Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
In diesem Vertrag steht zu Arbeitszeiten:
1.Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 std.
2. Beginn,Ende und Aufteilung der Arbeitszeit richtet sich-unter Berücksichtigung der Praxiszeiten-nach den jeweiligen Erfordernissen der Praxis.
3. Der AN erhält für die Tätigkeit einen Brutto-Stundenlohn von x Euro.
Wie darf ich das verstehen? Ist damit gemeint ich arbeite wenn was zu tun ist und wenn nicht dann nicht? Bekomme ich dann trotzdem volles gehalt? ist so etwas überhaupt zulässig?
Danke für eure Antworten
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo. Ich bin kurz davor einen neuen Vertrag zu unterschreiben und habe jetzt eine Frage zu diesem.
In diesem Vertrag steht zu Arbeitszeiten:
1.Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 std.
2. Beginn,Ende und Aufteilung der Arbeitszeit richtet sich-unter Berücksichtigung der Praxiszeiten-nach den jeweiligen Erfordernissen der Praxis.
3. Der AN erhält für die Tätigkeit einen Brutto-Stundenlohn von x Euro.
Wie darf ich das verstehen? Ist damit gemeint ich arbeite wenn was zu tun ist und wenn nicht dann nicht? Bekomme ich dann trotzdem volles gehalt? ist so etwas überhaupt zulässig?
Danke für eure Antworten
[bearbeitet am 29.01.14 15:52]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
C. DBO schrieb:
Warum fragst Du nicht denjenigen, der diesen Vertrag geschrieben hat? Woher sollen wir wissen, was der Schreiber sich gedacht hat??? Wäre alles nur Spekulation und Interpretation. Umständlich.
[bearbeitet am 29.01.14 15:52]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
anika666 schrieb:
Ich würde das so interpretieren, dass deine tägliche Arbeitszeit nicht festgelegt wird. D.h. wenn du jetzt anfängst z.B. Montags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr zu arbeiten, kann sich das ändern, wenn die Bedürfnisse der Praxis sich ändern. Frag aber nochmal nach!
Es geht um die ArbeitsZEITEN, nicht um den ArbeitsUMFANG. Heißt konkret, Zeiten werden zu Beginn mit Dir festgelegt, können sich aber (im oben genannten Rahmen) ändern, falls es erforderlich ist.
Nachbesserung: Punkt 3 sehe ich genau wie Wonderwoman.
[bearbeitet am 29.01.14 21:26]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Hase C schrieb:
So kenne ich die Formulierung auch. Bei uns allerdings mit dem Zusatz, daß die Arbeitszeiten innerhalb der Praxisöffnungszeiten von 8.00-20.00 liegen können.
Es geht um die ArbeitsZEITEN, nicht um den ArbeitsUMFANG. Heißt konkret, Zeiten werden zu Beginn mit Dir festgelegt, können sich aber (im oben genannten Rahmen) ändern, falls es erforderlich ist.
Nachbesserung: Punkt 3 sehe ich genau wie Wonderwoman.
[bearbeitet am 29.01.14 21:26]
3 nicht. Unbedingt ein Monatsgehalt vereinbaren
Gefällt mir
Ist mir zwar auch nicht geläufig, aber es ist - bei einer festgelegten Wochenstundenzahl - doch egal, wie sich das Gehalt berechnet - oder nicht?
Ob man nun 12,- Euro pro Stunde, 480,- pro Woche oder 2.080,- im Monat bekommt, sollte doch eigentlich aufs Gleiche kommen? Wohl sogar 24.960,- Euro im Jahr.
Warum also unbedingt ein Monatsgehalt vereinbaren?
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
Was ist das Problem, wenn ein Stundenlohn angegeben wird?
Ist mir zwar auch nicht geläufig, aber es ist - bei einer festgelegten Wochenstundenzahl - doch egal, wie sich das Gehalt berechnet - oder nicht?
Ob man nun 12,- Euro pro Stunde, 480,- pro Woche oder 2.080,- im Monat bekommt, sollte doch eigentlich aufs Gleiche kommen? Wohl sogar 24.960,- Euro im Jahr.
Warum also unbedingt ein Monatsgehalt vereinbaren?
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Hase C schrieb:
...weil da gerne mal (wie man hier oft liest) die lustigsten Ergebnisse bei der Berechnung des Monatsgehaltes herumkommen, da man sich nicht auf die Länge eines Monats einigen kann... :stuck_out_tongue_winking_eye:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
1 + 2 ist OK und üblich.
3 nicht. Unbedingt ein Monatsgehalt vereinbaren
Ohne dem Vertragschreiber Böses unterstellen zu wollen: mab ist in gewissem Rahmen darauf angewiesen sich auf eine bestimmte Lohnsumme vorbereiten zu können (Miete, Verträge, Urlaubssparen, ...). Setzt der AG willkürlich die Anwesenheitszeit und damit den Lohn herab bekommt mab nicht was ihr versprochen wurde...
...wo liegt das Problem ein Bruttomonatsgehalt anzugeben und, aus Nettigkeit, den Zusatz "entsprechend einem Stundenloh von..." anzufügen?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ChristianW schrieb:
:blush: genau so ist es
Grundlage ist der Arbeitsvertrag, stehen 40 Stunden drin pro Woche als regelmäßige Arbeiszeit, müssen 40 Stunden bezahlt weden...
Wenn Stundenlohn vereinbart ist, muss halt gerechnet werden 40x13/3x Std.lohn. Ist gesetzlich so geregelt....
Also wenn AG auf die Idee kommt 40 Stunden mal 4, bescheisst er.
Wenn AG sagt, brauchst weniger Arbeiten, steht dir trotzdem voller Lohn zu.
Wenn AG sagt, nimm mal 3 Tage Urlaub, haben grade nix zu tun, musst Du das auch nicht hinnehmen.
Einzige Möglichkeit des AG ist Stundenkonto wirksam vereinbaren...
Ob nun Stundenlohn oder Monatsgehalt ist am ende gleich...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Arbeitgeber versuchen so manches...Arbeitnehmer lassen vieles mit sich machen.
Grundlage ist der Arbeitsvertrag, stehen 40 Stunden drin pro Woche als regelmäßige Arbeiszeit, müssen 40 Stunden bezahlt weden...
Wenn Stundenlohn vereinbart ist, muss halt gerechnet werden 40x13/3x Std.lohn. Ist gesetzlich so geregelt....
Also wenn AG auf die Idee kommt 40 Stunden mal 4, bescheisst er.
Wenn AG sagt, brauchst weniger Arbeiten, steht dir trotzdem voller Lohn zu.
Wenn AG sagt, nimm mal 3 Tage Urlaub, haben grade nix zu tun, musst Du das auch nicht hinnehmen.
Einzige Möglichkeit des AG ist Stundenkonto wirksam vereinbaren...
Ob nun Stundenlohn oder Monatsgehalt ist am ende gleich...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Ein Gehalt nach Stundenlohn öffnet die Tür für eine Argumentation der Denkweise "Es waren weniger Patienten da, du konntest früher gehen, du bekommst weniger Geld".
Ohne dem Vertragschreiber Böses unterstellen zu wollen: mab ist in gewissem Rahmen darauf angewiesen sich auf eine bestimmte Lohnsumme vorbereiten zu können (Miete, Verträge, Urlaubssparen, ...). Setzt der AG willkürlich die Anwesenheitszeit und damit den Lohn herab bekommt mab nicht was ihr versprochen wurde...
...wo liegt das Problem ein Bruttomonatsgehalt anzugeben und, aus Nettigkeit, den Zusatz "entsprechend einem Stundenloh von..." anzufügen?
Mein Profilbild bearbeiten