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Dormagen Neuss Düsseldorf

Liebe Kolleginnen,

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Berufsverbot - Urlaub

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Neues Thema
Berufsverbot - Urlaub
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Anonymer Teilnehmer
11.04.2016 11:49
Hallo, leider musste ich schon recht zeitig in meiner Schwangerschaft ins BV. Nun steht demnächst meine Rückkehr nach Elternzeit an. Jetzt habe ich gehört, dass trotz BV mein Urlaub nicht verfallen ist da es wie Krankheit gehandhabt wird. Stimmt das? Stehen mir bis zum Beginn des Mutterschutzes die Urlaubstage noch zu ?

Danke für eure Antwort
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Hallo, leider musste ich schon recht zeitig in meiner Schwangerschaft ins BV. Nun steht demnächst meine Rückkehr nach Elternzeit an. Jetzt habe ich gehört, dass trotz BV mein Urlaub nicht verfallen ist da es wie Krankheit gehandhabt wird. Stimmt das? Stehen mir bis zum Beginn des Mutterschutzes die Urlaubstage noch zu ? Danke für eure Antwort
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, leider musste ich schon recht zeitig in meiner Schwangerschaft ins BV. Nun steht demnächst meine Rückkehr nach Elternzeit an. Jetzt habe ich gehört, dass trotz BV mein Urlaub nicht verfallen ist da es wie Krankheit gehandhabt wird. Stimmt das? Stehen mir bis zum Beginn des Mutterschutzes die Urlaubstage noch zu ?

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chipchap
11.04.2016 12:51
Urlaubstage während Beschäftigungsverbot/Mutterschutz verfallen nicht. Das ist richtig.
Allerdings stehen sie einem nicht einfach zu Beginn der Beschäftigung zu.
Sondern, genau wir immer, auf Antrag und mit Absprache des Arbeitgebers.
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Urlaubstage während Beschäftigungsverbot/Mutterschutz verfallen nicht. Das ist richtig. Allerdings stehen sie einem nicht einfach zu Beginn der Beschäftigung zu. Sondern, genau wir immer, auf Antrag und mit Absprache des Arbeitgebers.
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Anonymer Teilnehmer
11.04.2016 12:54
Hallo, dass ich Urlaubstage genehmigt bekommen muss, ist mir klar. Mir war nur nicht klar ob sie mir überhaupt zustehen.
Wie berechne ich die Anzahl?

Danke
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Hallo, dass ich Urlaubstage genehmigt bekommen muss, ist mir klar. Mir war nur nicht klar ob sie mir überhaupt zustehen. Wie berechne ich die Anzahl? Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, dass ich Urlaubstage genehmigt bekommen muss, ist mir klar. Mir war nur nicht klar ob sie mir überhaupt zustehen.
Wie berechne ich die Anzahl?

Danke

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lang
11.04.2016 14:08
Urlaubstage vom Jahr geteilt durch 12 Monate mal die Monate wo Dir noch zustehen.
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Urlaubstage vom Jahr geteilt durch 12 Monate mal die Monate wo Dir noch zustehen.
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lang schrieb:

Urlaubstage vom Jahr geteilt durch 12 Monate mal die Monate wo Dir noch zustehen.

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lang
11.04.2016 14:09
Schreib mich mal an - helfe Dir gerne weiter.
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lang schrieb:

Schreib mich mal an - helfe Dir gerne weiter.

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chipchap schrieb:

Urlaubstage während Beschäftigungsverbot/Mutterschutz verfallen nicht. Das ist richtig.
Allerdings stehen sie einem nicht einfach zu Beginn der Beschäftigung zu.
Sondern, genau wir immer, auf Antrag und mit Absprache des Arbeitgebers.

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hgb
11.04.2016 14:51
Eigentlich sollte der Unterschied zwischen Beruf und Beschäftigung klar sein. :hushed:

mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Eigentlich sollte der Unterschied zwischen Beruf und Beschäftigung klar sein. :hushed: mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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TheStonie
11.04.2016 17:53
Berufsverbot/Mutterschutz = Urlaubsanspruch
Elternzeit = kein Urlaubsanspruch, während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis und es gibt keine Ansprüche.

Urlaubsansprüche verfallen nicht bei Krankheit/Beschäftigungsverbot.
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Berufsverbot/Mutterschutz = Urlaubsanspruch Elternzeit = kein Urlaubsanspruch, während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis und es gibt keine Ansprüche. Urlaubsansprüche verfallen nicht bei Krankheit/Beschäftigungsverbot.
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TheStonie schrieb:

Berufsverbot/Mutterschutz = Urlaubsanspruch
Elternzeit = kein Urlaubsanspruch, während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis und es gibt keine Ansprüche.

Urlaubsansprüche verfallen nicht bei Krankheit/Beschäftigungsverbot.

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hgb schrieb:

Eigentlich sollte der Unterschied zwischen Beruf und Beschäftigung klar sein. :hushed:

mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:

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Anonymer Teilnehmer
11.04.2016 20:05
Danke für eure Antworten. Heißt also bei 22 Arbeitstagen Urlaub stehen mir also noch 12 Tage zu wenn der Mutterschutz Ende Juli begonnen hat.
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Danke für eure Antworten. Heißt also bei 22 Arbeitstagen Urlaub stehen mir also noch 12 Tage zu wenn der Mutterschutz Ende Juli begonnen hat.
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TheStonie
11.04.2016 20:31
Wieviel das genau ist, musst du nach dem Arbeitsvertrag bestimmen.
Und du musst nicht nach Beginn der Mutterschutzfrist gehen, sondern mit Beginn der Elternzeit.
Hintergrund: Du darfst aufgrund der Schwangerschaft nicht benachteiligt werden. Erst mit Beginn der Elternzeit erwirbst du keinen Urlaubsanspruch, da das Arbeitsverhältnis ruht!
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Wieviel das genau ist, musst du nach dem Arbeitsvertrag bestimmen. Und du musst nicht nach Beginn der Mutterschutzfrist gehen, sondern mit Beginn der Elternzeit. Hintergrund: Du darfst aufgrund der Schwangerschaft nicht benachteiligt werden. Erst mit Beginn der Elternzeit erwirbst du keinen Urlaubsanspruch, da das Arbeitsverhältnis ruht!
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TheStonie schrieb:

Wieviel das genau ist, musst du nach dem Arbeitsvertrag bestimmen.
Und du musst nicht nach Beginn der Mutterschutzfrist gehen, sondern mit Beginn der Elternzeit.
Hintergrund: Du darfst aufgrund der Schwangerschaft nicht benachteiligt werden. Erst mit Beginn der Elternzeit erwirbst du keinen Urlaubsanspruch, da das Arbeitsverhältnis ruht!

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mosaik
11.04.2016 21:10
Hallo,
Mutterschutz / 5.4 Beschäftigungsverbot und Urlaub/Freistellung bzw. Urlaubsgeld | TVöD Office Professional | Öffentlicher Di

ist wohl am Eurpäischem Gerichtshof anhängig, zur Zeit aber noch nicht widersprochen

VlG
Monika
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Hallo, https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/mutterschutz-54-beschaeftigungsverbot-und-urlaubfreistellung-bzw-urlaubsgeld_idesk_PI13994_HI712145.html ist wohl am Eurpäischem Gerichtshof anhängig, zur Zeit aber noch nicht widersprochen VlG Monika
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mosaik schrieb:

Hallo,
Mutterschutz / 5.4 Beschäftigungsverbot und Urlaub/Freistellung bzw. Urlaubsgeld | TVöD Office Professional | Öffentlicher Di

ist wohl am Eurpäischem Gerichtshof anhängig, zur Zeit aber noch nicht widersprochen

VlG
Monika

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chipchap
11.04.2016 21:44
Anonymer Teilnehmer schrieb am 11.4.16 20:05:
Danke für eure Antworten. Heißt also bei 22 Arbeitstagen Urlaub stehen mir also noch 12 Tage zu wenn der Mutterschutz Ende Juli begonnen hat.


Vertraglich sind also 22 Tage / Jahr festgelegt?
Da der Mutterschutz mitrechnet, ist die Berechnungsgrundlage (Ende Juli plus 6 plus 8 Wochen) bis Mitte November: also 10,5 Monate.
22:12 x 10,5 =19,25 natürlich minus die U-Tage, die Du bereits in diesem Jahr genommen hattest.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 11.4.16 20:05: Danke für eure Antworten. Heißt also bei 22 Arbeitstagen Urlaub stehen mir also noch 12 Tage zu wenn der Mutterschutz Ende Juli begonnen hat.[/zitat] Vertraglich sind also 22 Tage / Jahr festgelegt? Da der Mutterschutz mitrechnet, ist die Berechnungsgrundlage (Ende Juli plus 6 plus 8 Wochen) bis Mitte November: also 10,5 Monate. 22:12 x 10,5 =19,25 natürlich minus die U-Tage, die Du bereits in diesem Jahr genommen hattest.
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chipchap schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 11.4.16 20:05:
Danke für eure Antworten. Heißt also bei 22 Arbeitstagen Urlaub stehen mir also noch 12 Tage zu wenn der Mutterschutz Ende Juli begonnen hat.


Vertraglich sind also 22 Tage / Jahr festgelegt?
Da der Mutterschutz mitrechnet, ist die Berechnungsgrundlage (Ende Juli plus 6 plus 8 Wochen) bis Mitte November: also 10,5 Monate.
22:12 x 10,5 =19,25 natürlich minus die U-Tage, die Du bereits in diesem Jahr genommen hattest.

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Anonymer Teilnehmer
12.04.2016 21:51
Oh je , bin ich unwissend. Der Mutterschutz zählt auch mit? Kann ich das irgendwo nachlesen?
Danke
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Oh je , bin ich unwissend. Der Mutterschutz zählt auch mit? Kann ich das irgendwo nachlesen? Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Oh je , bin ich unwissend. Der Mutterschutz zählt auch mit? Kann ich das irgendwo nachlesen?
Danke

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke für eure Antworten. Heißt also bei 22 Arbeitstagen Urlaub stehen mir also noch 12 Tage zu wenn der Mutterschutz Ende Juli begonnen hat.



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