Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
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ich mußte mich die Tage wegen einer heftigen Magen Darm Grippe krank melden und mein Chef hat mir angeordnet, dass ich die ersten Patienten bis die Rezeptionskraft eintrifft von zu Hause absagen sollte. Es stünde auch so im Vertrag. Irgendwie muß ich das beim Unterschreiben desselbigen damals übersehen haben, es steht aber tatsächlich so drin, dass ich im Falle einer kurzfristigen Krankmeldung meine Patienten von zu Hause aus absagen muß.
Ich war kaum in der Lage dazu, denn ich befand mich quasi im Minutentakt auf dem Stillen Örtchen. Habe es dann doch irgendwie hinbekommen und bis auf einen Pat. alle erreicht.
Was haltet ihr von so einer Regelung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich mußte mich die Tage wegen einer heftigen Magen Darm Grippe krank melden und mein Chef hat mir angeordnet, dass ich die ersten Patienten bis die Rezeptionskraft eintrifft von zu Hause absagen sollte. Es stünde auch so im Vertrag. Irgendwie muß ich das beim Unterschreiben desselbigen damals übersehen haben, es steht aber tatsächlich so drin, dass ich im Falle einer kurzfristigen Krankmeldung meine Patienten von zu Hause aus absagen muß.
Ich war kaum in der Lage dazu, denn ich befand mich quasi im Minutentakt auf dem Stillen Örtchen. Habe es dann doch irgendwie hinbekommen und bis auf einen Pat. alle erreicht.
Was haltet ihr von so einer Regelung?
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484 schrieb:
Das geht schon mal gar nicht. Wurde ich nicht machen. Wenn du krank bist , bist du krank. Ganz einfach. Ich bezweifel ob das so rechtens ist?
(2) Es könnten schlimme Dinge passieren wenn ein geneigter Patient erfährt das seine Kontaktdaten beim Therapeuten zu Hause (womöglich gar ungesichert) herumliegen. Es wäre nicht der erste Ministerpräsident der von einer Wildkamera mit seiner Geliebten im Wald gefilmt und dann im Internet veröffentlicht wird. Würde ich nicht machen.
(3) Magen-Darm verhindert oft nicht das telefonieren (oder bin ich der einzige der schon mit Eckdaten eines künftigen Vertrages auf Toilettenpapier in's Büro gegangen ist?). Ich stimme der "Arbeitsunfähigkeit" insofern zu als das du in dem Fall wirklich die Finger vom Patienten lassen solltest, im Sinne des Gemeinwohls nichtmal in der Praxis erscheinen. Deinen Chef konntest du auch persönlich anrufen, oder? Etwas anderes wäre, wenn deine Partnerin/dein Partner/deine Kinder für dich hätten anrufen müssen; dann käme nämlich der Knackpunkt (2) in's Spiel.
Ich bewahre meine Patientendaten im Arbeitszimmer verschlossen auf; mache allerdings auch eine doppelte Buchführung (eins für mich, eins für die Praxis). Wenn ich nicht zur Behandlung erscheinen kann sage ich schnellstmöglich ab und wiederhole bis ich alle erreicht habe bzw. die Aufgabe delegieren konnte.
Du könntest dich aber auch auf deiner AU-Bescheinigung ausruhen und mal schauen ob dein Chef auch die großen Geschütze auffährt bloß weil mal jemand es wissen möchte :)
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duokopf schrieb:
hast du denn deinen plan und die tel.nr. von den pat. zu hause ???? :scream:
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Papa Alpaka schrieb:
(1) Dein Chef ist den Vertrag mit dir nicht Punkt für Punkt durchgegangen und hat sich persönlich, ersatzweise sein Personaler, avon überzeugt das du den Vertrag verstanden hast? Das geht jetzt echt schon mal gar nicht.
(2) Es könnten schlimme Dinge passieren wenn ein geneigter Patient erfährt das seine Kontaktdaten beim Therapeuten zu Hause (womöglich gar ungesichert) herumliegen. Es wäre nicht der erste Ministerpräsident der von einer Wildkamera mit seiner Geliebten im Wald gefilmt und dann im Internet veröffentlicht wird. Würde ich nicht machen.
(3) Magen-Darm verhindert oft nicht das telefonieren (oder bin ich der einzige der schon mit Eckdaten eines künftigen Vertrages auf Toilettenpapier in's Büro gegangen ist?). Ich stimme der "Arbeitsunfähigkeit" insofern zu als das du in dem Fall wirklich die Finger vom Patienten lassen solltest, im Sinne des Gemeinwohls nichtmal in der Praxis erscheinen. Deinen Chef konntest du auch persönlich anrufen, oder? Etwas anderes wäre, wenn deine Partnerin/dein Partner/deine Kinder für dich hätten anrufen müssen; dann käme nämlich der Knackpunkt (2) in's Spiel.
Ich bewahre meine Patientendaten im Arbeitszimmer verschlossen auf; mache allerdings auch eine doppelte Buchführung (eins für mich, eins für die Praxis). Wenn ich nicht zur Behandlung erscheinen kann sage ich schnellstmöglich ab und wiederhole bis ich alle erreicht habe bzw. die Aufgabe delegieren konnte.
Du könntest dich aber auch auf deiner AU-Bescheinigung ausruhen und mal schauen ob dein Chef auch die großen Geschütze auffährt bloß weil mal jemand es wissen möchte :)
wir müssen jeden Abend nach Dienstschluß den Tagesplan für den nächsten Tag mit nach Hause nehmen.
An das Argument mit dem Datenschutz hat wohl noch niemand gedacht.
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Der PI hat die Verantwortung für die Patientendaten!
Er hat mit der Praxiszulassung dafür "unterschrieben"...
PCs müssen mit Passwörtern geschützt werden.
Patientendaten, VOs etc müssen in der Praxis in abschliessbaren
Schränken untergebracht werden.
VOs dürfen nur für die Dauer des HBs außer Haus/Praxis gebracht werden..
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chipchap schrieb:
"An das Argument mit dem Datenschutz hat wohl noch niemand gedacht"
Der PI hat die Verantwortung für die Patientendaten!
Er hat mit der Praxiszulassung dafür "unterschrieben"...
PCs müssen mit Passwörtern geschützt werden.
Patientendaten, VOs etc müssen in der Praxis in abschliessbaren
Schränken untergebracht werden.
VOs dürfen nur für die Dauer des HBs außer Haus/Praxis gebracht werden..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
vielen Dank für die Antworten.
wir müssen jeden Abend nach Dienstschluß den Tagesplan für den nächsten Tag mit nach Hause nehmen.
An das Argument mit dem Datenschutz hat wohl noch niemand gedacht.
Entweder ist man arbeitsunfähig oder man ist arbeitsfähig.
Wenn du nur körperlich nicht arbeiten kannst aber eine sitzende Tätigkeit ausführen könntest, wäre das sicherlich ein Sonderfall.
Wenn du fit genug bist ein paar Telefonate zu erledigen, kannst du natürlich freiwillig und in Ausnahmefällen deinen Arbeitgeber unterstützen.
Eine Verpflichtung daraus abzuleiten ist, wie du schreibst, vollkommen unsinnig, weil es genug Erkrankungen gibt die eine solche "Unterstützung" nicht zulassen. Gruß S.
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Ist ein AN krank ist er krank und Punkt. Ich denke, jeder vernünftige AN wird nach seinen Kräften, wenn es möglich ist, den PI ünterstützen. Bei einer heftigen Magen Darminfektion ist das ganz sicher nicht möglich.
Der PI sollte natürlich auch wissen, dass Patientendaten nichts in privaten Haushalten der MA zu suchen haben. Datenschutz sollte jedem heute klar sein.
Wenn dein Chef solche Dinge nicht in der Lage ist zu regeln, dann soll er gefälligst jemand für die Rezeption einstellen, der kann dann die Absagen übernehmen. Dann von einem kranken MA zu verlangen, ist ein Unding.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich kann allen vorigen Forumsteilnehmern nur zustimmen. Dein Chef hat, wie leider so viele PI) anscheinend überhaupt keinen Durchblick.
Ist ein AN krank ist er krank und Punkt. Ich denke, jeder vernünftige AN wird nach seinen Kräften, wenn es möglich ist, den PI ünterstützen. Bei einer heftigen Magen Darminfektion ist das ganz sicher nicht möglich.
Der PI sollte natürlich auch wissen, dass Patientendaten nichts in privaten Haushalten der MA zu suchen haben. Datenschutz sollte jedem heute klar sein.
Wenn dein Chef solche Dinge nicht in der Lage ist zu regeln, dann soll er gefälligst jemand für die Rezeption einstellen, der kann dann die Absagen übernehmen. Dann von einem kranken MA zu verlangen, ist ein Unding.
Gruß Britt
Krank ist krank.
Klausel als unwirksam definieren und Ende...
Wäre interessant zu wissen, was noch für tolle Ideen im Vertrag stehen... Patientenabsagen sind Pause, Überstunden sind unbezahlt, im Urlaub hat man erreichbar zu sein...
Nicht unter Druck setzen lassen...
Gute Besserung,
m.
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michael933 schrieb:
Auf keinen Fall auf so ein Quatsch einlassen!
Krank ist krank.
Klausel als unwirksam definieren und Ende...
Wäre interessant zu wissen, was noch für tolle Ideen im Vertrag stehen... Patientenabsagen sind Pause, Überstunden sind unbezahlt, im Urlaub hat man erreichbar zu sein...
Nicht unter Druck setzen lassen...
Gute Besserung,
m.
Ich würde das mit ihm klären. Und ich sage immer wieder , .... gibt nicht immer klein bei, weil dann weiß er das du kein Selbstwertgefühl hast und dann wird er es immer und immer wieder ausnutzen.
Viel Glück und gute Besserung
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484 schrieb:
Ja es ist rechtswidirig, ... dein AG kann dir keine Aufgaben erteilen wenn du krank bist. Schon mal wegen Versicherungstechnischen Sachen und dann wegen Datenschutz.
Ich würde das mit ihm klären. Und ich sage immer wieder , .... gibt nicht immer klein bei, weil dann weiß er das du kein Selbstwertgefühl hast und dann wird er es immer und immer wieder ausnutzen.
Viel Glück und gute Besserung
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
"Wäre interessant zu wissen ..." Als ich noch AN war, hatte ich diese Klausel auch im Vertrag und mir nichts böses dabei gdacht, es hieß aber auch "... nach Möglichkeit selbst abzusagen." Wenns nicht ging, konnte dass auch anders geregelt werden. Aber ich bin auch immer froh, wenn kurzfristig eine Krankmeldung vorliegt, dass dann wenigstens die ersten beiden Patienten informiert werden. Sonst ist es auch schon mal passiert, dass ein Patient aufgelaufen ist, weil er bereits unterwegs war. Blöd, aber passiert. Ich denke schon, dass ist eine Gegenseitigkeit, die man nicht im Vertrag regeln muss, sondern tatsächlich nach Möglichkeit auch freiwillig vom MA übernommen wird. Krank ist krank, eine freundliche Anfrage wird meist positiv beantwortet.
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Shakespeare schrieb:
Eine Regelung bei der ein Mitarbeiter trotz Krankmeldung noch organisatorische Arbeiten zu erledigen hat ist rechtswidrig.
Entweder ist man arbeitsunfähig oder man ist arbeitsfähig.
Wenn du nur körperlich nicht arbeiten kannst aber eine sitzende Tätigkeit ausführen könntest, wäre das sicherlich ein Sonderfall.
Wenn du fit genug bist ein paar Telefonate zu erledigen, kannst du natürlich freiwillig und in Ausnahmefällen deinen Arbeitgeber unterstützen.
Eine Verpflichtung daraus abzuleiten ist, wie du schreibst, vollkommen unsinnig, weil es genug Erkrankungen gibt die eine solche "Unterstützung" nicht zulassen. Gruß S.
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