physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Stuttgart

Du bist Physiotherapeut aus
Leidenschaft und träumst
eigentlich von deiner
Selbstständigkeit…

Aber die aktuellen
Rahmenbedingungen machen es dir
nicht
leicht:
• explodierende Praxismieten in
Stuttgart
• immenser bürokratischer
Aufwand mit den Krankenkassen
• hohes finanzielles Risiko als
Unternehmer bei unsicherer sozial-,
politischer Gesamtlage
• spürbare Kostensteigerungen
durch die
Sozialversicherungssysteme
• zunehmender Fachkräftemangel,
der dich schnell zur O...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Arbeitszeugnis

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Arbeitszeugnis
Es gibt 8 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
22.11.2020 19:19
Wie lange kann ich, nach Ausscheiden aus dem Betrieb, ein Arbeitszeugnis einfordern?
1

Gefällt mir

Wie lange kann ich, nach Ausscheiden aus dem Betrieb, ein Arbeitszeugnis einfordern?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Wie lange kann ich, nach Ausscheiden aus dem Betrieb, ein Arbeitszeugnis einfordern?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mosaik
22.11.2020 19:30
Gesetzlichen Anspruch hat man drei Jahre nach Ausscheiden, wenn nicht im Vertrag oder tariflich etwas anderes gilt.

Viele Grüße
Monika
1

Gefällt mir

Gesetzlichen Anspruch hat man drei Jahre nach Ausscheiden, wenn nicht im Vertrag oder tariflich etwas anderes gilt. Viele Grüße Monika
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
22.11.2020 20:57
Was nur 3 Jahre! Warum so kurz?
1

Gefällt mir

Was nur 3 Jahre! Warum so kurz?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Was nur 3 Jahre! Warum so kurz?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eim
22.11.2020 21:10
Es sollte wohl so sein das was drin steht was dich beurteilt und es ist schon nach 3 Jahren schwierig und warum soll die Zeit noch länger sein???
1

Gefällt mir

Es sollte wohl so sein das was drin steht was dich beurteilt und es ist schon nach 3 Jahren schwierig und warum soll die Zeit noch länger sein???
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



eim schrieb:

Es sollte wohl so sein das was drin steht was dich beurteilt und es ist schon nach 3 Jahren schwierig und warum soll die Zeit noch länger sein???

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
RoFo
22.11.2020 23:52
Anonymer Teilnehmer schrieb am 22.11.2020 20:57:
Was nur 3 Jahre! Warum so kurz?


Wozu noch länger?
Drei Jahre reichen doch wohl, um ein Zeugnis zu fordern!

Warum diese Frist: gugst du Gesetz (Verjährung).
1

Gefällt mir

[zitat][b]Anonymer Teilnehmer schrieb am 22.11.2020 20:57: [/b] Was nur 3 Jahre! Warum so kurz? [/zitat] Wozu noch länger? Drei Jahre reichen doch wohl, um ein Zeugnis zu fordern! Warum diese Frist: gugst du Gesetz (Verjährung).
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



RoFo schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 22.11.2020 20:57:
Was nur 3 Jahre! Warum so kurz?


Wozu noch länger?
Drei Jahre reichen doch wohl, um ein Zeugnis zu fordern!

Warum diese Frist: gugst du Gesetz (Verjährung).

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

mosaik schrieb:

Gesetzlichen Anspruch hat man drei Jahre nach Ausscheiden, wenn nicht im Vertrag oder tariflich etwas anderes gilt.

Viele Grüße
Monika

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Halbtitan
25.11.2020 08:37
Was Anderes ist eine Bestätigung, dass du dort gearbeitet hast.
Das ist kein Arbeitszeugnis aber eben eine Bestätigung, dass du dort gearbeitet hast.
1

Gefällt mir

Was Anderes ist eine Bestätigung, dass du dort gearbeitet hast. Das ist kein Arbeitszeugnis aber eben eine Bestätigung, dass du dort gearbeitet hast.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Halbtitan schrieb:

Was Anderes ist eine Bestätigung, dass du dort gearbeitet hast.
Das ist kein Arbeitszeugnis aber eben eine Bestätigung, dass du dort gearbeitet hast.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mbone
28.11.2020 18:06
Irgendein AT scheint den Novemberblues zu haben oder ihm/ihr fällt vor Langeweile die Decke auf den Kopf

Da stellt man doch gerne mal Fragen um andere zu beschäftigen
1

Gefällt mir

Irgendein AT scheint den Novemberblues zu haben oder ihm/ihr fällt vor Langeweile die Decke auf den Kopf Da stellt man doch gerne mal Fragen um andere zu beschäftigen
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

mbone schrieb:

Irgendein AT scheint den Novemberblues zu haben oder ihm/ihr fällt vor Langeweile die Decke auf den Kopf

Da stellt man doch gerne mal Fragen um andere zu beschäftigen

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Julia Brag
05.01.2021 11:38
Hallo!
JA
Nach drei Jahren des Ausscheidens aus dem Unternehmen haben Sie gesetzliche Rechte, sofern im Vertrag oder Tarifvertrag nichts anderes festgelegt ist.
1

Gefällt mir

Hallo! JA Nach drei Jahren des Ausscheidens aus dem Unternehmen haben Sie gesetzliche Rechte, sofern im Vertrag oder Tarifvertrag nichts anderes festgelegt ist.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Julia Brag schrieb:

Hallo!
JA
Nach drei Jahren des Ausscheidens aus dem Unternehmen haben Sie gesetzliche Rechte, sofern im Vertrag oder Tarifvertrag nichts anderes festgelegt ist.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Arbeitszeugnis

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns