Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Habe gekündigt und verbringe meinen Resturlaub. Danach bin ich nicht mehr in dieser Praxis angestellt. Ein neuer Mitarbeiter ist da. Falls es Probleme gibt, kann mein (eigendlich Ex-) Arbeitgeber verlangen das ich aus meinen Urlaub kommen und hefen muss?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Habe gekündigt und verbringe meinen Resturlaub. Danach bin ich nicht mehr in dieser Praxis angestellt. Ein neuer Mitarbeiter ist da. Falls es Probleme gibt, kann mein (eigendlich Ex-) Arbeitgeber verlangen das ich aus meinen Urlaub kommen und hefen muss?
Schalte mal ab , .... mache schöne Dinge die dir gut tun
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morpheus-06 schrieb:
Könnte er schon, aber in deinem Fall wird er es nicht tun.
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484 schrieb:
Nein kann er nicht, .... den Urlaub ist dafür da um sich zuerholen. Dann stelle vorsichthalber das Handy aus und gehe nicht ran. Denn das kann er nicht das du verpflichtet bist dann immer erreichbar zu sein.
Schalte mal ab , .... mache schöne Dinge die dir gut tun
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!
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Papa Alpaka schrieb:
Ja, es ist möglich Angestellte aus dem Urlaub zurückzuholen. Beim einarbeiten eines neuen Mitarbeiters ist's aber unwahrscheinlich das ausgerechnet du die Situation ausbügeln sollst (der Laden wird auch ohne dich laufen, keine Angst :))
Ist man bereits im Urlaub, schließt das deutsche Rechtsystem einen Rückruf nahezu komplett aus. Die geschilderte Situation reicht nach meinem Wissen, in keinem Falle, den Urlaub zu unterbrechen, da sie absehbar war. Wenn du aber freiwillig z.B. gegen ein üppiges Honorar, deinen Nachfolger unterstützen möchtest, kann man sich natürlich einigen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Nein, nur wenn der Urlaub noch nicht angetreten wurde, kann in betrieblichen Ausnahmesituationen die Genehmigung widerrufen werden.
Ist man bereits im Urlaub, schließt das deutsche Rechtsystem einen Rückruf nahezu komplett aus. Die geschilderte Situation reicht nach meinem Wissen, in keinem Falle, den Urlaub zu unterbrechen, da sie absehbar war. Wenn du aber freiwillig z.B. gegen ein üppiges Honorar, deinen Nachfolger unterstützen möchtest, kann man sich natürlich einigen. Gruß S.
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