Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist es rein rechtlich möglich das ein Arzt sich in eine Physiotherapie Praxis einmietet und dort ausschließlich Privat Pat behandelt?
Dort stehen auch die Beschränkungen. Dazu gehört, dass eine solche Kombination als "Gemeinschaft" so nicht zulässig ist.
Möglich wäre das nur, wenn die Räumlichkeiten eine Trennung der Physio- und Arztpraxis ermöglichen, es also für die Patienten erkennbar zwei verschiedene Praxen sind. Denkbar wäre eine gemeinsame Nutzung der Warteräume, Toiletten, Rezeption, aber eine räumliche Trennung der Behandlungsräume, 2 Praxisschilder drinnen und draußen, 2 Telefonnummern/AB, unterschiedliche Formulare, Visitenkarten usw.. So läuft es bislang m.W. rechtlich unbeanstandet bei den Physio/HP (Osteopathie) Kombinationen.
Es ist allerdings eine Auslegungssache der Zulassungsbedingungen es so zu machen, ob die Kassen das so in jedem Fall langfristig ohne "Murren" akzeptieren wie bisher, kann niemand garantieren. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Die Zulassungsbedingungen für das Betreiben einer PT-Praxis findet man hier bei physio.de in der Infothek.
Dort stehen auch die Beschränkungen. Dazu gehört, dass eine solche Kombination als "Gemeinschaft" so nicht zulässig ist.
Möglich wäre das nur, wenn die Räumlichkeiten eine Trennung der Physio- und Arztpraxis ermöglichen, es also für die Patienten erkennbar zwei verschiedene Praxen sind. Denkbar wäre eine gemeinsame Nutzung der Warteräume, Toiletten, Rezeption, aber eine räumliche Trennung der Behandlungsräume, 2 Praxisschilder drinnen und draußen, 2 Telefonnummern/AB, unterschiedliche Formulare, Visitenkarten usw.. So läuft es bislang m.W. rechtlich unbeanstandet bei den Physio/HP (Osteopathie) Kombinationen.
Es ist allerdings eine Auslegungssache der Zulassungsbedingungen es so zu machen, ob die Kassen das so in jedem Fall langfristig ohne "Murren" akzeptieren wie bisher, kann niemand garantieren. Gruß S.
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