Goldene Hände gesucht!
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Ich möchte gerne jemanden einstellen. Dieser Jemand wohnt allerdings 45km entfernt von der Praxis.
Die Frage ist ob es erlaubt ist das dieser Jemand außerhalb seiner Arbeitszeit in der Praxis Hausbesuche in seiner Heimatstadt machen kann. Besser gefragt: darf ich diese Hausbesuche über meine Praxis abrechnen auch wenn sie 45 km entfernt stattfinden?
Vielen Dank
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Badde schrieb:
Ja.
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Alex Moro schrieb:
es ist zumindest nicht verboten, in berlin zu leben und münchen HB abzurechnen. gibt ja trotzdem die selbe pauschale
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Schippi schrieb:
Wenn er/sie HB macht(egal wo)ist das zu vergütende Arbeitszeit!!!
Wenn die Hausbesuche außerhalb der eigentlichen AZ stattfinden, wie soll das dann vergütet werden?
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Badde schrieb:
Nun, wahrscheinlich sind es 2 Fragen. Die 45 km sind, auch trotz neuem Rahmenvertrag, kein Problem.
Wenn die Hausbesuche außerhalb der eigentlichen AZ stattfinden, wie soll das dann vergütet werden?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
Ich möchte gerne jemanden einstellen. Dieser Jemand wohnt allerdings 45km entfernt von der Praxis.
Die Frage ist ob es erlaubt ist das dieser Jemand außerhalb seiner Arbeitszeit in der Praxis Hausbesuche in seiner Heimatstadt machen kann. Besser gefragt: darf ich diese Hausbesuche über meine Praxis abrechnen auch wenn sie 45 km entfernt stattfinden?
Vielen Dank
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pt ani schrieb:
Außerhalb der Arbeitszeit in der Praxis, heißt es im Eingangspost. Das heißt nicht, GENERELL außerhalb der Arbeitszeit :-)
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pt ani schrieb:
Nein, aber für mich kommt es so rüber :-)). Es ist ja nicht jeder PI ein Arsch.
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Badde schrieb:
@pt ani Hat ja auch keiner behauptet. Es gibt ja verschiedene Modelle außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit HB durchzuführen... Deshalb hab ich mal aus Interesse nachgefragt.
Natürlich gehört es zur Arbeitszeit.
Es geht darum ob man zB 3 Tage komplett Praxis machen könnte und 2 Tage komplett nur HB's und die dann halt im Wohnort des Angestellten und nicht im Praxisort.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sorry... jetzt merke ich das die Frage doof gestellt ist.
Natürlich gehört es zur Arbeitszeit.
Es geht darum ob man zB 3 Tage komplett Praxis machen könnte und 2 Tage komplett nur HB's und die dann halt im Wohnort des Angestellten und nicht im Praxisort.
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Ahn schrieb:
@Anonymer Teilnehmer was sollte dagegen sprechen?
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Badde schrieb:
Paragraph 4 im Rahmenvertrag.
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Badde schrieb:
Tja, weiß mans....?
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