physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Schwarzwald

Über uns
Unser Therapiezentrum in
Baiersbronn bietet seit Jahren
hochwertige Logopädie,
Ergotherapie und Physiotherapie
für Kinder und Erwachsene. Wir
arbeiten modern,
patientenorientiert und legen
großen Wert auf ein herzliches,
wertschätzendes Miteinander.
Wir wachsen – und suchen weitere
engagierte Kolleginnen und
Kollegen.

Deine Aufgaben
• Behandlung von Kindern und/oder
Erwachsenen
• Therapieplanung &
Dokumentation
• Interdisziplinäre Abstimmung
im Team

Was ...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Behandlung am Sonntag oder Feiertag

Neues Thema
Behandlung am Sonntag oder Feiertag
Es gibt 6 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
postri-77
Vor 3 Monaten
Hallo in die Runde,

ich habe von den Kassen eine Kürzung erhalten, weil ein Behandlungsdatum auf einen Sonntag gefallen ist. Die Begründung lautete, dass gemäß § 9 des Arbeitszeitgesetzes eine Behandlung an Sonn- und Feiertagen ohne entsprechende Ausnahme unzulässig sei.

Dazu habe ich Fragen:
Stimmt es tatsächlich, dass ich als Physiotherapeut nicht am Sonntag bzw. Feiertag arbeiten darf?
Gilt dieses Verbot auch für meine Angestellten?
Gibt es eine Möglichkeit, die Kürzung rückgängig zu machen, oder ist die Sache endgültig?

Vielen Dank für eure Erfahrungen und Rückmeldungen!
1

Gefällt mir

Hallo in die Runde, ich habe von den Kassen eine Kürzung erhalten, weil ein Behandlungsdatum auf einen Sonntag gefallen ist. Die Begründung lautete, dass gemäß § 9 des Arbeitszeitgesetzes eine Behandlung an Sonn- und Feiertagen ohne entsprechende Ausnahme unzulässig sei. Dazu habe ich Fragen: Stimmt es tatsächlich, dass ich als Physiotherapeut nicht am Sonntag bzw. Feiertag arbeiten darf? Gilt dieses Verbot auch für meine Angestellten? Gibt es eine Möglichkeit, die Kürzung rückgängig zu machen, oder ist die Sache endgültig? Vielen Dank für eure Erfahrungen und Rückmeldungen!
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
MeFe89
Vor 3 Monaten
Na am wenigsten gilt sie für dich...
Das wurde schon häufiger hier diskutiert, nutz mal die suchfunktion
5

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• ali
• Evemarie Kaiser
• die neue
• Papa Alpaka
Na am wenigsten gilt sie für dich... Das wurde schon häufiger hier diskutiert, nutz mal die suchfunktion
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



MeFe89 schrieb:

Na am wenigsten gilt sie für dich...
Das wurde schon häufiger hier diskutiert, nutz mal die suchfunktion

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@postri-77
Seit wann dürfen AN in Deutschland an Sonn- und Feiertage nicht arbeiten? Was wäre dann mit alle AN die heute arbeiten?

Und für Selbstständigen gilt das Arbeitszeitgesetz ohnehin nicht. Außerdem, was hat das ArbZG mit SGB V zu tun?

Widerspruch und die 40,- € und Verzugszinsen nicht vergessen.😂
12

Gefällt mir

• MikeL
• JürgenK
• ali
• sleeper
• Evemarie Kaiser
• Leni C.
• LogoMijo
• die neue
• Papa Alpaka
• PhysioFit2016
• Foka18
• Gernot Wiedemann
[mention]postri-77[/mention] Seit wann dürfen AN in Deutschland an Sonn- und Feiertage nicht arbeiten? Was wäre dann mit alle AN die heute arbeiten? Und für Selbstständigen gilt das Arbeitszeitgesetz ohnehin nicht. Außerdem, was hat das ArbZG mit SGB V zu tun? Widerspruch und die 40,- € und Verzugszinsen nicht vergessen.😂
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@postri-77
Seit wann dürfen AN in Deutschland an Sonn- und Feiertage nicht arbeiten? Was wäre dann mit alle AN die heute arbeiten?

Und für Selbstständigen gilt das Arbeitszeitgesetz ohnehin nicht. Außerdem, was hat das ArbZG mit SGB V zu tun?

Widerspruch und die 40,- € und Verzugszinsen nicht vergessen.😂

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
Vor 3 Monaten
Welche Kasse probiert das denn?
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
Welche Kasse probiert das denn?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

Welche Kasse probiert das denn?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
Vor 3 Monaten
@ali So eine Absetzung hatte ich vor Jahren schon wegen einem Samstagdatum . Das hat das Abrechenzentrum probiert , ich meine war Davaso . Weiß es nicht mehr so genau . Hab mich dann bei denen gemeldet und gesagt , nur weil sie am Freitag Mittag den Griffel fallen lassen heißt das ja nicht , daß andere Menschen auch Samstags arbeiten . Ist ja schließlich ein Werktag . Habe dann die Absetzung nachbezahlt bekommen .
4

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• ali
• die neue
• Papa Alpaka
[mention]ali[/mention] So eine Absetzung hatte ich vor Jahren schon wegen einem Samstagdatum . Das hat das Abrechenzentrum probiert , ich meine war Davaso . Weiß es nicht mehr so genau . Hab mich dann bei denen gemeldet und gesagt , nur weil sie am Freitag Mittag den Griffel fallen lassen heißt das ja nicht , daß andere Menschen auch Samstags arbeiten . Ist ja schließlich ein Werktag . Habe dann die Absetzung nachbezahlt bekommen .
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Leni C. schrieb:

@ali So eine Absetzung hatte ich vor Jahren schon wegen einem Samstagdatum . Das hat das Abrechenzentrum probiert , ich meine war Davaso . Weiß es nicht mehr so genau . Hab mich dann bei denen gemeldet und gesagt , nur weil sie am Freitag Mittag den Griffel fallen lassen heißt das ja nicht , daß andere Menschen auch Samstags arbeiten . Ist ja schließlich ein Werktag . Habe dann die Absetzung nachbezahlt bekommen .

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
von Anne
Vor 3 Monaten
@Leni C. Wir hatten auch vor x Jahren eine Absetzung wegen Wochenendarbeit. Leider hatten wir es damals so hingenommen.... Heute würde ich es nicht mehr hinnehmen.
3

Gefällt mir

• ali
• Papa Alpaka
• Physiopanda
[mention]Leni C.[/mention] Wir hatten auch vor x Jahren eine Absetzung wegen Wochenendarbeit. Leider hatten wir es damals so hingenommen.... Heute würde ich es nicht mehr hinnehmen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



von Anne schrieb:

@Leni C. Wir hatten auch vor x Jahren eine Absetzung wegen Wochenendarbeit. Leider hatten wir es damals so hingenommen.... Heute würde ich es nicht mehr hinnehmen.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

postri-77 schrieb:

Hallo in die Runde,

ich habe von den Kassen eine Kürzung erhalten, weil ein Behandlungsdatum auf einen Sonntag gefallen ist. Die Begründung lautete, dass gemäß § 9 des Arbeitszeitgesetzes eine Behandlung an Sonn- und Feiertagen ohne entsprechende Ausnahme unzulässig sei.

Dazu habe ich Fragen:
Stimmt es tatsächlich, dass ich als Physiotherapeut nicht am Sonntag bzw. Feiertag arbeiten darf?
Gilt dieses Verbot auch für meine Angestellten?
Gibt es eine Möglichkeit, die Kürzung rückgängig zu machen, oder ist die Sache endgültig?

Vielen Dank für eure Erfahrungen und Rückmeldungen!



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Behandlung am Sonntag oder Feiertag

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns