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Uns findest du im Ärztehaus in
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Mit Terminvergabe oder
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Eine assessment orientierte und
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Arbeitsplatzbeschreibung
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mosaik
22.03.2013 02:28
Hallo,

habe eine Frage bezüglich einer detaillierten Arbeitsplatzbeschreibung:
Was gehört in eurer Praxis alles zum Arbeitsumfang einer/eines angestelleten Physios in einer Freien Praxis neben der eigentlichen Arbeit am Patienten? So z.B.: Karteikarte schreiben, Rezepteingabe in den PC, Dokumentation und Mitteilungen, ggf. Korrekturwünsche an den Arzt, damit überhaupt gearbeitet werden kann, Sauberkeit der Arbeitsmaterialien, Wegezeiten zu HB..........
Was wird vom AG unterschwellig erwartet, was wird offen ausgesprochen, wie sind die tatsächlichen Umsetzungen von den AN?
Wird eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung überreicht, damit es hinterher nicht zu Murren und Unmut kommt oder fixiert das alles zu stark, da dann nicht mehr über den Tellerrand hinausgeschaut wird?
An die AN die umgekehrte Frage: was haltet ihr an Arbeit neben der Arbeit am Patienten für selbstverständlich, was erledigt ihr nach Aufforderung,was ist für euch unzumutbar, wird aber verlangt. Ich rede nicht von Überstunden, sondern von Leerlaufzeiten, wenn kurzfristige Absagen waren oder nicht terminiert werden konnte.
Ich bedanke mich schon mal für die Antworten

VlG
Monika



[bearbeitet am 22.03.13 03:35]
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Hallo, habe eine Frage bezüglich einer detaillierten Arbeitsplatzbeschreibung: Was gehört in eurer Praxis alles zum Arbeitsumfang einer/eines angestelleten Physios in einer Freien Praxis neben der eigentlichen Arbeit am Patienten? So z.B.: Karteikarte schreiben, Rezepteingabe in den PC, Dokumentation und Mitteilungen, ggf. Korrekturwünsche an den Arzt, damit überhaupt gearbeitet werden kann, Sauberkeit der Arbeitsmaterialien, Wegezeiten zu HB.......... Was wird vom AG unterschwellig erwartet, was wird offen ausgesprochen, wie sind die tatsächlichen Umsetzungen von den AN? Wird eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung überreicht, damit es hinterher nicht zu Murren und Unmut kommt oder fixiert das alles zu stark, da dann nicht mehr über den Tellerrand hinausgeschaut wird? An die AN die umgekehrte Frage: was haltet ihr an Arbeit neben der Arbeit am Patienten für selbstverständlich, was erledigt ihr nach Aufforderung,was ist für euch unzumutbar, wird aber verlangt. Ich rede nicht von Überstunden, sondern von Leerlaufzeiten, wenn kurzfristige Absagen waren oder nicht terminiert werden konnte. Ich bedanke mich schon mal für die Antworten VlG Monika [bearbeitet am 22.03.13 03:35]
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mosaik schrieb:

Hallo,

habe eine Frage bezüglich einer detaillierten Arbeitsplatzbeschreibung:
Was gehört in eurer Praxis alles zum Arbeitsumfang einer/eines angestelleten Physios in einer Freien Praxis neben der eigentlichen Arbeit am Patienten? So z.B.: Karteikarte schreiben, Rezepteingabe in den PC, Dokumentation und Mitteilungen, ggf. Korrekturwünsche an den Arzt, damit überhaupt gearbeitet werden kann, Sauberkeit der Arbeitsmaterialien, Wegezeiten zu HB..........
Was wird vom AG unterschwellig erwartet, was wird offen ausgesprochen, wie sind die tatsächlichen Umsetzungen von den AN?
Wird eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung überreicht, damit es hinterher nicht zu Murren und Unmut kommt oder fixiert das alles zu stark, da dann nicht mehr über den Tellerrand hinausgeschaut wird?
An die AN die umgekehrte Frage: was haltet ihr an Arbeit neben der Arbeit am Patienten für selbstverständlich, was erledigt ihr nach Aufforderung,was ist für euch unzumutbar, wird aber verlangt. Ich rede nicht von Überstunden, sondern von Leerlaufzeiten, wenn kurzfristige Absagen waren oder nicht terminiert werden konnte.
Ich bedanke mich schon mal für die Antworten

VlG
Monika



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Xela
22.03.2013 07:40
Je detaillierter ein Vertrag ist, um so sicher ist es, dass das Ding die Wupper runter geht. Man müßte alle Details rechtssicher haben. Soll heißen: sowohl gesetzlich, als auch höchstrichterlich.

Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub sind natürlich Pflicht. Aber alles andere?.

Ich hab eine Formulierung drin: "regelmäßig im Arbeitsablauf einer Praxis für ...". Was regelmäßig ist, soll im Zweifel ein Richter festestellen. Ich wollte jedenfalls nichts besonderes, sondern nur das, was "normalweise" so normal ist.

Und letztlich ist es doch so, entweder ich hab einen AN der macht, was ich für regelmäßig halte (dafür ist das Probehalbjahr), oder man trennt sich. Da helfen mir auch keine ausformulierten Details.

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Je detaillierter ein Vertrag ist, um so sicher ist es, dass das Ding die Wupper runter geht. Man müßte alle Details rechtssicher haben. Soll heißen: sowohl gesetzlich, als auch höchstrichterlich. Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub sind natürlich Pflicht. Aber alles andere?. Ich hab eine Formulierung drin: "regelmäßig im Arbeitsablauf einer Praxis für ...". Was regelmäßig ist, soll im Zweifel ein Richter festestellen. Ich wollte jedenfalls nichts besonderes, sondern nur das, was "normalweise" so normal ist. Und letztlich ist es doch so, entweder ich hab einen AN der macht, was ich für regelmäßig halte (dafür ist das Probehalbjahr), oder man trennt sich. Da helfen mir auch keine ausformulierten Details.
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Xela schrieb:

Je detaillierter ein Vertrag ist, um so sicher ist es, dass das Ding die Wupper runter geht. Man müßte alle Details rechtssicher haben. Soll heißen: sowohl gesetzlich, als auch höchstrichterlich.

Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub sind natürlich Pflicht. Aber alles andere?.

Ich hab eine Formulierung drin: "regelmäßig im Arbeitsablauf einer Praxis für ...". Was regelmäßig ist, soll im Zweifel ein Richter festestellen. Ich wollte jedenfalls nichts besonderes, sondern nur das, was "normalweise" so normal ist.

Und letztlich ist es doch so, entweder ich hab einen AN der macht, was ich für regelmäßig halte (dafür ist das Probehalbjahr), oder man trennt sich. Da helfen mir auch keine ausformulierten Details.

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heropas
22.03.2013 10:34
Ich stimme Xeal zu.
In den Arbeitsvertrag gehören so wenig Details wie möglich.

Der AG kann aber "Regelungen zur betrieblichen Zusammenarbeit" oder eine Tätigkeitsbeschreibung zusätzlich verfassen. Die ist dann jederzeit änderbar, im Arbeitsvertrag steht dann "Es gelten die jeweils aktuellen Regelungen zur betrieblichen Zusammenarbeit" , "Es wird auf die Regelungen zur betrieblichen Zusammenarbeit verwiesen" oder so etwas. Je klarer darüber gesprochen wird oder aufgeschrieben wird, was der AG verlangt, desto einfacher kann man darüber reden. Der AG sagt, was er will. Die AN können mitziehen oder nicht (dann müssen sie halt woanders arbeiten) oder dem AG darlegen, wieso die Belastung zu hoch ist. Ich finde, ein AN sollte alles was für den Praxisablauf wichtig ist nach Aufforderung erledigen, schließlich ist das sein Arbeitsplatz! Dazu kann auch mal Putzen gehören, wenn z.B. die Putzfrau krank ist, Arbeiten am PC sowieso. Deine Frage bezieht sich ja auf Leerlaufzeiten. Wo ist das Problem? Hätte der AN lieber eine Kürzung der Arbeitszeit und Gehalts..., Provisionsverträge...? Privatsachen für den AG erledigen (Wäsche aus der Reinigung holen...) finde ich unpassend und gehören rechtlich sicherlich nicht dazu.

Bin AG.
Gruß, heropas

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Ich stimme Xeal zu. In den Arbeitsvertrag gehören so wenig Details wie möglich. Der AG kann aber "Regelungen zur betrieblichen Zusammenarbeit" oder eine Tätigkeitsbeschreibung zusätzlich verfassen. Die ist dann jederzeit änderbar, im Arbeitsvertrag steht dann "Es gelten die jeweils aktuellen Regelungen zur betrieblichen Zusammenarbeit" , "Es wird auf die Regelungen zur betrieblichen Zusammenarbeit verwiesen" oder so etwas. Je klarer darüber gesprochen wird oder aufgeschrieben wird, was der AG verlangt, desto einfacher kann man darüber reden. Der AG sagt, was er will. Die AN können mitziehen oder nicht (dann müssen sie halt woanders arbeiten) oder dem AG darlegen, wieso die Belastung zu hoch ist. Ich finde, ein AN sollte alles was für den Praxisablauf wichtig ist nach Aufforderung erledigen, schließlich ist das sein Arbeitsplatz! Dazu kann auch mal Putzen gehören, wenn z.B. die Putzfrau krank ist, Arbeiten am PC sowieso. Deine Frage bezieht sich ja auf Leerlaufzeiten. Wo ist das Problem? Hätte der AN lieber eine Kürzung der Arbeitszeit und Gehalts..., Provisionsverträge...? Privatsachen für den AG erledigen (Wäsche aus der Reinigung holen...) finde ich unpassend und gehören rechtlich sicherlich nicht dazu. Bin AG. Gruß, heropas
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Pinguin0205
22.03.2013 16:56
Also, ich finde es besser wenn alles so weit es geht im Vertrag geregelt ist .

Dann werde ich mich auch gerne daran halten. Und das ist dann bei mir auch normale Arbeitszeit.

Für mich ist das kein Problem zu putzen oder auch die Wäsche zu holen. Wenn ich dies auch normal bezahlt bekomme. Sollte aber nicht immer die Regel sein das ich die Praxis putze. Einzelne Räume ja , aber nicht die ganze.

Es ist immer ein geben und nehmen.

Wenn das Klima stimmt , macht man es auch gerne.
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Also, ich finde es besser wenn alles so weit es geht im Vertrag geregelt ist . Dann werde ich mich auch gerne daran halten. Und das ist dann bei mir auch normale Arbeitszeit. Für mich ist das kein Problem zu putzen oder auch die Wäsche zu holen. Wenn ich dies auch normal bezahlt bekomme. Sollte aber nicht immer die Regel sein das ich die Praxis putze. Einzelne Räume ja , aber nicht die ganze. Es ist immer ein geben und nehmen. Wenn das Klima stimmt , macht man es auch gerne.
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Pinguin0205 schrieb:

Also, ich finde es besser wenn alles so weit es geht im Vertrag geregelt ist .

Dann werde ich mich auch gerne daran halten. Und das ist dann bei mir auch normale Arbeitszeit.

Für mich ist das kein Problem zu putzen oder auch die Wäsche zu holen. Wenn ich dies auch normal bezahlt bekomme. Sollte aber nicht immer die Regel sein das ich die Praxis putze. Einzelne Räume ja , aber nicht die ganze.

Es ist immer ein geben und nehmen.

Wenn das Klima stimmt , macht man es auch gerne.

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mosaik
22.03.2013 18:23
Hallo,

zur Zeit falle ich als " Mädchen für alles" aus, d.h. alles, was früher von mir "nebenbei" erledigt wurde und somit letztendlich zu meinem Ausfall geführt hat, müssen nun die Mitarbeiter erledigen, wie z.B. das Überprüfen der Rezepte, ggf. Änderungen beim Arzt veranlassen, Neuterminierungen bei krankheitsbedingten Absagen, hinterhertelefonieren, Arztmitteilungen nicht nur vorschreiben, sondern auch in den PC tippen...ALso alles, was typischerweise anfällt neben der eigentlichen Arbeit am Patienten.
Wir haben eine Bürhilfe, die mächtig viel wegarbeitet, aber es gibt immer wieder Zeiten, da sie nicht alles schafft. Früher bin ich dann immer eingesprungen, da auf der einen Seite ich der Chef bin, auf der anderen Seite es kurzfristig gesehen der schnellere Weg war.
jetzt ist es so, dass sich nun die MA für alle diese Sachen nicht zuständig sehen. Die Konsequenz, dass dann ggf. zu wenig Geld da ist, da zu viele Absetzungen erfolgen, wollen sie aber auch nicht wahrhaben.
Deshalb meine Frage,da ich mögliche Fehlerquellen meinerseits gerne hinterfrage, ob mein Anspruchsdenken zu hoch ist. Ich habe es bisher nämich auch so gehalten, dass ich nur "alle üblichen zum Berufsbild gehörenden Aufgaben" im Arbeitsvertrag stehen hatte.
VlG
Monika
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Hallo, zur Zeit falle ich als " Mädchen für alles" aus, d.h. alles, was früher von mir "nebenbei" erledigt wurde und somit letztendlich zu meinem Ausfall geführt hat, müssen nun die Mitarbeiter erledigen, wie z.B. das Überprüfen der Rezepte, ggf. Änderungen beim Arzt veranlassen, Neuterminierungen bei krankheitsbedingten Absagen, hinterhertelefonieren, Arztmitteilungen nicht nur vorschreiben, sondern auch in den PC tippen...ALso alles, was typischerweise anfällt neben der eigentlichen Arbeit am Patienten. Wir haben eine Bürhilfe, die mächtig viel wegarbeitet, aber es gibt immer wieder Zeiten, da sie nicht alles schafft. Früher bin ich dann immer eingesprungen, da auf der einen Seite ich der Chef bin, auf der anderen Seite es kurzfristig gesehen der schnellere Weg war. jetzt ist es so, dass sich nun die MA für alle diese Sachen nicht zuständig sehen. Die Konsequenz, dass dann ggf. zu wenig Geld da ist, da zu viele Absetzungen erfolgen, wollen sie aber auch nicht wahrhaben. Deshalb meine Frage,da ich mögliche Fehlerquellen meinerseits gerne hinterfrage, ob mein Anspruchsdenken zu hoch ist. Ich habe es bisher nämich auch so gehalten, dass ich nur "alle üblichen zum Berufsbild gehörenden Aufgaben" im Arbeitsvertrag stehen hatte. VlG Monika
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mosaik schrieb:

Hallo,

zur Zeit falle ich als " Mädchen für alles" aus, d.h. alles, was früher von mir "nebenbei" erledigt wurde und somit letztendlich zu meinem Ausfall geführt hat, müssen nun die Mitarbeiter erledigen, wie z.B. das Überprüfen der Rezepte, ggf. Änderungen beim Arzt veranlassen, Neuterminierungen bei krankheitsbedingten Absagen, hinterhertelefonieren, Arztmitteilungen nicht nur vorschreiben, sondern auch in den PC tippen...ALso alles, was typischerweise anfällt neben der eigentlichen Arbeit am Patienten.
Wir haben eine Bürhilfe, die mächtig viel wegarbeitet, aber es gibt immer wieder Zeiten, da sie nicht alles schafft. Früher bin ich dann immer eingesprungen, da auf der einen Seite ich der Chef bin, auf der anderen Seite es kurzfristig gesehen der schnellere Weg war.
jetzt ist es so, dass sich nun die MA für alle diese Sachen nicht zuständig sehen. Die Konsequenz, dass dann ggf. zu wenig Geld da ist, da zu viele Absetzungen erfolgen, wollen sie aber auch nicht wahrhaben.
Deshalb meine Frage,da ich mögliche Fehlerquellen meinerseits gerne hinterfrage, ob mein Anspruchsdenken zu hoch ist. Ich habe es bisher nämich auch so gehalten, dass ich nur "alle üblichen zum Berufsbild gehörenden Aufgaben" im Arbeitsvertrag stehen hatte.
VlG
Monika

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mosaik
22.03.2013 18:27
Hallo Pinguin,
es geht nicht um das Putzen der Räume ( dafür haben wir seit Jahren einen guten Geist), sondern um das Sauberhalten der Arbeitsmaterialien, sprich Bälle, Matten, Spielzeug...
Hast Du expliziet in Deinem Arbeitsvertrag drinstehen: Dokumentation, Überprüfen der Rezepte, ggf. Korrekturveranlassung, Abwischen der Bänke...?
Das gegenseitige Geben und Nehmen akzeptiere ich gerne und habe es bisher auch so gehalten, aber es ist einseitig gekippt.
VlG
Monika
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Hallo Pinguin, es geht nicht um das Putzen der Räume ( dafür haben wir seit Jahren einen guten Geist), sondern um das Sauberhalten der Arbeitsmaterialien, sprich Bälle, Matten, Spielzeug... Hast Du expliziet in Deinem Arbeitsvertrag drinstehen: Dokumentation, Überprüfen der Rezepte, ggf. Korrekturveranlassung, Abwischen der Bänke...? Das gegenseitige Geben und Nehmen akzeptiere ich gerne und habe es bisher auch so gehalten, aber es ist einseitig gekippt. VlG Monika
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mosaik schrieb:

Hallo Pinguin,
es geht nicht um das Putzen der Räume ( dafür haben wir seit Jahren einen guten Geist), sondern um das Sauberhalten der Arbeitsmaterialien, sprich Bälle, Matten, Spielzeug...
Hast Du expliziet in Deinem Arbeitsvertrag drinstehen: Dokumentation, Überprüfen der Rezepte, ggf. Korrekturveranlassung, Abwischen der Bänke...?
Das gegenseitige Geben und Nehmen akzeptiere ich gerne und habe es bisher auch so gehalten, aber es ist einseitig gekippt.
VlG
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Roxx
22.03.2013 19:03
Hallo,
grundsätzlich empfinde ich als AN deine Anforderungen als zumutbar, vorausgesetzt die Nebentätigkeiten werden nicht in die Freizeit verlagert, sondern finden innerhalb der vergüteten Arbeitszeit statt. Sicher ist ein dataillierter Arbeitsvertrag sinnvoll, du kannst aber nicht jede mögliche Eventualität darin erfassen. Wie ist das mit den Absetzungen? Du schreibst, dass zu viele Rückläufer kommen. Haben deine MA denn überhaupt Kenntnisse über die Heilmittelrichtlinien? Vielleicht scheuen manche auch das Telefonat mit den Arztpraxen, um sich möglichen Konflikten nicht auszusetzen.

Wir haben in unserer Praxis Aufgaben aufgeteilt. Die Wäsche erledigt jeder mal nebenbei, das ist gar kein Thema. Ich z.B. überprüfe die VOs auf Gültigkeit und schreibe Rechnungen an Privatpatienten. Die Terminierung und den Telefondienst darf ich anderen Kollegen überlassen, denn dabei bekäme ich sonst einen Fön. Vielleicht könnt ihr euch einigen, wenn jeder bestimmte Nebentätigkeiten übernimmt und nicht jeder alles machen muss.

Viel Glück!

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Hallo, grundsätzlich empfinde ich als AN deine Anforderungen als zumutbar, vorausgesetzt die Nebentätigkeiten werden nicht in die Freizeit verlagert, sondern finden innerhalb der vergüteten Arbeitszeit statt. Sicher ist ein dataillierter Arbeitsvertrag sinnvoll, du kannst aber nicht jede mögliche Eventualität darin erfassen. Wie ist das mit den Absetzungen? Du schreibst, dass zu viele Rückläufer kommen. Haben deine MA denn überhaupt Kenntnisse über die Heilmittelrichtlinien? Vielleicht scheuen manche auch das Telefonat mit den Arztpraxen, um sich möglichen Konflikten nicht auszusetzen. Wir haben in unserer Praxis Aufgaben aufgeteilt. Die Wäsche erledigt jeder mal nebenbei, das ist gar kein Thema. Ich z.B. überprüfe die VOs auf Gültigkeit und schreibe Rechnungen an Privatpatienten. Die Terminierung und den Telefondienst darf ich anderen Kollegen überlassen, denn dabei bekäme ich sonst einen Fön. Vielleicht könnt ihr euch einigen, wenn jeder bestimmte Nebentätigkeiten übernimmt und nicht jeder alles machen muss. Viel Glück!
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Roxx schrieb:

Hallo,
grundsätzlich empfinde ich als AN deine Anforderungen als zumutbar, vorausgesetzt die Nebentätigkeiten werden nicht in die Freizeit verlagert, sondern finden innerhalb der vergüteten Arbeitszeit statt. Sicher ist ein dataillierter Arbeitsvertrag sinnvoll, du kannst aber nicht jede mögliche Eventualität darin erfassen. Wie ist das mit den Absetzungen? Du schreibst, dass zu viele Rückläufer kommen. Haben deine MA denn überhaupt Kenntnisse über die Heilmittelrichtlinien? Vielleicht scheuen manche auch das Telefonat mit den Arztpraxen, um sich möglichen Konflikten nicht auszusetzen.

Wir haben in unserer Praxis Aufgaben aufgeteilt. Die Wäsche erledigt jeder mal nebenbei, das ist gar kein Thema. Ich z.B. überprüfe die VOs auf Gültigkeit und schreibe Rechnungen an Privatpatienten. Die Terminierung und den Telefondienst darf ich anderen Kollegen überlassen, denn dabei bekäme ich sonst einen Fön. Vielleicht könnt ihr euch einigen, wenn jeder bestimmte Nebentätigkeiten übernimmt und nicht jeder alles machen muss.

Viel Glück!

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redvine
23.03.2013 19:07
Nützt Dir auch nichts, wenn das alles im Arbeitsvertrag steht und Du dann die Zeit nicht zur Verfügung stellst!
Extra Bürozeiten, … eintragen für diese Arbeiten oder die Patienten kürzer behandeln. In meiner Freizeit mache ich das auch nicht.

Gruß redvine
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Nützt Dir auch nichts, wenn das alles im Arbeitsvertrag steht und Du dann die Zeit nicht zur Verfügung stellst! Extra Bürozeiten, … eintragen für diese Arbeiten oder die Patienten kürzer behandeln. In meiner Freizeit mache ich das auch nicht. Gruß redvine
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redvine schrieb:

Nützt Dir auch nichts, wenn das alles im Arbeitsvertrag steht und Du dann die Zeit nicht zur Verfügung stellst!
Extra Bürozeiten, … eintragen für diese Arbeiten oder die Patienten kürzer behandeln. In meiner Freizeit mache ich das auch nicht.

Gruß redvine

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mosaik
23.03.2013 20:43
Hallo redvine,
die Fragestellung bezog sich auf allgem. übliche Arbeiten neben der Arbeit am Patienten ausschliesslich in kurzfristigen Absagezeiten und in Zeiten, die nicht belegt werden konnten, nicht auf unbezahlte Freizeitaktivitäten.
VlG
Monika
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Hallo redvine, die Fragestellung bezog sich auf allgem. übliche Arbeiten neben der Arbeit am Patienten ausschliesslich in kurzfristigen Absagezeiten und in Zeiten, die nicht belegt werden konnten, nicht auf unbezahlte Freizeitaktivitäten. VlG Monika
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mosaik schrieb:

Hallo redvine,
die Fragestellung bezog sich auf allgem. übliche Arbeiten neben der Arbeit am Patienten ausschliesslich in kurzfristigen Absagezeiten und in Zeiten, die nicht belegt werden konnten, nicht auf unbezahlte Freizeitaktivitäten.
VlG
Monika

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redvine
24.03.2013 11:03
Mal ehrlich, wenn ich gerade stundenlang Stress am Patienten hatte und dann ein Patient nicht erscheint, dann lasse ich es auch etwas gemütlicher angehen.
Und, Patienten behandeln, dann mal 10 Minuten Abrechnung machen und vor dem nächsten Patienten noch schnell die Praxis durchfegen (Sorry, Bänke abwischen, ist aber auch egal.) und Wäsche aufhängen, da können sich schon Fehler in der Abrechnung einschleichen.
Aber Du bist die Chefin und kannst bestimmen wie Du es haben willst, auch ohne genaue Arbeitsplatzbeschreibung.

Gruß redvine



[bearbeitet am 24.03.13 11:08]
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Mal ehrlich, wenn ich gerade stundenlang Stress am Patienten hatte und dann ein Patient nicht erscheint, dann lasse ich es auch etwas gemütlicher angehen. Und, Patienten behandeln, dann mal 10 Minuten Abrechnung machen und vor dem nächsten Patienten noch schnell die Praxis durchfegen (Sorry, Bänke abwischen, ist aber auch egal.) und Wäsche aufhängen, da können sich schon Fehler in der Abrechnung einschleichen. Aber Du bist die Chefin und kannst bestimmen wie Du es haben willst, auch ohne genaue Arbeitsplatzbeschreibung. Gruß redvine [bearbeitet am 24.03.13 11:08]
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redvine schrieb:

Mal ehrlich, wenn ich gerade stundenlang Stress am Patienten hatte und dann ein Patient nicht erscheint, dann lasse ich es auch etwas gemütlicher angehen.
Und, Patienten behandeln, dann mal 10 Minuten Abrechnung machen und vor dem nächsten Patienten noch schnell die Praxis durchfegen (Sorry, Bänke abwischen, ist aber auch egal.) und Wäsche aufhängen, da können sich schon Fehler in der Abrechnung einschleichen.
Aber Du bist die Chefin und kannst bestimmen wie Du es haben willst, auch ohne genaue Arbeitsplatzbeschreibung.

Gruß redvine



[bearbeitet am 24.03.13 11:08]

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Carlito
29.03.2013 13:36
Finde es teilweise schon wertvoll Details zu erörtern im Vertrag. Ich breche mir auch keinen Zacken aus der Krone wenn ich mal den Besen schwinge. Aber mittlerweile gibt es Praxen in denen man sobald eine Lücke entsteht den Staubsauger holen muss um die Räume klar zu machen weil es keine Putzfrau mehr gibt!!!
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Finde es teilweise schon wertvoll Details zu erörtern im Vertrag. Ich breche mir auch keinen Zacken aus der Krone wenn ich mal den Besen schwinge. Aber mittlerweile gibt es Praxen in denen man sobald eine Lücke entsteht den Staubsauger holen muss um die Räume klar zu machen weil es keine Putzfrau mehr gibt!!!
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Carlito schrieb:

Finde es teilweise schon wertvoll Details zu erörtern im Vertrag. Ich breche mir auch keinen Zacken aus der Krone wenn ich mal den Besen schwinge. Aber mittlerweile gibt es Praxen in denen man sobald eine Lücke entsteht den Staubsauger holen muss um die Räume klar zu machen weil es keine Putzfrau mehr gibt!!!

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Carlito
29.03.2013 14:22
Sorry, mein Beitrag oben sollte eigentlich nach unten an den Schluss :)
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Sorry, mein Beitrag oben sollte eigentlich nach unten an den Schluss :)
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Carlito schrieb:

Sorry, mein Beitrag oben sollte eigentlich nach unten an den Schluss :)

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heropas schrieb:

Ich stimme Xeal zu.
In den Arbeitsvertrag gehören so wenig Details wie möglich.

Der AG kann aber "Regelungen zur betrieblichen Zusammenarbeit" oder eine Tätigkeitsbeschreibung zusätzlich verfassen. Die ist dann jederzeit änderbar, im Arbeitsvertrag steht dann "Es gelten die jeweils aktuellen Regelungen zur betrieblichen Zusammenarbeit" , "Es wird auf die Regelungen zur betrieblichen Zusammenarbeit verwiesen" oder so etwas. Je klarer darüber gesprochen wird oder aufgeschrieben wird, was der AG verlangt, desto einfacher kann man darüber reden. Der AG sagt, was er will. Die AN können mitziehen oder nicht (dann müssen sie halt woanders arbeiten) oder dem AG darlegen, wieso die Belastung zu hoch ist. Ich finde, ein AN sollte alles was für den Praxisablauf wichtig ist nach Aufforderung erledigen, schließlich ist das sein Arbeitsplatz! Dazu kann auch mal Putzen gehören, wenn z.B. die Putzfrau krank ist, Arbeiten am PC sowieso. Deine Frage bezieht sich ja auf Leerlaufzeiten. Wo ist das Problem? Hätte der AN lieber eine Kürzung der Arbeitszeit und Gehalts..., Provisionsverträge...? Privatsachen für den AG erledigen (Wäsche aus der Reinigung holen...) finde ich unpassend und gehören rechtlich sicherlich nicht dazu.

Bin AG.
Gruß, heropas



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