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in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
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-eine helle 250 qm große Praxis
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- nettes junges Team
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Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
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Kurze Frage:
Wenn eine vom AG vorgegebene Kleiderordnung existiert, müssen die entsprechenden Sachen dann gestellt werden, oder kann ich dazu angehalten werden diese selber anzuschaffen?
Und wenn es dazu eine Regelung gibt, wo kann ich die nachlesen?
Danke und Viele Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen!
Kurze Frage:
Wenn eine vom AG vorgegebene Kleiderordnung existiert, müssen die entsprechenden Sachen dann gestellt werden, oder kann ich dazu angehalten werden diese selber anzuschaffen?
Und wenn es dazu eine Regelung gibt, wo kann ich die nachlesen?
Danke und Viele Grüße
LG....B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Kommt auf die Kleiderordnung an.
LG....B.
Wenn nur allgemein eine bestimmte Farbe vorgegeben ist, lässt sich daraus nicht unbedingt ein Anspruch ableiten. Wenn man ein bestimmtes Shirt z.B. mit Praxislogo tragen muss, hat der Arbeitgeber dieses zu finanzieren bzw. zu stellen. Gruß S.
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danke für die schnelle Antwort! Jetzt bin ich schlauer!
:blush:
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hey,
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Shakespeare schrieb:
Wie @MarieClaire schon schrieb hängt es von den genauen Vorgaben ab.
Wenn nur allgemein eine bestimmte Farbe vorgegeben ist, lässt sich daraus nicht unbedingt ein Anspruch ableiten. Wenn man ein bestimmtes Shirt z.B. mit Praxislogo tragen muss, hat der Arbeitgeber dieses zu finanzieren bzw. zu stellen. Gruß S.
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