Wir suchen Dich, und brauchen
keinen langen Lebenslauf – ruf
einfach an unter 0221. 16845425 und
frag nach Jan oder Alex und wir
sprechen verabreden uns. Uns
interessiert Deine Jobvorstellung.
Schau Dir einfach unsere Praxis und
unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
Köln flexibel gestalten. Für die
entspannte Mittagspause bieten wir
Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
keinen langen Lebenslauf – ruf
einfach an unter 0221. 16845425 und
frag nach Jan oder Alex und wir
sprechen verabreden uns. Uns
interessiert Deine Jobvorstellung.
Schau Dir einfach unsere Praxis und
unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
Köln flexibel gestalten. Für die
entspannte Mittagspause bieten wir
Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
mitlerweile liegen bei mir Unterlagen über Rezepte die nicht bezahlt werden von der AOK und direkt eingezogen, da nachträgliche Abänderung nicht mehr möglich sein soll. Ich habe so einen Hals. Muss ich mir jetzt einen Anwalt nehmen und gegen die AOK kämpfen oder in Zukunft bei jedem Patient in Vorkasse gehen?
Dies ist totale Schikane.
1) Bei einem Rezept ist nur der Indikationsschlüssel um einen Buchstaben von WS2a verrutscht und es hätte WS2f sein müssen.
2) Rezepte die 18 x überschritten haben, da Patienten schon 3 Rezepte mit der selben Erkrankung in einer anderen
Physio-Praxis mit anderem Arzt als Verordner hatten. Also Niemand außer dem Patient wußte Bescheid, dass hier
außerhalb des Regelfalls mit Genehmigung sein mußte bei der AOK.
3) Bei einer DAK-Patientin haben wir nicht drauf geachtet da Patientin schon jahrelang bei uns ist und nur kurz die
Ärztin gewechselt hatte (Paliativmedizinerin), dass AR draufstehen mußte. Da das Quartal zu Ende war im März ist
es im April wohl für Ärzte nicht mehr abänderbar.
Ich bin es so leid umsonst zu arbeiten. Das kann so nicht weiter gehen. Am besten wäre es, die Patienten gehen in Zukunft in Vorkasse. Wenn ich aber Pech habe kommt die Absage von der AOK erst nach Monaten. Dann ist das Geld trotzdem weg für mich. Da dies meisst die Ärmsten der Armen sind, befürchte ich, dass diese Patienten das nicht bezahlen können. Ich hingegen muss trotzdem Miete und Gehälter zahlen.
Wenn ihr einen Rat habt für mich, wäre ich Euch echt dankbar meine Kollegen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Physiofrau07 schrieb:
Meine lieben Kollegen,
mitlerweile liegen bei mir Unterlagen über Rezepte die nicht bezahlt werden von der AOK und direkt eingezogen, da nachträgliche Abänderung nicht mehr möglich sein soll. Ich habe so einen Hals. Muss ich mir jetzt einen Anwalt nehmen und gegen die AOK kämpfen oder in Zukunft bei jedem Patient in Vorkasse gehen?
Dies ist totale Schikane.
1) Bei einem Rezept ist nur der Indikationsschlüssel um einen Buchstaben von WS2a verrutscht und es hätte WS2f sein müssen.
2) Rezepte die 18 x überschritten haben, da Patienten schon 3 Rezepte mit der selben Erkrankung in einer anderen
Physio-Praxis mit anderem Arzt als Verordner hatten. Also Niemand außer dem Patient wußte Bescheid, dass hier
außerhalb des Regelfalls mit Genehmigung sein mußte bei der AOK.
3) Bei einer DAK-Patientin haben wir nicht drauf geachtet da Patientin schon jahrelang bei uns ist und nur kurz die
Ärztin gewechselt hatte (Paliativmedizinerin), dass AR draufstehen mußte. Da das Quartal zu Ende war im März ist
es im April wohl für Ärzte nicht mehr abänderbar.
Ich bin es so leid umsonst zu arbeiten. Das kann so nicht weiter gehen. Am besten wäre es, die Patienten gehen in Zukunft in Vorkasse. Wenn ich aber Pech habe kommt die Absage von der AOK erst nach Monaten. Dann ist das Geld trotzdem weg für mich. Da dies meisst die Ärmsten der Armen sind, befürchte ich, dass diese Patienten das nicht bezahlen können. Ich hingegen muss trotzdem Miete und Gehälter zahlen.
Wenn ihr einen Rat habt für mich, wäre ich Euch echt dankbar meine Kollegen.
Und machen sie funktionstrainig .
Dadurch lassen sich Ansetzungen wie unter Punkt 2 verhindern. Leider liegt die prüfpflicht nun mal bei uns. . Wenn man sorgfältig prüft hat man aus meiner Erfahrung wenig Probleme
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Dani0405 schrieb:
Kannst du mir den frage bogen zukommen lassen?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
a schubart schrieb:
Wir haben bei uns im anmeldebogen mittlerweile einen fragepunkt: hatten sie in den letzten 12 Wochen physio und wenn ja wofür
Und machen sie funktionstrainig .
Dadurch lassen sich Ansetzungen wie unter Punkt 2 verhindern. Leider liegt die prüfpflicht nun mal bei uns. . Wenn man sorgfältig prüft hat man aus meiner Erfahrung wenig Probleme
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Alle drei heilbar bzw außerhalb deiner Kontrollmöglichkeiten. Wenn du es schon Leid bist wende dich gleich an den Anwalt deines geringsten Misstrauens und lass den von der AOK/DAK bezahlen.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
Genau so hat ein PT kassengerecht zu funktionieren.
Ich mache von allen VO´s Kopien, lasse darauf nachträglich alles ändern, was nicht korrekt war und schicke sie wieder an die KK. Klappt meistens.
...und was machst du mit den €40,-- je Absetzung die dir zustünden würdest du dir weniger Arbeit machen?
Wir sind mittlerweile recht gut was die Rückläuferquote angeht, haben aber mittlerweile ein Formblatt auf dem die administrativen Kräfte bloß ankreuzen brauchen aus welchem Grund sie widersprechen. Ist ja nicht so das wir das nicht auch dürften und könnten wenn wir wollten... ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Gabriele321 schrieb am 11.6.18 11:55:
Ich mache von allen VO´s Kopien, lasse darauf nachträglich alles ändern, was nicht korrekt war und schicke sie wieder an die KK. Klappt meistens.
...und was machst du mit den €40,-- je Absetzung die dir zustünden würdest du dir weniger Arbeit machen?
Wir sind mittlerweile recht gut was die Rückläuferquote angeht, haben aber mittlerweile ein Formblatt auf dem die administrativen Kräfte bloß ankreuzen brauchen aus welchem Grund sie widersprechen. Ist ja nicht so das wir das nicht auch dürften und könnten wenn wir wollten... ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
Hört sich Top an Papa... Man reiche mir ein Formblatt!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Gabriele321 schrieb:
Ich mache von allen VO´s Kopien, lasse darauf nachträglich alles ändern, was nicht korrekt war und schicke sie wieder an die KK. Klappt meistens.
Aber von einer Kollegin weiß ich, dass sie die Originale - notfalls mit Androhung jur. Konsequenzen- zurück fordert. Werden sie nicht honoriert, bleiben Sie in der Praxis, denn die Praxis hat die Pflicht, sie 10 Jahre aufzubewahren!
Es gab zudem mal vor Jahren ein Schreiben der AOK an eine Kollegin. Darin stand, dass es keine Absetzungen mehr geben wird aufgrund von Ärztehopping, dass eine zweite EV von einem anderen Arzt also nicht mehr abgesetzt wird.
Da es keine unterschiedliche Regelung geben darf, kursierte dieses Schreiben und hat etlichen PI genutzt. Vllt. gibt es das noch.
Das 2. Rezept würde ich mit Behandlungsnachweis erneut einreichen. Du kannst nachweisen, dass es für die eine F- VO ist und warum. Von allem anderen konntest du nichts wissen und kannst dafür auch nicht belangt werden.
Nele
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
FFGG schrieb:
? Ob Ws2f oder Ws2a draufsteht, hätte geprüft werden können......
Sonst bekommst du einfach kein Geld. Gerade von der AOK die behalten gerne mal bei solchen Fehlern das Geld ein oder zahlen es dir und nach Monaten setzen sie das ab. Wobei ich selber immer meine Rezepte zur Korrektur zurück bekommen habe. Aber man hat halt jedes mal einen riesen Aufwand.
Ich habe jetzt auch den Ärger mit der AOK weil denen ein Kürzel seitens des Patienten für eine nachträgliche Änderung nicht ausreicht. Habe mit der AOK telefoniert und doch gemeint, dass der Patient mir alle abgeänderten Daten noch mal bestätigt hat. Nein es muss die vollständige Unterschrift drauf.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kukdiehe schrieb:
Ich selber habe in meinem Anmeldeformular auch immer die Frage mit Aufgeführt in meinem Fall jetzt ob Sie schon mal Ergotherapie bekommen haben und wenn ja Wann und Wo und wenn der Patient ja angibt, dann kommt von mir immer die Frage wofür und die wie vielte Verordnung war es bzw rufe dann bei der anderen Praxis an und frage nach, wie viele Verordnungen er schon da war.
Sonst bekommst du einfach kein Geld. Gerade von der AOK die behalten gerne mal bei solchen Fehlern das Geld ein oder zahlen es dir und nach Monaten setzen sie das ab. Wobei ich selber immer meine Rezepte zur Korrektur zurück bekommen habe. Aber man hat halt jedes mal einen riesen Aufwand.
Ich habe jetzt auch den Ärger mit der AOK weil denen ein Kürzel seitens des Patienten für eine nachträgliche Änderung nicht ausreicht. Habe mit der AOK telefoniert und doch gemeint, dass der Patient mir alle abgeänderten Daten noch mal bestätigt hat. Nein es muss die vollständige Unterschrift drauf.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
beast schrieb:
Wobei es spannend ist, warum Dir die "andere Praxis " Auskunft über den Patienten gibt :kissing_closed_eyes:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Neli K schrieb:
Für Punkt 2 hast du eine reelle Chance. 1 und 3 sind verloren.
Aber von einer Kollegin weiß ich, dass sie die Originale - notfalls mit Androhung jur. Konsequenzen- zurück fordert. Werden sie nicht honoriert, bleiben Sie in der Praxis, denn die Praxis hat die Pflicht, sie 10 Jahre aufzubewahren!
Es gab zudem mal vor Jahren ein Schreiben der AOK an eine Kollegin. Darin stand, dass es keine Absetzungen mehr geben wird aufgrund von Ärztehopping, dass eine zweite EV von einem anderen Arzt also nicht mehr abgesetzt wird.
Da es keine unterschiedliche Regelung geben darf, kursierte dieses Schreiben und hat etlichen PI genutzt. Vllt. gibt es das noch.
Das 2. Rezept würde ich mit Behandlungsnachweis erneut einreichen. Du kannst nachweisen, dass es für die eine F- VO ist und warum. Von allem anderen konntest du nichts wissen und kannst dafür auch nicht belangt werden.
Nele
Mein Profilbild bearbeiten