Möchtest Du wissen, ob Du ins
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
Die KK fordert jetzt die Zahlungen zurück.Wer trägt hier die Verantwortung?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Meine fachliche Leiterin hat einen Patienten behandel wofür sie keine Ausbildung hatt.
Die KK fordert jetzt die Zahlungen zurück.Wer trägt hier die Verantwortung?
Gegenüber der Krankenkasse bist zunächst du (als Praxisinhaberin?) in der Haftung.
Wie es im Innenverhältnis mit deiner Fachlichen Leitung geregelt wird, ist abhängig von den Vereinbarungen, die ihr miteinander getroffen habt. Wenn von deiner Seite keinerlei Hinweis darauf erfolgt ist, dass sie diese Behandlung durchführen sollte und es dir auch nicht bekannt war, dürftest du gute Karten haben: hier kann man nicht von einer leichten, sondern schon von einer groben Fahrlässigkeit ausgehen, da sie - gerade als Fachliche Leiterin - um die Zulassungsbedingungen wissen müsste. Und dann muss sie für den entstandenen Schaden einstehen.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Hallo Gabriela - ähm "mab"! :wink:
Gegenüber der Krankenkasse bist zunächst du (als Praxisinhaberin?) in der Haftung.
Wie es im Innenverhältnis mit deiner Fachlichen Leitung geregelt wird, ist abhängig von den Vereinbarungen, die ihr miteinander getroffen habt. Wenn von deiner Seite keinerlei Hinweis darauf erfolgt ist, dass sie diese Behandlung durchführen sollte und es dir auch nicht bekannt war, dürftest du gute Karten haben: hier kann man nicht von einer leichten, sondern schon von einer groben Fahrlässigkeit ausgehen, da sie - gerade als Fachliche Leiterin - um die Zulassungsbedingungen wissen müsste. Und dann muss sie für den entstandenen Schaden einstehen.
Gruß
Nora
Mein Profilbild bearbeiten