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Dormagen Neuss Düsseldorf

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Angestellt bei Arzt
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Anonymer Teilnehmer
24.06.2017 10:47
Hallo Kollegen,
sehr schweren Herzens werde ich meine Selbstständigkeit als FM aufgeben, da meine Auftraggeber bis auf eine Praxis geschrumpft sind..ich kann es den PI bei der derzeitigen juristisch unsicheren Lage nicht einmal übel nehmen..
Jetzt habe ich das Angebot bei einem Orthopäden als angestellter Physiotherapeut zu arbeiten....wie ist das denn jetzt mit ärztlichen Verordnungen? Oder rechnet der Arzt das ab? Als sektoraler Physio könnte ich ja auch ohne Rezept im physiotherapeutischen Bereich tätig sein...
Der Arzt hätte übrigens auch kein Problem mich als Honorarkraft zu beschäftigen..

Danke für eure Antworten
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Hallo Kollegen, sehr schweren Herzens werde ich meine Selbstständigkeit als FM aufgeben, da meine Auftraggeber bis auf eine Praxis geschrumpft sind..ich kann es den PI bei der derzeitigen juristisch unsicheren Lage nicht einmal übel nehmen.. Jetzt habe ich das Angebot bei einem Orthopäden als angestellter Physiotherapeut zu arbeiten....wie ist das denn jetzt mit ärztlichen Verordnungen? Oder rechnet der Arzt das ab? Als sektoraler Physio könnte ich ja auch ohne Rezept im physiotherapeutischen Bereich tätig sein... Der Arzt hätte übrigens auch kein Problem mich als Honorarkraft zu beschäftigen.. Danke für eure Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Kollegen,
sehr schweren Herzens werde ich meine Selbstständigkeit als FM aufgeben, da meine Auftraggeber bis auf eine Praxis geschrumpft sind..ich kann es den PI bei der derzeitigen juristisch unsicheren Lage nicht einmal übel nehmen..
Jetzt habe ich das Angebot bei einem Orthopäden als angestellter Physiotherapeut zu arbeiten....wie ist das denn jetzt mit ärztlichen Verordnungen? Oder rechnet der Arzt das ab? Als sektoraler Physio könnte ich ja auch ohne Rezept im physiotherapeutischen Bereich tätig sein...
Der Arzt hätte übrigens auch kein Problem mich als Honorarkraft zu beschäftigen..

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RoFo
24.06.2017 11:16
Angestellt ist angestellt, egal ob beim Physio od Arzt.
Der Arbeitgeber muss dir Arbeit geben :wink:

Wenn der Arzt dich anstellen will, wird er dir wahrscheinlich einen Raum und Patienten zuweisen.

Was genau möchtest du wissen?
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Angestellt ist angestellt, egal ob beim Physio od Arzt. Der Arbeitgeber muss dir Arbeit geben :wink: Wenn der Arzt dich anstellen will, wird er dir wahrscheinlich einen Raum und Patienten zuweisen. Was genau möchtest du wissen?
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RoFo schrieb:

Angestellt ist angestellt, egal ob beim Physio od Arzt.
Der Arbeitgeber muss dir Arbeit geben :wink:

Wenn der Arzt dich anstellen will, wird er dir wahrscheinlich einen Raum und Patienten zuweisen.

Was genau möchtest du wissen?

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hgb
24.06.2017 11:39
Für die Tätigkeit gibt es verschiedene Modelle, eine fachübergreifende Praxisgemenschaft oder Gemeinschaftspraxis - zwei unterschiedliche Dinge!! - sind auch möglich.
Da solltest Du mit dem Orthopäden in Ruhe ein Gespräch führen, anwaltliche Hilfe ist bei einigen Konstruktionen unbedingt nötig, bei einer einfachen Anstellung allerdings nicht, da gibt es dann auch ein ganz klares Weisungsrecht und eigenständiges sekt. Arbeiten ist an eine Genehmigung gebunden.

mfg hgb :wink:
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Für die Tätigkeit gibt es verschiedene Modelle, eine fachübergreifende Praxisgemenschaft oder Gemeinschaftspraxis - zwei unterschiedliche Dinge!! - sind auch möglich. Da solltest Du mit dem Orthopäden in Ruhe ein Gespräch führen, anwaltliche Hilfe ist bei einigen Konstruktionen unbedingt nötig, bei einer einfachen Anstellung allerdings nicht, da gibt es dann auch ein ganz klares Weisungsrecht und eigenständiges sekt. Arbeiten ist an eine Genehmigung gebunden. mfg hgb :wink:
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Anonymer Teilnehmer
24.06.2017 13:54
Hallo Rofo, ich möchte wissen ob ich als angestellter Physio in einer Arztpraxis auch ein Rezept brauche...oder ob die mündliche ärztliche Weisung ausreicht...ich würde einen Raum zur Verfügung gestellt bekommen ,d.h. ich würde keine Kassenzulassung bekommen. Oder läuft das alles wie bei einem angestellten Physio im KH?
Danke für Nachrichten
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Hallo Rofo, ich möchte wissen ob ich als angestellter Physio in einer Arztpraxis auch ein Rezept brauche...oder ob die mündliche ärztliche Weisung ausreicht...ich würde einen Raum zur Verfügung gestellt bekommen ,d.h. ich würde keine Kassenzulassung bekommen. Oder läuft das alles wie bei einem angestellten Physio im KH? Danke für Nachrichten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Rofo, ich möchte wissen ob ich als angestellter Physio in einer Arztpraxis auch ein Rezept brauche...oder ob die mündliche ärztliche Weisung ausreicht...ich würde einen Raum zur Verfügung gestellt bekommen ,d.h. ich würde keine Kassenzulassung bekommen. Oder läuft das alles wie bei einem angestellten Physio im KH?
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ali
24.06.2017 14:25
Bei dieser Variante im Prinzip wie angestellt im KHS: Du arbeitest auf schriftliche oder mündliche Anordnung. Ob Dir das Gehalt ausreicht, musst Du sehen...hängt sicher davon ab, wie hoch der Privatanteil des Arztes ist.
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Bei dieser Variante im Prinzip wie angestellt im KHS: Du arbeitest auf schriftliche oder mündliche Anordnung. Ob Dir das Gehalt ausreicht, musst Du sehen...hängt sicher davon ab, wie hoch der Privatanteil des Arztes ist.
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ali schrieb:

Bei dieser Variante im Prinzip wie angestellt im KHS: Du arbeitest auf schriftliche oder mündliche Anordnung. Ob Dir das Gehalt ausreicht, musst Du sehen...hängt sicher davon ab, wie hoch der Privatanteil des Arztes ist.

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Neli K
22.07.2017 17:28
Wenn du beim Arzt angestellt bist, arbeitest du auf Anweisung, also ohne ärztl. Verordnung im Sinne eines Rezeptes. Solltest du sekt. HP sein, kannst du ohne Privatrezept arbeiten und selbst abrechnen. Dann wird dir ein Arbeitgeber wahrscheinlich einen Vertrag anbieten, bei dem du einen gewissen Prozentsatz deinen Umsatzes an ihn zahlen wirst (weil du seine Räume/ Infrastruktur nutzt).
Mit Privat- Rezept Patienten zuweisen darf er nicht. Also ist das für ihn ein größeres Problem als für dich.

Bist du kein Teil- HP, brauchst du zwingend ein Privatrezept. Und -außer als Angestellte- eine Berufshaftpflicht.

Neli
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Wenn du beim Arzt angestellt bist, arbeitest du auf Anweisung, also ohne ärztl. Verordnung im Sinne eines Rezeptes. Solltest du sekt. HP sein, kannst du ohne Privatrezept arbeiten und selbst abrechnen. Dann wird dir ein Arbeitgeber wahrscheinlich einen Vertrag anbieten, bei dem du einen gewissen Prozentsatz deinen Umsatzes an ihn zahlen wirst (weil du seine Räume/ Infrastruktur nutzt). Mit Privat- Rezept Patienten zuweisen darf er nicht. Also ist das für ihn ein größeres Problem als für dich. Bist du kein Teil- HP, brauchst du zwingend ein Privatrezept. Und -außer als Angestellte- eine Berufshaftpflicht. Neli
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Neli K schrieb:

Wenn du beim Arzt angestellt bist, arbeitest du auf Anweisung, also ohne ärztl. Verordnung im Sinne eines Rezeptes. Solltest du sekt. HP sein, kannst du ohne Privatrezept arbeiten und selbst abrechnen. Dann wird dir ein Arbeitgeber wahrscheinlich einen Vertrag anbieten, bei dem du einen gewissen Prozentsatz deinen Umsatzes an ihn zahlen wirst (weil du seine Räume/ Infrastruktur nutzt).
Mit Privat- Rezept Patienten zuweisen darf er nicht. Also ist das für ihn ein größeres Problem als für dich.

Bist du kein Teil- HP, brauchst du zwingend ein Privatrezept. Und -außer als Angestellte- eine Berufshaftpflicht.

Neli

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ali
22.07.2017 18:34
Neli K schrieb am 22.7.17 17:28:

Mit Privat- Rezept Patienten zuweisen darf er nicht. Also ist das für ihn ein größeres Problem als für dich.


Aber er kann doch Physioleistungen nach GOÄ selbst abrechnen. Lohnt zwar net so, aber Masse macht s denn...
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[zitat]Neli K schrieb am 22.7.17 17:28: Mit Privat- Rezept Patienten zuweisen darf er nicht. Also ist das für ihn ein größeres Problem als für dich. [/zitat] Aber er kann doch Physioleistungen nach GOÄ selbst abrechnen. Lohnt zwar net so, aber Masse macht s denn...
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ali schrieb:

Neli K schrieb am 22.7.17 17:28:

Mit Privat- Rezept Patienten zuweisen darf er nicht. Also ist das für ihn ein größeres Problem als für dich.


Aber er kann doch Physioleistungen nach GOÄ selbst abrechnen. Lohnt zwar net so, aber Masse macht s denn...

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hgb schrieb:

Für die Tätigkeit gibt es verschiedene Modelle, eine fachübergreifende Praxisgemenschaft oder Gemeinschaftspraxis - zwei unterschiedliche Dinge!! - sind auch möglich.
Da solltest Du mit dem Orthopäden in Ruhe ein Gespräch führen, anwaltliche Hilfe ist bei einigen Konstruktionen unbedingt nötig, bei einer einfachen Anstellung allerdings nicht, da gibt es dann auch ein ganz klares Weisungsrecht und eigenständiges sekt. Arbeiten ist an eine Genehmigung gebunden.

mfg hgb :wink:



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