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360"° GmbH in Ratingen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt als
PHYSIOTHERAPEUT (W/M/D) VOLL- ODER
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DEINE BENEFITS:
- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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Im Januar 2013 hatte ich einen befristeten Minijob angefangen, Ende 31.12.2014.
Mündlich wurde der Vertrag verlängert.
Im Mai diesen Jahres bekam ich einen befristeten Teilzeitvertrag, Beginn 01.05.2016, Ende
30.04.2017.
Ich habe gelesen das eine Befristung nicht möglich ist ,wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor befristet oder unbefristet für den Arbeitgeber tätig war.
Ich hatte ja bis zum neuen Vertrag ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, nur ohne Vertrag.
Ich persönlich möchte mir lieber was anderes suchen.
Im Vertrag steht,dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 30.04.2017 endet, ohne, dass es einer Kündigung bedarf, wenn es nicht vorher ausdrücklich schriftlich verlängert wird.
Meine Frage: Kann ich mich auf den Vertrag berufen und ihn einfach auslaufen lassen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Befristeter Arbeitsvertrag
Im Januar 2013 hatte ich einen befristeten Minijob angefangen, Ende 31.12.2014.
Mündlich wurde der Vertrag verlängert.
Im Mai diesen Jahres bekam ich einen befristeten Teilzeitvertrag, Beginn 01.05.2016, Ende
30.04.2017.
Ich habe gelesen das eine Befristung nicht möglich ist ,wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor befristet oder unbefristet für den Arbeitgeber tätig war.
Ich hatte ja bis zum neuen Vertrag ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, nur ohne Vertrag.
Ich persönlich möchte mir lieber was anderes suchen.
Im Vertrag steht,dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 30.04.2017 endet, ohne, dass es einer Kündigung bedarf, wenn es nicht vorher ausdrücklich schriftlich verlängert wird.
Meine Frage: Kann ich mich auf den Vertrag berufen und ihn einfach auslaufen lassen?
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C. DBO schrieb:
Natürlich. Wenn dass so im Vertrag steht läuft er aus. Einer Verlängerung musst Du ja nicht zustimmen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Befristeten Vertrag liegt in Schriftform vor.Nur als Minijobber wurde er damals mündlich verlängert.
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C. DBO schrieb:
Wenn Du ganz sicher gehen wilst,kündige das Arbeitsverhältnis schriftlich mit Auslaufen des Vertrages und teile mit, dass Du keine weitere Verlängerung möchtest. Das wäre eine professsionelle und gute Beendigung.
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Helmut Fromberger schrieb:
Auch wenn keine Schriftform vorliegt, so war das auch ein Vertrag der durchaus gültig war. Wenn Du wechseln willst, dann lass das auslaufen. aber wenn es hart auf hart kommt, wäre der aktuell befristete nämlich nicht befristet. Genaueres wird Dir aber ein ausgebildeter Jurist sagen können.
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