Physiotherapeut (w/m/d)
Mit über 170
Gesundheitseinrichtungen in 14
Bundesländern zählt Asklepios zu
den größten privaten
Klinikbetreibern in Deutschland.
Der Kern unserer
Unternehmensphilosophie: Es reicht
uns nicht, wenn unsere Patienten
gesund werden – wir wollen, dass
sie gesund bleiben. Wir verstehen
uns als Begleiter, der Menschen ein
Leben lang zur Seite steht.
Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
Physiotherapeut (w/m/d)
WIR SIND
Die Asklepios MVZ Sachsen GmbH ist
da...
Mit über 170
Gesundheitseinrichtungen in 14
Bundesländern zählt Asklepios zu
den größten privaten
Klinikbetreibern in Deutschland.
Der Kern unserer
Unternehmensphilosophie: Es reicht
uns nicht, wenn unsere Patienten
gesund werden – wir wollen, dass
sie gesund bleiben. Wir verstehen
uns als Begleiter, der Menschen ein
Leben lang zur Seite steht.
Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
Physiotherapeut (w/m/d)
WIR SIND
Die Asklepios MVZ Sachsen GmbH ist
da...
wie rechnet ihr euren anteiligen Urlaub aus?
Beispiel:
Ich kündige meinen Job zu 31.7., habe insgesamt 25 Tage Urlaub/Jahr.
25 : 12 Monate x 7 = 14,58
Runde ich jetzt ab auf 14,5 Tage (zu Gunsten des AG)
oder runde ich auf - also 14,6 Tage (zu Gunsten des AN) - wieviel sind dann z.B. 0,6 Tage Urlaub? :tired_face:
Denke ich da zu kompliziert oder wie macht ihr das?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wie rechnet ihr euren anteiligen Urlaub aus?
Beispiel:
Ich kündige meinen Job zu 31.7., habe insgesamt 25 Tage Urlaub/Jahr.
25 : 12 Monate x 7 = 14,58
Runde ich jetzt ab auf 14,5 Tage (zu Gunsten des AG)
oder runde ich auf - also 14,6 Tage (zu Gunsten des AN) - wieviel sind dann z.B. 0,6 Tage Urlaub? :tired_face:
Denke ich da zu kompliziert oder wie macht ihr das?
BUrlG - Einzelnorm
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
dura83 schrieb:
Wenn du das Jahr, sprich ab dem 1.1. beschäftigt warst, steht dir dein kompletter Jahresurlaub zu. Ich kann dir leider gerade keinen Link zu dem entsprechenden Gesetz liefern, hatte aber mal die selbe Situation und mich daraufhin bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kundig gemacht!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Vorsicht... das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Du hast also evtl. nur Anspruch auf den GESETZLICHEN Urlaub. Meist gibt es jedoch mehr Urlaub, als den gesetzlichen Mindesturlaub.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wieviel Urlaubsanspruch hattest du dann bei deinem neuen AG für das restliche Jahr?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Das ist für die Berechnung total egal :wink:
Oder hab ich da jetzt einen Denkfehler.
Übrigens hab ich auf den Beitrag von dura83 geantwortet.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Aber man kann ja nicht 2x den gesamten Jahresurlaub in Anspruch nehme n, oder? Beim alten und beim neuen AG.
Oder hab ich da jetzt einen Denkfehler.
Übrigens hab ich auf den Beitrag von dura83 geantwortet.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Illdisposed schrieb:
Alles unter *,5 sind abzurunden und alles ab *,5 aufrunden auf ganze Tage
BUrlG - Einzelnorm
Somit ergibt sich bei deiner Berechnung 15 ganze Urlaubstage.
Natürlich besteht auch nach BuUrlG der Anspruch auf den Vollen Anspruch. Somit 25 Tage. Das wiederum wird sehr selten so durchgeführt und von den Gerichten meist begrenzt auf den gesetzlichen Urlaub, also 20 Tage (Bei 5-Tage-Woche).
Es wäre aber unsinig wegen sowas ins Gefecht zu ziehen! Da ist der Kosten:Nutzen Abgleich mal flott im negativen Bereich!
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wenn ich jetzt theoretisch meinen ganzen mir zustehenden Jahresurlaub von 25 Tagen nehme, oder?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dann hätte ich aber beim neuen AG für das aktuelle Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr, oder?
Wenn ich jetzt theoretisch meinen ganzen mir zustehenden Jahresurlaub von 25 Tagen nehme, oder?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Nein. Du kannst nicht doppelt Urlaub machen. :point_up:
Das wird aber gerne übersehen, wodurch Doppelurlaub möglich wird. Das kann aber im nachhinein wegen vorsätzlichen Betrugs zur berechtigten fristlosen Kündigung führen!
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Meitao schrieb:
In diesem Fall muss der Ex-AG dir ein Schreiben mitgeben, dass du diesen schon erhalten hast!
Das wird aber gerne übersehen, wodurch Doppelurlaub möglich wird. Das kann aber im nachhinein wegen vorsätzlichen Betrugs zur berechtigten fristlosen Kündigung führen!
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Hase C schrieb:
...und man wär ja auch schön bescheuert, bei Kündigung auf den gesamten Urlaub zu bestehen und den Rest des Jahres beim neuen AG nix nada njente zu haben... :kissing_closed_eyes:
Gruß eska
[bearbeitet am 08.06.13 07:50]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eska schrieb:
Naja ... wenn man davon ausgeht, das Ganze Jahr beschäftigt zu bleiben und im Januar einen 4-wöchigen USA Urlaub für den Juli gebucht hat, es dann aber doch zu einer Kündigung kommt ... da wird es denkbar ... und genau dafür ist es gemacht. Viele Menschen buchen in der Jahresmitte ihres Haupturlaub. Damit der nicht flöten geht, wenn man den AG wechselt, macht es auch Sinn.
Gruß eska
[bearbeitet am 08.06.13 07:50]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja - so erklärt leuchtet mir das auch ein. :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
wilma734 schrieb:
Du hast doch sicher bei deinem neuen AG erst einmal Urlaubssperre, meist ja ein halbes Jahr, also würde ich den gesamten Urlaub beim alten AG nehmen.
Aber mal im Ernst: wer möchte das so? Kopletten Jahresurlaub bei altem AG nehmen, und dann durcharbeiten ohne Anspruch?
Und welcher neue AG läßt sich darauf ein? Erholung sichert ja auch ARBEITSQUALITÄT UND mOTIVATION:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Neuling schrieb:
Du bekommst bescheinigt, wenn du denzen Jahresurlaub bekommen hast, dann weiß der neue AG, daß die nix mehr zusteht für das restl.Jahr.
Aber mal im Ernst: wer möchte das so? Kopletten Jahresurlaub bei altem AG nehmen, und dann durcharbeiten ohne Anspruch?
Und welcher neue AG läßt sich darauf ein? Erholung sichert ja auch ARBEITSQUALITÄT UND mOTIVATION:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Meitao schrieb:
Nach BUrlG werden Tage über 0,5 aufgerundet und nach Rechtssprechung ruchteile unter 0,5 werden tatsächlich berechnet.
Somit ergibt sich bei deiner Berechnung 15 ganze Urlaubstage.
Natürlich besteht auch nach BuUrlG der Anspruch auf den Vollen Anspruch. Somit 25 Tage. Das wiederum wird sehr selten so durchgeführt und von den Gerichten meist begrenzt auf den gesetzlichen Urlaub, also 20 Tage (Bei 5-Tage-Woche).
Es wäre aber unsinig wegen sowas ins Gefecht zu ziehen! Da ist der Kosten:Nutzen Abgleich mal flott im negativen Bereich!
MFG
Meitao
Mein Profilbild bearbeiten