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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Anteiliger Urlaub - Berechnung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Anteiliger Urlaub - Berechnung
Es gibt 16 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
06.06.2013 21:16
Hallo,
wie rechnet ihr euren anteiligen Urlaub aus?
Beispiel:
Ich kündige meinen Job zu 31.7., habe insgesamt 25 Tage Urlaub/Jahr.
25 : 12 Monate x 7 = 14,58
Runde ich jetzt ab auf 14,5 Tage (zu Gunsten des AG)
oder runde ich auf - also 14,6 Tage (zu Gunsten des AN) - wieviel sind dann z.B. 0,6 Tage Urlaub? :tired_face:

Denke ich da zu kompliziert oder wie macht ihr das?
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Hallo, wie rechnet ihr euren anteiligen Urlaub aus? Beispiel: Ich kündige meinen Job zu 31.7., habe insgesamt 25 Tage Urlaub/Jahr. 25 : 12 Monate x 7 = 14,58 Runde ich jetzt ab auf 14,5 Tage (zu Gunsten des AG) oder runde ich auf - also 14,6 Tage (zu Gunsten des AN) - wieviel sind dann z.B. 0,6 Tage Urlaub? :tired_face: Denke ich da zu kompliziert oder wie macht ihr das?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
wie rechnet ihr euren anteiligen Urlaub aus?
Beispiel:
Ich kündige meinen Job zu 31.7., habe insgesamt 25 Tage Urlaub/Jahr.
25 : 12 Monate x 7 = 14,58
Runde ich jetzt ab auf 14,5 Tage (zu Gunsten des AG)
oder runde ich auf - also 14,6 Tage (zu Gunsten des AN) - wieviel sind dann z.B. 0,6 Tage Urlaub? :tired_face:

Denke ich da zu kompliziert oder wie macht ihr das?

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Illdisposed
06.06.2013 21:19
Alles unter *,5 sind abzurunden und alles ab *,5 aufrunden auf ganze Tage

BUrlG - Einzelnorm
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Alles unter *,5 sind abzurunden und alles ab *,5 aufrunden auf ganze Tage http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
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dura83
06.06.2013 21:38
Wenn du das Jahr, sprich ab dem 1.1. beschäftigt warst, steht dir dein kompletter Jahresurlaub zu. Ich kann dir leider gerade keinen Link zu dem entsprechenden Gesetz liefern, hatte aber mal die selbe Situation und mich daraufhin bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kundig gemacht!
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Wenn du das Jahr, sprich ab dem 1.1. beschäftigt warst, steht dir dein kompletter Jahresurlaub zu. Ich kann dir leider gerade keinen Link zu dem entsprechenden Gesetz liefern, hatte aber mal die selbe Situation und mich daraufhin bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kundig gemacht!
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dura83 schrieb:

Wenn du das Jahr, sprich ab dem 1.1. beschäftigt warst, steht dir dein kompletter Jahresurlaub zu. Ich kann dir leider gerade keinen Link zu dem entsprechenden Gesetz liefern, hatte aber mal die selbe Situation und mich daraufhin bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kundig gemacht!

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Wonderwoman
06.06.2013 21:53
Vorsicht... das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Du hast also evtl. nur Anspruch auf den GESETZLICHEN Urlaub. Meist gibt es jedoch mehr Urlaub, als den gesetzlichen Mindesturlaub.
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Vorsicht... das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Du hast also evtl. nur Anspruch auf den GESETZLICHEN Urlaub. Meist gibt es jedoch mehr Urlaub, als den gesetzlichen Mindesturlaub.
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Wonderwoman schrieb:

Vorsicht... das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Du hast also evtl. nur Anspruch auf den GESETZLICHEN Urlaub. Meist gibt es jedoch mehr Urlaub, als den gesetzlichen Mindesturlaub.

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Anonymer Teilnehmer
07.06.2013 07:56
Wieviel Urlaubsanspruch hattest du dann bei deinem neuen AG für das restliche Jahr?
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Wieviel Urlaubsanspruch hattest du dann bei deinem neuen AG für das restliche Jahr?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Wieviel Urlaubsanspruch hattest du dann bei deinem neuen AG für das restliche Jahr?

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Wonderwoman
07.06.2013 10:44
Das ist für die Berechnung total egal :wink:
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Wonderwoman schrieb:

Das ist für die Berechnung total egal :wink:

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Anonymer Teilnehmer
07.06.2013 20:43
Aber man kann ja nicht 2x den gesamten Jahresurlaub in Anspruch nehme n, oder? Beim alten und beim neuen AG.
Oder hab ich da jetzt einen Denkfehler.
Übrigens hab ich auf den Beitrag von dura83 geantwortet.
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Aber man kann ja nicht 2x den gesamten Jahresurlaub in Anspruch nehme n, oder? Beim alten und beim neuen AG. Oder hab ich da jetzt einen Denkfehler. Übrigens hab ich auf den Beitrag von dura83 geantwortet.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Aber man kann ja nicht 2x den gesamten Jahresurlaub in Anspruch nehme n, oder? Beim alten und beim neuen AG.
Oder hab ich da jetzt einen Denkfehler.
Übrigens hab ich auf den Beitrag von dura83 geantwortet.

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Illdisposed schrieb:

Alles unter *,5 sind abzurunden und alles ab *,5 aufrunden auf ganze Tage

BUrlG - Einzelnorm

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Meitao
07.06.2013 06:55
Nach BUrlG werden Tage über 0,5 aufgerundet und nach Rechtssprechung ruchteile unter 0,5 werden tatsächlich berechnet.

Somit ergibt sich bei deiner Berechnung 15 ganze Urlaubstage.

Natürlich besteht auch nach BuUrlG der Anspruch auf den Vollen Anspruch. Somit 25 Tage. Das wiederum wird sehr selten so durchgeführt und von den Gerichten meist begrenzt auf den gesetzlichen Urlaub, also 20 Tage (Bei 5-Tage-Woche).

Es wäre aber unsinig wegen sowas ins Gefecht zu ziehen! Da ist der Kosten:Nutzen Abgleich mal flott im negativen Bereich!

MFG
Meitao
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Nach BUrlG werden Tage über 0,5 aufgerundet und nach Rechtssprechung ruchteile unter 0,5 werden tatsächlich berechnet. Somit ergibt sich bei deiner Berechnung 15 ganze Urlaubstage. Natürlich besteht auch nach BuUrlG der Anspruch auf den Vollen Anspruch. Somit 25 Tage. Das wiederum wird sehr selten so durchgeführt und von den Gerichten meist begrenzt auf den gesetzlichen Urlaub, also 20 Tage (Bei 5-Tage-Woche). Es wäre aber unsinig wegen sowas ins Gefecht zu ziehen! Da ist der Kosten:Nutzen Abgleich mal flott im negativen Bereich! MFG Meitao
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Anonymer Teilnehmer
07.06.2013 07:46
Dann hätte ich aber beim neuen AG für das aktuelle Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr, oder?
Wenn ich jetzt theoretisch meinen ganzen mir zustehenden Jahresurlaub von 25 Tagen nehme, oder?
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Dann hätte ich aber beim neuen AG für das aktuelle Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr, oder? Wenn ich jetzt theoretisch meinen ganzen mir zustehenden Jahresurlaub von 25 Tagen nehme, oder?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Dann hätte ich aber beim neuen AG für das aktuelle Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr, oder?
Wenn ich jetzt theoretisch meinen ganzen mir zustehenden Jahresurlaub von 25 Tagen nehme, oder?

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Wonderwoman
07.06.2013 10:45
Nein. Du kannst nicht doppelt Urlaub machen. :point_up:
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Nein. Du kannst nicht doppelt Urlaub machen. :point_up:
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Wonderwoman schrieb:

Nein. Du kannst nicht doppelt Urlaub machen. :point_up:

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Meitao
07.06.2013 15:56
In diesem Fall muss der Ex-AG dir ein Schreiben mitgeben, dass du diesen schon erhalten hast!

Das wird aber gerne übersehen, wodurch Doppelurlaub möglich wird. Das kann aber im nachhinein wegen vorsätzlichen Betrugs zur berechtigten fristlosen Kündigung führen!

MFG
Meitao
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In diesem Fall muss der Ex-AG dir ein Schreiben mitgeben, dass du diesen schon erhalten hast! Das wird aber gerne übersehen, wodurch Doppelurlaub möglich wird. Das kann aber im nachhinein wegen vorsätzlichen Betrugs zur berechtigten fristlosen Kündigung führen! MFG Meitao
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Meitao schrieb:

In diesem Fall muss der Ex-AG dir ein Schreiben mitgeben, dass du diesen schon erhalten hast!

Das wird aber gerne übersehen, wodurch Doppelurlaub möglich wird. Das kann aber im nachhinein wegen vorsätzlichen Betrugs zur berechtigten fristlosen Kündigung führen!

MFG
Meitao

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Hase C
07.06.2013 20:58
...und man wär ja auch schön bescheuert, bei Kündigung auf den gesamten Urlaub zu bestehen und den Rest des Jahres beim neuen AG nix nada njente zu haben... :kissing_closed_eyes:

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...und man wär ja auch schön bescheuert, bei Kündigung auf den gesamten Urlaub zu bestehen und den Rest des Jahres beim neuen AG nix nada njente zu haben... :kissing_closed_eyes:
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Hase C schrieb:

...und man wär ja auch schön bescheuert, bei Kündigung auf den gesamten Urlaub zu bestehen und den Rest des Jahres beim neuen AG nix nada njente zu haben... :kissing_closed_eyes:

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eska
08.06.2013 07:48
Naja ... wenn man davon ausgeht, das Ganze Jahr beschäftigt zu bleiben und im Januar einen 4-wöchigen USA Urlaub für den Juli gebucht hat, es dann aber doch zu einer Kündigung kommt ... da wird es denkbar ... und genau dafür ist es gemacht. Viele Menschen buchen in der Jahresmitte ihres Haupturlaub. Damit der nicht flöten geht, wenn man den AG wechselt, macht es auch Sinn.

Gruß eska



[bearbeitet am 08.06.13 07:50]
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Naja ... wenn man davon ausgeht, das Ganze Jahr beschäftigt zu bleiben und im Januar einen 4-wöchigen USA Urlaub für den Juli gebucht hat, es dann aber doch zu einer Kündigung kommt ... da wird es denkbar ... und genau dafür ist es gemacht. Viele Menschen buchen in der Jahresmitte ihres Haupturlaub. Damit der nicht flöten geht, wenn man den AG wechselt, macht es auch Sinn. Gruß eska [bearbeitet am 08.06.13 07:50]
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eska schrieb:

Naja ... wenn man davon ausgeht, das Ganze Jahr beschäftigt zu bleiben und im Januar einen 4-wöchigen USA Urlaub für den Juli gebucht hat, es dann aber doch zu einer Kündigung kommt ... da wird es denkbar ... und genau dafür ist es gemacht. Viele Menschen buchen in der Jahresmitte ihres Haupturlaub. Damit der nicht flöten geht, wenn man den AG wechselt, macht es auch Sinn.

Gruß eska



[bearbeitet am 08.06.13 07:50]

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Anonymer Teilnehmer
08.06.2013 11:02
Ja - so erklärt leuchtet mir das auch ein. :blush:
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Ja - so erklärt leuchtet mir das auch ein. :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ja - so erklärt leuchtet mir das auch ein. :blush:

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wilma734
13.06.2013 18:36
Du hast doch sicher bei deinem neuen AG erst einmal Urlaubssperre, meist ja ein halbes Jahr, also würde ich den gesamten Urlaub beim alten AG nehmen.
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Du hast doch sicher bei deinem neuen AG erst einmal Urlaubssperre, meist ja ein halbes Jahr, also würde ich den gesamten Urlaub beim alten AG nehmen.
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wilma734 schrieb:

Du hast doch sicher bei deinem neuen AG erst einmal Urlaubssperre, meist ja ein halbes Jahr, also würde ich den gesamten Urlaub beim alten AG nehmen.

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Neuling
16.06.2013 12:32
Du bekommst bescheinigt, wenn du denzen Jahresurlaub bekommen hast, dann weiß der neue AG, daß die nix mehr zusteht für das restl.Jahr.

Aber mal im Ernst: wer möchte das so? Kopletten Jahresurlaub bei altem AG nehmen, und dann durcharbeiten ohne Anspruch?
Und welcher neue AG läßt sich darauf ein? Erholung sichert ja auch ARBEITSQUALITÄT UND mOTIVATION:
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Du bekommst bescheinigt, wenn du denzen Jahresurlaub bekommen hast, dann weiß der neue AG, daß die nix mehr zusteht für das restl.Jahr. Aber mal im Ernst: wer möchte das so? Kopletten Jahresurlaub bei altem AG nehmen, und dann durcharbeiten ohne Anspruch? Und welcher neue AG läßt sich darauf ein? Erholung sichert ja auch ARBEITSQUALITÄT UND mOTIVATION:
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Neuling schrieb:

Du bekommst bescheinigt, wenn du denzen Jahresurlaub bekommen hast, dann weiß der neue AG, daß die nix mehr zusteht für das restl.Jahr.

Aber mal im Ernst: wer möchte das so? Kopletten Jahresurlaub bei altem AG nehmen, und dann durcharbeiten ohne Anspruch?
Und welcher neue AG läßt sich darauf ein? Erholung sichert ja auch ARBEITSQUALITÄT UND mOTIVATION:

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Meitao schrieb:

Nach BUrlG werden Tage über 0,5 aufgerundet und nach Rechtssprechung ruchteile unter 0,5 werden tatsächlich berechnet.

Somit ergibt sich bei deiner Berechnung 15 ganze Urlaubstage.

Natürlich besteht auch nach BuUrlG der Anspruch auf den Vollen Anspruch. Somit 25 Tage. Das wiederum wird sehr selten so durchgeführt und von den Gerichten meist begrenzt auf den gesetzlichen Urlaub, also 20 Tage (Bei 5-Tage-Woche).

Es wäre aber unsinig wegen sowas ins Gefecht zu ziehen! Da ist der Kosten:Nutzen Abgleich mal flott im negativen Bereich!

MFG
Meitao



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