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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Anspruch auf Vollzeit nach der Elternzeit?

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Neues Thema
Anspruch auf Vollzeit nach der Elternzeit?
Es gibt 3 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
06.04.2025 17:50
Haben Mitarbeiterinnen nach Beendigung de Elternzeit wieder Anspruch auf Vollzeit oder nur auf den Arbeitsplatz?
1

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• Markus
Haben Mitarbeiterinnen nach Beendigung de Elternzeit wieder Anspruch auf Vollzeit oder nur auf den Arbeitsplatz?
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sabine963
06.04.2025 19:27
Basisinfos Wiedereinstieg in und nach der Elternzeit | DGB Baden Württemberg
1

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• Lars van Ravenzwaaij
https://bw.dgb.de/ueber-uns/regionen/stuttgart/basisinfos-wiedereinstieg-in-und-nach-der-elternzeit/
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sabine963 schrieb:

Basisinfos Wiedereinstieg in und nach der Elternzeit | DGB Baden Württemberg

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Haben Mitarbeiterinnen nach Beendigung de Elternzeit wieder Anspruch auf Vollzeit oder nur auf den Arbeitsplatz?

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Miss Terry
06.04.2025 18:24
Sie haben Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Das beinhaltet auch das bisherige Stundenumfang.
1

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• Enilorak
Sie haben Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Das beinhaltet auch das bisherige Stundenumfang.
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Miss Terry schrieb:

Sie haben Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Das beinhaltet auch das bisherige Stundenumfang.



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