wir suchen Dich, eine/n
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
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möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
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Arbeitsplatz , Flexible
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Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
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manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
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Wir freuen...
Also , ich habe eine Bitte oder ein wichtiges Anliegen an euch.
Und zwar bekomme ich bald meinen Schwerbehindertenausweiss.
Vermutlich mehr als 50 % , .... !!!
Ich arbeite in einer Reha Klinik bin unbefristet eingestellt worden.
Wie muss ich nun vorgehen. Was muss ich sagen , ...
Ich will nichts falsch machen. Will mich aber nun endlich gleich stellen lassen.
Sollte ich den Betriebsrat mit einbeziehen ??? Oder vorher erst mal mit jemanden sprechen ?
Ich danke euch sehr für eure Mühe.
Liebe Grüße,
[bearbeitet am 08.04.14 16:10]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo , ich bin schon lange nicht mehr hier im Forum gewesen.
Also , ich habe eine Bitte oder ein wichtiges Anliegen an euch.
Und zwar bekomme ich bald meinen Schwerbehindertenausweiss.
Vermutlich mehr als 50 % , .... !!!
Ich arbeite in einer Reha Klinik bin unbefristet eingestellt worden.
Wie muss ich nun vorgehen. Was muss ich sagen , ...
Ich will nichts falsch machen. Will mich aber nun endlich gleich stellen lassen.
Sollte ich den Betriebsrat mit einbeziehen ??? Oder vorher erst mal mit jemanden sprechen ?
Ich danke euch sehr für eure Mühe.
Liebe Grüße,
[bearbeitet am 08.04.14 16:10]
Geh in deine Personalabteilung die helfen Dir und leiten alle notwendigen Schritte ein. Du kannst nichts falsch machen da Du ja deine Arbeit wie gewohnt fortsetzen kannst auser das Du etwas mehr Urlaub bekommst ca 5 Tage das steht aber auch alles im im Info Schreiben das Du vom Versorgungsamt in Landau erhalten wirst da kannst Du übrigens auch anrufen und fragen.
Ich selbst bin im Moment 40% hab aber nicht alles angegeben und habe mich damals mit 30% über das Arbeitsamt gleichstellen lassen für die Job suche
da die Betriebe dann die Abgabe einsparen
:blush:
Gruß Irina
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Vielen lieben Danke, ....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was für Abgaben , ... meinst du etwar , ... wenn sie einen Behinderten einstellen, dass sie keine Abgaben mehr zahlen müssen.
Vielen lieben Danke, ....
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Inche schrieb:
Genau wenn eine betimmte % Zahl der Arbeitnehmer ein Behinderung hatt entfällt die Ausgleichsabgabe.
mfg hgb :blush:
[bearbeitet am 08.04.14 17:22]
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hgb schrieb:
nein, sie verringert sich für j e d e n AN der unter SGB IX fällt.
mfg hgb :blush:
[bearbeitet am 08.04.14 17:22]
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Inche schrieb:
Es gibt den VDK die geben Dir alle notwendigen informationen.
Geh in deine Personalabteilung die helfen Dir und leiten alle notwendigen Schritte ein. Du kannst nichts falsch machen da Du ja deine Arbeit wie gewohnt fortsetzen kannst auser das Du etwas mehr Urlaub bekommst ca 5 Tage das steht aber auch alles im im Info Schreiben das Du vom Versorgungsamt in Landau erhalten wirst da kannst Du übrigens auch anrufen und fragen.
Ich selbst bin im Moment 40% hab aber nicht alles angegeben und habe mich damals mit 30% über das Arbeitsamt gleichstellen lassen für die Job suche
da die Betriebe dann die Abgabe einsparen
:blush:
Gruß Irina
Wiebereitsgeschrieben, reicht die Anzeige bei der Pers. Abtlg., die informiert BR / PV und den Vertrauensmann der Schwerbehinderten.
DieneArbeit ändert sich nicht, solange die behinderung dadurch nicht tangiert wird. Wenn es aber der Fallbsein sollte, istder 1. Ansprechpartner der gen. Vetrauensmann.
mfg hgb :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke,.... und wer erfährt von den Diagnosen?
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Inche schrieb:
Niemand
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ähhhh wie niemand? Der Arbeitgeber darf doch fragen und ich muss ehrliche Antwort geben.
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Inche schrieb:
Fragen darf er aber du musst nicht alles angeben aber mann sollte das was den Arbeitsplatz betrifft angeben
Von daher ist die Einbindung des Vetrauensmannes sehr sinnvoll, er / sie unterliegt auch der Schweigepflicht wie BR / PR Mitgliederund kann gezielt beraten bzw. der Pers. Abtlg. Auskunft ohne Diagnosenennung geben.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
im Bescheid steht z. B. das med.Gebiet, auf dem die Diagnosen vorliegen. Dann kann gefragt werden, ob die Behinderung bei der Arbeit beeinträchtigt.
Von daher ist die Einbindung des Vetrauensmannes sehr sinnvoll, er / sie unterliegt auch der Schweigepflicht wie BR / PR Mitgliederund kann gezielt beraten bzw. der Pers. Abtlg. Auskunft ohne Diagnosenennung geben.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
der GdB wird als absolute Zahl angegeben, der AG zahlt bei Beschäftigung weniger Ausgleichsabgabe, muss Dir aber 5 T Urlaub im Jahr mehr gewähren.
Wiebereitsgeschrieben, reicht die Anzeige bei der Pers. Abtlg., die informiert BR / PV und den Vertrauensmann der Schwerbehinderten.
DieneArbeit ändert sich nicht, solange die behinderung dadurch nicht tangiert wird. Wenn es aber der Fallbsein sollte, istder 1. Ansprechpartner der gen. Vetrauensmann.
mfg hgb :wink:
Du darfst, natürlich, von deinen Diagnosen erzählen wem du willst.
Du solltest deinen Arbeitgeber nicht bewusst hinter's Licht führen (andere würden verarschen dazu sagen).
Du darfst deinem Arbeitgeber mitteilen, das du als 50% schwerbehindert giltst.
Du _musst_ deinen Arbeitgeber informieren wenn die dir zugewiesene Aufgabe deine Behinderung tangiert (wenn du z.B. als Rollstuhlfahrer regelmäßig Treppen bewältigen müsstest um deiner Aufgabe gerecht zu werden - entweder bekommst du eine andere Aufgabe oder es muss ein Treppenlift angeschafft werden...). Nicht jede Einschränkung ist so offensichtlich wie Rollstuhl<->Treppe, drum ist dein Arbeitgeber auf deine Hinweise angewiesen...
[bearbeitet am 08.04.14 22:32]
[bearbeitet am 08.04.14 22:33]
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Danke für Hilfestellung
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
also was muss ich den nun genau sagen, ich habe mehere Diagnosen ?
Danke für Hilfestellung
>Von daher ist die Einbindung des Vetrauensmannes sehr sinnvoll, er / sie unterliegt auch der Schweigepflicht wie BR / PR Mitgliederund kann gezielt beraten bzw. der Pers. Abtlg. Auskunft ohne Diagnosenennung geben.<
mfg hgb
:hushed:
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hgb schrieb:
nochmals:
>Von daher ist die Einbindung des Vetrauensmannes sehr sinnvoll, er / sie unterliegt auch der Schweigepflicht wie BR / PR Mitgliederund kann gezielt beraten bzw. der Pers. Abtlg. Auskunft ohne Diagnosenennung geben.<
mfg hgb
:hushed:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
jetzt habe ich es verstanden. Vielen lieben Danke , ..... werde mich mal schlau machen. Hat ja noch Zeit. Der Bescheid müsste bald kommen.
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Papa Alpaka schrieb:
Nein. also ... klar, dein AG darf fragen und du solltest ehrlich sein; du musst aber nicht alle Details verraten...
Du darfst, natürlich, von deinen Diagnosen erzählen wem du willst.
Du solltest deinen Arbeitgeber nicht bewusst hinter's Licht führen (andere würden verarschen dazu sagen).
Du darfst deinem Arbeitgeber mitteilen, das du als 50% schwerbehindert giltst.
Du _musst_ deinen Arbeitgeber informieren wenn die dir zugewiesene Aufgabe deine Behinderung tangiert (wenn du z.B. als Rollstuhlfahrer regelmäßig Treppen bewältigen müsstest um deiner Aufgabe gerecht zu werden - entweder bekommst du eine andere Aufgabe oder es muss ein Treppenlift angeschafft werden...). Nicht jede Einschränkung ist so offensichtlich wie Rollstuhl<->Treppe, drum ist dein Arbeitgeber auf deine Hinweise angewiesen...
[bearbeitet am 08.04.14 22:32]
[bearbeitet am 08.04.14 22:33]
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