Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
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Genug Zeit für die Patienten, gute
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe eine VO der Novitas BKK (a. d. Regelf. + somit genehmigungspflichtig) mit einem Genehmigungsdatum, das nach der 14 Tage Frist zum Beginn der VO liegt. Lt. Abrechnungsstelle (azh) kam diese zurück, da der Behandlungsbeginn zu spät ist. Soweit ich weiß, kann eine solche VO nicht vor Genehmigung (bzw. maßgebend ist das Datum des Faxsendeberichts an die Kasse) begonnen werden. Zählt der Behandlungsbeginn dann nicht erst ab Datum der Genehmigung (bzw. Datum Sendebericht)???
die azh hat richtig gehandelt....den die Gültigkeit der Fristen muß eingehalten werden.
Wenn Du die Genehmigung per Fax sendest, kannst ruhig am nächsten Tag mit der Behandlung anfangen. Wenn dann irgend wann eine Ablehnung erfolgt, muß die KK alle Behandlungen bis zu diesem Tag bezahlen.
Beim Postweg sind 2 Tage "Wartezeit"
Schau mal in den RV, HMR und den Frage u. AntwortKatalog (hier in der Infothek)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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morpheus-06 schrieb:
dazu sollte man seine Verträge und die HMR kennen, dann passieren solche Fehler nicht (Oberlehrermodus off).
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JürgenK schrieb:
Hallo mab,
die azh hat richtig gehandelt....den die Gültigkeit der Fristen muß eingehalten werden.
Wenn Du die Genehmigung per Fax sendest, kannst ruhig am nächsten Tag mit der Behandlung anfangen. Wenn dann irgend wann eine Ablehnung erfolgt, muß die KK alle Behandlungen bis zu diesem Tag bezahlen.
Beim Postweg sind 2 Tage "Wartezeit"
Schau mal in den RV, HMR und den Frage u. AntwortKatalog (hier in der Infothek)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
http://www.physio.de/forum/abrechnung/behandlungsbeginn/8/154548/154551
Gruß eska
[bearbeitet am 17.06.13 06:38]
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eska schrieb:
:tired_face: Im Unterforum "Abrechnung ..." heißt es aber anders:
http://www.physio.de/forum/abrechnung/behandlungsbeginn/8/154548/154551
Gruß eska
[bearbeitet am 17.06.13 06:38]
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