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Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
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Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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Da das die Endabrechnung ist und ich gekündigt habe, gibt es keine weitere Gehaltsabrechnung mehr. Es war immer ein schwieriges Thema, da man dort der Meinung ist, alles wäre mit dem 15 Min. Zeitfenster für Hb abgegolten...
Wie denkt ihr darüber? Ich möchte einfach zeitnah meine Kosten erstattet haben
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Ilva schrieb:
Mich würde eure Meinung interessieren. Im Rahmen meines angestellten Arbeitsverhältnisses habe ich Hausbesuche mit dem eignen PKW gemacht und eine Benzinkostenabrechnung für den Arbeitgeber erstellt. Jetzt heißt es, es muß erst geprüft und kann dann u.U. erst mit der nächsten Gehaltsabrechnung erstattet werden.
Da das die Endabrechnung ist und ich gekündigt habe, gibt es keine weitere Gehaltsabrechnung mehr. Es war immer ein schwieriges Thema, da man dort der Meinung ist, alles wäre mit dem 15 Min. Zeitfenster für Hb abgegolten...
Wie denkt ihr darüber? Ich möchte einfach zeitnah meine Kosten erstattet haben
Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt. Sie soll aber die Kosten abdecken, die dem AN bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit entstehen. Dazu zählt also v.a. die Benzinkosten und ein gewisser Anteil an den sonstigen KFZ Kosten wie z.B. die Kosten die durch die zusätzliche Abnutzung entstehen.
Üblich und m.W. auch durch die Rechtsprechung abgedeckt, sind die abgabenfreien 30 Cent/Km. Wie genau die Km berechnet werden, hängt von den betrieblichen Gepflogenheiten ab, z.B. wo Anfangs- und Endpunkt der HB-Tour ist. Diese Kostenerstattung ist rechtlich einklagbar, wenn alles gut dokumentiert wurde und wie oben geschrieben, man sein eigenes Auto benutzen musste um den Aufträgen zur Durchführung der HB nachkommen zu können (entspr. geplantes "Zeitfenster", kein Dienstauto etc.).
Gruß S.
[bearbeitet am 29.11.13 12:50]
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Letztendlich sollte innerhalb der Praxis geregelt sein wie abgerechnet wird. Auf alle Fälle hast Du Anspruch auf ein Kilometergeld !!!
Liebe Grüße !
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Lamaca schrieb:
Meine Angestellten führen alle ein Fahrtenbuch für ihre Hausbesuche. Die gefahrenen Kilometer werden mit 0,30 € pro Kilometer und damit steuerfrei berechnet. So werden die wirklich gefahrenen Kilometer vergütet. Das Fahrtenbuch ist damit auch Nachweis für die Steuer. Nach Aussage meines Anwaltes ist es allerdings so, dass , wenn der AN von zuhause zum Hausbesuch fährt diese Kilometer nicht verrechnet werden müssen, denn diese Fahrt wird als Fahrt zur Arbeitsstelle (Hausbesuch gilt dann als Arbeitsstelle) eingestuft und die wird nicht gezahlt. Dasselbe gilt für den Weg vom letzten Hausbesuch direkt nach Hause. Fährt er aber von der Praxis aus zum ersten HB, so ist diese Fahrt zu vergüten, ebenso wenn er nach dem HB in die Praxis fährt. :confused:
Letztendlich sollte innerhalb der Praxis geregelt sein wie abgerechnet wird. Auf alle Fälle hast Du Anspruch auf ein Kilometergeld !!!
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wilma734 schrieb:
Hab dazu auch mal eine Frage, gilt für die Entfernung die einfache Fahrt oder der Hin.- und Rückweg? Danke W.
Ist eine Strecke das Zuhause des Mitarbeiters, kann der Arbeitgeber den Heimweg des Mitarbeiters (Wegezeit) abziehen, d.h. es kann dann nur Strecke oder Zeit geltend gemacht werden, wenn der Weg zum HB länger wäre als der normale Heimweg. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Wenn Anfangs-und Endpunkt die Praxis ist, zählen Hin-und Rückfahrt.
Ist eine Strecke das Zuhause des Mitarbeiters, kann der Arbeitgeber den Heimweg des Mitarbeiters (Wegezeit) abziehen, d.h. es kann dann nur Strecke oder Zeit geltend gemacht werden, wenn der Weg zum HB länger wäre als der normale Heimweg. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Ein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten, im Rahmen eines Kilometergeldes, bei vom Arbeitgeber angeordneten Hausbesuchen, die mit dem eigenen KFZ durchgeführt werden mussten, besteht gemäß BGB.
Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt. Sie soll aber die Kosten abdecken, die dem AN bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit entstehen. Dazu zählt also v.a. die Benzinkosten und ein gewisser Anteil an den sonstigen KFZ Kosten wie z.B. die Kosten die durch die zusätzliche Abnutzung entstehen.
Üblich und m.W. auch durch die Rechtsprechung abgedeckt, sind die abgabenfreien 30 Cent/Km. Wie genau die Km berechnet werden, hängt von den betrieblichen Gepflogenheiten ab, z.B. wo Anfangs- und Endpunkt der HB-Tour ist. Diese Kostenerstattung ist rechtlich einklagbar, wenn alles gut dokumentiert wurde und wie oben geschrieben, man sein eigenes Auto benutzen musste um den Aufträgen zur Durchführung der HB nachkommen zu können (entspr. geplantes "Zeitfenster", kein Dienstauto etc.).
Gruß S.
[bearbeitet am 29.11.13 12:50]
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Klauslogo schrieb:
Letzte Gehaltsabrechnungen können auch nachträglich (kostenpflichtig beim Steuerberater) geändert werden... ist also prinzipiell möglich und nix endgültiges...
Sollte eine HB mit dem eigenen PKW durchgeführt werden und der AN verursacht einen Unfall, sogar auch selbst verschuldeten Unfall, haftet mit großer Wahrscheinlichkeit der Auftraggeber also der PI! Im Winter ist das schnell möglich. Möchte man dieses umgehen, muss die KM Pauschale deutlich höher sein als die meist nur gezahlten 0,30€. Mir hat mal ein RA gesagt, das 0,50€ am besser noch 0,60€ pro KM den PI erst aus der Haftung nehmen. Dazu benötigt man aber auch einen wasserdichten Arbeitsvertrag mit der angegebenen, deutlich höheren KM Vergütung. Die andere alternative ist eine Dienstreisekaskoversicherung für die AN. Ich hatte mir das vor Jahren mal ausrechnen lassen und ich sollte dann für 4 HB AN ca. 400,-€ pro Monat zahlen. Tendenz steigend!
Also PI, das kann teuer werden!
Dann lieber Praxis Autos.
MfG
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Wonderwoman schrieb:
LOL... dann hast Du aber ein schlechtes Angebot bekommen. Wir zahlen 140,-- € im Jahr. :blush:
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SNS37 schrieb:
Dienstfahrten mit dem eigenen PKW gibt es bei uns nicht!
Sollte eine HB mit dem eigenen PKW durchgeführt werden und der AN verursacht einen Unfall, sogar auch selbst verschuldeten Unfall, haftet mit großer Wahrscheinlichkeit der Auftraggeber also der PI! Im Winter ist das schnell möglich. Möchte man dieses umgehen, muss die KM Pauschale deutlich höher sein als die meist nur gezahlten 0,30€. Mir hat mal ein RA gesagt, das 0,50€ am besser noch 0,60€ pro KM den PI erst aus der Haftung nehmen. Dazu benötigt man aber auch einen wasserdichten Arbeitsvertrag mit der angegebenen, deutlich höheren KM Vergütung. Die andere alternative ist eine Dienstreisekaskoversicherung für die AN. Ich hatte mir das vor Jahren mal ausrechnen lassen und ich sollte dann für 4 HB AN ca. 400,-€ pro Monat zahlen. Tendenz steigend!
Also PI, das kann teuer werden!
Dann lieber Praxis Autos.
MfG
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