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Arbeitszeitgesetz
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Anonymer Teilnehmer
14.12.2014 22:56
Hallo liebe Kollegen!

Ich arbeite seit über 10 Jahren in einer Physiopraxis und habe meine Arbeitszeiten so eingeteilt, dass ich 3 Tage lang arbeite (9:35 Std.)
und 2 Tage kurz (5 Std.); was bisher Keinen gestört oder Jemand beanstandet hat!

Jetzt haben wir einen neuen Teilhaber in der Praxis der sagt, dass das Arbeitszeitgesetz sagt dass wir nur 8 Std. am Tag ohne die Pause mitgerechnet arbeiten dürfen; ist das richtig?!

Wir Vollzeitkräfte finden die bisherige Regelung (3 lange Tage, 2 kurze Tage) prima!!


Gruss aus Niedersachsen, Dora.
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Hallo liebe Kollegen! Ich arbeite seit über 10 Jahren in einer Physiopraxis und habe meine Arbeitszeiten so eingeteilt, dass ich 3 Tage lang arbeite (9:35 Std.) und 2 Tage kurz (5 Std.); was bisher Keinen gestört oder Jemand beanstandet hat! Jetzt haben wir einen neuen Teilhaber in der Praxis der sagt, dass das Arbeitszeitgesetz sagt dass wir nur 8 Std. am Tag ohne die Pause mitgerechnet arbeiten dürfen; ist das richtig?! Wir Vollzeitkräfte finden die bisherige Regelung (3 lange Tage, 2 kurze Tage) prima!! Gruss aus Niedersachsen, Dora.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo liebe Kollegen!

Ich arbeite seit über 10 Jahren in einer Physiopraxis und habe meine Arbeitszeiten so eingeteilt, dass ich 3 Tage lang arbeite (9:35 Std.)
und 2 Tage kurz (5 Std.); was bisher Keinen gestört oder Jemand beanstandet hat!

Jetzt haben wir einen neuen Teilhaber in der Praxis der sagt, dass das Arbeitszeitgesetz sagt dass wir nur 8 Std. am Tag ohne die Pause mitgerechnet arbeiten dürfen; ist das richtig?!

Wir Vollzeitkräfte finden die bisherige Regelung (3 lange Tage, 2 kurze Tage) prima!!


Gruss aus Niedersachsen, Dora.

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limone
14.12.2014 23:04
10 Stunden pro Tag reine Arbeitszeit ist die Grenze!

Bei euch also ok.

LG :blush:
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• Dorina1
10 Stunden pro Tag reine Arbeitszeit ist die Grenze! Bei euch also ok. LG :blush:
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limone schrieb:

10 Stunden pro Tag reine Arbeitszeit ist die Grenze!

Bei euch also ok.

LG :blush:

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Papa Alpaka
14.12.2014 23:47
Nur damit ich's ausdrücklich empfohlen habe: Einem neuen Teilhaber der dazu noch etwas zu sagen hat würde ich nicht zu schnell mit Recht und Gesetz kommen. Das könnte einem die weiteren Jahre in der Praxis vermiesen und verkürzen ;)

In der ersten Runde würde ich freundlich bestätigen das diese Arbeitszeitverteilung so von dir gewünscht ist, zumindest von deiner Seite aus also kein Ärger kommen wird. In einem größeren Betrieb in dem ich mit "Gefahrstoffen" tätig war (im ebenfalls selbstgewählten und vom AG geduldeten Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz) ging allerdings das Gerücht um die BG hätte im Schadensfall ggf. ein Auge darauf ob maximale Arbeits- und minimale Pausenzeiten eingehalten wurden.

Gleichzeitig wäre ein Blick ins Arbeitszeitgesetz sinnvoll um besser argumentieren zu können: ArbZG - Arbeitszeitgesetz

ArbZG:

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
[...]
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, [...] um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
[...]
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• ursula417
Nur damit ich's ausdrücklich empfohlen habe: Einem neuen Teilhaber der dazu noch etwas zu sagen hat würde ich nicht zu schnell mit Recht und Gesetz kommen. Das könnte einem die weiteren Jahre in der Praxis vermiesen und verkürzen ;) In der ersten Runde würde ich freundlich bestätigen das diese Arbeitszeitverteilung so von dir gewünscht ist, zumindest von deiner Seite aus also kein Ärger kommen wird. In einem größeren Betrieb in dem ich mit "Gefahrstoffen" tätig war (im ebenfalls selbstgewählten und vom AG geduldeten Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz) ging allerdings das Gerücht um die BG hätte im Schadensfall ggf. ein Auge darauf ob maximale Arbeits- und minimale Pausenzeiten eingehalten wurden. Gleichzeitig wäre ein Blick ins Arbeitszeitgesetz sinnvoll um besser argumentieren zu können: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html [zitat]ArbZG: [b]§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer[/b] Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. [...] [b]§ 5 Ruhezeit[/b] (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, [...] um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. (3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden. [...][/zitat]
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Papa Alpaka schrieb:

Nur damit ich's ausdrücklich empfohlen habe: Einem neuen Teilhaber der dazu noch etwas zu sagen hat würde ich nicht zu schnell mit Recht und Gesetz kommen. Das könnte einem die weiteren Jahre in der Praxis vermiesen und verkürzen ;)

In der ersten Runde würde ich freundlich bestätigen das diese Arbeitszeitverteilung so von dir gewünscht ist, zumindest von deiner Seite aus also kein Ärger kommen wird. In einem größeren Betrieb in dem ich mit "Gefahrstoffen" tätig war (im ebenfalls selbstgewählten und vom AG geduldeten Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz) ging allerdings das Gerücht um die BG hätte im Schadensfall ggf. ein Auge darauf ob maximale Arbeits- und minimale Pausenzeiten eingehalten wurden.

Gleichzeitig wäre ein Blick ins Arbeitszeitgesetz sinnvoll um besser argumentieren zu können: ArbZG - Arbeitszeitgesetz

ArbZG:

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
[...]
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, [...] um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
[...]

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Wonderwoman
15.12.2014 00:44
Der Teilhaber hat keine Ahnung. Die 10 Stunden von Limone sind korrekt. Pausen dabei beachten.
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• Dorina1
• Nora Weber
• Papa Alpaka
• Tempelritter
Der Teilhaber hat keine Ahnung. Die 10 Stunden von Limone sind korrekt. Pausen dabei beachten.
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ursula417
16.12.2014 09:17
Im Durchschnitt acht - aber nicht mehr als zehn
.......Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten dürfen grundsätzlich höchstens 8 std pro Werktag arbeiten.

In vielen Unternehmen jedoch ist an manchen Tagen mehr zu tun und an anderen weniger. Das Arbeitszeitgesetz hat nichts dagegen, dass die Arbeitszeit auf bis zu 10 h verlängert wird - unter einer wichtigen Voraussetzung: Die über 8 h hinausgehende Arbeitszeit muss ausgeglichen werden. Und zwar nicht irgendwann, sondern innerhalb der nächsten 6 Monate. Im Durchschnitt darf niemand innerhalb von 6 Kalendermonaten länger als 8 h pro Werktag arbeiten.
Zitat aus dem Heft: "das Arbeitszeitgesetz von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales S. 11"
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Im Durchschnitt acht - aber nicht mehr als zehn .......Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten dürfen grundsätzlich höchstens 8 std pro Werktag arbeiten. In vielen Unternehmen jedoch ist an manchen Tagen mehr zu tun und an anderen weniger. Das Arbeitszeitgesetz hat nichts dagegen, dass die Arbeitszeit auf bis zu 10 h verlängert wird - unter einer wichtigen Voraussetzung: Die über 8 h hinausgehende Arbeitszeit muss ausgeglichen werden. Und zwar nicht irgendwann, sondern innerhalb der nächsten 6 Monate. Im Durchschnitt darf niemand innerhalb von 6 Kalendermonaten länger als 8 h pro Werktag arbeiten. Zitat aus dem Heft: "das Arbeitszeitgesetz von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales S. 11"
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ursula417 schrieb:

Im Durchschnitt acht - aber nicht mehr als zehn
.......Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten dürfen grundsätzlich höchstens 8 std pro Werktag arbeiten.

In vielen Unternehmen jedoch ist an manchen Tagen mehr zu tun und an anderen weniger. Das Arbeitszeitgesetz hat nichts dagegen, dass die Arbeitszeit auf bis zu 10 h verlängert wird - unter einer wichtigen Voraussetzung: Die über 8 h hinausgehende Arbeitszeit muss ausgeglichen werden. Und zwar nicht irgendwann, sondern innerhalb der nächsten 6 Monate. Im Durchschnitt darf niemand innerhalb von 6 Kalendermonaten länger als 8 h pro Werktag arbeiten.
Zitat aus dem Heft: "das Arbeitszeitgesetz von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales S. 11"

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Wonderwoman
16.12.2014 11:23
Nun Ursula... wenn Du für meine Antwort ein nicht-hilfreich gibst, dann kannst Du sicherlich auch erklären, was genau an dieser nicht hilfreich ist. Zumal die Antwort korrekt ist.
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Nun Ursula... wenn Du für meine Antwort ein nicht-hilfreich gibst, dann kannst Du sicherlich auch erklären, was genau an dieser nicht hilfreich ist. Zumal die Antwort korrekt ist.
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Wonderwoman schrieb:

Nun Ursula... wenn Du für meine Antwort ein nicht-hilfreich gibst, dann kannst Du sicherlich auch erklären, was genau an dieser nicht hilfreich ist. Zumal die Antwort korrekt ist.

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Nora Weber
16.12.2014 11:30
ursula417 schrieb am 16.12.14 09:17:
Im Durchschnitt acht - aber nicht mehr als zehn
.......Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten dürfen grundsätzlich höchstens 8 std pro Werktag arbeiten. [...]


Was soll dass denn heißen? Wenn "Arbeiter" und "Angestellte" ausgenommen werden, für wen sollte das Arbeitszeitgesetz dann gelten?

Seit 2001 wird rechtlich zwischen den Arbeitern und Angestellten nicht mehr unterschieden und sie werden als Arbeitnehmer bezeichnet. Und für alle "normalen" Arbeitnehmer gilt eben, dass ein Werktag bis zu 10 Stunden haben darf, wenn auf lange Sicht nicht mehr als 48 Wochenstunden gearbeitet wird. Und dies liegt ja wohl hier im angefragten Thread bei fast genau der Hälfte der zulässigen Stundenzahl.

Gruß
Nora
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[zitat]ursula417 schrieb am 16.12.14 09:17: Im Durchschnitt acht - aber nicht mehr als zehn .......Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten dürfen grundsätzlich höchstens 8 std pro Werktag arbeiten. [...][/zitat] Was soll dass denn heißen? Wenn "Arbeiter" und "Angestellte" ausgenommen werden, für wen sollte das Arbeitszeitgesetz dann gelten? Seit 2001 wird rechtlich zwischen den Arbeitern und Angestellten nicht mehr unterschieden und sie werden als Arbeitnehmer bezeichnet. Und für alle "normalen" Arbeitnehmer gilt eben, dass ein Werktag bis zu 10 Stunden haben darf, wenn auf lange Sicht nicht mehr als 48 Wochenstunden gearbeitet wird. Und dies liegt ja wohl hier im angefragten Thread bei fast genau der Hälfte der zulässigen Stundenzahl. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

ursula417 schrieb am 16.12.14 09:17:
Im Durchschnitt acht - aber nicht mehr als zehn
.......Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten dürfen grundsätzlich höchstens 8 std pro Werktag arbeiten. [...]


Was soll dass denn heißen? Wenn "Arbeiter" und "Angestellte" ausgenommen werden, für wen sollte das Arbeitszeitgesetz dann gelten?

Seit 2001 wird rechtlich zwischen den Arbeitern und Angestellten nicht mehr unterschieden und sie werden als Arbeitnehmer bezeichnet. Und für alle "normalen" Arbeitnehmer gilt eben, dass ein Werktag bis zu 10 Stunden haben darf, wenn auf lange Sicht nicht mehr als 48 Wochenstunden gearbeitet wird. Und dies liegt ja wohl hier im angefragten Thread bei fast genau der Hälfte der zulässigen Stundenzahl.

Gruß
Nora

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ursula417
16.12.2014 14:22
Liebe Wonderwoman,
ich finde es nicht hilfreich, wenn man behauptet, dass ein anderer Teilnehmer keine Ahnung hat.
Liebe Grüße
Ursula
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Liebe Wonderwoman, ich finde es nicht hilfreich, wenn man behauptet, dass ein anderer Teilnehmer keine Ahnung hat. Liebe Grüße Ursula
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ursula417 schrieb:

Liebe Wonderwoman,
ich finde es nicht hilfreich, wenn man behauptet, dass ein anderer Teilnehmer keine Ahnung hat.
Liebe Grüße
Ursula

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ursula417
16.12.2014 14:32
Nora Weber schrieb am 16.12.14 11:30:
ursula417 schrieb am 16.12.14 09:17:
Im Durchschnitt acht - aber nicht mehr als zehn
.......Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten dürfen grundsätzlich höchstens 8 std pro Werktag arbeiten. [...]


Was soll dass denn heißen? Wenn "Arbeiter" und "Angestellte" ausgenommen werden, für wen sollte das Arbeitszeitgesetz dann gelten?

Seit 2001 wird rechtlich zwischen den Arbeitern und Angestellten nicht mehr unterschieden und sie werden als Arbeitnehmer bezeichnet. Und für alle "normalen" Arbeitnehmer gilt eben, dass ein Werktag bis zu 10 Stunden haben darf, wenn auf lange Sicht nicht mehr als 48 Wochenstunden gearbeitet wird. Und dies liegt ja wohl hier im angefragten Thread bei fast genau der Hälfte der zulässigen Stundenzahl.

Gruß
Nora


Liebe Nora,
wenn du meinen Beitrag genauer liest, wirst du feststellen, dass es sich um ein Zitat handelt. Wenn dir diese Formulierung nicht zusagt, beschwere dich bitte beim Bundesminesterium für Arbeit und Soziales.
Liebe Grüße
Ursula
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[zitat]Nora Weber schrieb am 16.12.14 11:30: [zitat]ursula417 schrieb am 16.12.14 09:17: Im Durchschnitt acht - aber nicht mehr als zehn .......Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten dürfen grundsätzlich höchstens 8 std pro Werktag arbeiten. [...][/zitat] Was soll dass denn heißen? Wenn "Arbeiter" und "Angestellte" ausgenommen werden, für wen sollte das Arbeitszeitgesetz dann gelten? Seit 2001 wird rechtlich zwischen den Arbeitern und Angestellten nicht mehr unterschieden und sie werden als Arbeitnehmer bezeichnet. Und für alle "normalen" Arbeitnehmer gilt eben, dass ein Werktag bis zu 10 Stunden haben darf, wenn auf lange Sicht nicht mehr als 48 Wochenstunden gearbeitet wird. Und dies liegt ja wohl hier im angefragten Thread bei fast genau der Hälfte der zulässigen Stundenzahl. Gruß Nora[/zitat] Liebe Nora, wenn du meinen Beitrag genauer liest, wirst du feststellen, dass es sich um ein Zitat handelt. Wenn dir diese Formulierung nicht zusagt, beschwere dich bitte beim Bundesminesterium für Arbeit und Soziales. Liebe Grüße Ursula
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ursula417 schrieb:

Nora Weber schrieb am 16.12.14 11:30:
ursula417 schrieb am 16.12.14 09:17:
Im Durchschnitt acht - aber nicht mehr als zehn
.......Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten dürfen grundsätzlich höchstens 8 std pro Werktag arbeiten. [...]


Was soll dass denn heißen? Wenn "Arbeiter" und "Angestellte" ausgenommen werden, für wen sollte das Arbeitszeitgesetz dann gelten?

Seit 2001 wird rechtlich zwischen den Arbeitern und Angestellten nicht mehr unterschieden und sie werden als Arbeitnehmer bezeichnet. Und für alle "normalen" Arbeitnehmer gilt eben, dass ein Werktag bis zu 10 Stunden haben darf, wenn auf lange Sicht nicht mehr als 48 Wochenstunden gearbeitet wird. Und dies liegt ja wohl hier im angefragten Thread bei fast genau der Hälfte der zulässigen Stundenzahl.

Gruß
Nora


Liebe Nora,
wenn du meinen Beitrag genauer liest, wirst du feststellen, dass es sich um ein Zitat handelt. Wenn dir diese Formulierung nicht zusagt, beschwere dich bitte beim Bundesminesterium für Arbeit und Soziales.
Liebe Grüße
Ursula

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Wonderwoman
16.12.2014 14:40
Leider eine schwache Antwort... es ist hier nicht der Teilnehmer, sondern der falsche Informant gemeint gewesen.
Ich muss hier leider entgegnen, dass sorgfältiges Lesen hilfreich ist. :point_up:
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• Nora Weber
• Papa Alpaka
Leider eine schwache Antwort... es ist hier nicht der Teilnehmer, sondern der falsche Informant gemeint gewesen. Ich muss hier leider entgegnen, dass sorgfältiges Lesen hilfreich ist. :point_up:
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Wonderwoman schrieb:

Leider eine schwache Antwort... es ist hier nicht der Teilnehmer, sondern der falsche Informant gemeint gewesen.
Ich muss hier leider entgegnen, dass sorgfältiges Lesen hilfreich ist. :point_up:

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ursula417
16.12.2014 15:07
Wonderwoman schrieb am 16.12.14 14:40:
Leider eine schwache Antwort... :point_up:



Schon wieder eine Wertung.
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[zitat]Wonderwoman schrieb am 16.12.14 14:40: Leider eine schwache Antwort... :point_up:[/zitat] Schon wieder eine Wertung.
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ursula417 schrieb:

Wonderwoman schrieb am 16.12.14 14:40:
Leider eine schwache Antwort... :point_up:



Schon wieder eine Wertung.

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Inche
16.12.2014 16:09
Hier die Gestztes Texte Quelle ArbG Beck Texte
54. Arbeitszeitgestze(ArbZG)
Zweiter Abschnitt.Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
§3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden
§7 1 abweichend von §3
a) Die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in der Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt
b) einen anderen Ausgleichszeitruam festzulegen
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Hier die Gestztes Texte Quelle ArbG Beck Texte 54. Arbeitszeitgestze(ArbZG) Zweiter Abschnitt.Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten §3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden §7 1 abweichend von §3 a) Die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in der Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt b) einen anderen Ausgleichszeitruam festzulegen
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Inche schrieb:

Hier die Gestztes Texte Quelle ArbG Beck Texte
54. Arbeitszeitgestze(ArbZG)
Zweiter Abschnitt.Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
§3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden
§7 1 abweichend von §3
a) Die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in der Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt
b) einen anderen Ausgleichszeitruam festzulegen

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Wonderwoman
16.12.2014 16:51
LIebe Ursula,

so wie Du mit "nicht-hilfreich". Nur mit dem Unterschied, dass Deine Wertung falsch ist.
Interessant, dass Du hier mit zweierlei Maß misst.
Alles was Du machst, dass ist in Ordnung... und wenn es wer anderes macht, dann "ohohoh... wie böse hier alle sind".

Und wieder... schwache Antwort. :point_up:
Aber vermutlich ist es zu beschwerlich, Deine WERTUNG zu erklären.
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• frank230
• 484
LIebe Ursula, so wie Du mit "nicht-hilfreich". Nur mit dem Unterschied, dass Deine Wertung falsch ist. Interessant, dass Du hier mit zweierlei Maß misst. Alles was Du machst, dass ist in Ordnung... und wenn es wer anderes macht, dann "ohohoh... wie böse hier alle sind". Und wieder... schwache Antwort. :point_up: Aber vermutlich ist es zu beschwerlich, Deine WERTUNG zu erklären.
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Wonderwoman schrieb:

LIebe Ursula,

so wie Du mit "nicht-hilfreich". Nur mit dem Unterschied, dass Deine Wertung falsch ist.
Interessant, dass Du hier mit zweierlei Maß misst.
Alles was Du machst, dass ist in Ordnung... und wenn es wer anderes macht, dann "ohohoh... wie böse hier alle sind".

Und wieder... schwache Antwort. :point_up:
Aber vermutlich ist es zu beschwerlich, Deine WERTUNG zu erklären.

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ursula417
16.12.2014 17:13
1. Maße ich mir nicht an, zu sagen dass die Äußerung eines anderen falsch ist.
2. Habe ich nie geschrieben, dass hier "alle böse" sind.
3. Sage ich nicht, dass alles was ich tue richtig ist.
4. Habe ich bereits meine Wertung erklärt, auch wenn ich es nicht musste.
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1. Maße ich mir nicht an, zu sagen dass die Äußerung eines anderen falsch ist. 2. Habe ich nie geschrieben, dass hier "alle böse" sind. 3. Sage ich nicht, dass alles was ich tue richtig ist. 4. Habe ich bereits meine Wertung erklärt, auch wenn ich es nicht musste.
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ursula417 schrieb:

1. Maße ich mir nicht an, zu sagen dass die Äußerung eines anderen falsch ist.
2. Habe ich nie geschrieben, dass hier "alle böse" sind.
3. Sage ich nicht, dass alles was ich tue richtig ist.
4. Habe ich bereits meine Wertung erklärt, auch wenn ich es nicht musste.

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Papa Alpaka
17.12.2014 03:30
Nora Weber schrieb am 16.12.14 11:30:
ursula417 schrieb am 16.12.14 09:17:
Im Durchschnitt acht - aber nicht mehr als zehn
.......Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten dürfen grundsätzlich höchstens 8 std pro Werktag arbeiten. [...]


Was soll dass denn heißen? Wenn "Arbeiter" und "Angestellte" ausgenommen werden, für wen sollte das Arbeitszeitgesetz dann gelten?

Seit 2001 wird rechtlich zwischen den Arbeitern und Angestellten nicht mehr unterschieden und sie werden als Arbeitnehmer bezeichnet. Und für alle "normalen" Arbeitnehmer gilt eben, dass ein Werktag bis zu 10 Stunden haben darf, wenn auf lange Sicht nicht mehr als 48 Wochenstunden gearbeitet wird. Und dies liegt ja wohl hier im angefragten Thread bei fast genau der Hälfte der zulässigen Stundenzahl.

Gruß
Nora



Ist's Zeit für den Mittagskaffee gewesen ? ;)

Ein großes Problem der alle-ausdrücklich-nennen-Politik ist das die Inhalte schwerer verständlich werden - "Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und Angestelltinnen sowie zur Berufsbildung Beschäftigte" beinhaltet eben ausdrücklich "Arbeiter und Angestellte".

Für diese gilt das ein Werktag regelmäßig bis zu 10 Arbeitsstunden haben darf wenn auf lange Sicht 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§3 ArbZG).

-----

Ursula und Wonderwoman, Weihnachten ist bald vorüber und dann wird alles wieder gut - hört auf euch zu streiten :)
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• dhammann1
• JHE
• ursula417
[zitat]Nora Weber schrieb am 16.12.14 11:30: [zitat]ursula417 schrieb am 16.12.14 09:17: Im Durchschnitt acht - aber nicht mehr als zehn .......Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten dürfen grundsätzlich höchstens 8 std pro Werktag arbeiten. [...][/zitat] Was soll dass denn heißen? Wenn "Arbeiter" und "Angestellte" ausgenommen werden, für wen sollte das Arbeitszeitgesetz dann gelten? Seit 2001 wird rechtlich zwischen den Arbeitern und Angestellten nicht mehr unterschieden und sie werden als Arbeitnehmer bezeichnet. Und für alle "normalen" Arbeitnehmer gilt eben, dass ein Werktag bis zu 10 Stunden haben darf, wenn auf lange Sicht nicht mehr als 48 Wochenstunden gearbeitet wird. Und dies liegt ja wohl hier im angefragten Thread bei fast genau der Hälfte der zulässigen Stundenzahl. Gruß Nora[/zitat] Ist's Zeit für den Mittagskaffee gewesen ? ;) Ein großes Problem der alle-ausdrücklich-nennen-Politik ist das die Inhalte schwerer verständlich werden - "Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und Angestelltinnen sowie zur Berufsbildung Beschäftigte" beinhaltet eben ausdrücklich "Arbeiter und Angestellte". Für diese gilt das ein Werktag regelmäßig bis zu 10 Arbeitsstunden haben darf wenn auf lange Sicht 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§3 ArbZG). ----- Ursula und Wonderwoman, Weihnachten ist bald vorüber und dann wird alles wieder gut - hört auf euch zu streiten :)
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Papa Alpaka schrieb:

Nora Weber schrieb am 16.12.14 11:30:
ursula417 schrieb am 16.12.14 09:17:
Im Durchschnitt acht - aber nicht mehr als zehn
.......Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten dürfen grundsätzlich höchstens 8 std pro Werktag arbeiten. [...]


Was soll dass denn heißen? Wenn "Arbeiter" und "Angestellte" ausgenommen werden, für wen sollte das Arbeitszeitgesetz dann gelten?

Seit 2001 wird rechtlich zwischen den Arbeitern und Angestellten nicht mehr unterschieden und sie werden als Arbeitnehmer bezeichnet. Und für alle "normalen" Arbeitnehmer gilt eben, dass ein Werktag bis zu 10 Stunden haben darf, wenn auf lange Sicht nicht mehr als 48 Wochenstunden gearbeitet wird. Und dies liegt ja wohl hier im angefragten Thread bei fast genau der Hälfte der zulässigen Stundenzahl.

Gruß
Nora



Ist's Zeit für den Mittagskaffee gewesen ? ;)

Ein großes Problem der alle-ausdrücklich-nennen-Politik ist das die Inhalte schwerer verständlich werden - "Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und Angestelltinnen sowie zur Berufsbildung Beschäftigte" beinhaltet eben ausdrücklich "Arbeiter und Angestellte".

Für diese gilt das ein Werktag regelmäßig bis zu 10 Arbeitsstunden haben darf wenn auf lange Sicht 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§3 ArbZG).

-----

Ursula und Wonderwoman, Weihnachten ist bald vorüber und dann wird alles wieder gut - hört auf euch zu streiten :)

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JHE
17.12.2014 11:02
Hallo Papa Alpaka,

Na, da bin ich mal gespannt, ob das jetzt endgültig angekommen ist oder ob im "Kindergarten der Amazonen" weiter gestritten wird. :yum:

@AT
Deine Regelung ist einwandfrei, unsere PTs handhaben es ebenso. Der zeitliche Ausgleich wird bei uns über ein Zeitkonto verwaltet, das mindestens alle 6 Monate wieder auf Null ausgeglichen werden muss - haben wir in den Verträgen so vereinbart.

Frag doch den neuen Teilhaber einmal nach seinen Gründen, warum er eine andere Regelung wünscht. Im Gespräch kannst du ihn dann ja so nebenbei auf die rechtliche Zulässigkeit deiner Zeitregelung aufmerksam machen. Good Luck!
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Hallo Papa Alpaka, Na, da bin ich mal gespannt, ob das jetzt endgültig angekommen ist oder ob im "Kindergarten der Amazonen" weiter gestritten wird. :yum: @AT Deine Regelung ist einwandfrei, unsere PTs handhaben es ebenso. Der zeitliche Ausgleich wird bei uns über ein Zeitkonto verwaltet, das mindestens alle 6 Monate wieder auf Null ausgeglichen werden muss - haben wir in den Verträgen so vereinbart. Frag doch den neuen Teilhaber einmal nach seinen Gründen, warum er eine andere Regelung wünscht. Im Gespräch kannst du ihn dann ja so nebenbei auf die rechtliche Zulässigkeit deiner Zeitregelung aufmerksam machen. Good Luck!
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JHE schrieb:

Hallo Papa Alpaka,

Na, da bin ich mal gespannt, ob das jetzt endgültig angekommen ist oder ob im "Kindergarten der Amazonen" weiter gestritten wird. :yum:

@AT
Deine Regelung ist einwandfrei, unsere PTs handhaben es ebenso. Der zeitliche Ausgleich wird bei uns über ein Zeitkonto verwaltet, das mindestens alle 6 Monate wieder auf Null ausgeglichen werden muss - haben wir in den Verträgen so vereinbart.

Frag doch den neuen Teilhaber einmal nach seinen Gründen, warum er eine andere Regelung wünscht. Im Gespräch kannst du ihn dann ja so nebenbei auf die rechtliche Zulässigkeit deiner Zeitregelung aufmerksam machen. Good Luck!

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Nora Weber
17.12.2014 13:34
Die Frage galt nicht der Geschlechtsneutralität, sondern der ursprünglichen Aussage, dass für Arbeiter und Angestellte grundsätzlich eine Maximalarbeitszeit von 8 Stunden gelten würde.
Aber im Ergebnis sind wir uns ja nun alle einig und die Ausgangsfrage ist geklärt! :sunglasses:

Gruß
Nora
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• Papa Alpaka
• ursula417
Die Frage galt nicht der Geschlechtsneutralität, sondern der ursprünglichen Aussage, dass für Arbeiter und Angestellte grundsätzlich eine Maximalarbeitszeit von 8 Stunden gelten würde. Aber im Ergebnis sind wir uns ja nun alle einig und die Ausgangsfrage ist geklärt! :sunglasses: Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Die Frage galt nicht der Geschlechtsneutralität, sondern der ursprünglichen Aussage, dass für Arbeiter und Angestellte grundsätzlich eine Maximalarbeitszeit von 8 Stunden gelten würde.
Aber im Ergebnis sind wir uns ja nun alle einig und die Ausgangsfrage ist geklärt! :sunglasses:

Gruß
Nora

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ursula417
17.12.2014 14:16
Jepp, und das ist die Hauptsache.
:blush:
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ursula417 schrieb:

Jepp, und das ist die Hauptsache.
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Wonderwoman schrieb:

Der Teilhaber hat keine Ahnung. Die 10 Stunden von Limone sind korrekt. Pausen dabei beachten.



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