Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
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ich arbeite nebenbei in einer praxis und werde nach stunden bezahlt im rahmen von 450€
ich stelle meine arbeitskraft zweimal die woche von 15.00uhr bis 18.00uhr zur verfügung
wie seht ihr das: erster pat sagt ab oder letzter pat sagt ab, komme ich dann später bzw. gehe früher,
ohne bezahlt zu werden ? ich habe ja extra die zeit für die praxis frei gehalten :tired_face:
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duokopf schrieb:
hallo zusammen,
ich arbeite nebenbei in einer praxis und werde nach stunden bezahlt im rahmen von 450€
ich stelle meine arbeitskraft zweimal die woche von 15.00uhr bis 18.00uhr zur verfügung
wie seht ihr das: erster pat sagt ab oder letzter pat sagt ab, komme ich dann später bzw. gehe früher,
ohne bezahlt zu werden ? ich habe ja extra die zeit für die praxis frei gehalten :tired_face:
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Wonderwoman schrieb:
Normalerweise geht das nicht zu Deinen Lasten. Ausnahme ist, wenn Du in dieser Zeit Überstunden abbummelst.
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LG :wink:
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limone schrieb:
Richtig. Aber wenn du es bezahlt bzw angerechnet bekommen willst, musst du zumindest in der Praxis bleiben. Dort irgendetwas anderes machen oder den anderen bei der Arbeit zuschauen. Falls der AG dich dann nach Hause schickt, geht es nicht von deinen Üstunden weg, weil Wunsch des AG und Annahmeverzug. Wenn du aber gerne = aus freien Stücken gehst: => Überstundenabbau.
LG :wink:
Jaja... jetzt kommen gleich alle Besserwisser aus den Löchern und werfen mir vor, dass ich gleich sofort kündige oder dazu rate. Hier empfehle ich mal zwischen den Zeilen zu lesen. :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
Und wenn Du renitent keine Überstunden abbauen willst, dann bald Kündigung, weil zu unflexibel. Es ist also immer ein zweischneidiges Schwert.
Jaja... jetzt kommen gleich alle Besserwisser aus den Löchern und werfen mir vor, dass ich gleich sofort kündige oder dazu rate. Hier empfehle ich mal zwischen den Zeilen zu lesen. :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Illdisposed schrieb:
Genau. Du bist um 15 Uhr anwesend und gehst um 18 Uhr. Das heisst, dass du 3 Stunden bezahlt bekommst. Wenn du allerdings eher gehst oder später kommst, dann wird das abgezogen. D.h. wenn du als Arbeitnehmer selbst über die Entstehung der Minusstunden entscheiden kannst. Wie z.B. Überstunden abbauen willst, wie es Wonderwoman bereits gesagt hat. Arbeitsmangel und Ausfälle sind Arbeitgeberrisiko und nicht dir anzulasten
handelt es sich denn um "Arbeit auf Abruf" oder wurde eine regelmäßiges Arbeitsaufkommen von 6 hrs wöchentlich im Arbeitsvertrag festgehalten?
Im Falle von Arbeit auf Abruf gilt ohnehin folgendes:
TzBfG - Einzelnorm
Es wären dann also ohnehin 3 hrs zu zahlen, unabhängig davon, ob du überhaupt diese Zeit in der Praxis vollständig verbringst ....
Grundsätzlich hast du natürlich die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere teilzeitbeschäftigte AN auch, von daher funktioniert nur nach Stunden zu zahlen natürlich nicht ... das Arbeitgeberrisiko kann nicht so einfach auf den AN übertragen werden. Wenn ihr euch nicht streiten wollt, so denkt über ein Stundenkonto in einem vertretbaren Rahmen nach (Anzahl der Stunden und Ausgleichszeitraum), was aber den Ag natürlich nicht davon entbindet, die Stunden gemäß Arbeitsvertrag zu zahlen ... der Arbeitsanfall kann so etwas flexibilisiert werden, aber nicht die Zahlung :wink:
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Chris12.73 schrieb:
hi,
handelt es sich denn um "Arbeit auf Abruf" oder wurde eine regelmäßiges Arbeitsaufkommen von 6 hrs wöchentlich im Arbeitsvertrag festgehalten?
Im Falle von Arbeit auf Abruf gilt ohnehin folgendes:
TzBfG - Einzelnorm
Es wären dann also ohnehin 3 hrs zu zahlen, unabhängig davon, ob du überhaupt diese Zeit in der Praxis vollständig verbringst ....
Grundsätzlich hast du natürlich die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere teilzeitbeschäftigte AN auch, von daher funktioniert nur nach Stunden zu zahlen natürlich nicht ... das Arbeitgeberrisiko kann nicht so einfach auf den AN übertragen werden. Wenn ihr euch nicht streiten wollt, so denkt über ein Stundenkonto in einem vertretbaren Rahmen nach (Anzahl der Stunden und Ausgleichszeitraum), was aber den Ag natürlich nicht davon entbindet, die Stunden gemäß Arbeitsvertrag zu zahlen ... der Arbeitsanfall kann so etwas flexibilisiert werden, aber nicht die Zahlung :wink:
Ich denke man sollte das Geben und das Nehmen in der Waage halten, dann herrscht auch ein gutes Klima. Unser Chef lässt uns in der Planung und bei Allem komplett freie Hand, wenn ich z.B. Dienstags mittags kurzfristig nicht kann, dann kann ich umplanen wie ich möchte, so lange meine Patienten versorgt sind. Das ist toll, denn wie oft geht mit den Kinder etwas schief. Dafür ist es bei uns selbstverständlich, dass alle in Ausfallszeiten mit anpacken und andere Dinge erledigen. Ich finde die Aussage " ich stell 3 Stunden meiner Zeit zur Verfügung" schon etwas schwierig. Da solltest Du doch mal überlegen, ob das eine gute Einstellung ist, oder ob Du hier auf einem sehr hohen Ross sitzt.
Nichts für ungut
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ich halte mir diese zeit frei und plane nichts anderes , würde natürlich lieber zum friseur o.ä. gehen, mache ich aber nicht
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duokopf schrieb:
" Ich finde die Aussage " ich stell 3 Stunden meiner Zeit zur Verfügung" schon etwas schwierig " warum findest du das schwierig :scream:
ich halte mir diese zeit frei und plane nichts anderes , würde natürlich lieber zum friseur o.ä. gehen, mache ich aber nicht
Man sollte doch hier nicht vergessen, dass man natürlich seine Lebenszeit für einen bestimmten Zeitraum zwecks Gelderwerb vermietet - und nicht, weil es sich ja so toll mit den Kindern vereinbaren lässt. Natürlich kann Arbeit Spaß machen oder man empfindet es gar nicht als Arbeit, aber als Schlusspunkt findet sich doch der Geldfluss aufs Konto!
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Chris12.73 schrieb:
Nun, die Sache ist doch die, dass Teilzeitbeschäftigte die gleichen Rechte und Pflichten haben wie Vollzeitbeschäftigte - sie sind keine Rangiermasse, die man mal so, mal so einplanen kann ... und denen man vor allem einfach die Stunden "kürzt" und damit einhergehend ja fast durchgängig auch die Bezahlung. Ich denke, dass es doch nicht schwierig sein sollte, ein Arbeitszeitkonto mit fairen Bedingungen einzuführen - und natürlich sind die regelmäßig vereinbarten Stunden auch zu bezahlen. Von daher hat duokopf durchaus recht: man stellt seine Arbeitskraft für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung, die Inanspruchnahme obliegt alleinig dem AG.
Man sollte doch hier nicht vergessen, dass man natürlich seine Lebenszeit für einen bestimmten Zeitraum zwecks Gelderwerb vermietet - und nicht, weil es sich ja so toll mit den Kindern vereinbaren lässt. Natürlich kann Arbeit Spaß machen oder man empfindet es gar nicht als Arbeit, aber als Schlusspunkt findet sich doch der Geldfluss aufs Konto!
Du kannst doch nicht allen Ernstes darüber nachdenken, die Stunden von Deinem Chef zu wollen, wenn Du nicht da bist, oder in der Zeit Kaffee trinkst. Klar muss der AG das Risiko eines Ausfalls tragen und Dir die Zeit bezahlen. Rechtlich besteht da kein Vertun. Ich meine Deine Einstellung. Du solltest evtl mal darüber nachdenken, ob es moralisch korrekt ist, für Abwesenheit oder Kaffee trinken ( das sind jetzt nur Beispiele) Geld zu verlangen.
Ich finde Deine Aussage aus moralischen Gründen bedenklich, nicht aus rechtlichen, denn hier bist Du abgesichert, dass der AG zahlen muss.
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janine928 schrieb:
Ich meine halt nur, es gibt doch keine Diskussion, wenn ich in der Zeit die ich eh " frei halte" einfach meine Arbeit mache und sei es die Wäsche zu machen, wenn ein Patient ausfällt. Das ist doch kein Problem, man bricht sich keinen Zacken aus der Krone und man hat etwas für sein Gehalt getan. geben und nehmen. Ich finde Deine Aussage in so fern schwierig, weil es für mich so rüber kommt, als ob Du einfach weil Du Dir die Zeit frei hälst erwartest dafür bezahlt zu werden. Sei einfach anwesend, tu etwas sinnvolles, das der Praxis und den Kollegen nutzt, dann brauchst Du gar nicht überlegen, ob die Zeit bezahlt wird oder nicht, denn dann warst Du anwesend und hast für den Lohn Deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt. Ist doch eigentlich so einfach.
Du kannst doch nicht allen Ernstes darüber nachdenken, die Stunden von Deinem Chef zu wollen, wenn Du nicht da bist, oder in der Zeit Kaffee trinkst. Klar muss der AG das Risiko eines Ausfalls tragen und Dir die Zeit bezahlen. Rechtlich besteht da kein Vertun. Ich meine Deine Einstellung. Du solltest evtl mal darüber nachdenken, ob es moralisch korrekt ist, für Abwesenheit oder Kaffee trinken ( das sind jetzt nur Beispiele) Geld zu verlangen.
Ich finde Deine Aussage aus moralischen Gründen bedenklich, nicht aus rechtlichen, denn hier bist Du abgesichert, dass der AG zahlen muss.
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duokopf schrieb:
" Ich finde Deine Aussage aus moralischen Gründen bedenklich " oha....jetzt wird es spannend :kissing_closed_eyes:
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Chris12.73 schrieb:
wie verhält es sich denn für dich, wenn der AG dir mitteilt, dass du bitte eine halbe Stunde später kommen oder früher gehen sollst? Der dann veränderte Arbeitszeitrahmen wird nicht durch den AN veranlasst - das AG-Risiko jedoch möglicherweise auf den AN vollständig verlagert, da es ja durchaus vorkommt in dieser Branche (und nicht nur in dieser ...), dass auf einmal nur nach Stunden bezahlt wird und die vereinbarten Arbeitsstunden laut Arbeitsvertrag keine Rolle spielen.
Vielen Dank im voraus
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Avenue schrieb:
Hey, ich habe auch ein kleines Problem mit mit meiner Arbeitszeit. Arbeite momentan 10 Std. an 4 Tagen ( 1 Tag frei ). Überstd. werden einfach in den Plan integriert. Also Arbeitszeit nicht um 9 Uhr - 20.30 Uhr sondern um 8 Uhr + Überstunden an meinem freien Tag. Gegen Überstunden habe ich nichts aber nun soll ich evtl. noch eine Gruppe von 20 Uhr- 21 Uhr übernehmen. Mir wird es langsam echt zu bunt. Was ist wenn ich mich weigere? könnte ich unter Umständen die Kündigung erhalten?
Vielen Dank im voraus
Viel wichtiger ist aber m.E. wie du selbst damit klar kommst.
Ob eine Verweigerung von Überstunden arbeitsrechtliche Konsequenzen hätte, ist in einem Kleinbetrieb (bis 10 Mitarbeiter) ebenfalls nur theoretisch interessant, da hier immer (wenn es nicht zu extremen sozialen Härten führen würde) ohne Angaben von Gründen gekündigt werden kann, ein Kündigungsschutz also kaum existiert.
Die augenblickliche Arbeitsmarktlage sieht in vielen,wenn nicht den meisten Regionen so aus, dass es mehr offen Stellen als Bewerber gibt.
So hast du bei gewisser örtlicher Flexibilität gute Möglichkeiten einen Job zu finden, wo die vereinbarte Arbeitszeit auch so umgesetzt wird, wie es für dich passt. Mache dann eine Überstundenvereinbarung wo Anzahl und Lage sowie Ausgleich, vernünftig vertraglich geregelt werden.
Da offenkundig viele Arbeitgeber von Therapiepraxen nicht in der Lage sind vernünftige Verträge zu vereinbaren und umzusetzen, muss man dann eben als Bewerber im eigenen Interesse manchmal etwas nach helfen... Viel Erfolg S.
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Shakespeare schrieb:
Um beurteilen zu können ob die von dir geschilderten Bedingungen rechtlich okay sind, müsste man die genauen arbeitsvertraglich geregelten Vereinbarungen kennen. Dazu gehört auch ob es eine Regelung betr. Mehrarbeit/Überstunden gibt.
Viel wichtiger ist aber m.E. wie du selbst damit klar kommst.
Ob eine Verweigerung von Überstunden arbeitsrechtliche Konsequenzen hätte, ist in einem Kleinbetrieb (bis 10 Mitarbeiter) ebenfalls nur theoretisch interessant, da hier immer (wenn es nicht zu extremen sozialen Härten führen würde) ohne Angaben von Gründen gekündigt werden kann, ein Kündigungsschutz also kaum existiert.
Die augenblickliche Arbeitsmarktlage sieht in vielen,wenn nicht den meisten Regionen so aus, dass es mehr offen Stellen als Bewerber gibt.
So hast du bei gewisser örtlicher Flexibilität gute Möglichkeiten einen Job zu finden, wo die vereinbarte Arbeitszeit auch so umgesetzt wird, wie es für dich passt. Mache dann eine Überstundenvereinbarung wo Anzahl und Lage sowie Ausgleich, vernünftig vertraglich geregelt werden.
Da offenkundig viele Arbeitgeber von Therapiepraxen nicht in der Lage sind vernünftige Verträge zu vereinbaren und umzusetzen, muss man dann eben als Bewerber im eigenen Interesse manchmal etwas nach helfen... Viel Erfolg S.
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janine928 schrieb:
Nunja, ich denke, hier sollte man den Bogen nicht überspannen. Wenn Du schon 1 Tag vorher weisst, dass Du erst 1/2 Stunde später kommen kannst und nicht erst in der Praxis vor vollendeten Tatsachen stehst, kannst Du ja später erscheinen. Oder Du kannst in der Zeit andere Aufgaben in der Praxis erledigen, das freut dann auch die Kollegen. So würde ich das machen. Bei uns ist es so, dass wir uns in einer Ausfallszeit einfach um andere Aufgaben kümmern, die ja schliesslich auch erledigt sein müssen wie z. B. Wäsche, Arzttelephonate, Rezeptänderungen für unsere Patienten und die Patienten der Kollegen. Da im Schnitt 1-2 Patienten am Tag ausfallen oder absagen hat man doch Zeit für solche Dinge, bzw es gleicht sich aus, da die Kollegen auch mal für mich einspringen wenn mir die Zeit fehlt. Das funktioniert bei uns ganz gut.
Ich denke man sollte das Geben und das Nehmen in der Waage halten, dann herrscht auch ein gutes Klima. Unser Chef lässt uns in der Planung und bei Allem komplett freie Hand, wenn ich z.B. Dienstags mittags kurzfristig nicht kann, dann kann ich umplanen wie ich möchte, so lange meine Patienten versorgt sind. Das ist toll, denn wie oft geht mit den Kinder etwas schief. Dafür ist es bei uns selbstverständlich, dass alle in Ausfallszeiten mit anpacken und andere Dinge erledigen. Ich finde die Aussage " ich stell 3 Stunden meiner Zeit zur Verfügung" schon etwas schwierig. Da solltest Du doch mal überlegen, ob das eine gute Einstellung ist, oder ob Du hier auf einem sehr hohen Ross sitzt.
Nichts für ungut
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