehlgeburt eingeleitet wird.
Bitte schützt Mütter und Kinder.
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Grundsätzlich muß die Schwangerschaft bei dem zuständigen Gesundheitsministerium gemeldet werden.
Dort wird die Gefährdung durch den Arbeitsplatz über den Arbeitgeber ermittelt.
Ich persönlich spreche sofort !! bei anhaltenden Beschwerden der werdenden Mutter ein Beschäftigungsverbot bei dieser Stelle aus.
Wer möchte riskiren, das am Arbeitsplatz eine Fehlgeburt eingeleitet wird.
Bitte schützt Mütter und Kinder.
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Regina Petry schrieb:
Grundsätzlich muß die Schwangerschaft bei dem zuständigen Gesundheitsministerium gemeldet werden.
Dort wird die Gefährdung durch den Arbeitsplatz über den Arbeitgeber ermittelt.
Ich persönlich spreche sofort !! bei anhaltenden Beschwerden der werdenden Mutter ein Beschäftigungsverbot bei dieser Stelle aus.
Wer möchte riskiren, das am Arbeitsplatz eine Fehlgeburt eingeleitet wird.
Bitte schützt Mütter und Kinder.
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Ich sehe in diesem Fall den Arbeitgeber in der Pflicht nicht die Frauenärztin. Du kannst dich auf jeden Fall an die Gewerbeaufsicht deines Bundeslandes wenden und dich dort informieren und dir Hilfe holen. Einfach anrufen und dich informieren. Die Schmerzen, die du hast gefährden primär ja nicht dich und dein Kind (zumindest argumentiert ja deine Frauenärztin so). Und deshalb ist der Arbeitgeber in der Pflicht mit dir die Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes durchzusprechen. Wenn kein Arbeitsplatz-/Tätigkeitswechsel für ihn möglich ist, dann ist ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. (Mir erging es ähnlich mit einem fehlenden Rötelnimmunschutz, da war es doch sehr schwierig herauszufinden, wer nun für das BV zuständig war. Aber auch in dem Fall war der Arbeitgeber dafür zuständig und die Gewerbeaufsicht ist dafür zuständig, dass das auch zu meiner Sicherheit und meines Kindes durchgesetzt wird.)
Hier geht es zur Gefährdungsbeurteilung (in diesem Fall aus Niedersachsen, ich weiß ja nicht wo du wohnst steht unten rechts auf der Internetseite): Ratgeber zum Thema Mutterschutz | Nds. Gewerbeaufsicht
Außerdem stehen dort auch die Begriffe Individuelles und Generelles Beschäftogungsverbot noch einmal genauer erklärt.
Folgende Teile der Beurteilung sind für dich auf jeden Fall interessant:
Bewegungen oder körperliche Belastungen
a) Heben, Bewegen oder Befördern von Lasten, ohne Hilfsmittel
regelmäßig mehr als 5 kg Gewicht
gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht
b) ständiges Stehen
länger als 4 Stunden täglich nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats
c) häufig erhebliches Strecken oder Beugen
dauernd gehockte oder gebückte Haltung
usw....
Gib nicht auf. Kopf hoch und hartnäckig bleiben.
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Ich sehe in diesem Fall den Arbeitgeber in der Pflicht nicht die Frauenärztin. Du kannst dich auf jeden Fall an die Gewerbeaufsicht deines Bundeslandes wenden und dich dort informieren und dir Hilfe holen. Einfach anrufen und dich informieren. Die Schmerzen, die du hast gefährden primär ja nicht dich und dein Kind (zumindest argumentiert ja deine Frauenärztin so). Und deshalb ist der Arbeitgeber in der Pflicht mit dir die Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes durchzusprechen. Wenn kein Arbeitsplatz-/Tätigkeitswechsel für ihn möglich ist, dann ist ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. (Mir erging es ähnlich mit einem fehlenden Rötelnimmunschutz, da war es doch sehr schwierig herauszufinden, wer nun für das BV zuständig war. Aber auch in dem Fall war der Arbeitgeber dafür zuständig und die Gewerbeaufsicht ist dafür zuständig, dass das auch zu meiner Sicherheit und meines Kindes durchgesetzt wird.)
Hier geht es zur Gefährdungsbeurteilung (in diesem Fall aus Niedersachsen, ich weiß ja nicht wo du wohnst steht unten rechts auf der Internetseite): http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=11396&article_id=52138&_psmand=37
Außerdem stehen dort auch die Begriffe Individuelles und Generelles Beschäftogungsverbot noch einmal genauer erklärt.
Folgende Teile der Beurteilung sind für dich auf jeden Fall interessant:
Bewegungen oder körperliche Belastungen
a) Heben, Bewegen oder Befördern von Lasten, ohne Hilfsmittel
regelmäßig mehr als 5 kg Gewicht
gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht
b) ständiges Stehen
länger als 4 Stunden täglich nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats
c) häufig erhebliches Strecken oder Beugen
dauernd gehockte oder gebückte Haltung
usw....
Gib nicht auf. Kopf hoch und hartnäckig bleiben.
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Kursy schrieb:
Ich sehe in diesem Fall den Arbeitgeber in der Pflicht nicht die Frauenärztin. Du kannst dich auf jeden Fall an die Gewerbeaufsicht deines Bundeslandes wenden und dich dort informieren und dir Hilfe holen. Einfach anrufen und dich informieren. Die Schmerzen, die du hast gefährden primär ja nicht dich und dein Kind (zumindest argumentiert ja deine Frauenärztin so). Und deshalb ist der Arbeitgeber in der Pflicht mit dir die Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes durchzusprechen. Wenn kein Arbeitsplatz-/Tätigkeitswechsel für ihn möglich ist, dann ist ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. (Mir erging es ähnlich mit einem fehlenden Rötelnimmunschutz, da war es doch sehr schwierig herauszufinden, wer nun für das BV zuständig war. Aber auch in dem Fall war der Arbeitgeber dafür zuständig und die Gewerbeaufsicht ist dafür zuständig, dass das auch zu meiner Sicherheit und meines Kindes durchgesetzt wird.)
Hier geht es zur Gefährdungsbeurteilung (in diesem Fall aus Niedersachsen, ich weiß ja nicht wo du wohnst steht unten rechts auf der Internetseite): Ratgeber zum Thema Mutterschutz | Nds. Gewerbeaufsicht
Außerdem stehen dort auch die Begriffe Individuelles und Generelles Beschäftogungsverbot noch einmal genauer erklärt.
Folgende Teile der Beurteilung sind für dich auf jeden Fall interessant:
Bewegungen oder körperliche Belastungen
a) Heben, Bewegen oder Befördern von Lasten, ohne Hilfsmittel
regelmäßig mehr als 5 kg Gewicht
gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht
b) ständiges Stehen
länger als 4 Stunden täglich nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats
c) häufig erhebliches Strecken oder Beugen
dauernd gehockte oder gebückte Haltung
usw....
Gib nicht auf. Kopf hoch und hartnäckig bleiben.
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Ja da werde ich meinen AG wohl in die Pflicht nehmen und darf nicht locker lassen, das sie das immer von sich schieben wollen.
Aber klar, ich hab diese Punkte auch schon gelesen und alleine wenn ich einen Patienten im Rollstuhl ins Behandlungszimmer fahren sind das klar mehr als 5 kg :blush:
Stehen, Gehen tut man sowieso mehr als 4 Stunden und bücken, strecken oder beugen bleibt selbst bei Höhenverstellbaren Bänken ja oft nicht aus.
Vielen Dank für Eure lieben Ratschläge....
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• Papa Alpaka
Ja da werde ich meinen AG wohl in die Pflicht nehmen und darf nicht locker lassen, das sie das immer von sich schieben wollen.
Aber klar, ich hab diese Punkte auch schon gelesen und alleine wenn ich einen Patienten im Rollstuhl ins Behandlungszimmer fahren sind das klar mehr als 5 kg :blush:
Stehen, Gehen tut man sowieso mehr als 4 Stunden und bücken, strecken oder beugen bleibt selbst bei Höhenverstellbaren Bänken ja oft nicht aus.
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ela2482 schrieb:
Ja da werde ich meinen AG wohl in die Pflicht nehmen und darf nicht locker lassen, das sie das immer von sich schieben wollen.
Aber klar, ich hab diese Punkte auch schon gelesen und alleine wenn ich einen Patienten im Rollstuhl ins Behandlungszimmer fahren sind das klar mehr als 5 kg :blush:
Stehen, Gehen tut man sowieso mehr als 4 Stunden und bücken, strecken oder beugen bleibt selbst bei Höhenverstellbaren Bänken ja oft nicht aus.
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Ja, und genau deshalb solltest du mit der Gewerbeaufsicht telefonieren. Die Gewerbeaufsicht ist u.a. für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes zuständig.
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Ja, und genau deshalb solltest du mit der Gewerbeaufsicht telefonieren. Die Gewerbeaufsicht ist u.a. für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes zuständig.
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Kursy schrieb:
Ja, und genau deshalb solltest du mit der Gewerbeaufsicht telefonieren. Die Gewerbeaufsicht ist u.a. für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes zuständig.
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ela2482 schrieb am 25.6.15 11:03:
Aber klar, ich hab diese Punkte auch schon gelesen und alleine wenn ich einen Patienten im Rollstuhl ins Behandlungszimmer fahren sind das klar mehr als 5 kg :blush:
....
Dann aber bitte auch korrekt lesen!!! Es heißt regelmäßig 5 Kg. Die absolute Grenze sind 10 Kg.
Und Dein AG kann Dir verbieten, dass Du diese Lasten hebst und schon ist das kein Kriterium mehr gegen den Arbeitsplatz.
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[zitat]ela2482 schrieb am 25.6.15 11:03:
Aber klar, ich hab diese Punkte auch schon gelesen und alleine wenn ich einen Patienten im Rollstuhl ins Behandlungszimmer fahren sind das klar mehr als 5 kg :blush:
....[/zitat]
Dann aber bitte auch korrekt lesen!!! Es heißt [b]regelmäßig[/b] 5 Kg. Die absolute Grenze sind 10 Kg.
Und Dein AG kann Dir verbieten, dass Du diese Lasten hebst und schon ist das kein Kriterium mehr gegen den Arbeitsplatz.
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Wonderwoman schrieb:
ela2482 schrieb am 25.6.15 11:03:
Aber klar, ich hab diese Punkte auch schon gelesen und alleine wenn ich einen Patienten im Rollstuhl ins Behandlungszimmer fahren sind das klar mehr als 5 kg :blush:
....
Dann aber bitte auch korrekt lesen!!! Es heißt regelmäßig 5 Kg. Die absolute Grenze sind 10 Kg.
Und Dein AG kann Dir verbieten, dass Du diese Lasten hebst und schon ist das kein Kriterium mehr gegen den Arbeitsplatz.
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Das ist nicht dein Problem... das muss der AG regeln.
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Wonderwoman schrieb:
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chipchap schrieb:
"Ich arbeite im Krankenhaus in der Geriatrie auf Station,"..
In unserem Krankenhaus bekommen Ärzte, Pflege, Therapeutinnen auf der Geriatrie
IMMER sofort das BV ausgesprochen, durch den Betriebsarzt!
Was sagt denn Euer Betriebsarzt dazu ???
Wurde eine Arbeitsplatzanalyse durchgeführt?
Wie schätzt Dein/e Vorgesetzte die Lage ein?
Wer weiß denn eigentlich schon alles von der Schwangerschaft?
Auch die Personalabteilung??? (die müsste Dich zum Betriebsarzt schicken!!)
Ob Du zu den Iso-Patienten gehst oder nicht..spielt keine Rolle.
Die Keime lassen sich nie im Zimmer einsperren, dadurch daß Personal
rein- und rausgeht. Es gibt keine 100%ige Sicherheit. Du kommst mit
KollegInnen in Kontakt, die in Iso-Zimmer gehen.
MRSA ist dabei nicht so problematisch, allerdings
sind gerade Durchfallerkrankungen wie Clostridien gefährlich.
Darmkrämpfe durch Durchfall können den benachbarten Uterus zu
Kontraktionen anregen und eine Fehlgeburt droht.
Wir haben Personalmangel bei uns und trotzdem geht hier die Gesundheit
der Schwangeren immer vor, es gibt ein BV, und der AG kann Ersatz einstellen!!
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Hallo,
so ich hab nun heute mit meiner Chefin gesprochen und sie möchte, dass ich ein BV bekomme (sie will es immer vom Arzt, aber sie hat sich auch nicht gewehrt als ich ihr sagte, die Ärztin sagt sie als AG müsse mir das BV ausstellen)
Jetzt nochmal eine Frage, da sie sich erst erkundigen muss, was sie machen muss. Und ich mich parallel auch nochmal absichern will.
Wie ist jetzt der Ablauf, wenn sie mich als AG ins BV schicken will:
- Sie muss eine Gefährdungsbeurteilung ausfüllen?
- Dann muss sie es wahrscheinlich an die Gewerbeaufsicht oder Regierungspräsidium damit wenden?
- Brauch ich ausser ein Attest der Ss, dass ihr schon vorliegt irgendetwas von der Frauenärztin?
Muss noch was anderes gemacht oder in die Wege geleitet werden? Wie schnell geht das dann? Ich bekomme dann ja sicher eine schriftliche Bestätigung oder ähnliches nehme ich an.
Muss man mit der Krankenkasse sprechen?
Hier waren ja auch Arbeitgeber, ihr habt vielleicht Erfahrung damit?
Vielen Dank schonmal und Liebe Grüsse
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Hallo,
so ich hab nun heute mit meiner Chefin gesprochen und sie möchte, dass ich ein BV bekomme (sie will es immer vom Arzt, aber sie hat sich auch nicht gewehrt als ich ihr sagte, die Ärztin sagt sie als AG müsse mir das BV ausstellen)
Jetzt nochmal eine Frage, da sie sich erst erkundigen muss, was sie machen muss. Und ich mich parallel auch nochmal absichern will.
Wie ist jetzt der Ablauf, wenn sie mich als AG ins BV schicken will:
- Sie muss eine Gefährdungsbeurteilung ausfüllen?
- Dann muss sie es wahrscheinlich an die Gewerbeaufsicht oder Regierungspräsidium damit wenden?
- Brauch ich ausser ein Attest der Ss, dass ihr schon vorliegt irgendetwas von der Frauenärztin?
Muss noch was anderes gemacht oder in die Wege geleitet werden? Wie schnell geht das dann? Ich bekomme dann ja sicher eine schriftliche Bestätigung oder ähnliches nehme ich an.
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Dein AG hätte SOFORT nachdem Du Deine Schwangerschaft gemeldet hast die Gefährdungsbeurteilung Deines Arbeitsplatzes durchführen und das Ergebnis an die Gewerbeaufsicht senden müssen.
NUR wenn diese Beurteilungen ergibt, dass Dein Arbeitsplatz nicht sicher ist und es auch keinen Ausfallarbeitsplatz gibt, kann der AG Dich freistellen.
Wenn es anders wäre, dann würde ja jeder AG mit seinem AN klüngeln und die Krankenkassen müssten das Gehalt zu 100% zahlen. Die sind ja nun auch nicht dumm.
Genau deswegen stellt der Arzt das Arbeitsverbot aus... es wird ja seinen Grund haben, dass Dein Arzt das nicht tut.
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Dein AG hätte SOFORT nachdem Du Deine Schwangerschaft gemeldet hast die Gefährdungsbeurteilung Deines Arbeitsplatzes durchführen und das Ergebnis an die Gewerbeaufsicht senden müssen.
NUR wenn diese Beurteilungen ergibt, dass Dein Arbeitsplatz nicht sicher ist und es auch keinen Ausfallarbeitsplatz gibt, kann der AG Dich freistellen.
Wenn es anders wäre, dann würde ja jeder AG mit seinem AN klüngeln und die Krankenkassen müssten das Gehalt zu 100% zahlen. Die sind ja nun auch nicht dumm.
Genau deswegen stellt der Arzt das Arbeitsverbot aus... es wird ja seinen Grund haben, dass Dein Arzt das nicht tut.
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Wonderwoman schrieb:
Dein AG hätte SOFORT nachdem Du Deine Schwangerschaft gemeldet hast die Gefährdungsbeurteilung Deines Arbeitsplatzes durchführen und das Ergebnis an die Gewerbeaufsicht senden müssen.
NUR wenn diese Beurteilungen ergibt, dass Dein Arbeitsplatz nicht sicher ist und es auch keinen Ausfallarbeitsplatz gibt, kann der AG Dich freistellen.
Wenn es anders wäre, dann würde ja jeder AG mit seinem AN klüngeln und die Krankenkassen müssten das Gehalt zu 100% zahlen. Die sind ja nun auch nicht dumm.
Genau deswegen stellt der Arzt das Arbeitsverbot aus... es wird ja seinen Grund haben, dass Dein Arzt das nicht tut.
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Aber nicht jeder Anfang der Schwangerschaft ist ein Problem. Und mir gehts nicht gut und die Arbeit wird einfach zu viel mit den bestehenden Beschwerden.
Ausserdem wurde ich aus dem Bereich in dem ich eingesetzt wurde, weil ich eine Woche krank war genommen und bin nun als Springer auf Stationen eingesetzt, da bin ich jetzt wieder mehr "der Gefahr" von Keimen etc. ausgesetzt.
und der Arzt sagt sie könne es nur noch bei Risikoss ausschreiben und das ist eben nicht der fall(zum glück).
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Aber nicht jeder Anfang der Schwangerschaft ist ein Problem. Und mir gehts nicht gut und die Arbeit wird einfach zu viel mit den bestehenden Beschwerden.
Ausserdem wurde ich aus dem Bereich in dem ich eingesetzt wurde, weil ich eine Woche krank war genommen und bin nun als Springer auf Stationen eingesetzt, da bin ich jetzt wieder mehr "der Gefahr" von Keimen etc. ausgesetzt.
und der Arzt sagt sie könne es nur noch bei Risikoss ausschreiben und das ist eben nicht der fall(zum glück).
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ela2482 schrieb:
Aber nicht jeder Anfang der Schwangerschaft ist ein Problem. Und mir gehts nicht gut und die Arbeit wird einfach zu viel mit den bestehenden Beschwerden.
Ausserdem wurde ich aus dem Bereich in dem ich eingesetzt wurde, weil ich eine Woche krank war genommen und bin nun als Springer auf Stationen eingesetzt, da bin ich jetzt wieder mehr "der Gefahr" von Keimen etc. ausgesetzt.
und der Arzt sagt sie könne es nur noch bei Risikoss ausschreiben und das ist eben nicht der fall(zum glück).
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Dann muss der Arzt das Verbot aussprechen und nicht der AG.
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Dann muss der Arzt das Verbot aussprechen und nicht der AG.
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Wonderwoman schrieb:
Dann muss der Arzt das Verbot aussprechen und nicht der AG.
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ela2482 schrieb:
Hallo,
so ich hab nun heute mit meiner Chefin gesprochen und sie möchte, dass ich ein BV bekomme (sie will es immer vom Arzt, aber sie hat sich auch nicht gewehrt als ich ihr sagte, die Ärztin sagt sie als AG müsse mir das BV ausstellen)
Jetzt nochmal eine Frage, da sie sich erst erkundigen muss, was sie machen muss. Und ich mich parallel auch nochmal absichern will.
Wie ist jetzt der Ablauf, wenn sie mich als AG ins BV schicken will:
- Sie muss eine Gefährdungsbeurteilung ausfüllen?
- Dann muss sie es wahrscheinlich an die Gewerbeaufsicht oder Regierungspräsidium damit wenden?
- Brauch ich ausser ein Attest der Ss, dass ihr schon vorliegt irgendetwas von der Frauenärztin?
Muss noch was anderes gemacht oder in die Wege geleitet werden? Wie schnell geht das dann? Ich bekomme dann ja sicher eine schriftliche Bestätigung oder ähnliches nehme ich an.
Muss man mit der Krankenkasse sprechen?
Hier waren ja auch Arbeitgeber, ihr habt vielleicht Erfahrung damit?
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Aber jeder Anfang einer Schwangerschaft erhöht die Risiken die sich aus möglichen Belastungen am Arbeitsplatz ergeben.
Darum muss jeder AG spätestens bei der ersten schwangeren AN den derzeitigen Arbeitsplatz beurteilen als auch jede(!) Änderung am Arbeitsplatz; letztere bevor du dorthin versetzt wirst.
Wie, bitte, stellst du dir das vor wenn du ordentlich mit Handschuhen am infektiösen Patienten arbeitest, dabei dooferweise an einer Kante des Pflegebettes die Zeigefingerspitze aufreißt und du nach der Behandlung ganz dringend auf die Toilette musst? [jaja, 1 in 1.000.000 passiert so'n Mist, aber willst du die 1 sein? Möchte dein AG die 1 in seinem Betrieb an einem gefährdeten Arbeitsplatz eingesetzt haben?]
In der allerärgsten Not verweigerst du die Arbeit in gefährdenden Bereichen und schreibst in der geplanten Einsatzzeit eine schriftliche Begründung warum du dort in deinem jetzigen Zustand nicht arbeiten kannst. Klar, dein AG kann auf deinem Gehorsam pochen, aber dann ist's nicht nur fahrlässige Gefährdung einer werdenden Mutter sondern grenzt an Vorsatz.
Im Zweifel kann dein AG dich bis zur Klärung deiner Gefährdungssituation von der Arbeit freistellen. Vielleicht motivieren ein paar Tage Gehaltszahlung ohne Umsatz dazu, deine Situation zügig zu klären ;)
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Aber jeder Anfang einer Schwangerschaft erhöht die Risiken die sich aus möglichen Belastungen am Arbeitsplatz ergeben.
Darum muss jeder AG spätestens bei der ersten schwangeren AN den derzeitigen Arbeitsplatz beurteilen als auch jede(!) Änderung am Arbeitsplatz; letztere bevor du dorthin versetzt wirst.
Wie, bitte, stellst du dir das vor wenn du ordentlich mit Handschuhen am infektiösen Patienten arbeitest, dabei dooferweise an einer Kante des Pflegebettes die Zeigefingerspitze aufreißt und du nach der Behandlung ganz dringend auf die Toilette musst? [jaja, 1 in 1.000.000 passiert so'n Mist, aber willst du die 1 sein? Möchte dein AG die 1 in seinem Betrieb an einem gefährdeten Arbeitsplatz eingesetzt haben?]
In der allerärgsten Not verweigerst du die Arbeit in gefährdenden Bereichen und schreibst in der geplanten Einsatzzeit eine schriftliche Begründung warum du dort in deinem jetzigen Zustand nicht arbeiten kannst. Klar, dein AG kann auf deinem Gehorsam pochen, aber dann ist's nicht nur fahrlässige Gefährdung einer werdenden Mutter sondern grenzt an Vorsatz.
Im Zweifel kann dein AG dich bis zur Klärung deiner Gefährdungssituation von der Arbeit freistellen. Vielleicht motivieren ein paar Tage Gehaltszahlung ohne Umsatz dazu, deine Situation zügig zu klären ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Aber jeder Anfang einer Schwangerschaft erhöht die Risiken die sich aus möglichen Belastungen am Arbeitsplatz ergeben.
Darum muss jeder AG spätestens bei der ersten schwangeren AN den derzeitigen Arbeitsplatz beurteilen als auch jede(!) Änderung am Arbeitsplatz; letztere bevor du dorthin versetzt wirst.
Wie, bitte, stellst du dir das vor wenn du ordentlich mit Handschuhen am infektiösen Patienten arbeitest, dabei dooferweise an einer Kante des Pflegebettes die Zeigefingerspitze aufreißt und du nach der Behandlung ganz dringend auf die Toilette musst? [jaja, 1 in 1.000.000 passiert so'n Mist, aber willst du die 1 sein? Möchte dein AG die 1 in seinem Betrieb an einem gefährdeten Arbeitsplatz eingesetzt haben?]
In der allerärgsten Not verweigerst du die Arbeit in gefährdenden Bereichen und schreibst in der geplanten Einsatzzeit eine schriftliche Begründung warum du dort in deinem jetzigen Zustand nicht arbeiten kannst. Klar, dein AG kann auf deinem Gehorsam pochen, aber dann ist's nicht nur fahrlässige Gefährdung einer werdenden Mutter sondern grenzt an Vorsatz.
Im Zweifel kann dein AG dich bis zur Klärung deiner Gefährdungssituation von der Arbeit freistellen. Vielleicht motivieren ein paar Tage Gehaltszahlung ohne Umsatz dazu, deine Situation zügig zu klären ;)
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Meine Beschwerden bedrohen nicht das Leben von mir und meinem Baby aber die Schmerzen sind ätzend und unangenhem um die Frauenärztin sagte, dass ich das über meinen AG einhoeln könne im Prinzip.
Vielleicht hat jemand ne Info für mich. Vielen Dank
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ela2482 schrieb:
Kennt sich damit jemand oder auch gerne ein AG aus?
Meine Beschwerden bedrohen nicht das Leben von mir und meinem Baby aber die Schmerzen sind ätzend und unangenhem um die Frauenärztin sagte, dass ich das über meinen AG einhoeln könne im Prinzip.
Vielleicht hat jemand ne Info für mich. Vielen Dank
Bedenke, das aus kontinuierlichem Schmerz und anderen Belastungen "Komplikationen" der Schwangerschaft begünstigt werden können. Idealerweise wird ein Beschäftigungsverbot bei Tätigkeiten mit Gefährdungspotenzial _vor_ dem Eintritt einer akuten Situation ausgesprochen; vermeintlich kleine Probleme ("Die tägliche Strahlenbelastung war doch bloß gering..."; "Die zwei Türme mit je fünfzig 6-Kilo-Kisten hab ich doch sonst auch immer in zehn Minuten umgestapelt...") *können* (ja, das ist ein Konjunktiv...) Folgen haben die _du_ und _dein Kind_ in den nächsten fünfzig Jahren bearbeiten werdet. Der AG ist fein raus, die Frauenärztin dann vielleicht auch nicht mehr greifbar.
Dein AG *sollte* bereits eine Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes absolviert haben,
sobald er von deinen Schmerzen weiß (und das kann er dir schlimmstenfalls ansehen, bestenfalls bekommst du den Mund auf) bleibt ihm kaum eine andere Möglichkeit als §4 MuSchG zu beachten. Eingreifen kann dein AG aber nur, sofern nicht prophylaktisch geschehen, wenn du ggü. dem Chef bzw. der Gynäkologin deine Probleme bekannt machst.
Zum Ausspruch bzw. Bewirken eines Beschäftigungsverbotes sind sowohl der AG als auch die Gynäkologin als auch das zuständige Gesundheitsamt verpflichtet sobald sie erfahren das deine aktuelle Tätigkeit potentiell schädlich ist...
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Dein AG *sollte* bereits eine Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes absolviert haben,
sobald er von deinen Schmerzen weiß (und das kann er dir schlimmstenfalls ansehen, bestenfalls bekommst du den Mund auf) bleibt ihm kaum eine andere Möglichkeit als §4 MuSchG zu beachten. Eingreifen kann dein AG aber nur, sofern nicht prophylaktisch geschehen, wenn du ggü. dem Chef bzw. der Gynäkologin deine Probleme bekannt machst..
Hmm... das ist nicht so ganz korrekt.
Nur wenn der AG laut Gefährdungsbeurteilung keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann, muss der AN freigestellt werden. Bekanntgemachte Schmerzen führen nicht zu einem Arbeitsverbot nach MuSchG, denn diese kann nur ein Arzt diagnostizieren und kein AG.
In diesem Fall kann also nur der Arzt ein Arbeitsverbot erteilen...
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Wonderwoman schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 18.6.15 22:23:
Dein AG *sollte* bereits eine Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes absolviert haben,
sobald er von deinen Schmerzen weiß (und das kann er dir schlimmstenfalls ansehen, bestenfalls bekommst du den Mund auf) bleibt ihm kaum eine andere Möglichkeit als §4 MuSchG zu beachten. Eingreifen kann dein AG aber nur, sofern nicht prophylaktisch geschehen, wenn du ggü. dem Chef bzw. der Gynäkologin deine Probleme bekannt machst..
Hmm... das ist nicht so ganz korrekt.
Nur wenn der AG laut Gefährdungsbeurteilung keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann, muss der AN freigestellt werden. Bekanntgemachte Schmerzen führen nicht zu einem Arbeitsverbot nach MuSchG, denn diese kann nur ein Arzt diagnostizieren und kein AG.
In diesem Fall kann also nur der Arzt ein Arbeitsverbot erteilen...
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
Formal richtig, Wonderwoman, soweit §4 nicht greift ist eigentlich ein ärztliches Zeugnis notwendig.
ela, es tut mir Leid das deine Gyn nicht den Ar... in der Hose hat Stellung zu beziehen (Frau Dr. med. sollte beurteilen können ob deine individuelle Situation potenziell gesundheitsgefährdend ist oder nicht [Lebensgefahr ist keine zwingende Voraussetzung; Gesundheitsgefährdung ist ausreichend] und entsprechend ein Beschäftigungsverbot aussprechen bzw. das ablehnen.
Ein AG täte gut daran einer schwangeren AN die "ätzende" Schmerzen angibt, auch im therapeutischen Bereich, (Stichworte: Lasten, gesundheitsgefährdende Stoffe, bei mir und meinen Kolleginnen auch erhöhtes Risiko tätlicher Übergriffe) die Tätigkeit in Bereichen die zusätzliche Belastungen darstellen zu untersagen; zur Not auch die Beschäftigung komplett zu unterlassen. Das mag an dem Punkt den Betrieb stören an dem eine werdende Mutter nicht mehr produktiv tätig sein kann, dank der Umlage U2 ist der finanzielle Schaden aber überschaubar... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Das nehme ich als gegeben das eine PT-AN die zwar keine adipösen Patienten mehr durch die Gegend wuchten kann auf Büroplätzen (VO-Kontrolle, Terminvergabe, Konzeptarbeit...) noch einsetzbar ist. Unter Umständen eingeschränkt, aber die schwangerschaftsbedingte Erholungspause dauert ja hoffentlich kein ganzes Jahr bzw. wenn die solange dauert kümmert sich hoffentlich jemand anderes um die "erledigten" VOs ;)
§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
Formal richtig, Wonderwoman, soweit §4 nicht greift ist eigentlich ein ärztliches Zeugnis notwendig.
ela, es tut mir Leid das deine Gyn nicht den Ar... in der Hose hat Stellung zu beziehen (Frau Dr. med. sollte beurteilen können ob deine individuelle Situation potenziell gesundheitsgefährdend ist oder nicht [Lebensgefahr ist keine zwingende Voraussetzung; Gesundheitsgefährdung ist ausreichend] und entsprechend ein Beschäftigungsverbot aussprechen bzw. das ablehnen.
Ein AG täte gut daran einer schwangeren AN die "ätzende" Schmerzen angibt, auch im therapeutischen Bereich, (Stichworte: Lasten, gesundheitsgefährdende Stoffe, bei mir und meinen Kolleginnen auch erhöhtes Risiko tätlicher Übergriffe) die Tätigkeit in Bereichen die zusätzliche Belastungen darstellen zu untersagen; zur Not auch die Beschäftigung komplett zu unterlassen. Das mag an dem Punkt den Betrieb stören an dem eine werdende Mutter nicht mehr produktiv tätig sein kann, dank der Umlage U2 ist der finanzielle Schaden aber überschaubar... ;)
Also zunächst muss ich sagen, dass ich in der ersten Schwangerschaft, nur etwas später ab dem knapp 6. Monat ähnliche Beschwerden hatte. Damals wurde alles auf das Baby geschoben, dass es nach der Schwangerschaft wieder weg sein und ich hab mich bis zum MuSchu durch gequält. Jetzt bin ich im 4. Monat. Ich habe Schmerzen im Becken, die wegen mir gut durch das lockern der Bänder o.ä. ausgelöst werden. Nach der ersten SS waren die Beschenbeschwerden sofort weg, aber übrig blieb mir eine Plantarfaszitis an beiden Füssen (zunächst dachte man an Fersensporn), was so schmerzhaft war und auch trotz KG, Dehnen etc. nach langer Zeit zwar besser wurde aber nie wegging.
Ich arbeite im Krankenhaus in der Geriatrie auf Station, den ganzen Tag nur laufen und stehen. Ich muss zwar nicht mehr zu den Isopat. und auch nicht zu den ganz immobilen, aber ihr wisst selbst das der Grossteil hilfebedürftig.
Ich werde jetzt mal zu einem anderen Arzt gehen und mir eine zweite Meinung einholen. Den Hausarzt kann ich doch eigentlich auch ansprechen oder. Ein BV dürfte doch theoretisch, wenn ich richtig gelesen habe jeder Arzt ausstellen. Und wegen dem Finanziellen für den AG, das habe ich gelesen, dass sie bei U2 alle Kosten erstattet bekommen und sie könnten ja auch jemand einstellen, der an meiner Stelle zuverlässig arbeiten könnte. Oder? Das wär doch eigentlich auch ein gutes Argument beim AG.
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ela2482 schrieb:
Hallo, vielen Dank erstmal für Eure Antworten. Ich hatte ja auch nur sehr kurz und unspezifisch geschreiben.
Also zunächst muss ich sagen, dass ich in der ersten Schwangerschaft, nur etwas später ab dem knapp 6. Monat ähnliche Beschwerden hatte. Damals wurde alles auf das Baby geschoben, dass es nach der Schwangerschaft wieder weg sein und ich hab mich bis zum MuSchu durch gequält. Jetzt bin ich im 4. Monat. Ich habe Schmerzen im Becken, die wegen mir gut durch das lockern der Bänder o.ä. ausgelöst werden. Nach der ersten SS waren die Beschenbeschwerden sofort weg, aber übrig blieb mir eine Plantarfaszitis an beiden Füssen (zunächst dachte man an Fersensporn), was so schmerzhaft war und auch trotz KG, Dehnen etc. nach langer Zeit zwar besser wurde aber nie wegging.
Ich arbeite im Krankenhaus in der Geriatrie auf Station, den ganzen Tag nur laufen und stehen. Ich muss zwar nicht mehr zu den Isopat. und auch nicht zu den ganz immobilen, aber ihr wisst selbst das der Grossteil hilfebedürftig.
Ich werde jetzt mal zu einem anderen Arzt gehen und mir eine zweite Meinung einholen. Den Hausarzt kann ich doch eigentlich auch ansprechen oder. Ein BV dürfte doch theoretisch, wenn ich richtig gelesen habe jeder Arzt ausstellen. Und wegen dem Finanziellen für den AG, das habe ich gelesen, dass sie bei U2 alle Kosten erstattet bekommen und sie könnten ja auch jemand einstellen, der an meiner Stelle zuverlässig arbeiten könnte. Oder? Das wär doch eigentlich auch ein gutes Argument beim AG.
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Papa Alpaka schrieb:
Bist du dir sicher das die Schmerzen nur "ätzend und unangenehm" sind, auch wenn das noch ein paar Monate so weitergeht?
Bedenke, das aus kontinuierlichem Schmerz und anderen Belastungen "Komplikationen" der Schwangerschaft begünstigt werden können. Idealerweise wird ein Beschäftigungsverbot bei Tätigkeiten mit Gefährdungspotenzial _vor_ dem Eintritt einer akuten Situation ausgesprochen; vermeintlich kleine Probleme ("Die tägliche Strahlenbelastung war doch bloß gering..."; "Die zwei Türme mit je fünfzig 6-Kilo-Kisten hab ich doch sonst auch immer in zehn Minuten umgestapelt...") *können* (ja, das ist ein Konjunktiv...) Folgen haben die _du_ und _dein Kind_ in den nächsten fünfzig Jahren bearbeiten werdet. Der AG ist fein raus, die Frauenärztin dann vielleicht auch nicht mehr greifbar.
Dein AG *sollte* bereits eine Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes absolviert haben,
sobald er von deinen Schmerzen weiß (und das kann er dir schlimmstenfalls ansehen, bestenfalls bekommst du den Mund auf) bleibt ihm kaum eine andere Möglichkeit als §4 MuSchG zu beachten. Eingreifen kann dein AG aber nur, sofern nicht prophylaktisch geschehen, wenn du ggü. dem Chef bzw. der Gynäkologin deine Probleme bekannt machst.
Zum Ausspruch bzw. Bewirken eines Beschäftigungsverbotes sind sowohl der AG als auch die Gynäkologin als auch das zuständige Gesundheitsamt verpflichtet sobald sie erfahren das deine aktuelle Tätigkeit potentiell schädlich ist...
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kok1 schrieb:
FA wechseln , bei meine Frau war auch so , du bekommst dein volles Gehalt bis zu Mutterschutz , das zalt die KK
google doch einfach mal "Beschäftigungsverbot".
Es gibt das generelle und das individuelle.
Generell: wenn der Arbeitsplatz per se schädliche Einflüsse auf die Schwangere hat
und diese durch den AG nicht abgestellt/verhindert werden können (Arbeitsplatzanalyse).
Das generelle BV spricht der AG aus.
Individuell: wenn es sich um Risikoschwangerschaften handelt oder Symptome/Beschwerden vorliegen,
so daß ein Weiterarbeiten gefährdet oder schadet. Hier kann nur die/der Gyn das Gefährdungspotential
(Risiko/Symptome) einschätzen.
Das individuelle BV spricht der/die Gyn aus.
Also: offensichtlich ist hier Deine Gyn am Zug !!!!!
Wenn sie sich ziert, wechsel Deine Frauenärztin!
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chipchap schrieb:
Hallo ela,
google doch einfach mal "Beschäftigungsverbot".
Es gibt das generelle und das individuelle.
Generell: wenn der Arbeitsplatz per se schädliche Einflüsse auf die Schwangere hat
und diese durch den AG nicht abgestellt/verhindert werden können (Arbeitsplatzanalyse).
Das generelle BV spricht der AG aus.
Individuell: wenn es sich um Risikoschwangerschaften handelt oder Symptome/Beschwerden vorliegen,
so daß ein Weiterarbeiten gefährdet oder schadet. Hier kann nur die/der Gyn das Gefährdungspotential
(Risiko/Symptome) einschätzen.
Das individuelle BV spricht der/die Gyn aus.
Also: offensichtlich ist hier Deine Gyn am Zug !!!!!
Wenn sie sich ziert, wechsel Deine Frauenärztin!
In unserem Krankenhaus bekommen Ärzte, Pflege, Therapeutinnen auf der Geriatrie
IMMER sofort das BV ausgesprochen, durch den Betriebsarzt!
Was sagt denn Euer Betriebsarzt dazu ???
Wurde eine Arbeitsplatzanalyse durchgeführt?
Wie schätzt Dein/e Vorgesetzte die Lage ein?
Wer weiß denn eigentlich schon alles von der Schwangerschaft?
Auch die Personalabteilung??? (die müsste Dich zum Betriebsarzt schicken!!)
Ob Du zu den Iso-Patienten gehst oder nicht..spielt keine Rolle.
Die Keime lassen sich nie im Zimmer einsperren, dadurch daß Personal
rein- und rausgeht. Es gibt keine 100%ige Sicherheit. Du kommst mit
KollegInnen in Kontakt, die in Iso-Zimmer gehen.
MRSA ist dabei nicht so problematisch, allerdings
sind gerade Durchfallerkrankungen wie Clostridien gefährlich.
Darmkrämpfe durch Durchfall können den benachbarten Uterus zu
Kontraktionen anregen und eine Fehlgeburt droht.
Wir haben Personalmangel bei uns und trotzdem geht hier die Gesundheit
der Schwangeren immer vor, es gibt ein BV, und der AG kann Ersatz einstellen!!
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ersteinmal danke für deine nette Antwort. Bei uns interessiert das nicht wirklich. Ich muss sagen, dass selbst Ärzte etc. nie freigestellt werden.
Ich arbeite nicht im Krankenhaus angestellt, sondern in einer angeschlossenen Praxis, die quasi die Pat. im Krankenhaus betreut.
Für meine Frauenärztin spielt das keine Rolle. Wir haben keinen Betriebsarzt vor Ort. Da kommt nur selten, sicher über 2 Jahre lagen dazwischen eine Betriebsärztin die aber auch nicht wirklich viel macht.
Ich habe bis dato in der Tagesklinik der Geriatrie gearbeitet. Jetzt haben sie mich da raus genommen, nachdem ich einige Tage krank war, weil sie jemanden dort haben wollen der nicht schwangerschaftsbedingt krank ist und dafür werde ich jetzt als Springer auf den Geriatrischen und einer Geriatrisch/Neurologischen Station eingesetzt. Da komme ich eigentlich wieder viel Näher den Keimen und Schwestern und Kollgen die in Isozimmer gehen.
Ich weiss einfach nicnt weiter. Ich habe in der ersten Schwangerschaft bis zum Ende gearbeitet. Diesmal fällt es mir halt alles sehr schwer, ich hab Schmerzen in Becken und Füssen und durch das ganze Gelaufe wird das nicht besser.
Ich werde jetzt meinen AG darauf ansprechen. Sie hat ja keine finanziellen Verluste, bekommt ja alles ersetzt. Und wenn die Gyn mich nicht freistellt, dann werde ich mal über den Hausarzt gehen. Ich finde es schlimm, man ist schwanger, nicht krank klar, aber eine Gefährdung im Krankenhaus besteht, einem geht es nicht gut, das ist kein Schauspiel und doch wird es einem so schwer gemacht.
Ich ärgere mich wirklich.
Danke für deinen Rat!
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ela2482 schrieb:
Hallo chipchap,
ersteinmal danke für deine nette Antwort. Bei uns interessiert das nicht wirklich. Ich muss sagen, dass selbst Ärzte etc. nie freigestellt werden.
Ich arbeite nicht im Krankenhaus angestellt, sondern in einer angeschlossenen Praxis, die quasi die Pat. im Krankenhaus betreut.
Für meine Frauenärztin spielt das keine Rolle. Wir haben keinen Betriebsarzt vor Ort. Da kommt nur selten, sicher über 2 Jahre lagen dazwischen eine Betriebsärztin die aber auch nicht wirklich viel macht.
Ich habe bis dato in der Tagesklinik der Geriatrie gearbeitet. Jetzt haben sie mich da raus genommen, nachdem ich einige Tage krank war, weil sie jemanden dort haben wollen der nicht schwangerschaftsbedingt krank ist und dafür werde ich jetzt als Springer auf den Geriatrischen und einer Geriatrisch/Neurologischen Station eingesetzt. Da komme ich eigentlich wieder viel Näher den Keimen und Schwestern und Kollgen die in Isozimmer gehen.
Ich weiss einfach nicnt weiter. Ich habe in der ersten Schwangerschaft bis zum Ende gearbeitet. Diesmal fällt es mir halt alles sehr schwer, ich hab Schmerzen in Becken und Füssen und durch das ganze Gelaufe wird das nicht besser.
Ich werde jetzt meinen AG darauf ansprechen. Sie hat ja keine finanziellen Verluste, bekommt ja alles ersetzt. Und wenn die Gyn mich nicht freistellt, dann werde ich mal über den Hausarzt gehen. Ich finde es schlimm, man ist schwanger, nicht krank klar, aber eine Gefährdung im Krankenhaus besteht, einem geht es nicht gut, das ist kein Schauspiel und doch wird es einem so schwer gemacht.
Ich ärgere mich wirklich.
Danke für deinen Rat!
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Leni C. schrieb:
Jede Praxis ( und ist sie noch so klein ) muß heutzutage eine betriebsärztliche Anlaufstelle nachweisen . Bei uns kommt auch nur alle Jubeljahre jemand vorbei , aber er muß kommen , wenn man ihn braucht . War halt bei uns noch nie der Fall. Ich muß nur jedes Jahr zahlen . Aber dann sollte dein AG sich mal kümmern .
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ela2482 schrieb:
Ah ok, vielen Dank für deinen Tipp
Dort wird die Gefährdung durch den Arbeitsplatz über den Arbeitgeber ermittelt.
Ich persönlich spreche sofort !! bei anhaltenden Beschwerden der werdenden Mutter ein Beschäftigungsverbot bei dieser Stelle aus.
Wer möchte riskiren, das am Arbeitsplatz eine Fehlgeburt eingeleitet wird.
Bitte schützt Mütter und Kinder.
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Regina Petry schrieb:
Grundsätzlich muß die Schwangerschaft bei dem zuständigen Gesundheitsministerium gemeldet werden.
Dort wird die Gefährdung durch den Arbeitsplatz über den Arbeitgeber ermittelt.
Ich persönlich spreche sofort !! bei anhaltenden Beschwerden der werdenden Mutter ein Beschäftigungsverbot bei dieser Stelle aus.
Wer möchte riskiren, das am Arbeitsplatz eine Fehlgeburt eingeleitet wird.
Bitte schützt Mütter und Kinder.
Hier geht es zur Gefährdungsbeurteilung (in diesem Fall aus Niedersachsen, ich weiß ja nicht wo du wohnst steht unten rechts auf der Internetseite): Ratgeber zum Thema Mutterschutz | Nds. Gewerbeaufsicht
Außerdem stehen dort auch die Begriffe Individuelles und Generelles Beschäftogungsverbot noch einmal genauer erklärt.
Folgende Teile der Beurteilung sind für dich auf jeden Fall interessant:
Bewegungen oder körperliche Belastungen
a) Heben, Bewegen oder Befördern von Lasten, ohne Hilfsmittel
regelmäßig mehr als 5 kg Gewicht
gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht
b) ständiges Stehen
länger als 4 Stunden täglich nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats
c) häufig erhebliches Strecken oder Beugen
dauernd gehockte oder gebückte Haltung
usw....
Gib nicht auf. Kopf hoch und hartnäckig bleiben.
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Kursy schrieb:
Ich sehe in diesem Fall den Arbeitgeber in der Pflicht nicht die Frauenärztin. Du kannst dich auf jeden Fall an die Gewerbeaufsicht deines Bundeslandes wenden und dich dort informieren und dir Hilfe holen. Einfach anrufen und dich informieren. Die Schmerzen, die du hast gefährden primär ja nicht dich und dein Kind (zumindest argumentiert ja deine Frauenärztin so). Und deshalb ist der Arbeitgeber in der Pflicht mit dir die Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes durchzusprechen. Wenn kein Arbeitsplatz-/Tätigkeitswechsel für ihn möglich ist, dann ist ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. (Mir erging es ähnlich mit einem fehlenden Rötelnimmunschutz, da war es doch sehr schwierig herauszufinden, wer nun für das BV zuständig war. Aber auch in dem Fall war der Arbeitgeber dafür zuständig und die Gewerbeaufsicht ist dafür zuständig, dass das auch zu meiner Sicherheit und meines Kindes durchgesetzt wird.)
Hier geht es zur Gefährdungsbeurteilung (in diesem Fall aus Niedersachsen, ich weiß ja nicht wo du wohnst steht unten rechts auf der Internetseite): Ratgeber zum Thema Mutterschutz | Nds. Gewerbeaufsicht
Außerdem stehen dort auch die Begriffe Individuelles und Generelles Beschäftogungsverbot noch einmal genauer erklärt.
Folgende Teile der Beurteilung sind für dich auf jeden Fall interessant:
Bewegungen oder körperliche Belastungen
a) Heben, Bewegen oder Befördern von Lasten, ohne Hilfsmittel
regelmäßig mehr als 5 kg Gewicht
gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht
b) ständiges Stehen
länger als 4 Stunden täglich nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats
c) häufig erhebliches Strecken oder Beugen
dauernd gehockte oder gebückte Haltung
usw....
Gib nicht auf. Kopf hoch und hartnäckig bleiben.
Aber klar, ich hab diese Punkte auch schon gelesen und alleine wenn ich einen Patienten im Rollstuhl ins Behandlungszimmer fahren sind das klar mehr als 5 kg :blush:
Stehen, Gehen tut man sowieso mehr als 4 Stunden und bücken, strecken oder beugen bleibt selbst bei Höhenverstellbaren Bänken ja oft nicht aus.
Vielen Dank für Eure lieben Ratschläge....
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ela2482 schrieb:
Ja da werde ich meinen AG wohl in die Pflicht nehmen und darf nicht locker lassen, das sie das immer von sich schieben wollen.
Aber klar, ich hab diese Punkte auch schon gelesen und alleine wenn ich einen Patienten im Rollstuhl ins Behandlungszimmer fahren sind das klar mehr als 5 kg :blush:
Stehen, Gehen tut man sowieso mehr als 4 Stunden und bücken, strecken oder beugen bleibt selbst bei Höhenverstellbaren Bänken ja oft nicht aus.
Vielen Dank für Eure lieben Ratschläge....
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Kursy schrieb:
Ja, und genau deshalb solltest du mit der Gewerbeaufsicht telefonieren. Die Gewerbeaufsicht ist u.a. für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes zuständig.
Aber klar, ich hab diese Punkte auch schon gelesen und alleine wenn ich einen Patienten im Rollstuhl ins Behandlungszimmer fahren sind das klar mehr als 5 kg :blush:
....
Dann aber bitte auch korrekt lesen!!! Es heißt regelmäßig 5 Kg. Die absolute Grenze sind 10 Kg.
Und Dein AG kann Dir verbieten, dass Du diese Lasten hebst und schon ist das kein Kriterium mehr gegen den Arbeitsplatz.
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Wonderwoman schrieb:
ela2482 schrieb am 25.6.15 11:03:
Aber klar, ich hab diese Punkte auch schon gelesen und alleine wenn ich einen Patienten im Rollstuhl ins Behandlungszimmer fahren sind das klar mehr als 5 kg :blush:
....
Dann aber bitte auch korrekt lesen!!! Es heißt regelmäßig 5 Kg. Die absolute Grenze sind 10 Kg.
Und Dein AG kann Dir verbieten, dass Du diese Lasten hebst und schon ist das kein Kriterium mehr gegen den Arbeitsplatz.
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ela2482 schrieb:
Ich hab genau gelesen, aber wenn er mir verbietet selbst einen Pat. im Rolli abzuholen, dann bleiben mir nicht gerade viele Pat. zum Behandeln.
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Wonderwoman schrieb:
Das ist nicht dein Problem... das muss der AG regeln.
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Problem beschreiben
chipchap schrieb:
"Ich arbeite im Krankenhaus in der Geriatrie auf Station,"..
In unserem Krankenhaus bekommen Ärzte, Pflege, Therapeutinnen auf der Geriatrie
IMMER sofort das BV ausgesprochen, durch den Betriebsarzt!
Was sagt denn Euer Betriebsarzt dazu ???
Wurde eine Arbeitsplatzanalyse durchgeführt?
Wie schätzt Dein/e Vorgesetzte die Lage ein?
Wer weiß denn eigentlich schon alles von der Schwangerschaft?
Auch die Personalabteilung??? (die müsste Dich zum Betriebsarzt schicken!!)
Ob Du zu den Iso-Patienten gehst oder nicht..spielt keine Rolle.
Die Keime lassen sich nie im Zimmer einsperren, dadurch daß Personal
rein- und rausgeht. Es gibt keine 100%ige Sicherheit. Du kommst mit
KollegInnen in Kontakt, die in Iso-Zimmer gehen.
MRSA ist dabei nicht so problematisch, allerdings
sind gerade Durchfallerkrankungen wie Clostridien gefährlich.
Darmkrämpfe durch Durchfall können den benachbarten Uterus zu
Kontraktionen anregen und eine Fehlgeburt droht.
Wir haben Personalmangel bei uns und trotzdem geht hier die Gesundheit
der Schwangeren immer vor, es gibt ein BV, und der AG kann Ersatz einstellen!!
so ich hab nun heute mit meiner Chefin gesprochen und sie möchte, dass ich ein BV bekomme (sie will es immer vom Arzt, aber sie hat sich auch nicht gewehrt als ich ihr sagte, die Ärztin sagt sie als AG müsse mir das BV ausstellen)
Jetzt nochmal eine Frage, da sie sich erst erkundigen muss, was sie machen muss. Und ich mich parallel auch nochmal absichern will.
Wie ist jetzt der Ablauf, wenn sie mich als AG ins BV schicken will:
- Sie muss eine Gefährdungsbeurteilung ausfüllen?
- Dann muss sie es wahrscheinlich an die Gewerbeaufsicht oder Regierungspräsidium damit wenden?
- Brauch ich ausser ein Attest der Ss, dass ihr schon vorliegt irgendetwas von der Frauenärztin?
Muss noch was anderes gemacht oder in die Wege geleitet werden? Wie schnell geht das dann? Ich bekomme dann ja sicher eine schriftliche Bestätigung oder ähnliches nehme ich an.
Muss man mit der Krankenkasse sprechen?
Hier waren ja auch Arbeitgeber, ihr habt vielleicht Erfahrung damit?
Vielen Dank schonmal und Liebe Grüsse
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NUR wenn diese Beurteilungen ergibt, dass Dein Arbeitsplatz nicht sicher ist und es auch keinen Ausfallarbeitsplatz gibt, kann der AG Dich freistellen.
Wenn es anders wäre, dann würde ja jeder AG mit seinem AN klüngeln und die Krankenkassen müssten das Gehalt zu 100% zahlen. Die sind ja nun auch nicht dumm.
Genau deswegen stellt der Arzt das Arbeitsverbot aus... es wird ja seinen Grund haben, dass Dein Arzt das nicht tut.
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Wonderwoman schrieb:
Dein AG hätte SOFORT nachdem Du Deine Schwangerschaft gemeldet hast die Gefährdungsbeurteilung Deines Arbeitsplatzes durchführen und das Ergebnis an die Gewerbeaufsicht senden müssen.
NUR wenn diese Beurteilungen ergibt, dass Dein Arbeitsplatz nicht sicher ist und es auch keinen Ausfallarbeitsplatz gibt, kann der AG Dich freistellen.
Wenn es anders wäre, dann würde ja jeder AG mit seinem AN klüngeln und die Krankenkassen müssten das Gehalt zu 100% zahlen. Die sind ja nun auch nicht dumm.
Genau deswegen stellt der Arzt das Arbeitsverbot aus... es wird ja seinen Grund haben, dass Dein Arzt das nicht tut.
Ausserdem wurde ich aus dem Bereich in dem ich eingesetzt wurde, weil ich eine Woche krank war genommen und bin nun als Springer auf Stationen eingesetzt, da bin ich jetzt wieder mehr "der Gefahr" von Keimen etc. ausgesetzt.
und der Arzt sagt sie könne es nur noch bei Risikoss ausschreiben und das ist eben nicht der fall(zum glück).
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ela2482 schrieb:
Aber nicht jeder Anfang der Schwangerschaft ist ein Problem. Und mir gehts nicht gut und die Arbeit wird einfach zu viel mit den bestehenden Beschwerden.
Ausserdem wurde ich aus dem Bereich in dem ich eingesetzt wurde, weil ich eine Woche krank war genommen und bin nun als Springer auf Stationen eingesetzt, da bin ich jetzt wieder mehr "der Gefahr" von Keimen etc. ausgesetzt.
und der Arzt sagt sie könne es nur noch bei Risikoss ausschreiben und das ist eben nicht der fall(zum glück).
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Wonderwoman schrieb:
Dann muss der Arzt das Verbot aussprechen und nicht der AG.
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Problem beschreiben
ela2482 schrieb:
Hallo,
so ich hab nun heute mit meiner Chefin gesprochen und sie möchte, dass ich ein BV bekomme (sie will es immer vom Arzt, aber sie hat sich auch nicht gewehrt als ich ihr sagte, die Ärztin sagt sie als AG müsse mir das BV ausstellen)
Jetzt nochmal eine Frage, da sie sich erst erkundigen muss, was sie machen muss. Und ich mich parallel auch nochmal absichern will.
Wie ist jetzt der Ablauf, wenn sie mich als AG ins BV schicken will:
- Sie muss eine Gefährdungsbeurteilung ausfüllen?
- Dann muss sie es wahrscheinlich an die Gewerbeaufsicht oder Regierungspräsidium damit wenden?
- Brauch ich ausser ein Attest der Ss, dass ihr schon vorliegt irgendetwas von der Frauenärztin?
Muss noch was anderes gemacht oder in die Wege geleitet werden? Wie schnell geht das dann? Ich bekomme dann ja sicher eine schriftliche Bestätigung oder ähnliches nehme ich an.
Muss man mit der Krankenkasse sprechen?
Hier waren ja auch Arbeitgeber, ihr habt vielleicht Erfahrung damit?
Vielen Dank schonmal und Liebe Grüsse
Darum muss jeder AG spätestens bei der ersten schwangeren AN den derzeitigen Arbeitsplatz beurteilen als auch jede(!) Änderung am Arbeitsplatz; letztere bevor du dorthin versetzt wirst.
Wie, bitte, stellst du dir das vor wenn du ordentlich mit Handschuhen am infektiösen Patienten arbeitest, dabei dooferweise an einer Kante des Pflegebettes die Zeigefingerspitze aufreißt und du nach der Behandlung ganz dringend auf die Toilette musst? [jaja, 1 in 1.000.000 passiert so'n Mist, aber willst du die 1 sein? Möchte dein AG die 1 in seinem Betrieb an einem gefährdeten Arbeitsplatz eingesetzt haben?]
In der allerärgsten Not verweigerst du die Arbeit in gefährdenden Bereichen und schreibst in der geplanten Einsatzzeit eine schriftliche Begründung warum du dort in deinem jetzigen Zustand nicht arbeiten kannst. Klar, dein AG kann auf deinem Gehorsam pochen, aber dann ist's nicht nur fahrlässige Gefährdung einer werdenden Mutter sondern grenzt an Vorsatz.
Im Zweifel kann dein AG dich bis zur Klärung deiner Gefährdungssituation von der Arbeit freistellen. Vielleicht motivieren ein paar Tage Gehaltszahlung ohne Umsatz dazu, deine Situation zügig zu klären ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Aber jeder Anfang einer Schwangerschaft erhöht die Risiken die sich aus möglichen Belastungen am Arbeitsplatz ergeben.
Darum muss jeder AG spätestens bei der ersten schwangeren AN den derzeitigen Arbeitsplatz beurteilen als auch jede(!) Änderung am Arbeitsplatz; letztere bevor du dorthin versetzt wirst.
Wie, bitte, stellst du dir das vor wenn du ordentlich mit Handschuhen am infektiösen Patienten arbeitest, dabei dooferweise an einer Kante des Pflegebettes die Zeigefingerspitze aufreißt und du nach der Behandlung ganz dringend auf die Toilette musst? [jaja, 1 in 1.000.000 passiert so'n Mist, aber willst du die 1 sein? Möchte dein AG die 1 in seinem Betrieb an einem gefährdeten Arbeitsplatz eingesetzt haben?]
In der allerärgsten Not verweigerst du die Arbeit in gefährdenden Bereichen und schreibst in der geplanten Einsatzzeit eine schriftliche Begründung warum du dort in deinem jetzigen Zustand nicht arbeiten kannst. Klar, dein AG kann auf deinem Gehorsam pochen, aber dann ist's nicht nur fahrlässige Gefährdung einer werdenden Mutter sondern grenzt an Vorsatz.
Im Zweifel kann dein AG dich bis zur Klärung deiner Gefährdungssituation von der Arbeit freistellen. Vielleicht motivieren ein paar Tage Gehaltszahlung ohne Umsatz dazu, deine Situation zügig zu klären ;)
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