für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
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folgender Sachverhalt: wie wird die Arbeitszeit bei einem Hausbesuch berechnet, wenn der HB 5 km von der Praxis entfernt ist und ich diesen Patient als letzten habe. Arbeitszeitende wenn die Behandlung am Patient zu Ende ist oder wenn ich die Strecke zur Praxis gefahren bin? Praxis liegt in der Mitte zwischen Hausbesuch und meiner Wohnung.
Gruß Dina
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Dina61 schrieb:
Hallo,
folgender Sachverhalt: wie wird die Arbeitszeit bei einem Hausbesuch berechnet, wenn der HB 5 km von der Praxis entfernt ist und ich diesen Patient als letzten habe. Arbeitszeitende wenn die Behandlung am Patient zu Ende ist oder wenn ich die Strecke zur Praxis gefahren bin? Praxis liegt in der Mitte zwischen Hausbesuch und meiner Wohnung.
Gruß Dina
[bearbeitet am 19.01.14 10:01]
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C. DBO schrieb:
Nun, wenn Du gleich nach Hause fährst, würde ich sagen, Arbeitsende ist das Ende des HBes. Wenn Du anschließend aber noch in die Praxis fährst und dort die Akte dokumentierst usw., wäre das Arbeitsende beim Verlassen der Praxis. (Dran vorbeifahren ist hier nicht gemeint :wink:)Wichtig, sowas vorab zu klären um klare Zeiten zur Orientierung zu haben.
[bearbeitet am 19.01.14 10:01]
Fährst du danach noch in die Praxis bzw. musst danach noch in die Praxis und kannst das mit gutem Gewissen "Arbeit" nennen (oder musst sogar noch in die Praxis weil deine Anweisungen das hergeben) ist Ende der Arbeitszeit wenn du umgezogen bist.
Wichtig wäre allerdings, wie C. DBO schon schrieb, das du das Gespräch mit deiner Chefin suchst - ein freundliches Gespräch, gerne auch mit Austausch von Argumenten, erspart viel Ärger wenn nach Wochen/Monaten die Abrechnung in Frage gestellt wird...
Für die 3-5 Minuten würde ich auf dem Land kein Fass aufmachen (5km auf freier Strecke -> 3min; manchmal werden dann vielleicht auch 5 draus).
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...hallo Kerstin, hallo KaHo: eure Antworten ignoriere ich, so ein Blödsinn könnt ihr woanders posten; es war wohl eine normal gestellte Frage meinerseits, da muss man keinen blöden Kommentar ablassen oder?
:point_up: :point_up: :point_up:
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Dina61 schrieb:
....hallo Papa Alpaka: danke für die Info.
...hallo Kerstin, hallo KaHo: eure Antworten ignoriere ich, so ein Blödsinn könnt ihr woanders posten; es war wohl eine normal gestellte Frage meinerseits, da muss man keinen blöden Kommentar ablassen oder?
:point_up: :point_up: :point_up:
und wenn der Hausbesuch in der Gegenrichtung liegt, muss ich ja quasi nochmal an der Praxis vorbei, so dass für mich das Arbeitsende ist, wenn ich wieder an der Praxis vorbei fahre -- so hatte ich das gemeint
zumindest lass ich mir so auch die km-pauschale zahlen, gab noch nie Probleme
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KaHo schrieb:
hey Dina61, hab auch Ker-stin geantwortet und nicht direkt dir
und wenn der Hausbesuch in der Gegenrichtung liegt, muss ich ja quasi nochmal an der Praxis vorbei, so dass für mich das Arbeitsende ist, wenn ich wieder an der Praxis vorbei fahre -- so hatte ich das gemeint
zumindest lass ich mir so auch die km-pauschale zahlen, gab noch nie Probleme
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn du unmittelbar nach dem HB Feierabend machst ist das Ende des HBs Ende der Arbeitszeit.
Fährst du danach noch in die Praxis bzw. musst danach noch in die Praxis und kannst das mit gutem Gewissen "Arbeit" nennen (oder musst sogar noch in die Praxis weil deine Anweisungen das hergeben) ist Ende der Arbeitszeit wenn du umgezogen bist.
Wichtig wäre allerdings, wie C. DBO schon schrieb, das du das Gespräch mit deiner Chefin suchst - ein freundliches Gespräch, gerne auch mit Austausch von Argumenten, erspart viel Ärger wenn nach Wochen/Monaten die Abrechnung in Frage gestellt wird...
Für die 3-5 Minuten würde ich auf dem Land kein Fass aufmachen (5km auf freier Strecke -> 3min; manchmal werden dann vielleicht auch 5 draus).
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KaHo schrieb:
wenn das zu Hause nicht in der Gegenrichtung liegt :sunglasses:
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C. DBO schrieb:
Aber selbst wenn - seit wann sind der Hinweg und der Nach-Hause-Weg Arbeitszeit? Es wird ja immer witziger hier. Was ist denn bei MA mit unterschiedlichen Einsatzorten - da ist der Heimweg öfter mal unterschiedlich lang. Soweit kommts noch. :point_up:
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rudibam schrieb:
Ganz einfach, Verordnungen zurück in die Praxis bringen und somit ist Arbeitszeitende in der Praxis. Die Verordnungen gehören einfach nicht in das private Heim des Mitarbeiters.
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Kerstin Döring schrieb:
auf so eine Frage kann man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln.Schon mal überlegt das du ja 2,5km Vorsprung nach zu Hause hast?
Um alle Fälle abzudecken kann man wie folgt rechnen. Praxis - HB= Arbeitszeit, HB = AZ, Weg nachhause = Arbeitszeit. Abzugsfähig seitens des Arbeitgebers ist nun die oben definerte Wegezeit. Damit wäre nur dann AZ anzurechnen, wenn der Weg HB- Zuhause länger wäre als der normal o.g. Arbeitsweg (Wegezeit). Bei dir wäre also tatsächlich Ende, wenn du mit dem HB fertig bist. Wenn du dann etwas schneller zuhause bist, darf dir der AG dafür allerdings keine Minuten abziehen. Wenn Anfangs- und Endpunkt die Praxis wäre, wäre allerdings wie schon geschrieben wurde, die gesamte Tour vergütungs- und entschädigungspflichtig. Alles klar? Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Der normale Arbeitsweg ist definiert durch den Weg und die Zeit die man normalerweise benötigt um von der Betriebsstätte nachhause zu fahren. Diese Wegezeit ist keine Arbeitszeit, d.h. weder vergütungs- noch entschädigungspflichtig.
Um alle Fälle abzudecken kann man wie folgt rechnen. Praxis - HB= Arbeitszeit, HB = AZ, Weg nachhause = Arbeitszeit. Abzugsfähig seitens des Arbeitgebers ist nun die oben definerte Wegezeit. Damit wäre nur dann AZ anzurechnen, wenn der Weg HB- Zuhause länger wäre als der normal o.g. Arbeitsweg (Wegezeit). Bei dir wäre also tatsächlich Ende, wenn du mit dem HB fertig bist. Wenn du dann etwas schneller zuhause bist, darf dir der AG dafür allerdings keine Minuten abziehen. Wenn Anfangs- und Endpunkt die Praxis wäre, wäre allerdings wie schon geschrieben wurde, die gesamte Tour vergütungs- und entschädigungspflichtig. Alles klar? Gruß S.
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